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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat  (Gelesen 4465 mal)

Krankenschwester

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Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« am: 02. Februar 2020, 09:01:32 »

Hallo Kameraden!
Ich bin seid 01.2012 bei der Bundeswehr als GuK.
SaZ12 nach altem Recht.
Ich war bis 2016 Kasernenschläfer und hatte meine Wohnung in der Heimat /bei der Familie. Durch mein Kind musste ich Zum Dienstort ziehen, da 200km mit Kind pendeln nicht möglich ist. Seither bin ich alleine + alleinerziehend am Standort, ohne familiäre Unterstützung. Seid 2017 in psychologischer Behandlung. Depression, Überforderung etc. Ich bin am Ende meiner Kräfte. Ich benötige dringend familiäre Unterstützung auch bei meinem Kind (Verhaltensauffällikeiten, Integrationskind im Kiga). Mittlerweile seid Juni 2018 krankgeschrieben. Anfang diesen Jahres Arbeitsversuche. Versetzungsanträge etliche gestellt und wurden abgelehnt, da kein Dienstposten da. Mir wurde zum Schluss ein DPäK im der Heimat vom beratenden Arzt zugeteilt, mit einem Haken, nach einem Jahr wieder zurück zum jetzigen Dienstort. Durch mangelnde Beratung habe ich dies abgelehnt, bereue dies mittlerweile. Neuer Antrag wurde direkt gestellt. Rechtsanspruch Bfd beginnt 01.2022, mit Ermessenfreistellung am 01.09.2021 (Studienbeginn).

Jetzt haben meine Arzt und ich überlegt ein DU Verfahren einzuleiten.
Darf ich während der Krankschreibung bzw während des DU Verfahrens umziehen? 300km weit entfernt vom Dienstort.
Was muss ich beachten?

Ich weiß einfach nicht mehr weiter und bin echt mit meinem Latein am Ende.
Ich könnte bei meiner Familie eine Wohnung bekommen und auch einen passenden KiGa Platz für meinen Sohn.
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JensMP79

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #1 am: 02. Februar 2020, 09:09:02 »

Zitat
Mir wurde zum Schluss ein DPäK im der Heimat vom beratenden Arzt zugeteilt, mit einem Haken, nach einem Jahr wieder zurück zum jetzigen Dienstort. Durch mangelnde Beratung habe ich dies abgelehnt, bereue dies mittlerweile.
Das war natürlich nicht soooo gut.....

Was sagt der KpFw dazu?
Waren Sie beim Sozialdienst?

Aus meiner Sicht spricht nichts gegen den Umzug außer die Tatsache, das Sie dann eine deutlich längere Anfahrt zu Ihrer Einheit haben.
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Krankenschwester

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #2 am: 02. Februar 2020, 09:30:05 »

Wie gesagt, das ich es abgelehnt habe, bereue ich auch. Aber das is jetzt leider so. Neuer Antrag liegt schon in Köln.

Was mich aber stutzig macht, bzw verunsichert ist die Ansage meines Disziplinarvorgesetzen.
Ich habe dem meinen Krankenmeldeschein mit meinem Status gebracht, zur Unterschrift...
Es wurde gefragt wo ich mich während meines kzh aufhalte. Ich habe wahrheitsgemäß geantwortet, unter der Woche leider hier am Standort, da mein Sohn hier in Kindergarten geht und am Wochenende oder während urlaubszeit natürlich bei der Familie.
Antwort des Disziplinarvorgesetzen:" Sie wissen schon das ich bestimmen kann wo sie sich aufhalten müssen während sie einen Status haben. Ansonsten müssen sie mir das schriftlich mitteilen wo sie an zu treffen sind."
In der zdv habe ich was gefunden was aber nur auf Gemeinschaftsunterkunftsschläfer zutrifft.
Was is denn nu richtig?
Kann er mir wenn ich jetzt umziehe daraus einen Strick drehen?
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ulli76

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #3 am: 02. Februar 2020, 10:19:18 »

Er muss vor allem wissen, WO du bist.

Äh was für ein Studium?
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Krankenschwester

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #4 am: 02. Februar 2020, 10:25:59 »

Das er es wissen muss ist mit klar, aber kann er es bestimmen?

Studium über bfd. Welches ist doch egal, hat ja nix mit dem Thema zu tun.
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ulli76

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #5 am: 02. Februar 2020, 10:31:49 »

Ja, er kann es bestimmen. Aber es gibt Grenzen.

Also heimatnahe Versetung abgelehnt. Aber Studium geht plötzlich. Hat schon ein G´schmäckle.
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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #6 am: 02. Februar 2020, 10:36:07 »

Das Studium hat doch mit meiner Verwendung nix zu tun. Das würde bei meiner Familie stattfinden mit Unterstützung nach meiner Dienstzeit.
Ich möchte nicht anmaßend sein, haben Sie den ersten Text überhaupt richtig gelesen?

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JensMP79

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #7 am: 02. Februar 2020, 10:53:57 »

Mit dem Tonfall wird das hier aber nix ;-)
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Krankenschwester

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #8 am: 02. Februar 2020, 10:58:38 »

Das ist das Problem beim schreiben. Den Tonfall kann man nicht mitsenden 🙈

Ich wollte doch einfach nur wissen ob ich umziehen kann während ich krank geschrieben bin bzw mich im DU Verfahren befinden.
Was ich nach meiner BW Zeit mache ist doch nicht relevant, zumindest werde ich nicht mehr als GuK arbeiten.
Ich dachte lediglich das die Daten wichtig wären.
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Ralf

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #9 am: 02. Februar 2020, 12:21:38 »

Dass du wohnen kannst wo du willst, steht sogar im GG.
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Helft mit, dass es so bleibt.

SO

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #10 am: 03. Februar 2020, 15:19:11 »

Liebe Krankenschwester, in deinem Fall rate ich dir das du die Bedürfnisse anderer ganz hinten anstellen solltest. Niemand ist berechtigt dir vorzuschreiben wo du wohnst. § 6 GG besagt klar den Schutz der Familie da es sich bei dir offensichtlich um ein tiefer sitzendes Problem handelt, sollte hier im Vordergrund deine Gesundheit stehen. Diese ist mit dem Dienst an dem jetzigen Standort nicht vereinbar. Somit ist eine Vereinbarkeit von Familie und Dienst nicht gegeben. Eine weitere Verwendung an diesem Dienstort ist für dich nicht tragbar, und bringt dem Dienstherrn und auch deinem Chef keine Punkte da du eh nicht einsetzbar bist. Ein DU Verfahren finde ich persönlich wirkt schon als würdest du nach dem letzten Strohhalm greifen. Es gibt genug Paragraphen die Fürsorge inne haben diesen sollte sich ihr Chef eventuell mal wieder zu Gemüte führen.
Es gibt durchaus andere Möglichkeiten sie langfristig in die Nähe ihrer Eltern bringen zu können (z.B. Kommandieren mit dauerhaften Anschlusskommandierungen) es ist ja tatsächlich absehbar.

Viel Glück und denken sie in erster Linie an sich und ihren Sohn.
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ulli76

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #11 am: 03. Februar 2020, 19:39:49 »

Äh- Sie WILL offenbar so schnell wie möglich raus um ihr Studium zu beginnen.
Den heimatnahen DP hat sie ja abgelehnt.
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Krankenschwester

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #12 am: 03. Februar 2020, 19:55:14 »

Natürlich WILL ich einen DP in der Heimat, den angebotenen habe ich abgelehnt, da mir mit der Versetzung in die Heimat direkt ein schrieben eröffnet wurde das ich nach einem Jahr (Okt 2020) wieder zurück zu dem jetzigen Dienstort versetzt werde soll. Und dies, erst dort hin und dann wieder zurück zeihen, wollte ich meinem Kind und auch mir nicht an tun!!!!!!
Und mein Studium ist mit shit egal...dieses beginnt so Oder so erst nächstes Jahr!!!!Es ging einzig und alleine um die Daten... Um meine Restdienstzeit!
Es wäre sehr freundlich wenn sie hier nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen würden!
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Krankenschwester

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #13 am: 03. Februar 2020, 20:10:38 »

Ein DU Verfahren finde ich persönlich wirkt schon als würdest du nach dem letzten Strohhalm greifen.
Es gibt durchaus andere Möglichkeiten sie langfristig in die Nähe ihrer Eltern bringen zu können (z.B. Kommandieren mit dauerhaften Anschlusskommandierungen) es ist ja tatsächlich absehbar.

Mir wäre sogar mein Bfd und Studium egal... Ich brauche einfach die Unterstützung meiner Familie, alleine schon was meinen Sohn angeht... Ich schaffe das einfach nicht mehr alleine, und Unterstützung an meinem jetzigen Dienstort habe ich absolut keine...

Mit der Kommamdierung ist das so ein Ding. Muss dafür nicht ein passender Dienstposten vorhanden sein?
Ich ärgere mich so, daß ich den DPäK abgelehnt habe, aber ich habe in dem moment nur an mein Kind gedacht... Im Nachhinein denke ich, egal, wäre ich wenigstens schonmal in der Heimat gewesen... Deswegen hab ich ja sofort einen neuen Antrag auf Versetzung gestellt,da man die Ablehnung nicht mehr rückgängig machen konnte... Wir hatten alles versucht, wäre sogar persönlich nach Köln gefahren....
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LwPersFw

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Antw:Dienstunfähigkeitsverfahren, Umzug in die Heimat
« Antwort #14 am: 06. Februar 2020, 15:22:18 »


Antwort des Disziplinarvorgesetzen:

" Sie wissen schon das ich bestimmen kann wo sie sich aufhalten müssen während sie einen Status haben.

Ansonsten müssen sie mir das schriftlich mitteilen wo sie an zu treffen sind."


Was is denn nu richtig?


A-1420/12

zu § 7 Soldatenurlaubsverordnung

Unter voller Dienstfähigkeit im Sinne des § 7 ist die konkrete Verwendungsfähigkeit (auch die eingeschränkte) zu verstehen,
die nach truppenärztlichem Urteil bei der Soldatin bzw. dem Soldaten im Anschluss an die wegen einer Gesundheitsstörung
erfolgte Befreiung von allen Dienstverrichtungen und nach Ablauf des vorgeschlagenen Urlaubs zur Wiederherstellung der
Verwendungsfähigkeit (Genesungsurlaub) voraussichtlich bestehen wird.


Solange Verwendungsunfähigkeit (auf Vorschlag des Truppenarztes bzw. der Truppenärztin von allen Dienstverrichtungen befreit) besteht, bedarf er für das Fernbleiben vom Dienst keines Urlaubs.

Auf Vorschlag des Truppenarztes bzw. der Truppenärztin soll grundsätzlich die Genehmigung zum Aufenthalt an einem anderen Ort, z. B. dem Familienwohnsitz, erteilt werden.

Die Abwesenheit vom Dienstort und die Anschrift, unter der eine Erreichbarkeit besteht, sind dem bzw. der nächsten Disziplinarvorgesetzten zu melden.


Ist nach einer Gesundheitsstörung die volle Dienstfähigkeit nach Nr. 256 noch nicht wiederhergestellt, so kann der Truppenarzt oder die Truppenärztin
dem bzw. der zuständigen Vorgesetzten vorschlagen, der Soldatin bzw. dem Soldaten den erforderlichen Genesungsurlaub zu gewähren.

Zur Vorbereitung der Entscheidung des bzw. der Vorgesetzten nimmt der Truppenarzt oder die Truppenärztin Stellung, ob und in welchem
Umfang eine Anrechnung des Genesungsurlaubs auf den Erholungsurlaub angemessen ist. Soweit Genesungsurlaub der Wiederherstellung der
Verwendungsfähigkeit dient, ist er auf den Erholungsurlaub nicht anzurechnen. Genesungsurlaub zur Festigung der wiedergewonnenen
Verwendungsfähigkeit kann, soweit er zwei Wochen übersteigt, auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.


Anmerkung:

Damit das nicht wieder zu Missverständnissen führt … der nächste DV hat kein Ermessen, ob er dem Vorschlag des Arztes folgt.

Er hat es zu tun.

(Ausnahme … er beantragt seinerseits die Abänderung des Vorschlags bei den zuständigen Stellen - bis zu dieser Entscheidung, ist aber der Vorschlag umzusetzen!)

In der Vorschrift wird nur deshalb das Wort Vorschlag benutzt … weil der Arzt keine Befehls-/Weisungsbefugnis hat.




Welche Folgen der Umzug ggf. für Trennungsgeld, Reisekosten, etc. hat … muss man vorher mit den zuständigen Stellen selbst abklären !
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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