Wieviel Sinn machen eigentlich Steuererklärungen während des Studiums? Ist das möglich oder sogar Pflicht? Da man ja Zuschüsse zu Dingen wie Fahrtkosten nach Hause bekommt, kann ich mir kaum vorstellen, was man da überhaupt als Werbungskosten absetzen könnte.
Ich kann nur sagen, es macht immer Sinn eine Steuererklärung zu machen, es sei denn man hat noch weitere Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug unterliegen. Denn als normaler Arbeitnehmer liegt die Chance zuviel gezahlte Steuern zurück zu bekommen bei mehr als 90%. Und wenn es nur 50 Euro sind. Haben oder nicht haben.
Und man zahlt während des Studiums dann 50 Prozent der Gebühr der PKV und nach dem Studium halt 100 Prozent?
Ich versuche es noch ein letztes mal.
Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe, dass heißt sie bekommen, in Ihrem Fall, 50% der Kosten für Arztbesuche, Arzneimittel oder Heilbehnadlungen von Ihrem Arbeitgeber ersetzt. Die restlichen 50% müssen Sie über eine Private Krankenversicherung (PKV) versichern um von dort die restlichen Kosten ersetzt zu bekommen.
Wie hoch dann der Beitrag bei der PKV ist, hängt von der Versicherung, den Leistungen und Vorerkrankungen ab.
Und generell gefragt; falls man nach dem Studium kein Jobangebot bekommt, das nahe am Wohnort ist, kann man auch zB bei der Stadt in seinem Wohnort
Nein kann man nicht, da man Beamter der Bundeswehr ist und nicht der jeweiligen Gemeinde.
Es gibt Bundesbeamte, Landesbeamte und Komunalbeamte.
Bei Bundesbeamten ist eine Behörde des Bundes der Arbeitgeber.
Bei Landesbeamten ist eine Landesbehörde Arbeitgeber.
Und bei Komunalbeamten ist eine Komune der Arbeitgeber.
Beispiel: Als
Bundespolizist kann man nicht einfach mal so sagen, ich möchte jetzt nicht mehr an der Landesgrenze von Brandenburg arbeiten.
Weil die Familie im Saarland lebt, möchte ich lieber bei der
Landespolizei des Saarlandes arbeiten. Das sind dann zwei vollständig unterschiedliche Arbeitgeber. Sicher gibt es Möglichkeiten zu wechseln aber es ist eben keine Versetzung, wo der Arbeitgeber gleich bleibt. Sonder ein wechsel des Arbeitgebers. Ob der alte Arbeitgeber dann bei so etwas mitspielt steht auf einem Anderem Blatt.
Sie können natürlich nach dem Studium kündigen, müssen sich aber darüber im klaren sein, dass die Bundeswehr dann die Möglichkeit hat, einen Teil der Kosten, die sie in Ihre Ausbildung investiert hat von Ihnen zurück zu fordern.