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Autor Thema: WDB/ Schutzzeit  (Gelesen 2427 mal)

Jenny123

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WDB/ Schutzzeit
« am: 16. Februar 2020, 16:53:30 »

Ich bin ziemlich ratlos und verzweifelt, denn auf meine Frage bekomme ich keine wirkliche Antwort.
Vielleicht könnt Ihr mir da weiter helfen.

Zum Sachverhalt:
Mein Mann ist seit 2005  Soldat bei der Bundeswehr.
Laut einem Schreiben vom BA Pers befindet er sich seit 2017  im Wehrdienstverhältnis der besonderen Art in der sogenannten „ Schutzzeit“ .
Er hat eine WDB ( PTBS durch seine Auslandseinsätze, starke Depressionen) von 50%  , da sich sein Zustand nicht verbesserte, hatte man mir als seine Ehefrau geraten , einen zivilen Schwerbehindertenausweis zu beantragen , sowie einen Pflegeantrag zu stellen.
Beides hat er erhalten ( Pflegegrad 2).
Er befindet sich immer wieder in stationären Aufenthalten ( seit ca. 7 Jahren).
Zur Zeit befindet er sich wieder in einem BWK, wo man ihm vorschlagen hat eine Elektrokrampftherapie zu machen.
Da die anderen Therapieversuche nicht anschlagen.
Jedoch soll jetzt noch ein anderes Medikament ( Lithium) ausprobiert werden, bevor die EKT folgt.

Ich habe  langsam das Gefühl, dass die Ärzte langsam nicht mehr weiter wissen, aussprechen tun Sie es nicht.
Doch es wurde ihm jetzt schon mehrfach gesagt, dass er die Ziele nicht erreichen würde in der „ Schutzzeit“. Meines Wissen kann die Schutzzeit beendet werden, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Doch was das genau heißt , kann mir keiner Beantworten.

Deshalb dachte ich mir, ich wende mich an Euch.

Kann die Bundeswehr ihn einfach raus werfen, weil er krank ist und die Therapien nicht anschlagen?
Was heißt das denn genau? Was steht ihm/ uns als Familie dann zu?


Ich bin damit ehrlich gesagt ziemlich überfordert und ratlos.
Deshalb wäre ich sehr dankbar für eine aufklärende Antwort.
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KlausP

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Antw:WDB/ Schutzzeit
« Antwort #1 am: 16. Februar 2020, 17:51:22 »

Ich kann Ihnen Ihre Fragen leider nicht beantworten, aber die in diesem Forumsteil „gepinnten“ Threads (das sind die unmittelbar über diesem hier) beschäftigen sich mit dieser Problematik. Vielleicht hilft Ihnen das Lesen dort schon ein wenig weiter.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jenny123

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Antw:WDB/ Schutzzeit
« Antwort #2 am: 16. Februar 2020, 18:30:36 »

Danke!!!
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LwPersFw

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Antw:WDB/ Schutzzeit
« Antwort #3 am: 17. Februar 2020, 09:01:45 »

Hallo Jenny,

ich verstehe Ihre Ängste.
Da es hier immer auf den Einzelfall ankommt … benötigen Sie und Ihr Mann kompetente Beratung vor Ort.

Erste Ansprechpartner sind hier der Sozialdienst der Bw und (wenn vor Ort verfügbar) die sog. Lotsen für Einsatzgeschädigte.

Wenn nicht bereits geschehen … nehmen Sie z.B. Kontakt mit dem örtlich zuständigen Sozialdienst auf … und nehmen Sie Beide den Termin zusammen war.

Der Sozialdienst kommt, wenn notwendig, auch zu Ihnen nach Hause.


Da sich Ihr Mann in der Schutzzeit und dem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (WbA) befindet, gilt grundsätzlich:

"Sind die Ziele der Schutzzeit 5 erreicht, ist die Schutzzeit zu beenden.

Das Gleiche gilt, wenn festgestellt wird, dass die Ziele der Schutzzeit voraussichtlich nicht mehr erreicht werden können.

Im Einzelfall kann dies die Beendigung des Dienstverhältnisses der oder des Einsatzgeschädigten zur Folge haben.


Dies gilt z. B. dann, wenn sich die oder der Einsatzgeschädigte in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art gemäß § 6 Absatz 1 des EinsatzWVG befindet (Nr. 119).
Die Schutzzeit endet spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
Das Ende der Schutzzeit ist der einsatzgeschädigten Person schriftlich durch die Koordinierungsstelle Einsatzgeschädigte mitzuteilen.

5 Ziel der Schutzzeit ist die Gewährleistung einer späteren beruflichen Tätigkeit und nicht ein lückenloser Übergang aus der Ausbildungs- in die Pensionsphase"



Grundsätzlich versucht die Bw Alles, um zunächst den Soldaten/die Soldatin wieder soweit medizinisch zu versorgen,
dass er/sie in die Lage versetzt wird, die berufliche Reintegration zu beginnen.

Diese medizinische Phase der Schutzzeit ist theoretisch (fast) unbefristet.
Sie endet aber spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres.



Wenn der Soldat auf Zeit (SaZ) … schon im WbA ist … gibt es dann 2 Wege:

1.
Ab einem dauerhaften GdS 30 kann die Übernahme zum Berufssoldaten geprüft werden.

Bedingung ist aber … das der Soldat/die Soldatin zumindest noch diese Vorgaben erfüllt:

"Eine durch den Einsatzunfall verursachte verringerte gesundheitliche Eignung ist kein Grund, von der
Übernahme als Berufssoldatin oder Berufssoldat abzusehen, solange die einsatzgeschädigte Soldatin
oder der einsatzgeschädigte Soldat im Rahmen vorhandener Strukturen (Dienstposten) noch ausbildungs-
und dienstgradgerecht verwendet werden kann.
"


"Für die Einleitung eines Verfahrens der Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
ist es erforderlich, dass die einsatzgeschädigte Person ihre Weiterverwendung schriftlich unmittelbar
bei der Koordinierungsstelle Einsatzgeschädigte beantragt
."

Um festzustellen, ob eine solche Weiterverwendung als BS in Betracht kommt, muss der Antragsteller
dann auch eine 6-monatige Probezeit auf dem zukünftig geplanten Dienstposten absolvieren.




2.
Wenn aus medizinischer Sicht - dies kann nun einmal der Fall sein - Punkt 1. nicht in Betracht kommt,
oder der Soldat/die Soldatin dies nicht möchte, soll eine zivilberufliche Qualifikation erfolgen, die den
Übergang in das zivile Berufsleben ermöglicht.

Diese berufliche Qualifizierungsphase ist dann auf 5 Jahre befristet ( und kann ggf. um 3 Jahre verlängert werden ).

In diesen 5 Jahren besteht das WbA solange weiter, bis das Ziel der beruflichen Integration erreicht ist.



Die wesentlichen Fragen, die bei Ihren Mann zu klären sein werden, sind:

1.
Ist wirklich zeitnah abzusehen, dass die Ärzte feststellen werden, dass sie keinen weiteren Therapieerfolg mehr sehen ?
Hier sollte das Gespräch mit den behandelnden Ärzten gesucht werden - an dem Sie als Ehepaar (!) teilnehmen.

2.
Sehen die Ärzte und Ihr Mann eine Chance für die Übernahme BS ?

3.
Wenn die Übernahme BS keine Option ist …
Ist Ihr Mann nach Ende der medizinischen Phase in der Lage, in eine berufliche Qualifizierung einzutreten ?
Hier sollte z.B. auch der Wechsel in die Bundeswehrverwaltung geprüft werden.

Zu diesem Themenkomplex macht er einen Beratungstermin bei seinem zuständigen Berater des Berufsförderungsdienstes.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd/beratung-und-foerderung



Ich weiß, dass gerade bei PTBS es schwer fällt, sich mit diesen bürokratischen Sachverhalten auseinanderzusetzen...
Aber es hilft nichts … man muss sie in Angriff nehmen!

Mit dem Sozialdienst können Sie auch allein einen Termin vereinbaren, wenn Ihr Mann nicht die Kraft hat.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-sozialdienst-der-bundeswehr


Dort ist ein Unterpunkt "Sozialdienst Suche" … darüber finden Sie den regional zuständigen Sozialdienst.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jenny123

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Antw:WDB/ Schutzzeit
« Antwort #4 am: 17. Februar 2020, 09:16:18 »

Wow, erstmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir so ausführlich zu antworten.

Ich bin Ihnen sehr dankbar!!!!!!
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