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Autor Thema: Finanzielle Leistungen für RDL  (Gelesen 34526 mal)

dunstig

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #195 am: 15. Mai 2024, 14:03:58 »

Löse dich vom Gedanken, dass das Delta nicht als Anreiz zu verstehen ist.
Mag an meiner persönlichen Bubble liegen, aber da es meiner Erfahrung nach aber genau so verstanden wird, wüsste ich nicht, warum ich mich von dem Gedanken lösen sollte. Meine zivil studierenden Freunde haben nur aus dem Grund Wehrübung gemacht. Später im Job dann ebenfalls. Mit den ersten Gehaltssteigerungen und immer kleiner werdendem Delta wurden auch die Wehrübungen immer kürzer und weniger. Trotz immer mehr Erfahrung und Wissen, von dem auch die Bundeswehr ein wenig profitieren könnte.

Zitat
Gutes Personal tut sich das hier für das Gebotene scheinbar ungerne an.
Die zivilen Klinikchefs und div privaten Fachärzte beim ZSAN sehen das anscheinend anders.
Ich sage ja auch nicht, dass es das nicht gibt und finde es super, wenn es das gibt. Wobei ich zu ZSan nichts sagen kann, da dies aus meiner Sicht eh recht speziell ist. Die haben es ja auch geschafft, Ärzte höher zu besolden als es der Dienstgrad zulässt, bzw. interessante Möglichkeiten der Nebentätigkeit zu schaffen. Ich kann nur für mein Umfeld sprechen und es einordnen.

Zitat
bzw. sich rein aus Idealismus den Aufwand nicht antun will. Anreize gibt es eben nur für länger Übende und solche, für die die Mindestleistung ein attraktives Zubrot ist. Für gut qualifiziertes Personal, das sich im Job dafür 2-3 Wochen freischaufelt oder potentiell Karrieredämpfer in Kauf nimmt, gibt es eben quasi keine Anreize.
Per se den Längerdienenden ihren Idealismus abzusprechen, nur weil diese ein höheres Delta haben, ist jetzt nicht gerade kameradschaftlich.
Sehe nicht, dass ich dies tue? Lediglich, dass es für länger Dienende und von der Mindestleistung stark profitierende entsprechend bessere Anreize gibt als für o.g. Gruppe. Und zwar Anreize ÜBER den Idealismus hinaus. Das hat nichts damit zu tun, dass er bei einem mehr oder weniger ausgeprägt sein muss.

Zumal es für 2,5 Wochen RDL eben auch keine Anreize gibt.
Wenn ich dich richtig verstehe, müsste der Anreiz mindestens in Höhe das Delta aus der Mindestleistung beim Arbeitslosen sein?
Nicht zwingend. Mir würde es schon reichen, wenn der Anreiz in einem annehmbaren Verhältnis zum Aufwand und zur Bürokratie steht, der mit einer RDL für mich einhergeht. Schaffe ich es, diese Hürden und die Bürokratie auf ein Minimum zu reduzieren und auch die Schwelle der Freistellung durch den Arbeitgeber zu senken, dann kann das durchaus geringer ausfallen. Muss ja auch kein fixer Betrag sein. Prozentual zum eigentlichen Gehalt stehend oder auch ganz andere Dinge sein, wie z.B. 0,0x Rentenpunkte zusätzlich für jeden Tag Wehrübung.

So wie es aber derzeitig ist, investiere ich viele Stunden und Tage, nur damit es doch nicht klappt. Damit ich das so wie derzeitig nochmal in Angriff nehmen würde, müsste also entweder der Aufwand reduziert werden oder der Anreiz entsprechend höher ausfallen als der Gehaltsausgleich bzw. nicht erst ab 4 Wochen aufwärts interessant werden. Steht natürlich auch in Abhängigkeit zur Dauer einer RDL. Wenn ich eh vorhabe, 12 Monate zu üben, dann tue ich mir auch den Aufwand eher an. Stattdessen habe ich aber den Eindruck, dass die Bürokratie eher mehr wird, bzw. immer mehr Personen in dem Loop beteiligt werden müssen und gleichzeitig nur die Anreize für die Gruppe der länger dienenden und die Mindestsicherung angehoben wird.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Unproomn

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #196 am: 15. Mai 2024, 14:13:58 »

Zitat
Und ich wurde gebeten, bereits jetzt die Zeiträume festzulegen. Wie soll ich das machen, wenn ich noch garnicht sagen kann, was Projektmäßig bei meinem orginären AG zu der Zeit abgeht?

Das ist ein anderes bisher eher wenig beachtetes Detail. Da gehen halt auch die Realitäten in irgendwelchen Behörden an der Realität in der Wirtschaft vorbei...

Bei meiner HSchKp kommen auch immer mal wieder Anfragen für Zeiträume in mehr als einem halben Jahr, Anmeldung möglichst noch diese Woche, aber manchmal kommt eine Woche später wieder eine Benachrichtung, dass es jetzt doch nicht benötigt wird. Würde ich da immer direkt zum AG hin, würde er mich nach der zweiten oder dritten überflüssigen Anmeldung wahrscheinlich nur noch schief anschauen.

Dann gibt es noch Anfragen à la "Unterstützungspersonal für Truppenküche gesucht. Start in zwei Wochen, Dauer 12 Wochen"...ich frage mich, welche Personen damit angesprochen werden sollen. Aber natürlich kostet die Anfrage nichts :D

Generell gibt es wohl die Idealisten, die möglichst gerne etwas der Gesellschaft zurückgeben wollen; diejenigen, für die 1000€ mehr die Auseinandersetzung mit dem AG es wert ist...und halt diejenigen, welche die Lebenswelt Bundeswehr in Uniform, mit festen Strukturen und einem klar definierten Aufgabenbereich als "Auszeit" vom Zivilberuf erachten. Alles nachvollziehbare Gründe. Aber einen Querschnitt der realen Bevölkerung stellt es wohl nicht unbedingt dar. Und da müssen wir gar nicht vom Geschlecht reden.
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F_K

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #197 am: 15. Mai 2024, 14:24:12 »

@ Dunstig:

Vorsicht bei der Verallgemeinerung von eigenen Beobachtungen

Das Nettodurchschnittseinkommen liegt in DE bei ca. 2400 Euro / Monat, mit 3000 Euro Netto gehört man zu den BESSERverdienenden 15 % - wohlhabend.

Ab dem 3fachen Durchschnitt spricht man von "reich" - dieses Niveau erreichen Ingenieure auch mit Tarifgehalt nach einigen Jahren.

Also kurz: studierte technische ehemalige Offz der Luftwaffe sind im süddeutschen Raum wohlhabend / reich - und damit auf die arbeitende Bevölkerung bezogen eine (sehr) kleine Gruppe, bezogen auf die eigene Gruppe 100 % - dieser Bezug ist aber meistens nicht sinnvoll.
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KlausP

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #198 am: 15. Mai 2024, 14:26:55 »

Das mit dem so frühzeitigen Abfragen von möglichen WÜb-Zeiträumen war schon zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (eigentlich war ich ja nur MobFwGerät !) im Bataillon so. Und das ist jetzt fast 18 Jahre her, scheint sich aber nicht wesentlich geändert zu haben. Da sollte ich die Anforderung der WÜb-Tage für das Folgejahr bereits im April/Mai bei der Brigade vorlegen. Zu dem Zeitpunkt wusste mein Kommandeur noch gar nicht, welche Vorhaben seine Vorgesetzten so für das Btl planten. Demzufolge konnte er selber auch noch gar keine konkrete Planung terminieren. Wie also sollte ich bis dahin meine Reservisten informieren, wann sie für welche Vorhaben evtl. gebraucht werden oder wann sie selbst üben wollen/können/dürfen? Also bleib im Wesentlichen nur Planung „Pi mal Daumen“ in der Gewissheit, dass die Anforderung von vorgesetzten Kommandoebenen sowieso zusammengestrichen wird.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #199 am: 15. Mai 2024, 14:44:27 »

Also kurz: studierte technische ehemalige Offz der Luftwaffe sind im süddeutschen Raum wohlhabend / reich - und damit auf die arbeitende Bevölkerung bezogen eine (sehr) kleine Gruppe, bezogen auf die eigene Gruppe 100 % - dieser Bezug ist aber meistens nicht sinnvoll.
Mag sein, es geht mir hier auch nicht um Wortklaubereien und Definitionen, auch wenn es an den eigentlichen Punkten vorbei mit dir ja immer wieder in diese Richtung abdriftet. Ändert aber nichts an meinem eigentlichen Empfinden, dass für jemanden, der regelmäßig 2-3 Wochen üben will und statt Mindestsicherung den Verdienstausfall geltend macht, die Rahmenbedingungen aus Vergütung, Bürokratie, Planung, Organisation, Vorabfestlegung auf Zeiträume, etc. ... insgesamt in sehr ungünstigem Verhältnis stehen. Ohne auch nur das potentielle Hickhack mit dem eigentlichen Arbeitgeber zu berücksichtigen. Oder die ganzen Benefits, die üblicherweise gewährt werden. Die Absicht, diese Schwellen zu senken bzw. Anreize, diese inkaufzunehmen, gibt es nicht, bzw. werden immer nur für andere Gruppierungen verbessert. Daher Hut ab für alle, die es dennoch auf sich nehmen.

Das mit dem so frühzeitigen Abfragen von möglichen WÜb-Zeiträumen war schon zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (eigentlich war ich ja nur MobFwGerät !) im Bataillon so. Und das ist jetzt fast 18 Jahre her, scheint sich aber nicht wesentlich geändert zu haben. Da sollte ich die Anforderung der WÜb-Tage für das Folgejahr bereits im April/Mai bei der Brigade vorlegen. Zu dem Zeitpunkt wusste mein Kommandeur noch gar nicht, welche Vorhaben seine Vorgesetzten so für das Btl planten. Demzufolge konnte er selber auch noch gar keine konkrete Planung terminieren. Wie also sollte ich bis dahin meine Reservisten informieren, wann sie für welche Vorhaben evtl. gebraucht werden oder wann sie selbst üben wollen/können/dürfen? Also bleib im Wesentlichen nur Planung „Pi mal Daumen“ in der Gewissheit, dass die Anforderung von vorgesetzten Kommandoebenen sowieso zusammengestrichen wird.
Ähnlich ist es bei uns auch gewesen. Die übergeordnete Dienststelle wollte diese Informationen zwingend langfristig fürs ganze Jahr haben. Dabei haben wir mit denen im Alltag nichtmal Berührungspunkte gehabt oder irgendwelche Vorhaben, die groß geplant werden müssten. Ist ja nicht nur mein Fall. Irgendwann haben dann selbst die pensionierten OffzMilFD gesagt, das tun sie sich nicht mehr an, weil die Ehefrauen häufig noch gearbeitet haben und da schon Zeiträume festgelegt werden mussten, ohne dass die Frauen mit ihrem Arbeitgeber schon über Urlaubszeiträume sprechen konnten.
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langhantelschütze

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #200 am: 17. November 2024, 20:21:37 »

Hallo,

bitte um Kurze Rückmeldung ob folgende Annahme so korrekt ist:

Zur Ausgangslage:

- ich bin verbeamtet und habe 2 kindergeldberechtigte Kinder
- ich leiste RDL

Annahme:

- Als Beamter ruht mein Arbeitsverhältnis nicht
- Als RDLer beantrage ich lediglich Mindestleistung nach §8 USG
- Als >14 tägige RDLer beantrage ich zusätzlich Dienstgeld nach §14 USG
- Formblatt Arbeitgeberbescheinigung zum Verdienstausfall wird nicht benötigt - da Bezüge weiterbezahlt werden
- Formblatt Meldung über Beginn einer Übung an die Krankenkasse wird nicht benötigt - da privat krankenversichert

Stimmt soweit?

Frage damit ich das Formblatt vollständig durchschaue:

Diese Günstigerprüfung (im Zusammenhang mit Einreichung Arbeitgeberbescheinigung) fällt weg, da ich keine einreichen würde.
Was sind die daraus resultierenden Nachteile?
Sprich vermisst die mein hauptberuflicher Dienstherr oder das Finanzamt am Jahresende oder kann ich den Umstand links liegen lassen?

Vielen Dank im Voraus!
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KlausP

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Antw:Finanzielle Leistungen für RDL
« Antwort #201 am: 17. November 2024, 21:08:09 »

Zitat
… Formblatt Meldung über Beginn einer Übung an die Krankenkasse wird nicht benötigt - da privat krankenversichert …

Ich habe das meiner PKV immer gemeldet, worauf diese meine KV für den Übungszeitraum als Anwartschaft geführt hat.
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