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Finanzielle Leistungen für RDL

Begonnen von PNK, 22. November 2019, 18:41:13

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F_K

Das Dienstgeld wird nach dem aktuellem DG gezahlt.

Wo soll da eine Ungerechtigkeit sein?

Bitte genauer erläutern.

fneagle

Das Dienstgeld unterscheidet sich vom Hauptmann zum OTL um 1,24€ pro Tag. Ein pensionierter Hauptmann erhält weniger Versorgungsbezüge als ein pensionierter OTL. Obwohl beide als Reservist die gleiche Arbeit machen, erhält der ehemalige Hauptmann (jetzt OTL d. R.) für die gleiche RDL nach USG §9  weniger Geld. Das ist, aus meiner Sicht, nicht gerechtfertigt. Meine Frage nochmal: Gibt es ähnliche Fälle?

F_K

Selbstverständlich gibt es ähnliche Fälle (die Mehrzahl aber deutlich kleinere Beträge - da Laufbahnwechsel in dem Alter eher selten sind).

Klar ist aber die gesetzliche Regelung - da gibt es keinen Spielraum.

(Die "hohe Differenz" ist ja auch eher neu, da die Altersgrenzen aufgehoben worden sind, "früher" war so ein Wechsel nicht möglich - und diese Regelung stammt aus diesen Zeiten.
Es bleibt nur, eine Gesetzesänderung anzustreben - viel Aufwand bei eher geringen Aussichten.)

MikeEchoGolf

USG §9 dient zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden und hat nichts mit einer Entlohnung der tatsächlichen Arbeit zu tun.

fneagle

Zitat von: MikeEchoGolf am 29. Juli 2023, 18:09:51
USG §9 dient zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden und hat nichts mit einer Entlohnung der tatsächlichen Arbeit zu tun.

Das ist ein schöne Theorie. Trifft das auch für die anderen Paragrafen des USG zu? Das heißt für mich, Reservisten müssen nichts leisten sondern müssen nur ,,unterhalten" werden? Das müsste man bei der nächsten RDL man ansprechen:-)

F_K

@ fneagle:

Du Spaßvogel - was ist denn die Langform / der Gesetzesname des USG?

Reservisten müssen und dürfen aufgrund der DienstPFLICHT etwas "leisten" (im Sinne von Dienen), nicht wegen der Unterhaltssicherung.

@ MEG:

Genau - und hier werden sogar die Versorgungsbezüge auf den "damaligen" Sold erhöht, also erhält der Soldat mehr Geld (eben die Differenz, plus Dienstgeld und Zuschläge / Prämien).

... und Ja, ein aktiver OTL mit x Kinder erhält mehr Bezüge als die Mindestleistung, ggf. weniger als ein gut verdienender Angestellter oder Selbstständiger.

... sind aber alles andere Gruppen - und bei Beamten / Soldaten wird ja nicht nach "Leistung" bezahlt, sondern alimentiert - und das USG folgt halt nochmal einem anderem Gedanken.

Wie schon oft dargestellt: Unterschiedliche Gruppen dürfen, manchmal müssen, anders behandelt werden.

MikeEchoGolf

Zitat von: fneagle am 29. Juli 2023, 18:26:26
Zitat von: MikeEchoGolf am 29. Juli 2023, 18:09:51
USG §9 dient zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden und hat nichts mit einer Entlohnung der tatsächlichen Arbeit zu tun.

Das ist ein schöne Theorie. Trifft das auch für die anderen Paragrafen des USG zu? Das heißt für mich, Reservisten müssen nichts leisten sondern müssen nur ,,unterhalten" werden? Das müsste man bei der nächsten RDL man ansprechen:-)

Der Reservist führt eine Dienstleistung aus und deine Entlohnung bekommst du mit dem Dienstgeld (ehm. Wehrsold + VerpflGeld).


dunstig

Nach langer redaktioneller Abwesenheit, mal wieder ein Beitrag von mir mit einigen Fragen zum Thema RDL. Prinzipiell habe ich schon viele Informationen gefunden, allerdings nichts, was alles mal für meinen Fall zusammenträgt. Die Infoveranstaltung zu dem Thema war leider auch nur mehr eine Werbeveranstaltung für die Aktivitäten der örtlichen Reservistenkameradschaft.

Da für mich im QII bald der Übergang ins zivile Arbeitsleben ansteht, meine Dienststelle zum Jahresende Interesse an einer 2-wöchigen RDL (Gleitzeit, Mo-Fr, kein Wochenenddienst oder ungünstige Zeiten, etc.) geäußert hat, allerdings bisher niemand wirklich Erfahrung mit dem Thema hat (Kooperationsmodell mit Industrie), würde ich hier gerne kurz offene Punkte sammeln und klären:


  • Normales Angestelltenverhältnis, neuer AG würde ohne Probleme freistellen
  • Der AG wird davon befreit, mir in dem Zeitraum Gehalt zu zahlen. Der Nettoverdienstausfall wird entsprechend erstattet.
  • Die Option mit dem Wahlrecht wird keinen Sinn machen, da deutlich unter dem voraussichtlichen Nettoverdienst.
  • Auf Grund der Kürze wird es weder Verpflichtungszuschlag, noch Zuschlag für längeren Dienst geben
  • Trennungsgeld wie in der aktiven Zeit wird es auch keines mehr geben
  • Gibt es dann neben dem Nettoverdienstausfall noch weitere Zahlungen?
  • Beiträge zur GKV würden ruhen, wenn ich es richtig verstehe. Da ich jedoch in die PKV wechsle: Wie verhält es sich mit Beiträgen zur PKV? Ruhen lassen wäre auf Grund des Bausteines zur Altersentlastung fahrlässig. Müsste ich die dann vom erstatteten Nettoverdienstausfall selber tragen? AG+AN Anteile? Wird das erstattet?
  • Wie verhält es sich mit den Beiträgen zur Rentenversicherung? Wird hier in vollem Umfang gem. eigentlichem Brutto vom zivilen AG nachversichert? Oder nur ein Mindestbetrag?
  • Wie verhält es sich mit Beiträgen zur Betriebsrente? Da hier ein attraktives Aufstocken sowie garantierte Verzinsung seitens AG stattfindet, wäre es fahrlässig, Monate auszulassen. Müsste ich dies vom erstatteten Nettoverdienstausfall selber tragen? Wird hier etwas erstattet?

Das ganze mag vielleicht so klingen, als ob ich versuchen würde, das Maximum rauszupressen. Das ist mitnichten so, da allerdings mittlerweile die ein oder andere finanzielle Verpflichtung besteht, würde ich gerne vorher wissen, auf was ich mich einstellen kann, bzw. ob es ggf. Einschränkungen mit sich bringt oder Stolpersteine warten.

Besten Dank und Gruß
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ Dunstig:

- Nettoverdienstausfall wird nach Bescheinigung erstattet
(- Da sind die Beiträge PKV dabei, die zahlst Du ja ansonsten selber)
- ggf. ist ein sinnvoll, eine kleine / große Anwartschaft für die Zeit abzuschließen (sind kleine Beträge) - und die "fehlende" Zahlung des Beitrages ist ja "gespartes" Geld
- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).
- Rente wird nachversichert, also kein Nachteil

- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".

bayern bazi

Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 12:23:03
- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".

könnte dein AG auch mit dem Verdienstausfall bescheinigen (ist ja im Prinzip ein Ausfall deinerseits) - und du zahlst dem AG dann den Beitrag auf das er dich weiterversichert

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

dunstig

Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 12:23:03
- Nettoverdienstausfall wird nach Bescheinigung erstattet
Check. Dann muss ich nur schauen, dass es nicht in die Monate fällt, in welchen ich auf Grund einmaliger Zahlungen den Höchstsatz reißen würde.

Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 12:23:03
(- Da sind die Beiträge PKV dabei, die zahlst Du ja ansonsten selber)
- ggf. ist ein sinnvoll, eine kleine / große Anwartschaft für die Zeit abzuschließen (sind kleine Beträge) - und die "fehlende" Zahlung des Beitrages ist ja "gespartes" Geld
D.h. die PKV ruht in dem Fall einfach? Falls ja, müsste ich das mal überschlagen und mit der Versicherung besprechen. Zumindest würde dann nicht der AG Anteil auf mich fallen. Gerade im Hinblick auf mögliche Anwartschaft, Altersentlastungsbaustein, fehlender AG Anteil zur Altersentlastung usw. Sollte dann aber alles in allem keine signifikante Größenordnung sein.

Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 12:23:03
- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).
Kannst du das spezifizieren? Unter Dienstgeld finde ich nur §11 USG, welcher bei mir aber nicht zutrifft. Meinst du die Reservistendienstleistungsprämie aus §10 (1)? Das wären dann zunächst als Hptm pro Tag zusätzlich 25,91 EUR. Würde das auch für das Wochenende in der Mitte zählen? Oder nur für die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde?

Zitat- Rente wird nachversichert, also kein Nachteil
Meine Frage war nicht ob, sondern auf welcher Grundlage nachversichert wird? Habs aber jetzt gefunden, auf Grundlage des "Verdienstausfalls". Daher passt der Punkt.

Zitat
- Betriebsrente müsstest Du selber prüfen, was da sinnvoll ist - ggf. berücksichtigt Dein AG ja nicht so kurze "Ausfälle".
Ist bereits abgeklärt und in solch einem Fall funktioniert die Aufstockung leider nicht. Wird hier nichts ersetzt, müsste ich die Beiträge vollumfänglich selber leisten. Auf Grundlage des eigentlichen Jahresbruttos, der Dauer bis zum Renteneintritt und dem Zinseszinseffekt würde ich sonst langfristig auf einiges verzichten. Wäre die RDL monatsübergreifend, wären direkt zwei Monate betroffen.

Zitat von: bayern bazi am 29. Januar 2024, 13:31:10
könnte dein AG auch mit dem Verdienstausfall bescheinigen (ist ja im Prinzip ein Ausfall deinerseits) - und du zahlst dem AG dann den Beitrag auf das er dich weiterversichert
Sollte das möglich sein, hätte sich das Thema natürlich unkompliziert erledigt. :)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ Dunstig:

Du musst schon Deiner PKV "melden", dass Du eine RDL leistest, und daher der Vertrag ruhen soll (weil UTV), bei mir ist dass nur ein "Zweizeiler" mit Kopie Heranziehung, und Bitte auf kleine / große Anwartschaft.

Ja, "ehemaliger" Wehrsold / Verpflegung ist nun die Prämie, wird pro Tag gezahlt, also auch am Wochenende / Feiertag, whatever.

Nachversicherung Rente auf Basis Nettoverdienstausfall (Dein Fall) oder alternativ nach Dienstgrad.

Ansonsten stimme ich Bazi zu - wir hatten auch mal eine Sonderzahlung, die ich nicht erhalten habe (wegen RDL) - ist dann bescheinigt worden, wurde bezahlt.

wolverine

Zitat von: dunstig am 29. Januar 2024, 13:41:20
[
Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 12:23:03
- Zusätzlich zu dem Nettoverdienstausfall bekommst Du ja noch Dienstgeld (ehemals Wehrsold plus Verpflegung).
Kannst du das spezifizieren? Unter Dienstgeld finde ich nur §11 USG, welcher bei mir aber nicht zutrifft. Meinst du die Reservistendienstleistungsprämie aus §10 (1)? Das wären dann zunächst als Hptm pro Tag zusätzlich 25,91 EUR. Würde das auch für das Wochenende in der Mitte zählen? Oder nur für die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde?
Ja, den Tagessatz gibt es für jeden RDL-Tag, auch an Wochenenden oder Feiertagen.
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KlausP

Zitat... D.h. die PKV ruht in dem Fall einfach? Falls ja, müsste ich das mal überschlagen und mit der Versicherung besprechen. ...

Meine PKV hat  für die Zeiten meiner Wehrübungen den Beitragssatz jeweils auf Anwartschaftsniveau gesetzt. Ganz geruht hat das also nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

Fakt ist, dass das Krankheitsrisiko für die PKV auf "null" sinkt, da die UTV das Risiko für den Soldaten abdeckt.

Es gibt daher 4 Möglichkeiten:

- PKV weiterfahren (doppelt "versichert"), Kosten trägt man selber)
- ruhend stellen
- Kleine oder große Anwartschaft.

Muss man sich halt entscheiden, und dies mit der PKV besprechen.

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