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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Gesetz zur schnelleren Entlassung von Extremisten aus der Bundeswehr  (Gelesen 13854 mal)

LwPersFw

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Das Verteidigungsministerium legt den ersten Bericht über extremistische Verdachtsfälle in der Truppe vor.

2019 wurde gegen 743 mutmaßliche Extremisten ermittelt, 49 Bundeswehrangehörige wurden entlassen.

Rechts- und Linksextremismus, Islamismus, Reichsbürgertum und Ausländerextremismus:
Die Bandbreite staatsfeindlicher Einstellungen ist groß. Auch wenn sich die Extremisten hinsichtlich ihrer Ziele und Mittel unterscheiden, stellen sie doch
alle die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Staat in Frage und haben den Anspruch, das Land und seine Institutionen in ihrem Sinne zu verändern.

Als Staatsbürger in Uniform unterliegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr der Treuepflicht.

Wie andere Angehörige der Bundeswehr müssen sie sich zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands bekennen.

Gegenüber Extremismus gilt bei der Bundeswehr daher eine Null-Toleranz-Linie:

Bei jedem Verdacht auf extremistische Betätigungen wird ermittelt.
In jedem Fall werden weitere Dienststellen wie der Militärische Abschirmdienst und möglicherweise zivile Strafbehörden hinzugezogen,
es muss mit truppendienstlichen Maßnahmen wie zum Beispiel einem Dienstverbot und einem Uniformtrageverbot gerechnet werden.

„ Extremismus hat in der Bundeswehr keinen Platz. Anspruch und Ziel der Bundeswehr ist es, sowohl erkannte
Extremisten als auch Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und von ihr fernzuhalten. “


Aus dem ersten Bericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle im BMVgBundesministerium der Verteidigung


Extremismus-Lagebilder künftig alle sechs Monate

Um Extremismus in der Bundeswehr besser bekämpfen zu können, hat das Ministerium Anfang Oktober 2019 eine zentrale
Koordinierungsstelle eingerichtet. Ziel ist es, alle Akteure der Extremismusbekämpfung wie den MADMilitärischer Abschirmdienst,
das Verteidigungsministerium oder das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu verknüpfen und Parlament und
Öffentlichkeit regelmäßig über die gemeinsamen Anstrengungen zu informieren. Nun wurde der erste Bericht für das zurückliegende Jahr vorgelegt.
Er gibt einen Überblick über den Umgang mit den Extremismusverdachtsfällen im Jahr 2019.
Künftig will die Koordinierungsstelle alle sechs Monate – jeweils Ende März und Ende Oktober – einen aktuellen Bericht liefern.
Darüber hinaus wird es einen detaillierten Tätigkeitsbericht des Militärischen Abschirmdienstes geben.

Acht Rechtsextremisten und vier Islamisten in der Truppe identifiziert


Demnach hat der Militärische Abschirmdienst zum Stichtag 31. Dezember 2019 insgesamt 743 Verdachtsfälle bearbeitet – ganz überwiegend
wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus (592 Fälle). An zweiter Stelle kommt der Islamismus mit 69 Verdachtsfällen, wegen linksextremistischer
Umtriebe wurde das BAMAD Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst elf Mal eingeschaltet.
In 482 Fällen wurden neue Ermittlungen eingeleitet; die restlichen Fälle stammen aus den Vorjahren.
Bei insgesamt 265.000 Bundeswehrangehörigen bedeutet dies, dass 0,28 Prozent oder einer von 357 Mitarbeitenden unter Extremismusverdacht stand.

Ermittlungen müssen dann zeigen, ob der oder die Verdächtige tatsächlich extremistische Ansichten vertritt.
Letztes Jahr wurden demnach bei 38 Verdächtigen Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue festgestellt,
die überwiegende Mehrzahl stammt aus dem rechtsextremen Spektrum (27 Fälle).
Eindeutig als Extremisten erkannt wurden 14 Bundeswehrangehörige – darunter acht Rechtsextreme und vier Islamisten.
Zwei Personen wurden als Reichsbürger identifiziert.

49 Entlassungen wegen Extremismus oder fehlender Verfassungstreue

Wegen extremistischer Verfehlungen oder fehlender Verfassungstreue aus dem Dienst entlassen wurden im Jahr 2019 insgesamt 49 Bundeswehrangehörige.
46 Entlassungen erfolgten wegen Rechtsextremismus, zwei wegen Islamismus, ein Soldat wurde als Linksextremist entlassen.
Gehen mussten sechs Offiziere, 16 Unteroffiziere und 27 Mannschaften.

Zudem wurden 773 Reservistinnen und Reservisten mangels Verfassungstreue oder wegen extremistischer Bezüge vom Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr von ihrer Dienstleistungspflicht entbunden.


Derzeit wird im Verteidigungsministerium an einer Änderung des Soldatenrechts gearbeitet,
um Bundeswehrangehörige mit extremistischen Ansichten künftig leichter entlassen zu können.


Quelle : https://www.bmvg.de/de/aktuelles/null-toleranz-extremisten-bundeswehr-201168
« Letzte Änderung: 18. November 2023, 10:09:28 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Update... aus bundeswehr.de,  13.07.2020

"Extremismus – „eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten

Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dienen mit der Waffe dem Schutz der Bundesrepublik und des Grundgesetzes. Als Staatsbürger in Uniform haben sie besondere Pflichten, die im Soldatengesetz festgeschrieben sind. Dessen Paragraf 8 verpflichtet sie zur Verfassungstreue. Matthias Koch ist Leitender Regierungsdirektor im Zentrum Innere Führung. Er erklärt, warum niemand in der Bundeswehr dienen kann, der gegen diesen Paragrafen verstößt.


4 Fragen an Matthias Koch

Leitender Regierungsdirektor im Zentrum Innere Führung


Redaktion der Bundeswehr

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Verfassungstreue?

Jeder Soldat und jede Soldatin hat nach Paragraf 8 des Soldatengesetzes die Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch das gesamte Verhalten für ihre Erhaltung einzutreten. Das wird auch als „politische Treuepflicht“ oder eben als „Pflicht zur Verfassungstreue“ bezeichnet. Sie verlangt von allen Soldatinnen und Soldaten, sich mit der freiheitlichen demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren, sie als schützenswert anzuerkennen und aktiv für sie einzutreten. Diese Pflicht verlangt auch, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diese verfassungsmäßige Ordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Um es aber klarzustellen: Verfassungstreue verlangt nicht, immer mit dem Regierungshandeln oder den dort vertretenen politischen Ansichten einverstanden zu sein. Die geforderte Loyalität gilt aber den fundamentalen demokratischen Grundsätzen, auf denen unser Staat fußt.


Redaktion der Bundeswehr

Warum hat diese Treuepflicht eine besondere Bedeutung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr?

Unser demokratisch verfasster Staat kann es nicht hinnehmen, dass Bürgerinnen oder Bürger ihre Grundrechte missbrauchen, um die demokratischen Fundamente, auf denen die Bundesrepublik aufbaut, zu bekämpfen. Das gilt erst recht für alle „Staatsdiener“ – etwa die Soldatinnen und Soldaten, aber auch die Beamtinnen und Beamten, die in ihrem Handeln die Staatsgewalt repräsentieren und ausüben. Gerade von ihnen muss erwartet werden, dass sie – trotz aller Unterschiede in persönlichen politischen Auffassungen – für die Grundpfeiler unseres demokratischen Staats einstehen. Der Gesetzgeber wollte mit der Pflicht zur Verfassungstreue letztlich sicherstellen, dass die Bundeswehr nicht zu einer bewaffneten Macht wird, von der eine Gefährdung unseres demokratisch verfassten Staates ausgeht, oder die gar zu seiner Bekämpfung eingesetzt werden könnte. Deshalb ist die Pflicht zur Verfassungstreue einer der wichtigsten und elementarsten Dienstpflichten. Ihre Verletzung ist eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten.


Redaktion der Bundeswehr

Wenn ich das Grundgesetz ablehne, darf ich dann noch in der Bundeswehr dienen?

Alle Soldatinnen und Soldaten müssen aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und sich von Gruppierungen oder Bestrebungen distanzieren, die sich gegen diese Ordnung richten. Aus diesem Grund können Soldatinnen und Soldaten, die sich an diese Verpflichtungen nicht halten, nicht länger in der Bundeswehr dienen. Das gilt insbesondere für Extremisten, egal ob Rechts- oder Linksextremisten oder etwa auch Islamisten.

Auch Personen, die unterhalb dieser Schwelle eine fehlende Verfassungstreue an den Tag legen, weil sie etwa nationalsozialistische Symbole in sozialen Medien verschicken, auf ihrer Stube Musik rechtsextremistischer Bands hören oder sich antisemitisch betätigen, ohne ansonsten an extremistischen Bestrebungen beteiligt zu sein, können nicht weiter als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr dienen.

Solche Verhaltensweisen schädigen das Ansehen der Bundeswehr. Sie haben negative Auswirkungen auf das innere Gefüge und damit auch auf die Einsatzbereitschaft der Truppe.

Jeder Verdachtsfall erfordert deshalb entschiedenes Handeln auf allen Ebenen innerhalb der Bundeswehr.


Redaktion der Bundeswehr

Was passiert mit jenen, die nachweislich gegen das Prinzip der Verfassungstreue verstoßen haben?

Diese Soldatinnen und Soldaten müssen damit rechnen, aus der Bundeswehr mit den Mitteln des Disziplinarrechts entfernt oder per Verwaltungsakt aus der Bundeswehr entlassen zu werden. Das richtet sich nach dem jeweiligen Statusverhältnis des betroffenen Soldaten oder der betroffenen Soldatin. Erfolgt beispielsweise innerhalb der ersten vier Jahre eine fristlose Entlassung, verlieren die Entlassenen auch ihren Dienstgrad. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Dienstbezüge und Versorgung mit Ausnahme einer Beschädigtenversorgung. Vor kurzem hat das Bundeskabinett beschlossen, eine entsprechende Gesetzesänderung in den Bundestag einzubringen. Danach soll in besonders schweren Fällen die fristlose Entlassung sogar bis zum Ende des achten Dienstjahres möglich sein. Das soll es auch erleichtern, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen."



https://www.bundeswehr.de/de/extremismus-interview-verfassungstreue-soldatengesetz-277654
« Letzte Änderung: 14. Juli 2020, 07:14:06 von LwPersFw »
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Wie muss jeder Bewerber u.a. seine Verfassungstreue bekunden ?

Durch diese Erklärung:

"Erklärung über die Treuepflicht zum Grundgesetz

1.Belehrung

Nach § 41 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Beschäftigte des Bundes und andere Arbeitgeber,
in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrzunehmen sind, verpflichtet, sich durch ihr gesamtes
Verhalten
zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind Beamtinnen und Beamte sowie nach § 8 des
Soldatengesetzes, Soldatinnen und Soldaten verpflichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes anzuerkennen und durch ihr gesamtes Verhalten für deren Erhaltung einzutreten.

Dementsprechend darf als Beamtin/Beamter bzw. als Soldatin/Soldat nur eingestellt werden, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die
freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten; als Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer darf nur eingestellt
werden, wer die Gewähr dafür bietet, sich durch ihr/sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes zu bekennen.

Freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
(vgl. Urt. Vom 23.10.1952 – 1 BvB1/51 – BVerfGE 2, 1; Urt. Vom 17.08.1956 – 1 BvB2/51 –BVerfGE 5, 85) eine Ordnung, die unter Ausschluss
jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
dem Willen der jeweiligen Mehrheiten und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht
Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
sind insbesondere zu rechnen:

-Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,
-die Volkssouveränität,
-die Gewaltenteilung,
-die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung,
-die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
-die Unabhängigkeit der Gerichte,
-das Mehrparteienprinzip,
-die Chancengerechtigkeit für alle politischen Parteien,
-das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition.

Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten einer Beamtin/ eines
Beamten, einer Soldatin/ eines Soldaten bzw. einer/eines Tarifbeschäftigten. Beamtinnen und Beamte/Soldatinnen und
Soldaten/Tarifbeschäftigte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, müssen mit ihrer Entlassung/ der Kündigung des
Arbeitsverhältnisses rechnen.

2.Erklärung

Ich bin über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden, dass meine Teilnahme an Bestrebungen,die gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten von Beamtinnen und
Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Tarifbeschäftigten unvereinbar ist. Aufgrund der mir erteilten Belehrung erkläre ich hiermit, dass
ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen werde, dass ich die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen
Grundordnung im Sinnes des Grundgesetzes zu bekennen (als Beamtin/ Beamter, Soldatin oder Soldat zusätzlich: und für deren Erhalt einzutreten).

Ich versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise Bestrebungen unterstütze, deren Ziele gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind.

Ich bin mir bewusst, dass beim Verschweigen einer solchen Unterstützung die Ernennung zur Beamtin, zum Beamten, zur Soldatin oder
zum Soldaten bzw. die Einstellung als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer, als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen wird.
Arglistige Täuschung führt zur Entlassung bzw. zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses."





Neben dieser Erklärung bekräftigen dies die Soldaten mit ihrem Eid (SaZ u. BS) / Gelöbnis (FWDL) gemäß § 9 Soldatengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__9.html



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LwPersFw

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"Der Verfassung verpflichtet: Kein Platz für Extremisten

Alle Angehörigen der Bundeswehr verpflichten sich per Gelöbnis oder Eid dem Grundgesetz und den Grundwerten der Bundesrepublik Deutschland.
Denn die Bundeswehr will keine Extremisten in ihren Reihen."




https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/schwerpunkte/kein-platz-fuer-extremisten
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LwPersFw

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Der Militärische Abschirmdienst zählte 743 Fälle von Extremismusverdacht in der Bundeswehr 2019.

Wie geht die Bundeswehr mit Extremisten um?

Ein Interview mit Generalinspekteur Eberhard Zorn.

Stand 09.02.2021


https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/zentrum-innere-fuehrung/null-toleranz-gegenueber-extremisten-5024966

Dort PDF zum Download    "IF - Zeitschrift für Innere Führung 01/2021 / EXTREM AM RAND"
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LwPersFw

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"12.01.2022 | 15:16 Uhr

Bundeswehr wirft Fanatiker raus
Mehr als 200 extremistische Soldaten entlassen

Die Bundeswehr verschärft ihren Kurs gegen Neonazis und andere Radikale. 2021 wurden mehr Extremisten entlassen als in jedem der fünf Jahre zuvor.

Die Bundeswehr greift offenbar in den eigenen Reihen härter gegen politische Fanatiker durch. Im vergangenen Jahr wurden nach Informationen des Tagesspiegels bis zum Stichtag 30. September insgesamt 60 Soldaten wegen extremistischer Bestrebungen entlassen. Damit wurde bereits in den neun Monaten eine höhere Zahl erreicht als in jedem vollständigen Jahr seit 2016. Die Angaben finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner und seiner Fraktion.

Bei den meisten Entlassenen, insgesamt 57, handelt es sich um Uniformträger, die als Rechtsextremisten in Erscheinung getreten waren. Drei weitere Soldaten fielen als Islamisten auf. Fast alle Entlassenen sind Männer, nur eine Soldatin wurde in den ersten neun Monaten 2021 wegen extremistischer Umtriebe aus der Bundeswehr entfernt.
Von 2016 an hat die Bundeswehr bis zum September 2021 insgesamt 225 Soldaten entlassen, darunter vier Frauen. Die große Mehrheit, 204 Soldaten, musste sich wegen rechtsextremistischer Umtriebe verabschieden. Weitere 17 waren Islamisten, die restlichen vier wurden als linksextrem eingestuft.

"Extremisten unverzüglich entfernen"

Das Bundesverteidigungsministerium gehe „jedem Fall eines Extremismusverdachtes in der Bundeswehr entschieden nach“, heißt es in der Antwort der Regierung. Ziel sei es, „erkannte Extremisten unverzüglich aus der Bundeswehr zu entfernen“. Ein Sprecher des Ministeriums verwies auf den Zuwachs beim Personal für die Erkennung von Extremisten. Seit einigen Jahren gehe die Bundeswehr "mehr denn je" mit der im Bundesverteidigungsministerium angesiedelten Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle "wie auch durch einen signifikanten Stellenaufwuchs im Bereich Extremismusabwehr beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst aktiv und präventiv gegen jegliche Erscheinungsformen extremistischer Natur vor". Außerdem trage eine "erhöhte Sensibilität in der Truppe" zur Abwehr von Extremismus "positiv bei".

2016 wurden nur sechs Extremisten entfernt

Die Zahlen zu den entlassenen Soldaten und Soldatinnen waren zunächst gering. 2016 entfernte die Bundeswehr nur sechs Extremisten (fünf Rechte, ein Islamist) aus dem Dienst. 2017 waren es 36 (28 Rechte, zwei Linksextreme, sechs Islamisten), 2018 insgesamt 32 Soldaten (30 Rechtsextreme, zwei Islamisten).

Auch Angestellte mussten die Bundeswehr verlassen

Im Jahr 2019 stieg die Zahl auf 55 Soldaten, deren Dienst in der Bundeswehr vorzeitig beendet wurde. Auch damals mussten die meisten, insgesamt 49 Soldaten, wegen rechtsextremer Machenschaften die Uniform ausziehen. Die anderen waren vier Islamisten und zwei Linksextreme.

2020 gingen die Zahlen wieder deutlich zurück. Die Bundeswehr warf 34 Soldaten und zwei Soldatinnen raus. Bis auf einen Islamisten handelte es sich um Rechtsextreme. Für 2020 teilt das Ministerium zudem auf seiner Website mit, es sei auch „elf Tarifbeschäftigten das Arbeitsverhältnis aufgrund rechtsextremistischer Verfehlungen gekündigt“ worden. Außerdem sei ein „Beamter des mittleren Dienstes mit Bezug zum Rechtsextremismus“ entlassen worden."


www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-wirft-fanatiker-raus-mehr-als-200-extremistische-soldaten-entlassen/27968070.html
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LwPersFw

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Ein aktuelles Urteil das zum Themenkreis passt:

VGH München: 6 CS 22.689 vom 22.06.2022

"Gegenstand

Soldatenrecht, Soldat auf Zeit, Fristlose Entlassung, Schuldhafte Dienstpflichtverletzung, politische Treuepflicht (soldatische Kernpflicht), Ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung und des Ansehens der Bundeswehr, Unmittelbare oder mittelbare Unterstützung der PKK vor der Einberufung, Eindruck der Nähe und Befürwortung der verbotenen PKK, Facebook-Post, Fehlende Distanzierung"

https://rewis.io/s/u/Byv/


Auszug:

"Nach § 8 SG ist der Soldat verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Einhaltung einzutreten.

Diese Kernpflicht des Soldaten gebietet es, sich mit der Idee der freiheitlich-demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der er dienen soll, zu identifizieren. Identifizieren bedeutet dabei nicht nur, die Grundordnung dieses Staates anzuerkennen, sondern verlangt ein Mehr an staatsbürgerlicher Verpflichtung, das dem Soldaten wie auch dem Richter und Beamten auferlegt ist.

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie, die von ihren Bürgern die Verteidigung der freiheitlichen Ordnung erwartet. Das Prinzip der streitbaren Demokratie gilt auch für die innere Ordnung der Bundeswehr. Dementsprechend verlangt die politische Treuepflicht von jedem Soldaten die Bereitschaft, sich zu der Idee des Staates, dem er dient, zu bekennen und aktiv für ihn einzutreten.

Die Vorgabe des § 8 SG ist als eine einheitliche soldatische Pflicht zu qualifizieren, die im Kern darin besteht, nach außen keinerlei Distanz oder Ablehnung zur verfassungsmäßigen Ordnung erkennen zu lassen, unabhängig von der dahinterstehenden Motivation oder Überzeugung (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 2 WD 16/16 - juris Rn. 66; OVG LSA, B.v. 28.1.2019 - 1 M 119/19 - juris Rn. 9).

Bei § 8 SG geht es somit in erster Linie nicht um Gesinnung, sondern um das objektivierbare Verhalten nach außen.

Die Verletzung der politischen Treuepflicht gehört zu den schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten.

Ein solcher Verstoß liegt dann vor, wenn sich ein Soldat für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, oder wenn er sich nicht eindeutig von Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG, B.v. 10.10.2019 - 2 WDB 2/19 - juris Rn. 25; U.v. 23.3.2017 - 2 WD 16/16 - juris Rn. 66 f m.w.N.)."


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Ralf

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Pressemitteilung  50/2022

13.12.2022

Extremistische Bestrebungen haben in der Bundeswehr keinen Platz - das hat das Bundesministerium der Verteidigung immer wieder betont und in den vergangenen Monaten Vorbereitungen dafür getroffen, extremistische Soldatinnen und Soldaten schnellstmöglich aus dem Dienst entlassen zu können. In den vergangenen Monaten wurde an einem neuen Entlassungstatbestand gearbeitet, der noch deutlich über das hinausgeht, was der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr beschlossen hat. Erfasst werden sollen nunmehr neben allen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch Berufssoldatinnen und -soldaten. Eine Entlassung soll hiernach durch Verwaltungsakt ohne Durchführung eines zeitintensiven gerichtlichen Disziplinarverfahrens möglich sein.

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht betont hierzu:
"Die jüngsten Durchsuchungen und Festnahmen im Reichsbürger-Milieu zeigen, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorzugehen.
 Auch in der Bundeswehr hat die Bekämpfung von Extremismus höchste Priorität.  Zusätzlich zu den zahlreichen bereits ergriffenen Maßnahmen arbeiten wir mit Hochdruck an einer Anpassung des Dienstrechts, um Extremistinnen und Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entlassen zu können. Der im BMVg erstellte Gesetzentwurf sieht hierzu einen eigenständigen Entlassungstatbestand der fehlenden Verfassungstreue vor. Damit können Soldatinnen und Soldaten entlassen werden, wenn sich herausstellt, dass sie das Grundgesetz und unserer freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen. Dadurch wird es möglich sein, das bisherige langwierige Verfahren zur Entfernung von Extremisten aus dem Soldatenverhältnis deutlich zu beschleunigen - natürlich unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Wir werden jetzt den Gesetzentwurf mit dem Entlassungstatbestand Extremismus schnellstmöglich zwischen den Ressorts abstimmen, damit er zügig ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann. Es ist von größter Bedeutung, jedem einzelnen Fall eines Extremismusverdachts in der Bundeswehr nachzugehen. Alle Angehörigen der Bundeswehr müssen fest mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, daran darf es überhaupt keinen Zweifel geben."
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LwPersFw

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Hier findet man den alten Gesetzentwurf zum Thema, der dann nicht weiter verfolgt wurde...

Link


Definitiv neu wäre, dass auch Berufssoldaten dann ohne gerichtliches Verfahren entlassen werden könnten...

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SolSim

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Da bin ich mal gespannt, wie der Gesetzgeber dies bei Berufssoldaten

„unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens“ umsetzen will.

Weiterhin interessant wird es, wie hier mit Richtern und Beamten verfahren werden soll.
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F_K

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Eine Entlassung ist ja ohne Gericht möglich - der zweizügige Rechtsweg steht ja dann (immer) offen.
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LwPersFw

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Eine Entlassung ist ja ohne Gericht möglich - der zweizügige Rechtsweg steht ja dann (immer) offen.

Bei Berufssoldaten aktuell aber nur bei Erfüllung der in § 46 Abs 1 und 2 SG genannten Gründen.  https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__46.html

Treffen diese nicht zu ... bleibt nur der § 43 Abs 2 , Nr 3. und 4.   https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__43.html

"(2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch

1. Umwandlung,
2. Entlassung,
3. Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder
4. Entfernung aus dem Dienstverhältnis durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren."

Und da geht nichts ohne Gericht... wenn es um den Punkt Extremismus / Verfassungstreue geht.

Aber ohne den neuen Gesetzesentwurf zu kennen --- stochern wir im Nebel ... also abwarten bis dieser zugänglich ist ...

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wolverine

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Bei einen VA kann die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage  suspendiert werden und das ist schon ein gewaltiger Nachteil. Der Betroffene ist dann erst ein draußen ohne Geld  und Sachbezüge und wartet auf seine Verhandlung. Das können im Verwaltungsrecht schon locker einmal zwei drei Jahre sein.
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F_K

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@ Wolverine und LwPersFw:

Klar kann es Nachteile geben.

WENN es der Gesetzgeber will, dann ist eine gesetzliche Möglichkeit der Entlassung über einen Verwaltungsakt möglich - und der VA kann gerichtlich überprüft werden.
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christoph1972

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    • Ein Gespräch im Forum ...

Wenn denn § 80 II Abs. 2 Nr. VwGO im Falle der Entlassung durch VA - was der Gesetzgeber erst einmal mit der Schärfe beschließen muss - angewandt wird, kann der/die Entlassene immer noch einen Antrag gem. § 80 Abs. V VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Das geht vermutlich dann doch deutlich schneller als über die Anfechtungsklage ingesamt zu entscheiden.

Das hängt natürlich auch daran, wie der Gesetzgeber die Entlassungstatbestände modifiziert und welche Zuständigkeit im Falle von (Berufs-) Soldaten begründet wird. Die WDAs und die Kammern der TDG sind jetzt schon wirklich mit der Masse der Verfahren überfordert und die Verfahrensdauern sind gefühlt "ewig lang".
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis
 

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