@Holger:
Für die Frage, ob man durch 127 gerechtfertigt ist, spielt es allerdings keine Rolle, welches Strafmaß die Tat verdient, wegen der man jemanden festhält, solange es nur wirklich um eine Straftat geht. Auch wenn jemand später wegen der Tat freigesprochen wird, kann das Festhalten wegen der Tat gerechtfertigt gewesen sein. Ich hab inzwischen angenommen, dass du das Festhalten zwischenzeitlich als legal akzeptiert und deine Argumente nur noch aus Zweckmäßigkeitsgründen aufrechterhalten hattest^^
Es ist auch richtig, dass im Rahmen der Notwehr - wo ihr kurz von dem einen Cent gesprochen habt - (wenige) Grenzen bestehen. Die lassen sich aber, soweit ich weiß, nicht auf die Frage übertragen, ob 127 überhaupt zulässig ist.
@Gast999
Danke, immer wieder amüsant
Der dort erwähnte Hauptmann von Köpenick sollte aber auch ein allseits bekannter Klassiker sein; viele wissen wahrscheinlich nur nicht, dass auch der tatsächlich echt wahr