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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Finanzielle Leistungen für RDL  (Gelesen 34495 mal)

SolSim

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #165 am: 29. Januar 2024, 18:01:27 »

@ KlausP:

Fakt ist, dass das Krankheitsrisiko für die PKV auf "null" sinkt, da die UTV das Risiko für den Soldaten abdeckt.

Es gibt daher 4 Möglichkeiten:

- PKV weiterfahren (doppelt "versichert"), Kosten trägt man selber)
- ruhend stellen
- Kleine oder große Anwartschaft.

Muss man sich halt entscheiden, und dies mit der PKV besprechen.

Hat eine Anwartschaft Vorteile im Vergleich zu „ruhend stellen“?
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F_K

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #166 am: 29. Januar 2024, 19:51:33 »

Eine "große" Anwartschaft bildet Altersrückstellingen, eine Kleine vermeidet Gesundheitsprüfungen - es ist ein privater Vertrag, also Bedingungen lesen - mag bei jedem Anbieter (leicht) anders sein.
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bayern bazi

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #167 am: 29. Januar 2024, 21:59:55 »

kommt auch auf die länge der RDL an - bis 4 Wochen ist es bei keiner KK ein Problem das man dann wieder reinkommt
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

dunstig

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #168 am: 31. Januar 2024, 10:32:30 »

Alles klar, danke euch für die Antworten. Insgesamt geht es sich dann zumindest ziemlich genau null auf null aus für mich. Das ist schon mal positiv.
Bisschen Organisationsaufwand auf meiner Seite und da die Einheit wenig Erfahrungen hat, wird wohl etwas mehr Aufwand bei mir hängen bleiben. Hoffe, dass dies bei einer angedachten Dauer von 2 Wochen in keinem Missverhältnis steht.
Aber werde es dann im Herbst einmal durchspielen und mir anschauen. :)
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #169 am: 31. Januar 2024, 10:44:39 »

Anmerkung:

Als "normaler" Arbeitnehmer unterhalb der Obergrenzen ist es eben kein "Nullsummenspiel", sondern eher ein (kleines oder größeres) Zubrot.

Warum:

- Verpflegung wird bezahlt (zahlt man normalerweise selber, OK, aber immerhin ein paar Euro pro Tag)
- UTV wird bezahlt (für PKV Versicherte bares Geld, dreistellig im Monat)
- Dazu kommt die Dienstleistungsprämie
- ggf. anfallende Zuschläge (Verpflichtung, WE Dienst, AVZ, whatever) sind zusätzlich möglich

(Wie sagte mein ehemaliger BtlKdr mal - mein Bruder "angelt", der zahlt alles selber, Bekleidung, Verpflegung, Ausrüstung, Anreise .... "Hobby" BW kostet nichts .... )
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dunstig

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #170 am: 31. Januar 2024, 11:22:09 »

Da du die doch sehr umfangreichen "nicht monetären" Benefits meines Arbeitgebers nicht kennst sowie die Auswirkungen von nicht ununterbrochenem Bezug mancher dieser Benefits, ich täglich während der RDL sehr weit pendeln darf statt durchgehend Homeoffice machen zu können, die Vereinbarung mit meiner PKV nicht kennst und noch einige weitere Punkte, kannst du es mir ruhig glauben, dass es eben doch ein Nullsummenspiel ist. Wenn überhaupt. Zeitlicher Aufwand vorab nichtmals berücksichtigt. Dennoch werd ich es mir im Herbst mal anschauen.

Schön, dass du Antworten und Belehrungen gibst für Sachverhalte, die nicht gefragt waren. Wie es "normal" aussehen mag, war nicht gefragt. Mag durchaus bei anderen im Regelfall anders aus sehen. Interessiert mich in dem Moment aber nicht, da ich an dieser Stelle gefragt habe, um mir ein Bild machen zu können, wie es sich für mich ausgeht.

Ich weiß schon, warum ich sehr lange hier nichts mehr geschrieben habe. Dieses ständige Belehren und Besserwissen ohne die Gesamtsituation zu kennen, ist schon sehr speziell.
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F_K

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #171 am: 31. Januar 2024, 11:52:17 »

Lieber Dunstig,

jeder muss natürlich seine Situation persönlich beurteilen, dies machst Du sicher auch gut und richtig (und dies bezweifle ich auch nicht).

Das Forum ist aber für viele Ratsuchende, daher habe ich Deinen speziellen Fall in den allgemeinen Kontext gestellt (Du bist offensichtlich kein "normaler AN", ist doch positiv für Dich).

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LwPersFw

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #172 am: 07. Mai 2024, 15:15:41 »

BGBl Teil I 2024 Nr. 127

Verordnung zur Anpassung der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (Mindestleistungsanpassungsverordnung – MLAnpV)

Vom 11. April 2024

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
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Thomi35

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #173 am: 07. Mai 2024, 18:39:35 »

Zu finden ist die o. a. Verordnung z. B. unter https://www.buzer.de/MLAnpV.htm. Inkrafttreten war am 01.05.2024.
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LwPersFw

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #174 am: 08. Mai 2024, 06:12:57 »



Aktuell ist im Gesetzgebungsverfahren geplant...

"Durch die Änderungen des USG werden die finanziellen Leistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,
die Reservistendienst leisten, verbessert, indem sich der Bezug eines kinderbezogenen Anteils des Familienzuschlags nicht mehr reduzierend auf die Leistungshöhe auswirkt."


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68867.msg749739.html#msg749739


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Gast1

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #175 am: 15. Mai 2024, 02:09:26 »

Hallo liebe Community,

da bei mir regelmäßig mal Reservisten Anfragen rein Flattern und ich grundsätzlich nicht abgeneigt bin, stellt sich mir natürlich die Frage, ob es nur den Verdienstausfall gibt oder noch weitere monetäre Ermutigungen, außer ggf. 2ein paar Tage keine PKV oder solche "theoretischen Ersparnisse". Für ein +/- 0 Ding ist mir nämlich der Bürokratie Aufwand doch zu groß.

Mit freundlichen Grüßen
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LwPersFw

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #176 am: 15. Mai 2024, 07:41:51 »

Hallo liebe Community,

da bei mir regelmäßig mal Reservisten Anfragen rein Flattern und ich grundsätzlich nicht abgeneigt bin, stellt sich mir natürlich die Frage,
ob es nur den Verdienstausfall gibt oder noch weitere monetäre Ermutigungen, außer ggf. 2ein paar Tage keine PKV oder solche
"theoretischen Ersparnisse". Für ein +/- 0 Ding ist mir nämlich der Bürokratie Aufwand doch zu groß.

Mit freundlichen Grüßen

(Aktualität ohne Gewähr)

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/unterhaltssicherung

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/arbeitsplatzschutzgesetz-und-eignungsuebungsgesetz/leistungen-fuer-reservistendienstleistende

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/arbeitsplatzschutzgesetz-und-eignungsuebungsgesetz/leistungen-an-arbeitgeber

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/0f42146ae27f32b709b57963b56675c0/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf

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dunstig

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #177 am: 15. Mai 2024, 08:33:23 »

Hallo liebe Community,

da bei mir regelmäßig mal Reservisten Anfragen rein Flattern und ich grundsätzlich nicht abgeneigt bin, stellt sich mir natürlich die Frage, ob es nur den Verdienstausfall gibt oder noch weitere monetäre Ermutigungen, außer ggf. 2ein paar Tage keine PKV oder solche "theoretischen Ersparnisse". Für ein +/- 0 Ding ist mir nämlich der Bürokratie Aufwand doch zu groß.

Mit freundlichen Grüßen
LwPersFw hat einige Links genannt, da steht eigentlich alles drin. Da ich selber vor der Frage stand und meine ehemalige Einheit mich gerne für ein paar Wochen gehabt hätte: Wenn du nicht die Mindestleistung beanspruchst, weil du gehaltsmäßig drüber liegst, dann ist es bei Wehrübungen von wenigen Wochen letztendlich nur der Verdienstausfall plus ein paar Peanuts oben drauf, die aber z.B. nicht aufwiegen, wenn du noch zusätzliche Benefits bei deinem Arbeitgeber hast. Dafür, dass ich dann in meinem Fall noch draufzahle, tue ich mir den ganzen Stress und das ganze Organisatorische drumherum nicht an.
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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #178 am: 15. Mai 2024, 09:03:53 »

Anmerkung:

Dunstig Verdienstausfall I'm Homeoffice SEHR gut, und sein AG kürzt sonstige Benefits aufgrund der RDL.

Für die Mehrzahl der Arbeitnehmer gilt: Verdienstausfall wird gezahlt - dazu Dienstgeld und Zuschläge, so dass in aller Regel ein "Plus" vorhanden ist.
Liegt das Einkommen unter dem Mindestsatz, ist das Plus sogar erheblich.
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MikeEchoGolf

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #179 am: 15. Mai 2024, 09:10:58 »

Und, soll die Bw nun allen Reservisten ihren zusätzlichen Benefit des zivilen Arbeitgebers draufzahlen?
Wo soll denn da das Ende sein - irgendwann ist auch mal gut. Und gut, dass es Grenzen gibt.

Ich frage mich, wie ich bei all den Reservedienst/Auslandseinsätzen überhaupt jemals Dienst machen konnte, wo meistens draufgezahlt wurde - von all dem Stress im Auslandseinsatz mal ganz abgesehen.

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