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Autor Thema: Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport  (Gelesen 5427 mal)

justice005

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #15 am: 13. Januar 2020, 12:21:38 »

Für Beschwerden nach der WBO ist der KpChef unmittelbarer Ansprechpartner. Da gibt es keinen zusätzlichen Dienstweg. Und für das Melden von Straftaten gibt es erst recht keinen Dienstweg.

Das mit dem Dienstweg sind auch immer wieder die gleichen Parolen, die einfach nicht stimmen. Das wird gerne von Gruppen- oder Zugführern behauptet, die ein Interesse daran haben, für sie unangenehme Post "abzufangen". Für Beschwerden gilt § 5 WBO. Und da steht ganz klar, wo die Beschwerde einzulegen ist. Und wie schon gesagt: Für das Melden von Straftaten gibt es keinen Dienstweg. Alternativ kann man auch zur nächsten Polizeistation gehen (besser ist aber natürlich der KpChef).

Ok, das mit dem HptGefr habe ich falsch gelesen. Sorry. Dem HptGefr droht vermutlich kein Verfahren vor dem Truppendienstgericht, sondern stattdessen die fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz.

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OMLT

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #16 am: 13. Januar 2020, 13:35:40 »

Vielleicht habe ich mich da auch unpräzise ausgedrückt:
Mein Schlagwort sind "Eskalationsstufen".
Ich bin durchaus der Meinung dass das (gerade) in der Grundausbildung vernünftig kommuniziert werden sollte.
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Tommie

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #17 am: 13. Januar 2020, 13:38:18 »

Ich persönlich bin auch für die "Eskalationsstufen" und stelle mir gerade vor, dass mir als Zugführer einer meiner Gruppenführer meldet, dass der als Zugdienst eingeteilte HptGefr Dosenkohl mit meinem Zug ein "Mitternachtsballett" veranstaltet ;D ! Alter, den rauche ich doch zuerst selbst in der Pfeife, bevor ich damit zum Chef gehe :D ! Den Spaß lass ich mir nicht nehmen ;) !
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justice005

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #18 am: 13. Januar 2020, 14:57:12 »

Zitat
Ich persönlich bin auch für die "Eskalationsstufen" und stelle mir gerade vor, dass mir als Zugführer einer meiner Gruppenführer meldet, dass der als Zugdienst eingeteilte HptGefr Dosenkohl mit meinem Zug ein "Mitternachtsballett" veranstaltet  ! Alter, den rauche ich doch zuerst selbst in der Pfeife, bevor ich damit zum Chef gehe  ! Den Spaß lass ich mir nicht nehmen  !

Ok, da ist natürlich was dran, einverstanden. Wäre mir auch ein Vergnügen. ;)

Aber jenachdem, was von Seiten des Gruppen- oder Zugführers kommt, ist es völlig legitim, so ein Anliegen an den Chef zu richten.



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Mero89

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #19 am: 14. Januar 2020, 07:58:53 »

*kramt Popcorn heraus*

Ich bin gespannt was dabei heraus kommt, bitte auf dem laufenden halten ;)
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1998

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #20 am: 14. Januar 2020, 17:41:19 »

Okay also ein Kamerad hat sich wohl über den HptGefr beim Zugführer beschwert, seitdem gab es zumindest kein Antreten mehr nach Nachtruhe... mal schauen wie es sich entwickelt.
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justice005

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #21 am: 14. Januar 2020, 18:59:20 »

Zitat
Okay also ein Kamerad hat sich wohl über den HptGefr beim Zugführer beschwert, seitdem gab es zumindest kein Antreten mehr nach Nachtruhe...

Na also... geht doch.

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Tommie

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Antw:Antreten nach Nachtruhe und Kraftsport
« Antwort #22 am: 15. Januar 2020, 08:41:25 »

Ich nehme mal an, der ZgFhr hat den Kameraden HptGefr einmal kurz "inhaliert" und damit das "Mitternachtsballett" unterbunden. In der Regel sollte danach eine Meldung an den Chef erfolgen, weil hier u. U. ein Dienstvergehen von Seiten des HptGefr im Raume steht!

Meiner Meinung nach ein korrekter Ablauf, bei dem alle Verantwortlichen mit ins Boot geholt wurden!
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