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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt  (Gelesen 2866 mal)

Nils__

  • Gast

Hallo zusammen,

die Überschrift verrät eigentlich alles:

ich möchte das neue, tolle Angebot der Bahn nutzen und möchte in diesem Zug erfahren, wo ich erfahre, welche Abwandlungen es vom Dienstanzug gibt bzw. woran ich erkenne, dass das Kleidungsstück geeignet ist.

DASS man abgewandelt reisen darf ist ja bereits im Chat zum neuen Angebot bejaht worden. Auch dass es Abwandlungen gibt geht ja aus A2-2630/0-0-5 Seite 46 hervor (bin LW).

Nur wo beziehe ich z.B. den Pullover, wenn nicht über den Dienstweg? ASMC? Nur woher weiß ich, dass gerade DIESER auch zugelassen ist, man kann ja nicht einfach einen x-beliebigen blauen Pullover anziehen, der ähnlich aussieht.

Ich hoffe mein Punkt wurde klar und freue mich auf hilfreiche Hinweise auf Vorschriften o.Ä.

MkG

Nils
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JensMP79

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In der Vorschrift sind alle Abwandlungen genau dargestellt.  ;)
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Jan96

  • Gast

Auch Feldanzug, siehe Vorschriftsänderung von heute.
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Nils__

  • Gast

Wow, das geht ja fix hier, danke.

Ok, nur die Abwandlungen in der oben genannten Vorschrift.

Letzte Teilfrage ist noch: in den "bekannten" Onlineshops kann man ja z.B. diesen blauen LW Pulli des Dieners erwerben, nur woran erkenne ich, welches Modell zum befohlenen Anzug passt/gehört, wie auch immer. Gibt es sowas wie eine Versorgungsnummer o.Ä.?
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Helljumper

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  • Beiträge: 15

Einfach zur LHBw hingehen und dir einen Pullover geben lassen. Meines Wissens nach steht dir einer zu (alternativ eine zweite Dienerjacke). Ich habe meinen zumindest erst vor ca. zwei Monaten empfangen.
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dunstig

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Achtung mit solchen pauschalen Aussagen. Selbsteinkleidern steht zum Beispiel keiner zu. Dieser müsste über BwBM bezogen werden und ist dort nichtmal als Kontoware geführt. Dementsprechend ist er selber zu kaufen. Selbiges für Blouson/Softshell und Ganzjahresjacke.

Und auch bei denjenigen, die nicht Selbsteinkleider sind, ist diese Möglichkeit des Pullovers anstelle zweiter Dienstanzugsjacke so nicht immer gegeben.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Nils______

  • Gast

Guten Abend,

vielen Dank für die tollen, hilfreichen Antworten. Ich probier es mal bei der LhBw und ansonsten dann über den Shop.

Kann geschlossen werden.
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Ralf

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