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Autor Thema: VP Wahl  (Gelesen 1793 mal)

Schrödinger

  • Gast
VP Wahl
« am: 12. Dezember 2019, 18:29:10 »

Guten tag.

Ich habe Mal eine mehr oder weniger kurze Frage:
Und zwar war heute bei uns die Wahl der Vertrauensperson,
Gewählt wurde geheim in einem einfachen Wahlverfahren.
Aber mir und anderen Kameraden sind einige Dinge aufgefallen die so vermutlich nicht richtig sein können.

1. Es gab keinen Belehrungsunterricht vor der Wahl wie sonst immer

2. Es waren weniger als die Hälfte der stimmberechtigten im Dienst.

3. Ein Wählerverzeichnis hing nirgends aus.

4. Wo der Wahlvorstand herkam wusste auch niemand (vermutlich vom Chef bestimmt, drauf angesprochene Kameraden des Wahlvorstandes reagierten bloß pampig und es gab keine Antwort).

5. Aber was mich am meisten stutzig macht war der Umstand das es 8 Vorschläge gab die zur Wahl standen,     ( ich war keiner von denen nicht das hier jetzt spekuliert wird ich sei einfach nur mit dem Ergebnis unzufrieden).
Allerdings hat man auf seinem Stimmzettel drei freie Felder gehabt in die man dann auch drei Namen eintragen sollte, was ja irgendwie keinen Sinn macht, das war sonst auch nie so, es hat ja nur jeder eine Stimme laut Vorschrift im SBG.

6. Am Ende gab es natürlich einen Gewinner und zwei hatten gleich viele Stimmen haben sich also den zweiten Platz geteilt.
Hier gab es kein Losverfahren wie sonst sondern es würde einfach vom Wahlvorstand bestimmt wer zweite und wer dritte VP ist.
Eine dritte VP ist mir bisher auch nie untergekommen.


Nun Frage ich mich ob die Wahl überhaupt so gültig ist was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann
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bunterbo

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Antw:VP Wahl
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2019, 20:50:58 »

Lies doch die §§3-7 SBG (Soldatenbeteiligungsgesetz durch). https://www.gesetze-im-internet.de/sbg_2016/BJNR206510016.html

Rein rechtlich sehe ich Laie auf dem ersten Blick keine Einwände. Aber es müsste jedem, inkl. Chef und VP auf dem ersten Blick klar sein, dass die Hälfte ihre Stimme nicht abgeben konnte und das so schon von vornherein eigentlich sinnlos war. Ich würde diese Bedenken der VP bzw. dem Chef  vortragen und auf eine Neuwahl mit mehr Beteiligung pochen
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KlausP

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Antw:VP Wahl
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2019, 21:07:14 »

Zu beachten ist auch die "Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)":

https://www.gesetze-im-internet.de/sbgwv_2017/SBGWV.pdf

Für das vereinfachte Wahlverfahren siehe § 14ff
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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