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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: hib-Meldung 197/2020 vom 18.02.2020  (Gelesen 1113 mal)

Thomi35

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hib-Meldung 197/2020 vom 18.02.2020
« am: 20. Februar 2020, 18:35:53 »

Dienstposten für Wehrdisziplinaranwälte

Verteidigung/Antwort - 18.02.2020 (hib 197/2020)

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Dienstposten für Wehrdisziplinaranwälte bei der Bundeswehr ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17075) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16706). Danach weist die Rechtspflege der Bundeswehr im Januar 2020 ein Dienstpostensoll an Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern, die im Nebenamt die Funktion Wehrdisziplinaranwalt wahrnehmen, von insgesamt 152 Dienstposten auf. Hiervon sind laut Bundesregierung 132 Dienstposten besetzt.

Dieser Besetzungsgrad ist den Angaben zufolge dem Umstand geschuldet, "dass derzeit die Dienstpostenbesetzung in der Rechtspflege nicht Schritt halten kann mit dem personellen Abgang infolge von Wegversetzungen in andere Bereiche, auch innerhalb der Bundeswehr, sowie von planmäßigen Vakanzen infolge von Zurruhesetzungen". Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, führen die personellen Lücken zu "keinen Qualifikationseinbußen in Erfüllung des disziplinaren Ermittlungsauftrages". Die Dienststellen der Wehrdisziplinaranwaltschaften verfügten über eine ausreichende Personaldecke, um die bestehenden Vakanzen abzufedern. "In Einzelfällen mag es zu zeitlichen Verzögerungen kommen", schreibt die Bundesregierung weiter.

Quelle
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2Cent

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Antw:hib-Meldung 197/2020 vom 18.02.2020
« Antwort #1 am: 20. Februar 2020, 21:38:37 »

Eine Quote von über 86% un dafür machen die ne Anfrage?

Die sollten Mal nach Quoten in manch anderer Verwendung fragen.
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justice005

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Antw:hib-Meldung 197/2020 vom 18.02.2020
« Antwort #2 am: 21. Februar 2020, 06:22:09 »

Und was heißt "Dienstposten besetzt"?

Wieviele WDA sind in Teilzeit? Wieviele sind dauerhaft erkrankt? Wieviele sind in Elternzeit? Wieviele sind im Auslandseinsatz? Wieviele sind woanders hin abgeordnet (umfangreiche Lehrgänge etc.)? Wenn man diese Zahlen von der "Dienstposten besetzt"-Liste abziehen würde, ergäbe sich ein realistischeres und deutlich gravierenderes Bild.

Verzögerungen im Verfahren liegen übrigens trotzdem sehr selten an den WDA, sondern vielmehr an den Truppendienstgerichten, wo die Akte jahrelang reift, wie guter Wein.
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