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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Nutzung WhatsApp für dienstliche Kommunikation weiterhin VERBOTEN !  (Gelesen 454 mal)

LwPersFw

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Aus gg. Anlass wird durch den Dienstherrn nochmals auf das bestehende VERBOT der Nutzung von WhatsApp für jede Form dienstlicher Kommunikation hingewiesen.

Dies sollte auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse von JEDEM Bw-Angehörigen ernst genommen werden, da der Dienstherr bei Verstößen deutlich "sensibler" reagieren wird...

Dabei gilt:

"Die Nutzung von WhatsApp zur Kommunikation im Dienstbetrieb ist jedoch nicht erlaubt.

Befehl, Anweisung oder freiwillige Anwendung

Es ist unerheblich, ob die Anwendung von WhatsApp als Kommunikationsmittel durch die Vorgesetzen angewiesen oder befohlen wird.

Schon das bloße Billigen von WhatsApp als dienstlicher Kommunikationskanal führt zu einer eigenständigen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit.

Bundeswehrangehörige könnten im schlimmsten Fall sogar mit Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden belegt werden.

Was ist mit anderen Messengerdiensten?

Auch andere private Messengerdienste erhalten nach Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer auf die Nutzungsbedingungen Zugriff auf gespeicherte Kontakte.

Nicht ohne Grund gibt es in der Bundeswehr ein generelles Nutzungsverbot privater IT für dienstliche Zwecke."



Siehe : Hinweis zum Datenschutz 01/2024 vom 13.03.2024 und YNSIDE





"Was ist die Alternative?

Als zulässige Alternative steht der BwMessenger zur Verfügung.
Dieser wurde für maximale Datensicherheit entwickelt, die Kommunikation ist durchgängig verschlüsselt und die Daten werden ausschließlich
auf Servern der Bundeswehr gespeichert. Betreiber ist die Bundesgesellschaft BWI GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Anwendung läuft auf den gängigen Endgeräten. Der BW Messenger kann für private Endgeräte in den App-Stores oder bei der BWI heruntergeladen werden.

Wofür darf ich den BwMessenger nutzen?

Im Geschäftsbereich BMVgBundesministerium der Verteidigung besteht neben den Datenschutzanforderungen auch ein höherer Schutzbedarf der auszutauschenden Informationen.
Daher steht der BwMessenger zudem für die Kommunikation auf dienstlichen Endgeräten bis zur „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) zur Verfügung.
Auf privaten Geräten dürfen mit dem BwMessenger hingegen nur offene Informationen ausgetauscht werden."







Oder hier: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/153030/bd7101412605d257758aa6fc8dbcd70f/20191122-download-social-media-guidelines-data.pdf

"WELCHE BESONDEREN ANSPRÜCHE GELTEN FÜR VORGESETZTE?

Seien Sie mit Ihrem privaten Auftritt im Social Web ein Vorbild, an dem sich andere
Angehörige der Bundeswehr orientieren können. Ermuntern Sie durch Ihr Vorbild dazu,
sich selbst und die Bundeswehr positiv darzustellen.

Geben Sie Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit Social Media. Seien
Sie für Ihre Geführten wahrhaftig und authentisch. Weisen Sie auf Gefahren hin und
zeigen Sie Möglichkeiten zu deren Vermeidung auf. Im Zweifel gilt stets: Weniger ist mehr!

Beachten Sie, dass Messenger, wie beispielsweise WhatsApp, keine zugelassenen Führungsmittel sind."




Da es über dieses Verbot nichts zu diskutieren gibt : closed




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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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