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Autor Thema: Versetzung Jäger 90/5  (Gelesen 1855 mal)

Jose32

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Versetzung Jäger 90/5
« am: 09. Dezember 2019, 15:40:40 »

Grüß Gott,
ich habe derzeit eine Versetzung zum Oktober nächsten Jahres und muss dafür die Tauglichkeit für den Dienst als Jägerfeldwebel machen. Zu meiner Frage: Ich betreibe Kraftsport, mit allem drum und dran - habe derzeit aber Massephase am Laufen. Da nochmal ein 90/5er gemacht wird, wollte ich mich informieren, ob diese sportbedingte Massephase etwas an der Tauglichkeit (Gewicht) ändert oder ich dem Arzt diesbezüglich Bescheid sagen soll? Ich bin dadurch ja deutlich schwerer für eine gewisse Zeit.
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Ralf

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2019, 16:04:54 »

In die Vorschrift A1-831/0-4000 schauen, welche Werte du bei der GNr 2 haben darfst, damit du die Voraussetzungen für das Anforderungssymbol A260 erfüllst.
Der WHtR ist entscheidend. "Massephase" interessiert den Arzt nicht.
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Andi8111

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2019, 17:35:22 »

Die meisten Soldaten befinden sich ja bis zum DZE in der Massephase....
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OFwNick

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2019, 17:36:50 »

Das kenne ich aus eigener Erfahrung, aber ich denke der TE meint nicht die Massephase am Bauch!
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SGBunny

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2019, 08:49:04 »

Umfasst so ein 90/5 eigentlich auch eine Blutkontrolle?
Speziell der Leberwerte?
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F_K

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2019, 09:34:30 »

Nach meiner Einschätzung ist bei allen "körperbetonten" 90/5 ein Blutbild dabei, inklusive Leberwerte.
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ulli76

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2019, 14:21:52 »

Ein Blutbild ist genau definiert und umfasst definitiv keine Leberwerte.
ABER: Die Laboruntersuchung wird sehr wahrscheinlich diverse Leberwerte mit einschließen.
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F_K

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2019, 14:32:00 »

Ulli76 liegt natürlich fachlich richtig,

ich präzisiere:

Die üblichen 90/5 "fordern" ein kleines Blutbild PLUS diverse andere Werte (die hatte ich mir mal geben lassen, weil ich die Untersuchung zivil gemacht habe) - einige dieser Werte wurden von meinem Hausarzt als "Leberwerte" klassifiziert - dazu kommen dann noch Nierenwerte plus sonstiges und ggf. Antititer (wenn Impfungen anstehen, wegen Ausland / Tropen) - da einige Impfungen nun nur noch gegeben werden, wenn der Titer unter einem gewissen Wert gesunken ist - ansonsten geht man noch vom Impfschutz aus.
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ulli76

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #8 am: 10. Dezember 2019, 14:40:54 »

Das mit den Titern gilt eigentlich nur für Hepatitis B. Und da bis auf Ausnahmen ("Besondere Gefährdung") auch nur zur Sicherung des Impferfolgs nach der Grundimmunisierung bzw. nach der ersten Auffrischung bei vorhandener Impfung im Jugendalter.
Andere Titer nur in Sonderfällen.
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F_K

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #9 am: 10. Dezember 2019, 15:04:53 »

Ja, Ulli, ich bin ja "nur" Patient - nicht der Medizinmann.

Meiner Erinnerung nach hat man bis vor ein paar Jahren auch Heb A/B nach "Zeitablauf" (5 oder 10 Jahre) aufgefrischt - nun sagt die aktuelle Forschung (Richttlinie RKI) wohl, dass die Impfung lebenslang wirkt / wirksam bleibt - nur Personal mit "besonderer Gefährdung" soll ggf. nach Titerbestimmung "aufgefrischt" werden.

BW hat jedenfalls bei mir Titer bestimmen wollen, der war "gut" (größer 1000), und damit keine weitere Impfung - ich gehe mal davon aus, dass die BW im "Absicherungsdenken" bei kleiner 100 nachgeimpft hätte - habe aber die Vorschriftenlage dazu nicht geprüft.
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ulli76

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Antw:Versetzung Jäger 90/5
« Antwort #10 am: 10. Dezember 2019, 18:32:18 »

Hep A wird gar nicht geprüft. Das hält 20-25 Jahre und kann ggf. aufgefrischt werden.

Bei Hepatitis B wird das mit der besonderen Gefährdung eher großzügig ausgelegt und nach 10 Jahren kann man den Titer nochmal bestimmen. Vorher macht schlichtweg kein Sinn.
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