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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig  (Gelesen 2859 mal)

LwPersFw

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Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« am: 08. März 2020, 10:07:35 »

Gerade von betroffenen Kameraden erfahren...

...und wichtig für die Truppe...

Auf Grund Corona bleibt die Liegenschaft der Abteilung IV des BAPersBw am Mo, 09. und Di, 10. März geschlossen.

D.h. ... nur die Tele-Arbeiter der Abt IV sind bis Dienstag arbeitsfähig...

...und diese auch nur eingeschränkt, wenn auf die Zuarbeit von nicht Arbeitsfähigen angewiesen...
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Synthic

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #1 am: 09. März 2020, 13:10:17 »

Zitat
...Auf Grund Corona bleibt die Liegenschaft der Abteilung IV des BAPersBw am Mo, 09. und Di, 10. März geschlossen...

Lässt sich sowas bei einem PzGrenBtl, JgBtl, AufklBtl auch so einfach umsetzen? Bei uns ist Homeoffice / Telearbeit nämlich noch nicht angekommen ;D

Grüße
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Ein 2er

F_K

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #2 am: 09. März 2020, 13:19:22 »

Beispiel aus der zivilen Praxis (deutscher Konzern):

WENN ein Verdachtsfall auftreten sollte, werden die Kontaktpersonen, die LÄNGER als 15 Minuten, NÄHER als 2 Meter mit dem Kollegen gearbeitet haben, isoliert (nach Hause geschickt).

Im Grossraumbüro also "nur" die Vierergruppe an Schreibtischen, nicht der gesamte Raum oder der Standort.

Eine ähnliche Umsetzung innerhalb eines Verbandes halte ich für zweckmäßig.
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Ralf

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #3 am: 09. März 2020, 13:20:44 »

Auch das ganze BAPersBw hat keine Teleausstattung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #4 am: 09. März 2020, 15:18:21 »

Zitat
...Auf Grund Corona bleibt die Liegenschaft der Abteilung IV des BAPersBw am Mo, 09. und Di, 10. März geschlossen...

Lässt sich sowas bei einem PzGrenBtl, JgBtl, AufklBtl auch so einfach umsetzen? Bei uns ist Homeoffice / Telearbeit nämlich noch nicht angekommen ;D

Grüße

Natürlich.
Wenn es auf Grund medizinischer Empfehlung die sachgerechte Entscheidung ist ... wird dicht gemacht. Punkt.

Dann wird eben nicht gearbeitet.

Auch das ganze BAPersBw hat keine Teleausstattung.

So ist es, deshalb ja mein Hinweis zur eingeschränkten Verfügbarkeit.

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HubschrauBär

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #5 am: 09. März 2020, 17:24:08 »

Gerade von betroffenen Kameraden erfahren...

...und wichtig für die Truppe...

Auf Grund Corona bleibt die Liegenschaft der Abteilung IV des BAPersBw am Mo, 09. und Di, 10. März geschlossen.

D.h. ... nur die Tele-Arbeiter der Abt IV sind bis Dienstag arbeitsfähig...

...und diese auch nur eingeschränkt, wenn auf die Zuarbeit von nicht Arbeitsfähigen angewiesen...
Ich bitte darum, dass sich hier jeder Soldat daran erinnert, dass bestimmte Informationen nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind.
Auch wenn die Information nicht sofort erkennbar mit einer Einstufung versehen ist (wie in dem Beispiel). Einfach den Grundsatz TOZZ in Erinnerung rufen.

Wenn evtl bald zunehmend Standorte geschlossen oder Einheiten nicht mehr funktionsfähig sind, dann gehören diese Informationen sicher nicht hier her.

Schließlich kann daraus schnell ein Bild über die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gewonnenen werden.

Wenn diese Informationen für einzelne wichtig sind, dann werden sie auf dem Dienstweg verteilt.
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F_K

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #6 am: 09. März 2020, 17:32:53 »

@ Hubschraubär:

Veröffentlichte "Geheimnisse" können nicht verraten werden - es ist veröffentlicht.
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LwPersFw

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #7 am: 09. März 2020, 17:55:16 »

Gerade von betroffenen Kameraden erfahren...

...und wichtig für die Truppe...

Auf Grund Corona bleibt die Liegenschaft der Abteilung IV des BAPersBw am Mo, 09. und Di, 10. März geschlossen.

D.h. ... nur die Tele-Arbeiter der Abt IV sind bis Dienstag arbeitsfähig...

...und diese auch nur eingeschränkt, wenn auf die Zuarbeit von nicht Arbeitsfähigen angewiesen...
Ich bitte darum, dass sich hier jeder Soldat daran erinnert, dass bestimmte Informationen nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind.
Auch wenn die Information nicht sofort erkennbar mit einer Einstufung versehen ist (wie in dem Beispiel). Einfach den Grundsatz TOZZ in Erinnerung rufen.

Wenn evtl bald zunehmend Standorte geschlossen oder Einheiten nicht mehr funktionsfähig sind, dann gehören diese Informationen sicher nicht hier her.

Schließlich kann daraus schnell ein Bild über die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gewonnenen werden.

Wenn diese Informationen für einzelne wichtig sind, dann werden sie auf dem Dienstweg verteilt.

Kommen Sie mal wieder runter.

Wir sind nicht im Krieg und der "böse Russe" oder Taliban steht auch nicht vor der Tür  >:(

Und was nicht eingestuft ist ... ist nicht eingestuft.

Ansonsten gilt das von F_K gesagte.
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SolSim

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #8 am: 09. März 2020, 18:53:24 »

Naja... es stand auch bereits in der Presse😉
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wolverine

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #9 am: 09. März 2020, 20:27:51 »

Qed
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Helft mit, dass es so bleiben kann

bayern bazi

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #10 am: 09. März 2020, 21:55:58 »

ich schließe jetzt hier - bitte alles was CORONA betrifft in dem CORONA-FRED posten

damit sich das auf einem Beitrag konzentriert ;)
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

LwPersFw

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #11 am: 10. März 2020, 19:14:13 »


Da der alte Thread ja zu ist:
@LwPersFw


Zitat

Kommen Sie mal wieder runter.

Wir sind nicht im Krieg und der "böse Russe" oder Taliban steht auch nicht vor der Tür  [emoji34]

Und was nicht eingestuft ist ... ist nicht eingestuft.

Ansonsten gilt das von F_K gesagte.


Natürlich ist diese Information im Falle des BAPersBw oder der FüAkBw möglicherweise nicht so sehr schützenswert wie bei anderen Einrichtungen.

Wie wäre es, wenn z.B. der Einsatzführungsdienst der Lw, ein QRA-Verband oder eine Einheit zur Force Protection im Einsatz XY wegen des Virus "ausser Gefecht" ist? Wo ziehen wir hier die Grenze?

Ich bin der Ansicht, dass so etwas grundsätzlich nicht veröffentlicht gehört. Und wenn doch, dann durch die entsprechenden Presse-/Infostellen.

Aber offensichtlich bin ich hier mit dieser Meinung im ganzen Corona-Hype alleine.


Trennung, Bedrohung:

Wir sind zwar nicht im Krieg, aber nicht umsonst gilt nach wie vor die Gefährdungsstufe Alpha... Auch wenn es für die meissten schon so normal ist, dass es gar nicht mehr als Gefährdungsstufe mit entsprechenden Maßnahmen wahrgenommen wird.


Trennung, Einstufung:

Ich denke ihre Ansicht ist auch hier falsch.
Was als " öffentlich" deklariert ist, kann veröffentlicht werden.
Aber dienstliche Informationen die z.B. mündlich weitergegeben werden oder nicht explizit gekennzeichnet sind, sind sicher nicht per se als "öffentlich" zu bewerten.

Aber vielleicht findet sich zu den letzten beiden Punkten ja jemand, der das als MilSich-Fachmann abschließend bewerten kann.


Kamerad,

ich habe einzig eine Aussage zum BAPersBw getroffen.

Nicht mehr ... nicht weniger.

Ich werde hier bestimmt nichts schreiben zu einsatzrelevanten Sachverhalten, die Kameraden im Auslandseinsatz betreffen.

Sie sprachen von der Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Bw.

Dies entspricht VS-NfD.

Dies trifft beim BAPersBw nicht mal ansatzweise zu.

Es kommt immer auf das Augenmaß an... wenn keine Einstufung besteht.

Und das trifft auch auf Sie zu...

Denn z.B. Ihre Äußerung

Zitat
Die Zahlen sind wie immer geschönt.
Z.B. 16 CH53 im Durchschnitt verfügbar?
... Gelächter!

...könnte ich auch als Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Bw bezeichnen...

Da Sie ... als erfahrener Hubschrauberpilot "vom Fach" sind und Insiderwissen haben ...

...und so der "Feind" weiß... das nicht 16 im Durchschnitt verfügbar sind  :-X

Und mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
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HubschrauBär

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Antw:Abt IV des BAPersBw nur eingeschränkt arbeitsfähig
« Antwort #12 am: 10. März 2020, 19:20:14 »


Da der alte Thread ja zu ist:
@LwPersFw


Zitat

Kommen Sie mal wieder runter.

Wir sind nicht im Krieg und der "böse Russe" oder Taliban steht auch nicht vor der Tür  [emoji34]

Und was nicht eingestuft ist ... ist nicht eingestuft.

Ansonsten gilt das von F_K gesagte.


Natürlich ist diese Information im Falle des BAPersBw oder der FüAkBw möglicherweise nicht so sehr schützenswert wie bei anderen Einrichtungen.

Wie wäre es, wenn z.B. der Einsatzführungsdienst der Lw, ein QRA-Verband oder eine Einheit zur Force Protection im Einsatz XY wegen des Virus "ausser Gefecht" ist? Wo ziehen wir hier die Grenze?

Ich bin der Ansicht, dass so etwas grundsätzlich nicht veröffentlicht gehört. Und wenn doch, dann durch die entsprechenden Presse-/Infostellen.

Aber offensichtlich bin ich hier mit dieser Meinung im ganzen Corona-Hype alleine.


Trennung, Bedrohung:

Wir sind zwar nicht im Krieg, aber nicht umsonst gilt nach wie vor die Gefährdungsstufe Alpha... Auch wenn es für die meissten schon so normal ist, dass es gar nicht mehr als Gefährdungsstufe mit entsprechenden Maßnahmen wahrgenommen wird.


Trennung, Einstufung:

Ich denke ihre Ansicht ist auch hier falsch.
Was als " öffentlich" deklariert ist, kann veröffentlicht werden.
Aber dienstliche Informationen die z.B. mündlich weitergegeben werden oder nicht explizit gekennzeichnet sind, sind sicher nicht per se als "öffentlich" zu bewerten.

Aber vielleicht findet sich zu den letzten beiden Punkten ja jemand, der das als MilSich-Fachmann abschließend bewerten kann.


Kamerad,

ich habe einzig eine Aussage zum BAPersBw getroffen.

Nicht mehr ... nicht weniger.

Ich werde hier bestimmt nichts schreiben zu einsatzrelevanten Sachverhalten, die Kameraden im Auslandseinsatz betreffen.

Sie sprachen von der Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Bw.

Dies entspricht VS-NfD.

Dies trifft beim BAPersBw nicht mal ansatzweise zu.

Es kommt immer auf das Augenmaß an... wenn keine Einstufung besteht.

Und das trifft auch auf Sie zu...

Denn z.B. Ihre Äußerung

Zitat
Die Zahlen sind wie immer geschönt.
Z.B. 16 CH53 im Durchschnitt verfügbar?
... Gelächter!

...könnte ich auch als Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Bw bezeichnen...

Da Sie ... als erfahrener Hubschrauberpilot "vom Fach" sind und Insiderwissen haben ...

...und so der "Feind" weiß... das nicht 16 im Durchschnitt verfügbar sind  :-X

Und mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
Das stimmt, und vermutlich habe ich das mit dem Quote ins falsche Licht gerückt, das tut mir leid und war nicht meine Absicht.

Es ging mir vielmehr um die grundsätzliche Problematik und darum damit gar nicht erst zu beginnen.

Zu meinemPost bzgl. dem Klarstand.
Ja, das war falsch von mir.
Immerhin sind die damals veröffentlichten Zahlen mittlerweile auch eingestuft, aber eine Bewertung dazu abzugeben war dennoch damals schon falsch
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