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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erweitertes Führungszeugnis  (Gelesen 2279 mal)

Grenny80

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Erweitertes Führungszeugnis
« am: 04. Januar 2020, 16:53:57 »

Hallo.
Ich kenne mich hier noch nicht so gut aus. Ich muss am 02.02.20 zum Eignungstest nach Hannover. Für die Laufbahn der Mannschaften. Habe mich für Saz 12 beworben und war schon Fwdl 23( 99-01). Bin zur Zeit noch 39 Jahre alt. Ich habe Angst vor meinem Führungszeugnis. Ich habe keine wirkliche Ahnung, was da so alles drin steht. Ich weiß, das ich mal zu 30 Tagessätzen zu 10€ verurteilt wurde. Betrug wegen schwarzfahren. Das muss glaube ich so im Jahr 2013 gewesen sein. Und zudem läuft gerade noch eine Anzeige wegen Körperverletzung. Habe ich überhaupt noch eine Chance in die Truppe zu kommen? Es gibt sonst keine Verurteilungen.
Kann mir bitte jemand helfen und mich beraten?
Über detaillierte Auskünfte freue ich mich und bin dankbar.
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KlausP

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #1 am: 04. Januar 2020, 17:07:08 »

Zitat
... Und zudem läuft gerade noch eine Anzeige wegen Körperverletzung. ...

Das haben Sie natürlich in den Bewerbungsunterlagen angegeben? Ich gehe davon aus, dass Sie so lange nicht eingestellt werden, wie das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Grenny80

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #2 am: 04. Januar 2020, 17:13:29 »

Also verstehe ich das richtig, das noch nicht verloren ist?
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Grenny80

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #3 am: 04. Januar 2020, 17:18:39 »

Ich bin immer ein rechtschaffener Mensch. Nehme keine Drogen trinke nicht, habe nie geklaut.  Habe viele Jahre im Sicherheitsgewerbe gearbeitet. Und war immer anständig.
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Al Terego

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #4 am: 04. Januar 2020, 17:26:10 »

Ich bin immer ein rechtschaffener Mensch. Nehme keine Drogen trinke nicht, habe nie geklaut.  Habe viele Jahre im Sicherheitsgewerbe gearbeitet. Und war immer anständig.

Na dann brauchst Du ja keine Angst haben, da ja in Deinem Führungszeugnis nichts stehen wird.
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Grenny80

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #5 am: 04. Januar 2020, 17:30:33 »

Ich hoffe es sehr, da Soldat sein immer ein Traumberuf von mir war und ist. Ist es nicht so, dass einige Sachen verjähren und gelöscht werden? Oder steht da wirklich alles drin. Meiner Meinung nach war es so, das alles über 90 Tagessätzen und Verurteilungen drin stehen. Auch Anzeigen?
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Al Terego

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #6 am: 04. Januar 2020, 17:31:55 »

Warte es einfach ab, wir haben hier keine Kenntnisse über Dich und auch keine Glaskugel.
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Grenny80

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #7 am: 04. Januar 2020, 17:36:26 »

Hahahaha. Ja das ist mir doch bewusst. Ich hatte halt nur gehofft hier ein paar antworten zu bekommen. Oder besser gesagt, etwas Klarheit. Ne Glaskugel könnte ich gut gebrauchen. Aber danke für die Antwort. Gibt mir etwas Hoffnung
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LwPersFw

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #8 am: 04. Januar 2020, 17:57:31 »

Erläuterungsblatt zum Bewerbungsbogen


Text aus dem Erläuterungsblatt:

1) Bewerber/innen für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) sowie die Laufbahn der Mannschaften als SaZ

Vom FWD bzw. von der Laufbahn der SaZ (Mannschaften) sind vorbestrafte Bewerber/innen ausgeschlossen, sofern sich aus der Straftat deren Nichteignung für den freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr ergibt. Aus diesem Grund müssen Bewerber/innen Angaben zum Inhalt des Bundeszentralregisters in Bezug auf sich machen (Verurteilungen wegen Vergehen und/oder Verbrechen (Straftaten) einschließlich Strafbefehle).

Bei Verschweigen von Strafbefehlen / Verurteilungen in diesem Sinne wird grundsätzlich von einer Nichteignung ausgegangen.

Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister sowie Inhalte, die einer Behörde nur im Rahmen der Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses mitgeteilt werden, müssen dagegen nicht offenbart werden.

Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.

Bei einem positiven Ausgang des Auswahlverfahrens/Eignungsfeststellung werden die Bewerber/innen aufgefordert, die Übersendung eines "Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde" (§§ 30 Abs. 5, 31 Bundeszentralregistergesetzes - BZRG) zu veranlassen.

Die entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.


2) Bewerber/innen für sonstige Laufbahnen (SaZ für die Laufbahnen Uffz, Fw, Offz)

Vom Dienst als SaZ in den sonstigen Laufbahnen (z.B. Uffz, Fw, Offz) sind Bewerber/innen ausgeschlossen, sofern sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und sich aus der Straftat deren Nichteignung als Soldat/in ergibt.

Aus diesem Grund müssen Bewerber/innen Angaben zum Inhalt des Bundeszentralregisters in Bezug auf sich Angaben machen (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschl. Strafbefehle, auch wenn eine Eintragung ins Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 BZRG nicht erfolgt(e), z.B. Strafbefehle/Verurteilungen, mit denen auf Geldstrafe von bis einschließlich 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafe bis einschließlich drei Monate erkannt wurde).

Bei Verschweigen von solchen Strafbefehlen / Verurteilungen wird grundsätzlich von einer Nichteignung ausgegangen.

Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen dagegen nicht offenbart werden.

Ferner brauchen die Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht anzugeben werden.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat als oberste Bundesbehörde ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG); die Kosten trägt die Bundeswehr.

Die Einsichtnahme in Strafakten erfolgt nur nach einer Einwilligung durch den/die Bewerber/in.

Für jede Verurteilung im obigen Sinne ist hierfür eine separate Einwilligungserklärung erforderlich.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Heiko1979

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #9 am: 05. Januar 2020, 09:27:33 »

Guten Morgen Grenny80,
um dir die Angst zumindest teilweise zu nehmen, über die Angelegenheit aus 2013 brauchst du dir keine Sorgen mehr machen. Alles ü 90 Tagessätze und weniger als 4-5 Jahre her, wäre wohl ein wenig problematischer. Den Führerschein hast du ja sicher mittlerweile wieder bzw. seitdem gemacht ;) zumindest wäre es v. Vorteil für die BW wenn du schonmal einen zivilen Führerschein hast. Was deine derzeitige Anzeige zwecks Körperverletzung betrifft, hat dir der Kamerad LwPersFw schon was zu geschrieben. Dafür gibt es ganz klar Gesetzestexte und ich denke ebenfalls, wenn`s da ein schwebendes Verfahren gibt, wird die BW warten bist du damit durch bist.
Was ich interessant finde, du bist jetzt 39 und hattest deine erste Dienstzeit Ende der 90ìger Anfang 2000. Sofern du angenommen wirst, beginnst du deine Dienstzeit wahrscheinlich mit ü 40 Jahren in 2020. So war es bei mir im vergangenen Jahr 2019, ich hatte im Mai 2019 mit 39 meine Einstellungstests und habe im Sept. kurz vorm 40`sten meinen Dienst angetreten. Meine Vordienstzeit ist ebenfalls 20 Jahre her!!! Vor den Einstellungstests brauchst du dir generell keine Sorgen machen, versuch da ganz neutral und entspannt ran zu gehen. Solltest du nicht komplett verblödet sein (entschuldige meine Ausdrucksweise), bist "normal" sportlich, physisch und psychisch auf der Höhe...also auch Gesund...kannst dich auch halbwegs ausdrücken und kommunizieren, sollte das alles kein Problem darstellen. Mit einem SAZ12 machst du vorerst auch nichts Falsch...meine Meinung!---Unterschreiben---Uniform abholen---Überblick verschaffen--- Als "älterer" Kamerad solltest du in deinem Dienstgrad als Mannschafter natürlich Befehle entgegennehmen können. Du wirst sehr viel mit jüngeren Kameraden zutun haben die dir vorgesetzt sind. Teilweise könntest du deren Vater sein! Für dich selbst musst du dir dann im klaren sein, ob du das 12 Jahre machen möchtest und wie dein Plan B dann, danach ist. Zudem hast du als älterer Soldat schon eine Art Vorbildfunkt., dem solltest du dir bewusst sein. Ansonsten hoffe ich für dich, dass das was wird und du den richtigen Weg bei der BW einschlägst. Viele Grüße und viel Glück
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"Alt werden, muss man sich verdienen" ;-)

Grenny80

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #10 am: 05. Januar 2020, 16:44:18 »

Danke Heiko.
Ich bin Jahrgang 80. Mein Ziel war und ist noch vor meinen 40. Soldat zu werden. Die nächste Einberufung wäre ja im nächsten Quartal 01.04. Ich geh die Sache einfach an, und werde 100% ehrlich sein. Danke für das Mut machen und Hoffnung geben
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Ralf

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Antw:Erweitertes Führungszeugnis
« Antwort #11 am: 05. Januar 2020, 17:16:45 »

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