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Autor Thema: Voraussetzung Schießausbilder nSAK  (Gelesen 2306 mal)

Wieci

  • Gast
Voraussetzung Schießausbilder nSAK
« am: 14. Februar 2020, 17:13:30 »

Guten Tag Kameraden,
ich soll dieses Jahr noch auf den Lehrgang zum Schießausbilder nSAK, allerdings finde ich nichts zu den Voraussetzungen. Die Vorschrift, welche im Trainingskatalog angegeben ist find ich so nicht.

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus und würde mir diese Verraten, bevor ich dort anreise und direkt wieder fahren kann da ich eventuell nicht alle Voraussetzungen erfülle..

Danke vorab !
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OFwNick

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  • Beiträge: 90
Antw:Voraussetzung Schießausbilder nSAK
« Antwort #1 am: 14. Februar 2020, 17:17:27 »

Hi,

dafür, dass du alle Voraussetzungen erfüllst, ist dein DV verantwortlich.
Vielleicht mal über den KTF prüfen lassen.

Grüße und schönes WE
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Andyxmas

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  • Beiträge: 143
Antw:Voraussetzung Schießausbilder nSAK
« Antwort #2 am: 24. Februar 2020, 09:32:15 »

Die Frage ist grundsätzlich welchen Lehrgang?

Denn den Schießausbilder neuSak gibt es in ein paar Variationen laut Lehrgangskatalog.
Vom Modul für Feldwebelanwärter über Schießausbilder neuSak wo du als Vorrausetzung aber schon Befähigt sein musst ein Schulschießen zu leiten über das "normale" Modul.
(meine persönliche Meinung > Schon komisch das sich alle um die Vorrausetzungen unterscheiden obwohl selbe ATN vergeben wird... )

Was ich bisher herausgefunden habe was bei allen gleich ist:

G20 Lärm über Lehrgangszeitraum hinaus gültig,

pers.Schutzausrüstung gültig (Helm und Schießbrille nicht abgelaufen > Zu finden bei der Schießbrille wenn man das Glas/Plastik herausnimmt und mal oben auf den Rand schaut)

Also wie mein Vorredner schon sagte > Mit deinem geplanten Lehrgang samt Lehrgangsnummer zum KTF  (DV machen wir uns nix vor die delegieren das auch nur an den KTF/S1-Fw und ähnlichem). Und dann wenn auch aus dem Trainingskatalog nicht schlau wird wird derjenige schon mit der Ausbildungseinheit Kontakt aufnehmen...
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