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Autor Thema: Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?  (Gelesen 4670 mal)

HubschrauBär

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Antw:Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?
« Antwort #15 am: 10. Februar 2020, 21:34:23 »

Ich wusste nichts von dem Sturm und habe erst eine Stunde vor Abfahrt mitbekommen, dass die Züge ausfallen und es war nicht klar für wie lange.
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.

Irgendwie widerspricht sich das, finde ich.
Nicht wenn der Kommandeur damit das Verbringen des Wochenendes am Dienstort meinte ;-)

Kenne locker eine Hand voll Kameraden, die wegen des Wetters genau das gemacht haben.

Nichts vom Sturm gewusst zu haben klingt im Jahr 2020 wirklich an den Haaren herbei gezogen.

Wenn jemandem unvorhergesehen das Auto am Sonntag liegen bleibt, wird einem deswegen vermutlich keiner ein Ding drehen.
Um sowas zu verbuchen hat der ein oder andere Spieß ja blanko Urlaubsanträge o.Ä. in der Schublade...
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Ralf

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Antw:Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?
« Antwort #16 am: 11. Februar 2020, 04:40:51 »

Zitat
Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.
Dann wird ja wahrscheinlich alles o.k. sein: einen Tag Urlaub oder Stunden einreichen und gut ist.
Aber ehrlich gesagt war dann deine Ausgangsfrage auch nicht richtig, denn es hat ja keiner verlangt, sondern der Vorgesetzte Disziplinarstufe 2 hat das geregelt. Hätte er das nicht, hättest du irgendwie versuchen hinkommen zu müssen und sei es mit dem Privat-Kfz.
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Helft mit, dass es so bleibt.

InstUffzSEAKlima

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Antw:Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?
« Antwort #17 am: 13. Februar 2020, 16:42:37 »

…Zudem ging eine Nachricht vom Kommandeur durch, dass jene die sich das Auto fahren beim Sturm nicht zutrauen, da bleiben sollen, wo sie sind.

Da die Nachricht ja sicher im Dienst bzw. innerhalb der Dienststelle verkündet wurde, ist mit "bleiben, wo sie sind" natürlich die Kaserne gemeint. Wer die Möglichkeit hat, eine Truppenunterkunft nutzen zu können, statt sich solchen Witterungsbedingungen auf Straße/Schiene auszusetzen, kann doch nur von Glück reden. Und wenn der Sturm zu Hause das Dach oder den PKW beschädigt, kann man es auch bei Anwesenheit nicht verhindern.
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Holger1970

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Antw:Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?
« Antwort #18 am: 14. Februar 2020, 09:19:47 »

Der hier geschilderte Sachverhalt wird nach gesundem Ermessen vom Vorgesetzten zu behandeln sein.
Auf der einen Seite gilt das Wegerisiko (wie im Zivilen auch). Andererseits die Zumutbarkeit, denn es wurde in den Medien vor Reisen aufgrund der Witterung eindeutig gewarnt und sogar Schulen geschloseen. Die Pflicht zur Gesunderhaltung trifft nicht nur den Soldaten (indem er z.B. in der Freizeit auf riskante Sachen verzichtet). Sondern auch den Dienstherren, indem er vom Soldat keine unnötige Gefährdung von Leib und Leben verlangt. Daher finde ich die Sache mit dem rückwirkenden Urlaubstag für beide Seiten die beste Lösung.
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JensMP79

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Antw:Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?
« Antwort #19 am: 14. Februar 2020, 14:43:36 »

Bei uns wurde für das Fernbleiben am Montag Erholungsurlaub eingereicht.  ;)

Es haben von 160 Soldaten tatsächlich nur 2 nicht geschafft pünktlich zum Dienst zu kommen.....  ::)
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bayern bazi

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Antw:Kann das fahren mit dem privaten Kfz verlangt werden?
« Antwort #20 am: 14. Februar 2020, 23:45:29 »

Es haben von 160 Soldaten tatsächlich nur 2 nicht geschafft pünktlich zum Dienst zu kommen.....  ::)

dann waren ja genug Schülerlotsen da um den Fahrdienst für die nicht zum dienst erschienenen zu übernehmen :D :D
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