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Autor Thema: USG: Was wenn ziviler Arbeitgeber während RDL Gehalt weiter zahlt?  (Gelesen 2390 mal)

panzerjaeger

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Bei mir ist in diesem Sommer die erste RDL geplant, und diese wird wohl 2 Wochen dauern.
Wenn mich mein Arbeitgeber dafür freistellt (unbezahlter Urlaub) zahlt mir die Bundeswehr gem. USG meinen Verdienstausfall für diese Tage - soweit ist mir die Situation klar.
Wie sähe es jedoch aus, wenn ich in dieser Zeit nicht freigestellt wäre, sondern z.B. auf einen Arbeitszeitkonto angesammelte Überstunden abbauen würde? Dann würde mich mein Arbeitgeber in dieser Zeit ja weiter bezahlen, incl. sämtlicher Sozialabgaben etc.. Was würde mir nach USG dann als "Einkünfte" von Seiten der BW für diese Zeit zustehen?
De Facto hätte ich ja in dieser Zeit keinen echten Verdienstausfall - wobei jedoch das Gehalt von meinem zivilen Arbeitgeber in dieser Zeit ja nur ein Ausgleich für zu anderer Zeit geleistete Überstunden wäre. Ich würde die RDL quasi während eines bezahlten Urlaubs leisten, ohne dass ich jedoch meinen arbeitsrechtlich für "Erholung" zu nutzenden "Erholungsurlaub" in Anspruch nehme.

Vielen Dank im voraus für eure hoffentlich aufschlussreichen Antworten,
Gruß,
der Panzerjäger.

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Thomi35

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Die Bezahlung ergibt sich meiner Meinung nach aus § 8 Unterhaltsicherungsgesetz (USG). Er ist mit "Mindestleistung" überschrieben und sagt aus, daß diese nach Wahl des Reservedienstleistenden zu zahlen ist, insbesondere dann, wenn die §§ 5, 6 USG keine Anwendung finden.

§ 5 Abs. 1 USG gibt die Erstattung des Verdienstausfall vor, der hier nicht vorliegt. Da nach der Beschreibung des TEs auch keine Leistungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes, wie in § 8 Abs. 2 USG angegeben, vorliegen dürften (keine Beschäftigung des TEs im öffentlichen Dienst) und der TE auch keine Ruhegehälter nach dem Soldatenversorgungsgesetz bezieht, müßte die Mindestleistung ausgezahlt werden. Diese richtet sich nach der Tabelle im Anhang 1 des USG.
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LwPersFw

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Das Arbeitsverhältnis ruht... per Gesetz.

Deshalb stellt sich die Frage nach Urlaub doch gar nicht.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

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Wäre ja noch schöner, in einem solchen Fall Urlaub oder Überstunden abzufeiern... ???
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

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Das Arbeitsverhältnis ruht... per Gesetz.

Deshalb stellt sich die Frage nach Urlaub doch gar nicht.

Und wenn dann einmal etwas passiert, und die rechtliche Situation geklärt wird, und dabei heraus kommt, dass Sie eine RDL im "Überstundenfrei" abgeleistet haben, bekommen Sie eine zwischen die Lichter, dass Sie sich 14 Tage lang im Kreise drehen, werden rechtlich belangt und werden nie wieder wehrüben! Mein Rat: Lassen Sie den Mist, denn ... siehe das Zitat von "LwPersFw" ;) !
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panzerjaeger

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Zitat
Das Arbeitsverhältnis ruht... per Gesetz.
Deshalb stellt sich die Frage nach Urlaub doch gar nicht.

Alles klar. Ich verstehe.
Ich hatte die Überlegung abgeleitet aus einer anderen Diskussion - die sich allerdings auf DVag bezog, und nicht auf RDL.
Bei DVag ruht ja das Arbeitsverhältnis nicht, ich darf arbeitsrechtlich aber auch keinen "Erholungsurlaub" dafür in Anspruch nehmen.

Ich danke für eure Hinweise!

Gruß,
Panzerjäger.
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Col bleu

  • Gast

@panzerjaeger
Um deine Frage zu beantworten:
Du kannst Verdienstausfall oder Mindestleistung beantragen (Wer keinen Verdienstausfall hat, beantragt eben die Mindestleistung).
Darüberhinaus erhälst du Dienstgeld, und eventuell vom 15. bis 24. RDL-Tag im Jahr, den Zuschlag für längeren Dienst.

Ich mache 4 Wochen per anno RDL über das ruhende Arbeitsverhältnis (unbezahlt vom Arbeitgeber), darüber hinaus bis zu 2 Wochen vom AG bezahlt, über Erholungsurlaub oder Ü-Stunden.

Wer soll mich denn wann aus welchem Grund anzeigen?
Warum soll ich auf Teufel komm raus meinen AG mit zusätzlicher Abwesenheit ärgern, die nicht auf gegenseitigen Einverständnis beruht.
Bei mir hat sich niemand beschwert, und alle sind zufrieden: USG-Stelle, Beorderungstruppenteil, AG und vor allem ich!
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doc.

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Warum soll ich auf Teufel komm raus meinen AG mit zusätzlicher Abwesenheit ärgern, die nicht auf gegenseitigen Einverständnis beruht.
Bei mir hat sich niemand beschwert, und alle sind zufrieden: USG-Stelle, Beorderungstruppenteil, AG und vor allem ich!

Meine persönliche Meinung, bitte nicht als Anschuldigung verstehen: Ich finde das auch unsolidarisch. Denn mein AG könnte ja irgendwann dann auch bei mir sagen, "dein Kollege XY macht das in seinem Urlaub, warum kannst Du das nicht auch?". Aber wenn alle bei Dir damit einverstanden sind...und da ja heutzutage eh jeder macht was er will...
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