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Autor Thema: Falscher Soldat und der Jedermanns-§  (Gelesen 12508 mal)

sosnik

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Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« am: 08. Januar 2020, 18:10:08 »

Guten Abend zusammen.

Folgende Situation, mir zuletzt 1:1 an einem Freitag abend in einer Kleinstadt passiert:

Stehe an der Kasse eines Supermarktes, sehe durch zufall, dass ein scheinbarer Kamerad an der Kasse neben mir gerade einpackt. Die Person trug FA Gf mit Feldjacke, und ich konnte meinen Augen kaum glauben, als der junge Mann sich Bierdosen in die geöffneten Beintaschen und Jackentaschen schob und dann drauf und dran war, mit offener Feldjacke sich ohne Kopfbedeckung nach draußen zu verdrüseln.

Da ich es sehr verabscheue, wenn Personen / Soldaten dem Ansehen des Soldatenberufs allein durch ihr Auftreten schon sehr schaden, ging ich also zu ihm und fragte ihn, ob es ihm noch ganz gut gehen würde. ^^
Er verneinte, Soldat zu sein, als ich ihn aufforderte, sich auszuweisen. Er habe als FWDLer Dienst geleistet und würde ab und an die Uniform noch tragen, wenn er Lust dazu hätte. Er sei ja schließlich ausgekleidet worden und diese Teile wären privat beschafft. (Wer's glaubt wird seelig, "Verlust"meldung sag ich da nur).
Ich wies ihn darauf hin, dass er keine komplette Uniform tragen darf. Nach etwas verbalem Gerangel verschwand der komische Vogel in der Dunkelheit, ohne Konsequenzen tragen zu müssen, primär deshalb, weil ich mir nicht klar über die rechtliche Lage war.

§132a StGB sagt dazu:
Zitat
(1) Wer unbefugt
   1.    inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
[...]
   4.    inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Und das Jedermanns-Festnahmerecht sagt ja (§127 StPO):
Zitat
(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
[...]
(3) 1Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. 2Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
[...)


Also hätte man den jungen Mann offensichtlich festnehmen können? Oder sehe ich da etwas falsch?
Wie hättet ihr gehandelt? Ich bin sehr gespannt auf euer Feedback zu dieser Situation.
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bayern bazi

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #1 am: 08. Januar 2020, 19:44:42 »

is zwar schweres Geschütz

- aber im Prinzip "hättest" du das Recht (bin aber gespannt was die kameraden vom streifendiestsagen wenn sie wegen sowas eine Anzeige schreibrn müssen) :D
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

schlammtreiber

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #2 am: 09. Januar 2020, 08:23:12 »

Du willst jemanden vorläufig festnehmen, weil er im Supermarkt eine alte Feldbluse und Feldhose trägt?
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dunstig

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #3 am: 09. Januar 2020, 08:28:24 »

Da wäre ich während meiner Zeit in Hamburg und Dresden in den alternativen Vierteln aber garnicht mehr rausgekommen aus dem Festnehmen ;D

Wobei schon sensibel zu unterscheiden wäre, zwischen Outfit und dem möglichen Eindruck einer offiziellen Uniform.
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Schützenarsch

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #4 am: 09. Januar 2020, 09:18:55 »

Jmd. vorläufig festzunehmen wegen offener Feldbluse und Hose ohne Rang oder Tätigkeitsabzeichen ?
Ohne ihn aufzufordern sich auszuweisen.
Ganz dünnes Eis.
Was hatte er für Schuhwerk an ?
Wenn es Stiefel gewesen wäre die er nach "Vorschrift" trägt dann vielleicht, evtl.... aber bei ein paar gammeligen Turnschuhen
Davon abgesehen seine Wurzeln hat das Uniformierungsverbot in der Weimarer Republik und zielte eher auf die extreme Rechte, insbesondere Aufmärsche der SA ab

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mounty

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #5 am: 09. Januar 2020, 10:09:34 »


"Uniformtrageverbot"

Dieses "Uniformtrageverbot" beruht, wie @Schützenarsch treffend sagte, auf den Erfahrungen aus der Weimarer Republik und soll den Staat und Bürger vor uniform auftretenden, gewalttätigen Gruppen schützen.


Die Briten sagen dazu "Walts", aber der Mann läuft nur verschlampt rum ,als sei er auf der Baustelle beim Erde schaufeln...

Australien, Canada, United Kingdom und United States haben seit einigen Jahren Gesetze gegen Personen geschaffen, die falsch vorgeben, gedient zu haben und daraus persönliche Vorteile zu schlagen versuchen wie Erbetteln von Geld und betrügen um Geld beim Daten...

So was ähnliches wie Betrug um Geld liegt hier auch nicht vor.

Z.B. würde in Deutschland nur "Betrügen um Geld etc." rechtlich geprüft, nicht das Tragen von BW-Uniform.
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Holger1976

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #6 am: 09. Januar 2020, 13:12:14 »

Zu: "Ohne ihn aufzufordern sich auszuweisen"
Die Pflicht (für einen Zivilisten), seinen Ausweis vorzuzeigen, gibt es nur gegenüber der Polizei (nicht mal gegenüber privaten Wachdiensten)- man korrigieren mich gerne, wenn ich falsch liege.
Ich zumindest würde "irgendeiner Person" meinen Ausweis nicht zeigen.
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F_K

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #7 am: 09. Januar 2020, 13:14:05 »

Zitat
(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

… dann wirst Du ggf. festgenommen ..
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Schützenarsch

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #8 am: 09. Januar 2020, 13:42:55 »

Zu: "Ohne ihn aufzufordern sich auszuweisen"
Die Pflicht (für einen Zivilisten), seinen Ausweis vorzuzeigen, gibt es nur gegenüber der Polizei (nicht mal gegenüber privaten Wachdiensten)- man korrigieren mich gerne, wenn ich falsch liege.
Ich zumindest würde "irgendeiner Person" meinen Ausweis nicht zeigen.

Die Pflicht besteht nicht, das ist korrekt. Solltes du dich aber nicht ausweisen wollen wenn du bei einer Straftat ertappt wirst hat dein Gegenüber das Recht der vorläufigen Festnahme
§ 127 sagt es ja auch ganz deutlich : Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Es gibt allerdings Einschränkungen die ich auch in diesem Fall ( Uniformtrageverbot) zu bedenken gebe.  Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.
Übt eine Person im Sinne des Jedermannsrechts eine irrtümliche Festnahme aus, ist der Tatbestand des Erlaubnistatbestandsirrtums erfüllt. In diesem Rahmen kann eine Ermittlung wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsstrafe drohen. Ein Verdächtiger darf desweiteren nur festgenommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht oder keine Identitätsfeststellung möglich ist
Darüber hinaus muss eine Verweigerung der Identitätsfeststellung vorliegen. Ist eine Identitätsfeststellung wegen eines Fehlen des Ausweises oder Aggressivität des vermeintlichen Täters nicht möglich, darf eine Festnahme erfolgen.Ist der Täter also namentlich bekannt, darf er nur festgenommen werden, wenn eine Entziehung von den Strafverfolgungsbehörden droht.
Deswegen schrieb ich am Anfang das Eis ist dünn.
An der Diskothekentür ist das ein anderes Kapitel da nennt sich das freiwilliger Unterwerfungsakt
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schlammtreiber

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #9 am: 09. Januar 2020, 13:53:41 »

Ganz abgesehen davon, dass dem übereifrig fälschlich Festnehmenden das Notwehrrecht des vermeintlich Festzunehmenden ganz schön auf die Füße fallen kann (oder auf die Nase...)  ;)
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Holger976

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #10 am: 09. Januar 2020, 14:18:53 »

Zu: "Wer's glaubt wird seelig, "Verlust"meldung sag ich da nur"
Wenn man eine Verlustmeldung geschrieben hat, musste man die Gegenstände auch bezahlen (so war das zumindest zu meiner GWDL- Zeit). Also sind die wieder aufgetauchte Uniform quasi rechtmässig erworbenes (gekauftes) Eigentum.Man korrigieren mich gerne, falls ich falsch liege.
Dann eine dumme Frage als Zivilist: Ist das Tragen von (unvollständigen) Uniformen (natürlich ohne Dienstgradabzeichen, Name und Flagge) verboten oder nicht, wie handhabt die Polizei/Justiz so etwas ?
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Captain Kugelfang

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #11 am: 09. Januar 2020, 14:24:03 »

Zu: "Wer's glaubt wird seelig, "Verlust"meldung sag ich da nur"
Wenn man eine Verlustmeldung geschrieben hat, musste man die Gegenstände auch bezahlen (so war das zumindest zu meiner GWDL- Zeit). Also sind die wieder aufgetauchte Uniform quasi rechtmässig erworbenes (gekauftes) Eigentum.Man korrigieren mich gerne, falls ich falsch liege.
Dann eine dumme Frage als Zivilist: Ist das Tragen von (unvollständigen) Uniformen (natürlich ohne Dienstgradabzeichen, Name und Flagge) verboten oder nicht, wie handhabt die Polizei/Justiz so etwas ?

Soweit ich weiß darf man als Zivilist Jacken oder Hose tragen.

Zum TE:
Leicht übertrieben die Aktion von Ihnen... ::)
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Mit freundlichen Grüßen
Captain Kugelfang

dunstig

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #12 am: 09. Januar 2020, 14:25:53 »

Zitat
Dann eine dumme Frage als Zivilist: Ist das Tragen von (unvollständigen) Uniformen (natürlich ohne Dienstgradabzeichen, Name und Flagge) verboten oder nicht, wie handhabt die Polizei/Justiz so etwas ?
Das Thema gabs hier bereits mehrfach (inkl. Juristenmeinung). Die Suchfunktion findet dazu auch einiges. Name, Flagge, etc. sind dabei erstmal völlig egal.
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F_K

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #13 am: 09. Januar 2020, 14:26:48 »

@ Holger976:

Kannst Du mal bitte aufhören, "Bockmist" zu verbreiten und dann noch ein "bitte um Korrektur" dahinter zu setzen?

- Je nach Sachverhalt bezahlt man nach einer Verlustmeldung den entstandenen Schaden NICHT.
- Macht man falsche Angaben in der Verlustmeldung, und "behält" die verlorenen Dinge, stehen mehrere Straftaten im Raum, unabhängig vom Ausgang der Schadenssachbearbeitung - rechtmäßig ist da nichts - und schon kein rechtmäßiger "Kauf".

- Trägt ein Zivilist (der kein Soldat ist) so "unvollständig" Uniform, dass diese als solche nicht mehr erkannt wird, so gibt es keine strafrechtliche Relevanz.
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Holger976

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Antw:Falscher Soldat und der Jedermanns-§
« Antwort #14 am: 09. Januar 2020, 14:42:11 »

Zu: "Kannst Du mal bitte aufhören, "Bockmist" zu verbreiten..."
Ich widerspreche.
Ich war als GWDL im Nachschub und jedes verlorene Teil wurde damals (um 1989) dem Soldaten in Rechnung gestellt. Ich musste meine verlorenen gemeldeten Handschuhe bezahlen, habe sie dann kurz vor DZE wiedergefunden (also keine Lügerei) und (aus Unwissenheit und jugendlichem Leichtsinn) behalten. Natürlich ist mir klar dass es sinnvoller ist, BW Material im Shop zu kaufen, statt über krumme Touren zu"erwerben".
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