Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 13:29:57
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren  (Gelesen 51504 mal)

dunstig

  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.862

Der DA ist im Vergleich zum FA einfach wesentlich unpraktischer. (...) viele nicht selbst beschaffte DA sehen richtig scheiße aus (Stichwort Kartoffelsack), etc pp.
Also in den Abwandlungen mit Pullover, Softshell bzw. Ganzjahresjacke ist für mich der DA deutlich bequemer, praktischer und alltagstauglicher als der FA. Aber das ist wohl geschmackssache.

viele nicht selbst beschaffte DA sehen richtig scheiße aus (Stichwort Kartoffelsack)
Da stimme ich uneingeschränkt zu und es ist wirklich traurig, wenn selbst der Schaffner im MVV besser geschnittene Dienstkleidung zur Verfügung gestellt bekommt. Aber sich selber passende Hemden zu beschaffen ist jetzt auch kein Hexenwerk. Mal davon abgesehen, dass ja keiner im DA Grundform fahren muss, sondern mit o.g. Abwandlungen den Kartoffelsack gut vermeiden kann.

Dazu kommt dass man im FA sofort als Soldat zu erkennen ist, im DA (zumindest LUT oder Marine) wird man gerne auch mal als Schaffner oder von der Feuerwehr wahrgenommen.  ;D
Ich würde von mir behaupten, dass ich dienstlich eher viel unterwegs bin (seit Jahren round about 30 Bahnreisen sowie 15 Flugreisen p.a.) im DA und eine solche Verwechslung ist mir noch nie passiert. Auch wenn ich diese Urban Legends seit Tag 1 an der OSLw immer wieder höre. Daher stimme ich Al Terego voll und ganz zu:
Die Gegenargumente zum DA sind oft künstlich aufgebauscht. Auch beim DA kann ich eine Tasche oder einen Rucksack auf der Reise mitführen. Nach Ankunft kann alles sauber auf einen Kleiderbügel aufgehängt werden.
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Wüstensand

  • Gast

Apropos Ganzjahresjacke/Softshell, gibt es da schon was neues bezüglich BAN/Ausstattungssoll? Spätestens für die Bahnreisen würde ich mir diese wohl zulegen.

Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.698

Im Anhang ein weiterer FAQ-Katalog zum Thema.

Enthält z.T. auch wieder Informationen für unsere Reservisten, die an RDL teilnehmen.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

2Cent

  • Gast

Apropos Ganzjahresjacke/Softshell, gibt es da schon was neues bezüglich BAN/Ausstattungssoll? Spätestens für die Bahnreisen würde ich mir diese wohl zulegen.

Meine Meinung:

Da tut sich momentan nichts und man sitzt das wohl aus bis alles wieder fiskalisch bereit gestellt wird.
Es kann natürlich sein das das nun wieder etwas Schwung bekommt aber glauben tue ich nicht dran.

Ich habe den Intranet bericht noch vor augen: ... Wir ändern das ganz schnell.... Das ist nur kurzfristig..... In 6 Monaten wieder bestellbar .....
Wir lange ist das nun her?
Gespeichert

RefüPerser d.R.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 219

Bevor diese wichtige Neuerung untergeht:

(79) Oberst i.G. Hartmann
Frage von Peter: Allgemein dürfen Kinder im Alter von 6-14 Jahren in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mitfahren. Allerdings muss die Zahl der mitfahrenden Kinder auf der Fahrkarte des begleitenden Erwachsenen eingetragen sein. Gilt das hier auch?

Achtung - Tusch! Ja! Das ist aber echt neu. Seit vorgestern haben wir das implementieren können. In den Info-Veranstaltungen haben wir das noch anders gebrieft. Wir sind sehr froh, dass uns das noch gelungen ist! Also: Eintragen möglich (und erforderlich, wenn Kinder mitreisen).

Aus dem Textchat zum kostenlosen Bahnfahren.
Gespeichert

Succizucki

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4

Guten Morgen,

besteht mittlerweile die Möglichkeit, die erhaltenen eTokens einzulösen? Sowohl im Intranet als auch im Internet auf Bahn.de finde ich bisher etwas dazu.

MkG
Gespeichert

dunstig

  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 3.862

Steht doch überall, dass das entsprechende Portal am 16.12. bei der Bahn freigeschaltet wird. ;)
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwLauch

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 253

Ihr kommt mit bahn.de/bundeswehr auf die Seite, die ihr sucht.

Dort sind auch nochmal die FAQs gut zusammengefasst.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.698

Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?

Ist doch eindeutig ...

"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."


in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.


Der Dienstherr hat dies überarbeitet und die Vorschrift ab heute ergänzt:

A1-2630/0-9804

"110.
Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen.
Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden.
Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß,
dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.

Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:

• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat,
• bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts "Kostenfreies Bahnfahren in Uniform".
  Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise.
  Abweichend von Ziffer 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen."


Ergänzt durch

214.

Feldmütze, Tarndruck    >> Abgesetzt in der rechten Seitentasche (Beintasche) zu verstauen.

216 A3

Barett                           >> Abgesetzt in der rechten Seitentasche (Beintasche) zu verstauen.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

RefüPerser d.R.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 219

Verstehe ich das richtig, dass die ganze Diskussion über den Dienstanzug hinfällig geworden ist ?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.739

So nun offensichtlich die Vorschriftenänderung - quasi ein "Wahlrecht" zwischen DA und FA für diese Fahrten.
Gespeichert

JensMP79

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336

Verstehe ich das richtig, dass die ganze Diskussion über den Dienstanzug hinfällig geworden ist ?

Ja. Manchmal gehts halt doch schnell.  ;D
Gespeichert

RefüPerser d.R.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 219

Das kann man über die komplette Bahnaktion sagen. Vielleicht hat man aber auch festgestellt, dass eine Überprüfung des Reisezweck einen Moloch hinter sich hergezogen hätte. Da ja keiner berechtigt ist meinen Heimatort zu überprüfen und meine Einheit steht auch nicht mehr auf dem Ausweis. Wie soll dann kontrolliert werden, zu welchem Zweck ich reise. Ja Wahrheitspflicht hin und her, aber zu kontrollieren wäre es nur mit hohem Aufwand. Anschreiben an die angegebene Kompanie. Die wäre ja eventuell noch über die Tablets und Personensuche 2.0 zu kontrollieren.
Gespeichert

JensMP79

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336

Mach doch keine Probleme wo keine sind.  ::)

Und doch, es gäbe da jemanden der das alles überprüfen könnte.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.698

Bevor diese wichtige Neuerung untergeht:

(79) Oberst i.G. Hartmann
Frage von Peter: Allgemein dürfen Kinder im Alter von 6-14 Jahren in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mitfahren. Allerdings muss die Zahl der mitfahrenden Kinder auf der Fahrkarte des begleitenden Erwachsenen eingetragen sein. Gilt das hier auch?

Achtung - Tusch! Ja! Das ist aber echt neu. Seit vorgestern haben wir das implementieren können. In den Info-Veranstaltungen haben wir das noch anders gebrieft. Wir sind sehr froh, dass uns das noch gelungen ist! Also: Eintragen möglich (und erforderlich, wenn Kinder mitreisen).

Aus dem Textchat zum kostenlosen Bahnfahren.


Um dies nochmal zu präzisieren:

Kinder fahren auch kostenfrei mit

"Neu ist nach den letzten Verhandlungen, dass nunmehr ebenfalls Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren im Fernverkehr kostenfrei mitfahren können, so wie das auch ansonsten für Privatreisende möglich ist.

Wie bei normalen Ticketbuchungen auch, müssen diese bei der Buchung im Sondereinstiegsportal der Deutschen Bahn auf dem Bahnticket eingetragen werden.

Kinder unter 6 Jahren dürfen ohnehin kostenfrei mitgenommen werden, ohne Ticketeintrag."

Quelle: bmvg.de
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de