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Autor Thema: Auslandsverwendung - Frau während dessen beurlauben lassen.  (Gelesen 7716 mal)

alpha_de

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Antw:Auslandsverwendung - Frau während dessen beurlauben lassen.
« Antwort #15 am: 24. Februar 2020, 19:28:30 »

Wieso ohne KV..?

Deutsche Soldaten sind normalerweise mit NATO1 oder NATO2 Visum in den USA und erhalten KV entweder über die mil. US Seite oder es sind dt. Ärzte vor Ort. Familienangehörige sind bei Versorgung durch die US Seite als Dependants mit abgedeckt.. die neue Dienststelle, das BwKdo USA/CA oder auch SKA LSO können da bestimmt nähere Auskünfte geben. 

Im Bereich Norfolk sind die bei US und bei NATO Dienststellen eingesetzten Soldaten und Angehörigen ziemlich umfassend über die US Seite abgesichert.
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LwPersFw

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Antw:Auslandsverwendung - Frau während dessen beurlauben lassen.
« Antwort #16 am: 24. Februar 2020, 20:42:54 »


... Familienangehörige sind bei Versorgung durch die US Seite als Dependants mit abgedeckt ...


Nein, sind sie nicht.

Die KV erfolgt über die Beihilfe und eine private Restkostenversicherung.

Für die Ehefrau z.B. 70 % Beihilfe und 30 % PKV.

Das hat nichts damit zu tun, dass an bestimmten Standorten die Familienangehörigen San-Einrichtungen des US-Militärs nutzen dürfen.

Wenn wir also einmal davon ausgehen das die Ehefrau des TE beurlaubt wird ... wird dies auch unter Wegfall der utV sein.

Dann gilt sie als normale Ehefrau ... und wird nach den o.g. Regeln versorgt.

Sie benötigt dann als 1. die 30 % PKV.

Und dann gilt ... insbesondere in den USA ... das die Beihilfe nicht alles bezahlt.

Deshalb empfiehlt das BAPersBw insbesondere bei einer geplanten Versetzung in die USA eine umfassende Beratung zum Thema KV der Angehörigen beim Sozialdienst Ausland ... VOR (!) Versetzung.


"Wichtige Hinweise

Die  von  Ihnen  angestrebte  Auslandsverwendung  stellt  sowohl  Sie,  als  auch  Ihre Familie,  vor  neue  Herausforderungen.  Aus  diesem  Grund  möchten  wir  Sie  mit  dieser Informationsschrift  auf  einige  wichtige  Themengebiete  hinweisen.   

Sollten  sich  nach  Durchsicht  Fragen  ergeben,  zögern  Sie  nicht,  sich  vertrauensvoll an  die  zuständigen  Sachbearbeiterinnen  bzw.  Sachbearbeiter  zu  wenden.

Dringend  anzuraten  ist  in  jedem  Fall  eine  Verbindungsaufnahme  mit  dem Sozialdienst  Ausland,  da  erfahrungsgemäß  in  den  Themenbereichen  „Beihilfe“, „Krankenversicherung“  und  „Kindergeld“  Probleme  auftreten  können. 

Aber  auch  in Fragen  zu  persönlichen  und  familiären  Angelegenheiten  bietet  der  Sozialdienst Ausland kompetente Unterstützung.

Hierbei  ist  insbesondere  die  Problematik  Krankenversicherung  und  Beihilfe  bei begleitenden  Angehörigen  mit  eigenem  Beihilfeanspruch  zu  nennen.  Es  sind  Fälle denkbar,  in  denen  –  vor  allem  in  den  USA  –  die  Krankheitskosten  nicht  ausreichend abgesichert  sind,  wenn  Sie  nicht  rechtzeitig  vor  Ihrer  Auslandsverwendung  die Versicherung  Ihrer  Angehörigen  angepasst  haben.  Der  Sozialdienst  Ausland  kennt dazu  in  jedem  Einzelfall  die  erforderlichen  Schritte,  weshalb  die  frühzeitige  Beratung von  großer  Wichtigkeit  ist."

« Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 21:04:43 von LwPersFw »
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

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Antw:Auslandsverwendung - Frau während dessen beurlauben lassen.
« Antwort #17 am: 24. Februar 2020, 21:34:37 »

... und bei allen Versicherungen ist die Unterstützung eines Kinderwunsches aufgrund der damit verbundenen (sehr hohen) Kosten ein Thema - und manche Leistungen in den USA besonders teuer.

"Selbst" versichert in DEU ist da einfacher - einfache Dinge sind oft schwierig (frei nach Clausewitz) - aber hat der TE ja schon gemerkt.
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K.H.

  • Gast
Antw:Auslandsverwendung - Frau während dessen beurlauben lassen.
« Antwort #18 am: 29. März 2023, 15:37:24 »

Moin,

mich würde interessieren ob es mit ihrer Ehefrau und die Reise in die USA geklappt hat und wie sie es genehmigt bekommen haben?

Liebe Grüße
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