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Autor Thema: Versetzung auf eigenen Wunsch  (Gelesen 2692 mal)

IUD

  • Gast
Versetzung auf eigenen Wunsch
« am: 19. Februar 2020, 23:38:39 »

Guten Abend,

ich bin seit Mitte letzten Jahres als Direkteinsteiger in der Bundeswehr im gntd eingestiegen (A9). Die Arbeit und die Kollwgwn sind super und mir macht mein Job sehr viel Spaß und ich habe für mich absolut die richtige Entscheidung getroffen.

Leider habe ich einen DP ca. 450 km von meinem ehemaligen Wohnort und meinen Bekannten angeboten bekommen und ich merke dass mir die private Trennung von meiner Freundin sehr zu schaffen macht. Ein Umzug an meinen Dienstort ist durch meine Freundin leider auch nicht möglich, da diese selbst berufstätig ist. (Falls es relevant ist, ich bin derzeit bei einem bwdlz in der Rheinschiene beschäftigt.)

Jetzt stellt sich für mich die Frage ob eine Versetzung aus privatem Gründen ud auf eigenen Antrag an ein anderes Bwdlz (in meinem Fall wäre Dresden optimal) Aussicht auf Erfolg hat? Gibt es hierzu erfahrungswerte? Dauer, Aussicht auf Erfolg im Allgemeinen usw. Da die Dienstposten A9-A11 gebündelt sind könnte dies ein Vorteil sein?

Oder ist ein Dienstpostenwechsel an ein anderes Bwdlz nur möglich wenn ich mich auf einen (ausgeschriebenen) Dienstposten im Intranet bewerbe? (E-RECRUITING PORTAL)? Leider sind  dort 95 % der ausgeschriebenen Dienstposten im Bereich der Rhwunschiene (KOBLENZ, Köln, Bonn). Ich checke das E rwcruiting Portal eigentlich wöchentlich und es werden wie gesagt ausserhalb der Rheunschiene kaum DP dort veröffentlicht?

Kann ich also meine beabsichtigte Versetzung aus eigenen Wunsch "knicken", wenn kein Dp dort explizit ausgeschrieben ist? Die Trennung macht mir leider sehe zu schaffen.

Beste Grüße

Gespeichert

Lidius

  • Gast
Antw:Versetzung auf eigenen Wunsch
« Antwort #1 am: 20. Februar 2020, 00:16:08 »

Ausgeschrieben wird ja seit der Bündelung im gehobenen Dienst in der Regel ja erst ab A12 aufwärts (von Ausnahmen abgesehen). Darunter läuft das ganze, wenn es überhaupt ins Bewerbungsportal kommt, als Interessenbekundungsverfahren, da Dienstposten der Einstiegsämter nicht ausgeschrieben werden müssen (Gibt auch wieder Ausnahmen, aber die sind hier egal). Durch die Bündelung A9-A11 betrifft das natürlich einige.

Du kannst dich aber mit deinem Versetzungswunsch an deine Personalführung im SZ West wenden, am sinnvollsten in Form eines Personalgespräches (vorher allerdings auch mal in deiner Dienststelle vorfühlen wie da so die Stimmung ist dich überhaupt gehen zu lassen).
Das Personalentwicklungskonzept sieht im gehobenen Dienst ja durchaus auch Verwendungswechsel vor. Ob das SZ (in dem Fall dann ja auch zusätzlich noch der Wechsel von SZ West nach SZ Ost) und auch dein BwDLZ (da würde ja wiederum auch eine Lücke enstehen), da mitspielen steht natürlich auf einem anderen Blatt. Gerade weil man dich ja erst frisch für den DP eingstellt hat und du ja nunmal Bundesbeamter bist und in der Rheinschiene der größte Bedarf herscht.

Ich würde mir zumindest vor der ersten Regelbeurteilung (bzw. Beurteilung zum Ende der Probezeit, falls die noch läuft) nicht wirklich Hoffnung machen. Probieren kann man es natürlich trotzdem mal. 
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RefüPerser d.R.

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  • Beiträge: 219
Antw:Versetzung auf eigenen Wunsch
« Antwort #2 am: 20. Februar 2020, 07:39:09 »

Sicher ist nur eins. Ohne Antrag läuft erstmal nix. Also, Antrag stellen und sehen was bei raus kommt.
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IUD

  • Gast
Antw:Versetzung auf eigenen Wunsch
« Antwort #3 am: 20. Februar 2020, 12:49:29 »

@Lidius

Vielen Dank für deine Ausführungen. Mir ist natüelich bewusst, daas eine Versetzung nicht von heute auf moefen durchgeführt werden kann. Hatte allerdings die Hoffnung, dass insbesondere zwischen A9-A11 eine Versetzung einfacher durchzuführen wäre. Es geht mir auch nicht um Monate sondern eher Jahre.
Gespeichert
 

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