Wenn jemand eine anerkannte Wohnung hat, so muss er die "neue" Wohnung nach Umzug nicht noch einmal anerkennen lassen, sondern lediglich in seiner Einheit mit einer beglaubigten Kopie der Meldebescheinigung seinen Umzug melden!
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Nach einem Umzug muss
von Ledigen die Anerkennung der neuen Wohnung
immer (heute) beim BAPersBw
beantragt werden.
Dies tut
nicht der Pers ! Dieser erfasst nur den Umzug !
Und er
darf auch
nicht die neue Wohnung als berücksichtigt eingeben, solange er nicht das entsprechende Bestätigungsformular vom BAPersBw vorliegen hat ( bzw. den Abrechnungsstellen für Umzüge > siehe Ausnahme )
Einzige Ausnahme:
Der Umzug erfolgte unter Nutzung der UKV.
Dann vollziehen die Abrechnungsstellen (Inlandsumzüge: Landsberg) die Anerkennung von Amts wegen.
Guten Tag
kann mir jemand sagen, ob das immer noch so ist?
Wenn ja wo steht das?
Hatte nämlich eine anerkannte Wohnung und bin dann innerhalb des Ortes umgezogen(2017) und dann mittlerweile (2018) in ein Haus im selben Ort.
Beide male habe ich das gemeldet, mit Meldebestätigung und Miet sowie Kaufvertrag.
Jetzt soll aber angeblich seit 2017 keine anerkannte Wohnung mehr vorliegen.
Beantragen Sie umgehend formal die Anerkennung beim BAPersBw... über Ihren Pers.