Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 11:57:17
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: 1 ... 31 [32] 33 ... 219   Nach unten

Autor Thema: Alles was Corona betrifft  (Gelesen 337769 mal)

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #465 am: 29. März 2020, 18:56:49 »

Ach Leute....

Ja, es werden außer Sanitätern mit irgendwelchen Spezialisierungen noch andere Soldaten gebraucht.
Und wie ich schon einmal geschrieben habe, kann! es Sinn machen lokale Reservisten zu aktivieren.
Was auch immer in dem Zusammenhang mit den RSU-Kp´en in BaWü "in Bereitschaft versetzt" bedeuten soll. Das ist ja auch nicht geklärt.

Und jetzt ist auch mal gut mit dem Thema- die Betroffenen werden schon wissen was sie machen sollen.

Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

PzPiKp360

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 846
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #466 am: 29. März 2020, 19:05:53 »

@Tommie: So viel Liebe, so viel Kameradschaft, für das Engagement, das wir gerne aufbringen. Bei uns macht ja auch nur das letzte Aufgebot mit, keine Kameraden, die xy Jahre SaZ auf dem Buckel haben, im Auslandseinsatz waren, und/oder andere, die sich so gut es geht weiter fortbilden, Laufbahnen machen und so...  ::)

Wie getippt ist es eine Bereitschaft, was konkret passiert werden wir sehen. Was offen und öffentlich in der Zeitung steht, läßt eine Spekulation über Aufgaben im Bereich des Objektschutzes zu, dafür sind RSU Kp gedacht, ausgebildet und vom LKdo zertifiziert:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronavirus-in-baden-wuerttemberg-kommt-der-einsatz-von-soldaten-mit-polizeiaufgaben.549faca8-aab0-4f63-b52a-31345354c09a.html
https://rsu-odenwald.de/ueberpruefung-der-einsatzbereitschaft-am-03-05-2019/

Und damit soll es für den Moment gut sein.
Gespeichert

Holgi33

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 795
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #467 am: 29. März 2020, 19:11:00 »

Genauso wird es gerade in Polen praktiziert.
Gespeichert

Kamerad

  • Gast
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #468 am: 29. März 2020, 19:40:05 »



Ja, es werden außer Sanitätern mit irgendwelchen Spezialisierungen noch andere Soldaten gebraucht.


Hm. Logistiker, Sanitäter und im Zweifel Feldjäger kann ich ja noch verstehen, wofür ITler, Fluggerätemechaniker, Pers o.ä. in diesem Zusammenhang gebraucht werden, verstehe ich nicht.
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.780
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #469 am: 29. März 2020, 20:23:46 »

Denk mal gaaanz scharf nach. Vielleicht kommst drauf. Vielleicht ist es etwas einfacher, wenn du die Fluggerätemechaniker ausklammerst.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Kamerad

  • Gast
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #470 am: 29. März 2020, 20:43:21 »

also ich denke jetzt nicht, dass eine IT Infrastruktur wie auf ner Übung etc aufgebaut werden muss. Das meiste ist ja medizinische und logistische Hilfe, was die Bw anbietet.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.698
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #471 am: 29. März 2020, 20:50:07 »

Wenn Soldaten eingesetzt werden, braucht es Führung und Stäbe. Ganz egal wer, wo und warum. Dazu braucht es alle Stabsabteilungen und selbstverständlich auch Log und It-Unterstützung.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Kamerad

  • Gast
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #472 am: 29. März 2020, 21:15:05 »

Ja, 2 S6 Soldaten vielleicht. Aber keine ganzen Trupps die Systeme wie RiFu, LVN etc. aufbauen etc.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.513
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #473 am: 29. März 2020, 21:24:49 »

Was Sie dann konkret zu tun haben wird Ihnen Ihr Vorgesetzter schon klar und deutlich befehlen. Und das kann auch etwas gänzlich anderes sein als das, wofür Sie eigentlich vorgesehen sind.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.698
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #474 am: 29. März 2020, 21:39:22 »

Aber keine ganzen Trupps die Systeme wie RiFu, LVN etc. aufbauen etc.
Wer spricht denn von so etwas? Im Moment gibt es das Gerücht einer Vorwarnung von drei RSUKp in Baden-Württemberg. Das kann alles und nichts heißen. Es kann nur ein Gerücht sein oder es ist wahr und dann geht es um bloßes Bereithalten. Und ob es dann Sicherungsaufgaben oder Zufahrtsregelung einer Drive In Teststation wird, weiß der Himmel.

Beim Rest ganz genauso. Ich bin, bis auf eine Anfrage vor zwei-drei Wochen auch nicht aktiviert. Sollte das passieren, wird man mir schon sagen, was ich tun soll. Ob in meiner normalen Verwendung oder etwas anderes. Paratus Utrinque eben
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

WirdMaHellImHals

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 314
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #475 am: 29. März 2020, 22:21:51 »

Bei vielen anderen Viruserkrankungen ist die Variationsbreite der Antikörper so hoch, dass es Zuviel Kreuzreaktionen gibt. Das wird bei Covid19 ebenso der Fall sein, bis man den Hüllbestandteil, auf den es eine antikörperbildende Reaktion seitens der Lymphozyten gibt, identifiziert hat, der sich von den tausenden anderen Coronaviren unterscheidet, die ebenfalls Erkältungssymptome und virale Pneumonien zu verantworten haben.

Das ist beim Sars-CoV2 nicht der Fall. Antikörpertests können mit einer Spezifität von nahezu 100% die AK gegen das Sars-CoV2 nachweisen. In kurzer Zeit sollen fertige Streifen für Immuno-Essays und ELISAs zur Verfügung stehen, so dass eine Antikörper-Testung für z.B. medizinisches Personal zeitnah, kostengünstig und quantitativ sinnvoll zur Verfügung stehen wird.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.733
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #476 am: 29. März 2020, 22:36:07 »

Im BGBl wurde ja u.a. das

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

veröffentlicht.

Darin enthalten ist eine wichtige Regelung, für Diejenigen die Kinder betreuen müssen, weil Schulen etc. schließen mussten. Hier kann ggf. eine finanzielle Entschädigung beantragt werden.

Nicht jeder kommt in den Genuss, da an Bedingungen geknüpft. Es ist im Einzelfall zu prüfen.

Diese Regelung tritt am 30.03.2020 in Kraft.

"Zudem wird eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, deren Kinder der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist.
Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67% ihres Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro).
"

Im o.g. Gesetz ist es zu finden in Artikel 1 , Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Nr 7 , zu §  56 ff


Damit ersichtlich ist, für wen dies in Betracht kommt, hier die Begründung des Gesetzgebers zu diesem Punkt:

"Zu  Nummer  7

Zu  Buchstabe  a

Ziel  der  Entschädigungsregelung  ist  die  Abmilderung  von  Verdienstausfällen,  die  erwerbstätige  Sorgeberechtigte von  Kindern  erleiden,  wenn  sie  ihrer  beruflichen  Tätigkeit  nicht  nachgehen  können,  weil  Einrichtungen  zur  Betreuung  von  Kindern  oder  Schulen  aufgrund  behördlicher  Anordnung  zur  Verhinderung  der  Verbreitung  von  Infektionen  oder  übertragbaren  Krankheiten  vorübergehend  geschlossen  werden  oder  deren  Betreten  vorübergehend verboten ist. 

Anspruchsberechtigt  sind  erwerbstätige  Sorgeberechtigte  von  Kindern,  die  das  zwölfte  Lebensjahr  noch  nicht vollendet  haben  oder  behindert  und  deshalb  auf  Hilfe  angewiesen  sind.  Sorgeberechtigt  ist,  wem  die  Personensorge  für  ein  Kind  im  vorgenannten  Sinne  nach  § 1631  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  zusteht. Im  Fall, dass  das Kind  in  Vollzeitpflege  nach  § 33  des  Achten  Buches  Sozialgesetzbuch  in  den  Haushalt  aufgenommen  wurde, steht  anstelle  der  Sorgeberechtigten  den  Pflegeeltern der  Anspruch  auf  Entschädigung  zu.

Voraussetzung  für  den  Entschädigungsanspruch  nach  Satz 1  ist,  dass  im  Zeitraum  der  Schließung  bzw.  des  Betretungsverbots  der  Einrichtungen  zur  Betreuung  von  Kindern  oder  Schulen  keine  anderweitige  zumutbare  Betreuungsmöglichkeit  für  das  Kind  sichergestellt  werden  kann. 

Eine  zumutbare  Betreuungsmöglichkeit  ist  beispielsweise  gegeben,  wenn  ein  Anspruch  auf  eine  sogenannte  Notbetreuung  in  der  Kindertagesstätte  oder  der Schule  besteht,  auf  den  anderen  Elternteil  zurückgegriffen  werden  kann  oder  andere  hierzu  bereite  Familienmitglieder/Verwandte  die  Betreuung  des  Kindes  oder  -  bei  Geschwistern  -  mehrerer  Kinder  wahrnehmen  können.

Personen,  die  einer  Risikogruppe  in  Bezug  auf  die  Infektion  oder  übertragbaren  Krankheiten  angehören,  zu  deren Verhinderung oder  Verbreitung die Einrichtungen zur  Betreuung  von Kindern oder  Schulen  von der  zuständigen Behörde  vorübergehend  geschlossen  bzw.  mit  einem  Betretungsverbot  belegt  wurden,  gelten  nicht  als  „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“  im  Sinne  dieser  Regelung.

Ein  Anspruch  auf  Entschädigung  entsteht  nicht,  soweit  die  Arbeitszeit  von  Sorgeberechtigten  aufgrund  der  Anordnung  von Kurzarbeit  verkürzt  ist, denn  Sorgeberechtigte, die keine  Arbeitsleistung  erbringen  müssen,  können ihre Kinder  während dieser  Zeit  selber  betreuen.

Ein  Entschädigungsanspruch  greift  nur,  wenn  allein  die  Schließung  oder  das  Betretungsverbot  der  Schulen  oder Betreuungseinrichtungen  zu  einem  Verdienstausfall  führen. 

Das  ist  z.  B.  nicht  der  Fall,  wenn  und  soweit  der Erwerbstätige  bereits  nach  anderen  gesetzlichen,  tariflichen,  betrieblichen  oder  individualrechtlichen  Grundlagen unter  Fortzahlung  des  Entgelts  oder  einer  der  Höhe  nach  dem  Entgelt  entsprechenden  Geldleistung  der  Arbeit fernbleiben  kann. 

Soweit  derartige  rechtliche  Möglichkeiten  bestehen,  sind  diese  prioritär  zu  nutzen.  Dies  ist  zum Beispiel  der  Fall,  wenn  dem  sorgeberechtigten  Erwerbstätigen  noch  Zeitguthaben  zusteht.  Dieses  ist  vorrangig abzubauen.

Nach  Satz 2  haben  Anspruchsberechtigte  gegenüber  der  zuständigen  Behörde  bzw.  auf  Verlangen  des  Arbeitgebers  auch  diesem  gegenüber  darzulegen,  dass  eine  zumutbare  Betreuungsmöglichkeit  für  das  Kind  nicht  besteht oder  ggf.  in  welchem  Umfang  eine  solche  nicht  besteht. 

Hierzu  gehört  beispielsweise  die  Darlegung,  dass  kein Anspruch  auf  eine  sogenannte  Notbetreuung  besteht  und  anderweitige  Betreuungspersonen  (z.B.  Freunde,  Verwandte)  nicht  zur  Verfügung  stehen. 

Informationen  zu  einem  ggf.  bestehenden  Anspruch  auf  Kurzarbeitergeld oder  zum  Stand  von  Überstundenkonten sind dem  antragstellenden  Arbeitgeber  selbst  bekannt.  Gleiches  gilt,  soweit  die  Möglichkeit  des  ortsflexiblen  Arbeitens  (z.  B.  Homeoffice)  besteht  und  die  Nutzung  zumutbar  ist.

Nach  Satz 3  besteht  ein  Entschädigungsanspruch  nicht,  soweit  eine  Schließung  ohnehin  während  der  durch  Landesrecht  festgelegten  Schulferien  erfolgen  würde.

Zuständig  für  die Gewährung der  Entschädigung sind die  nach  Landesrecht  zu bestimmenden  Behörden (§  54).

Zu  Buchstabe  b

Der  Entschädigungsanspruch  ist  -  abweichend  zu  Absatz  2  Satz 2  und  Satz  3  -  der  Dauer  nach  auf  einen  Zeitraum von  längstens  sechs  Wochen  und  der  Höhe  nach  auf  67  Prozent  des  dem  erwerbstätigen  Sorgeberechtigen  entstandenen  Verdienstausfalls  bis  zu  einem  Höchstbetrag  von  2.016  Euro  monatlich  für  einen  vollen  Monat  begrenzt.  Eine  staatliche  Entschädigungsleistung  ist  der  Höhe  nach  zu  begrenzen.  Endet  die  Schließung  oder  das Betretungsverbot  vor  dem  Ablauf  des  Zeitraumes, endet  damit  auch der  Entschädigungsanspruch.

Zu  Nummer  8

Mit  Absatz 6  wird  der  Versicherungsschutz  der  Personen,  die  eine  Entschädigung  nach  § 56  Absatz 1a  erhalten, in  der  Renten-, Kranken-  und  sozialen  Pflegeversicherung sowie nach  dem  Recht  der  Arbeitsförderung  sichergestellt.  Hinsichtlich  der  Höhe  der  zu  zahlenden  Beiträge  wird  an  die  Regelungen  zur  Beitragsbemessung  bei  Bezug von kurzfristigen  Entgeltersatzleistungen  angeknüpft."
 

Quelle: BT Drucksache 19/18111



Ergänzung:

"Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der von den Ländern bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Die Regelung gilt nicht für Zeiten, in denen die Einrichtung wegen der Schulferien ohnehin geschlossen wäre, und ist befristet bis Ende des Jahres 2020.

Informationen für Arbeitgeber

Die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs übernimmt der Arbeitgeber, der bei der vom jeweiligen Bundesland bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Es besteht die Möglichkeit, einen Vorschuss bei der Behörde zu beantragen.

Die Regelung gilt nicht für Zeiten, in denen die Einrichtung wegen der Schulferien ohnehin geschlossen wäre, und ist befristet bis Ende des Jahres 2020."


Quelle: BMAS.de


« Letzte Änderung: 30. März 2020, 20:19:27 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.020
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #477 am: 29. März 2020, 22:46:09 »

Das ist beim Sars-CoV2 nicht der Fall. Antikörpertests können mit einer Spezifität von nahezu 100% die AK gegen das Sars-CoV2 nachweisen. In kurzer Zeit sollen fertige Streifen für Immuno-Essays und ELISAs zur Verfügung stehen, so dass eine Antikörper-Testung für z.B. medizinisches Personal zeitnah, kostengünstig und quantitativ sinnvoll zur Verfügung stehen wird.

Eine nahezu hundertprozentige Sensitivität meinst du wohl  ;) Es ist wichtiger, dass alle Erkrankten bzw Personen mit AK auch als solche erkannt werden, alsdass die Gesunden nicht als solche erkannt werden.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #478 am: 30. März 2020, 00:09:18 »

Danke. Das scheinen manche auszuklammern...
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.768
Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #479 am: 30. März 2020, 07:22:04 »

Guten Morgen,

Es scheint so, als würde die Zahl der Neuinfektionen zurückgehen - ich hoffe, es liegt nicht am Wochenende (und den Gesundheitsämtern die nicht arbeiten).

Die CFR bewegt sich nun auch in DEU deutlich auf die 1 % hin - unterstellt man nun, 1 % wäre tatsächlich die IFR, so gäbe es nur wenig nicht erkannte Infektionen in DEU - dies würde dann die niedrige CFR in DEU im Vergleich zu fast allen anderen Ländern erklären.

Das wären doppelt gute Nachrichten - über den Berg und gutes Lagebild (und damit Basis für Verfolgung / Isolation von Infektionsketten).
Gespeichert
Seiten: 1 ... 31 [32] 33 ... 219   Nach oben
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de