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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Brandschutzbeauftragter  (Gelesen 3188 mal)

Quarterback

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Brandschutzbeauftragter
« am: 06. Februar 2020, 14:43:58 »

Servus zusammen,

weiß jemand aus dem Forum, ob die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragen bei der Bundeswehr ( 2014, Stetten am kalten Markt) im zivilen eine offizielle Anerkennung besitzt?

Freue mich auch gerne auf Hinweise.

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
Quarterback
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Somethingwrong

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #1 am: 28. Juli 2020, 00:31:57 »

Muss man Brandschutzbeauftragter sein um die Feuerlöscher in Blöcken zu "Begutachten" und sein Namenskürzel drauf zu schreiben ? Beim abendlichen Blockdurchgang (Auf dem Weg zum Rauchen) fiel mir auf das auf keinen Löscher seit Monaten was vermerkt wurde. Um Problemen beim nächsten Rundgang von irgendeiner Aufsicht vorzubeugen habe ich kurzerhand alle auf Haltbarkeit und nächste Prüfung gecheckt und unterschrieben.   :o
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MMG-2.0

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #2 am: 28. Juli 2020, 02:58:38 »

Die Begutachtung wird von einer Sachkundigen Person durchgeführt.
Allerdings umfasst die Begutachtung mehr als nur zu unterschreiben.
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Somethingwrong

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #3 am: 28. Juli 2020, 09:50:59 »

Mhm... Anscheinend wird das wohl auch von TE zu TE anders gehandhabt.
Aber als Ehemaliger Feuerwehrmann sehe ich mich als Sachkundig an und hab natürlich nicht nur ne Unterschrift an den Dingern geleistet.
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Ralf

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #4 am: 28. Juli 2020, 10:18:45 »

Muss man nicht offiziell dazu bestellt worden sein?
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #5 am: 28. Juli 2020, 11:58:42 »

Muss man nicht offiziell dazu bestellt worden sein?

Muss man...

Wobei hier Begriffe verwechselt werden...

Es gibt in Liegenschaften

+ Brandschutzbeauftragte

Beamtinnen und Beamte des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes sowie
Brandschutzoffiziere und Brandschutzstabsoffiziere gemäß der Zentralvorschrift A1-2042/1-6033
„Ausbildung- und Prüfungsordnung für hauptamtliches militärisches Brandschutzpersonal“ besitzen
die Befähigung zur Wahrnehmung der Aufgaben des bzw. der Brandschutzbeauftragten.

Beamtinnen und Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes die nach der
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen
Dienst in der Bundeswehr (LAP-mftDBwV) sowie Brandschutzfeldwebel gemäß der A1-2042/1-6033,
ausgebildet sind, werden auf Antrag an BAIUDBw GS III 3 einer Einzelfallbewertung zur möglichen
Befähigung unterzogen.

Die Ausbildung erfolgt an der Schule für ABC-Abwehr und Gesetzliche Schutzaufgaben als Brandschutzbeauftragter (gemäß Lehrgangskatalog der Bundeswehr).




+ Brandschutzhelfer

Die Dienststellenleitung hat eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern durch
Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von
Entstehungsbränden vertraut zu machen und zu benennen.

Personen mit einer Ausbildung entsprechend des Abschnittes 9.2 dieser Vorschrift,
z. B. aktive Feuerwehrleute und militärische Brandschutzkräfte mit erfolgreich abgeschlossener
feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche
Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.



Und grundsätzlich:

Zu Fragen der zivilberuflichen Anerkennung/Verwertbarkeit

über den BFD

Dieser prüft, ob eine Bescheinigung bzw. Nachweis zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung erstellt werden kann.

Mit dieser kann man dann bei den zuständigen zivilen Stellen die Anerkennung beantragen.
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Somethingwrong

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #6 am: 28. Juli 2020, 21:45:05 »

Muss man nicht offiziell dazu bestellt worden sein?
Muss man...

Upsi...
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NovemberFox

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #7 am: 29. Juli 2020, 10:15:52 »

Muss man nicht offiziell dazu bestellt worden sein?

Muss man...

Das ist ja interessant. Soweit ich weiß hat der Kamerad, der bei uns hier an der Uni Brandschutzbeauftragter ist, keinen Lehrgang erhalten sondern nur eine 30-minütige Einweisung vom Spieß.
Er ist aber auch der Typ, der die Unterschriften neben den Feuerlöschern setzt.
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F_K

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #8 am: 29. Juli 2020, 11:22:30 »

Lange Rede, kurzer Sinn:

Oft gibt es bei der Bundeswehr "Beauftragte" - und diese sind offiziell bestellt und tragen dann die Verantwortung für die Aufgabe.

Einfach "mal so" irgendwo unterschreiben ist KEINE gute Idee.

Beispiel: Obwohl ich die Qualifikation "Sicherheitsbeauftrager" habe (Lehrgang, ATB) und diese Tätigkeit schon wahrgenommen habe, bin ich derzeit NICHT beauftragt und darf daher auch NICHTS zu diesem Thema unterschreiben.

Und Vorsicht: Wenn man dann ohne Auftrag "unterschreibt", dann ist das wohl mindestens eine Dienstpflichtverletzung und ggf. eine Straftat (handelt sich ja oft um Urkunden).

Im hier diskutierten Fall (Prüfintervalle nicht eingehalten) macht der gute Soldat, was er immer macht, wenn er etwas "erkennt" - er meldet es.
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LwPersFw

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #9 am: 29. Juli 2020, 12:18:33 »

Muss man nicht offiziell dazu bestellt worden sein?

Muss man...

Das ist ja interessant. Soweit ich weiß hat der Kamerad, der bei uns hier an der Uni Brandschutzbeauftragter ist, keinen Lehrgang erhalten sondern nur eine 30-minütige Einweisung vom Spieß.
Er ist aber auch der Typ, der die Unterschriften neben den Feuerlöschern setzt.

Das ist eine der Aufgaben des Brandschutzhelfers … aber nicht des Brandschutzbeauftragten der Dienststelle.
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slider

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #10 am: 29. Juli 2020, 14:07:35 »

Lange Rede, kurzer Sinn:

Oft gibt es bei der Bundeswehr "Beauftragte" - und diese sind offiziell bestellt und tragen dann die Verantwortung für die Aufgabe.

Einfach "mal so" irgendwo unterschreiben ist KEINE gute Idee.

Beispiel: Obwohl ich die Qualifikation "Sicherheitsbeauftrager" habe (Lehrgang, ATB) und diese Tätigkeit schon wahrgenommen habe, bin ich derzeit NICHT beauftragt und darf daher auch NICHTS zu diesem Thema unterschreiben.

Und Vorsicht: Wenn man dann ohne Auftrag "unterschreibt", dann ist das wohl mindestens eine Dienstpflichtverletzung und ggf. eine Straftat (handelt sich ja oft um Urkunden).

Im hier diskutierten Fall (Prüfintervalle nicht eingehalten) macht der gute Soldat, was er immer macht, wenn er etwas "erkennt" - er meldet es.

Das ist nicht nur bei der Bundeswehr so. In jedem Unternehmen, das ich kenne, käme es zu Handgemengen, wenn Mitarbeiter ohne Auftrag auf dem Weg zur Raucherpause mal eben Gerätschaften des Arbeits- und Brandschutzes unterschreiben würden.
Wie kommt man denn auf so eine Idee?
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Somethingwrong

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #11 am: 29. Juli 2020, 19:36:26 »

Wie kommt man denn auf so eine Idee?

Ich wurde in meiner Stammeinheit halt mehrmals los geschickt und sollte genau das machen. Also ging ich davon aus, dass das schon passt wenn ich das auffen Lehrgang mache. Naja. Sehe ich halb so wild. So what.
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ulli76

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #12 am: 29. Juli 2020, 21:51:37 »

Hast du das Ergebnis auch irgendjemandem gemeldet oder nur deinen Kringel drauf gemacht?
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MMG-2.0

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Antw:Brandschutzbeauftragter
« Antwort #13 am: 29. Juli 2020, 22:00:15 »

@Somethingwrong:

Ich würde jetzt proaktiv werden und den Brandschutzbeauftragen ermitteln, ggf dann als Brandschutzhelfer nachtragen lassen.
Eine Begutachtung der Feuerlöscher ist auch im Sinne des Dienststellenleiters.
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