Danke in jedem Falle nochmal, F_K, dass Du auf die Mindestleistung hingewiesen hast. Ich bin jetzt gespannt
Heißt aber, wenn ich tatsächlich vom AG freigestellt werde, bekomme ich tatsächlich nur mein Gehalt + Dienstgeld, oder? Dann dient diese Attraktivitätssteigerung ja vor allem freiwilligen Urlaubnehmern, wie im jetzigen Fall. Quasi als Vergütung des Urlaubstags.
Die nächste spannende Frage wird sich dann bei jener Woche stellen, wo ich tatsächlich freigestellt werden soll: Mein AG hätte gerne, dass mir das Gehalt weitergezahlt wird und dafür die Vergütung auf ihr Konto überwiesen wird. Soweit wahrscheinlich unproblematisch, da ich ja einfach andere Kontodaten angeben kann. Die Frage ist, was dann mit jenen Leistungen passiert, die ich zusätzlich bekomme, wie Dienstgeld und möglicherweise Nachtzuschläge?
Ich werde aber vermutlich auch nicht der erste sein, der dieses Problem hat.