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Autor Thema: Alles was Corona betrifft  (Gelesen 335848 mal)

MMG-2.0

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #435 am: 29. März 2020, 10:51:08 »

Die spannende Frage bleibt nach wie vor die Dunkelziffer der Infizierten und der tatsächlichen Immunisierten.
Erste Studienzahlen werden ab Montag dazu im Kreis Heinsberg erhoben. Von diesen Zahlen abgeleitet könnte
eine Exit-Strategie entwickelt werden in Verbindung mit der Einführung eines Impfschutzes nicht vor 2021.

Es braucht viel mehr Geduld als nur bis zum 05.04.

Wie es funktionieren kann, zeigt Süd Korea.
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #436 am: 29. März 2020, 11:01:42 »

@ MMG:

Genau - vieles ist noch unklar - in meinem Bild ist 1 km = 1 Woche, die Ziellinie ist die Verfügbarkeit eines Impfstoffen irgendwann in 2021.

Auch dafür sind Zahlen wichtig - geht z. B. es um einem Impfstoff bei einer hochgefährlichen Krankheit (Ebola, Lethalität 50 - 90 %), und als Impfgruppe "nur" um wenige 1000 Menschen für eine Ringimpfung, kann ein wenig getestetes Impfstoff ethisch vertreten werden.

Ist die CFR aber niedrig, der Impfgruppe aber sehr groß, so muss der Impfstoff ausführlich getestet sein - insoweit kann man da nicht abkürzen.
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HubschrauBär

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #437 am: 29. März 2020, 11:20:11 »

Also BaWü hatte vorgestern ca 1600 neuinfizierte. Gestern keine gemeldeten Zahlen.

Sollte sich also eine Abflachung des Anstiegs abzeichnen, dann doch eher im Bereich weniger hundert. Und das würde ich bei einem Tag doch eher als "natürliche Schwankung" betrachten.
Interessant ist mMn die Entwicklung der Zahlen über die nächsten 14 Tage.

Ich denke eine Lockerung der Maßnahmen sollte jetzt noch kein Thema sein. Solange die Medizin keinen deutlichen Schritt nach vorne macht, sehe ich das wirklich noch nicht.

Und das sage ich als Familienvater mit zwei berufstätigen der jeden Werktag den Spagat zwischen Kinderbetreuung und Sicherstellung des Dienstes beider Eltern irgendwie aufs neue angeht ;-)
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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #438 am: 29. März 2020, 11:27:58 »

Die spannende Frage bleibt nach wie vor die Dunkelziffer der Infizierten und der tatsächlichen Immunisierten.
 

Wir sind ja gerade erst in der Phase der Eindämmung...

Und hier werden sich frühestens 14 Tage nach Beginn der Eindämmung (21./22.3)  Effekte zeigen... (Inkubationszeit)

...und diese sollte man dann auch erst mal gut 10 Tage verfolgen.

Eben wegen der anderen Lage vor Beginn der Eindämmung.

Deshalb bitte ... zeichnet nicht schon wieder Schwarz... sondern lasst uns hoffen... das es zum 20.04. Positives zu berichten gibt.  ;)

Das es insgesamt eines langen Atems bedarf ... da sind wir uns ja alle einig.

« Letzte Änderung: 29. März 2020, 11:30:25 von LwPersFw »
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FoxtrotUniform

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #439 am: 29. März 2020, 11:31:05 »

@LwPersFw: Das Mietfahrzeugangebot ist mit Vorsicht zu genießen, denn:

"Zusätzlich müssen sie schriftlich versichern, dass die Nutzung eines Mietfahrzeuges für Fahrten zum Arbeitsplatz aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich Bus und Schiene in NRW erforderlich ist, da kein privater Pkw eingesetzt werden kann."

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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

MMG-2.0

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #440 am: 29. März 2020, 11:36:33 »

Die spannende Frage bleibt nach wie vor die Dunkelziffer der Infizierten und der tatsächlichen Immunisierten.
 

Wir sind ja gerade erst in der Phase der Eindämmung...

Und hier werden sich frühestens 14 Tage nach Beginn der Eindämmung (21./22.3)  Effekte zeigen... (Inkubationszeit)
[...]...[...]

Das hatte ich bereits in einem früheren Beitrag so schon geschrieben - der ja gelöscht wurde. ;)

Heinsberg ist im übrigen zwei Wochen voraus, deshalb werden dort nun die Tests durchgeführt.

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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #441 am: 29. März 2020, 11:37:23 »

@LwPersFw: Das Mietfahrzeugangebot ist mit Vorsicht zu genießen, denn:

"Zusätzlich müssen sie schriftlich versichern, dass die Nutzung eines Mietfahrzeuges für Fahrten zum Arbeitsplatz aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich Bus und Schiene in NRW erforderlich ist, da kein privater Pkw eingesetzt werden kann."

Gesendet von meinem Mobilgerät

Oh man... was soll immer diese "Herr Lehrer, im Keller brennt noch Licht"-Mentalität ?

Kann man nicht einfach mal das Positive sehen ?
Gerade in DIESEN Zeiten ?

Ja ... es gibt Regeln zu Anwendung.

Was hat das mit "Vorsicht" zu tun ?

Wer die Vorgaben erfüllt... kann es nutzen. Wer nicht, der nicht.
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MMG-2.0

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #442 am: 29. März 2020, 11:43:36 »

@FoxtrotUniform:
Zitat
Die Leitung des Krankenhauses bestätigt auf diesem Formular, dass der / die Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.

Damit ist doch alles gesagt!
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #443 am: 29. März 2020, 11:45:48 »

Damit ihr ungefähr wisst, wo wir stehen:
Eine Kollegin hat vor ca. 2 Wochen geschrieben: Es ist gespenstisch. so wie wenn sich das Meer vorm Tsunami zurück zieht.
Wir sind aktuelle da, wo die Füße vorne am Strand nass werden.

Man kann erst in der Osterwoche/Woche nach ostern eine realistische Einschätzung geben, ob die aktuellen Maßnahmen was gebracht haben und wie sie angepasst werden müssen. Deswegen das "magische" Datum für die meisten Maßnahmen 20.04. (bei uns auf Arbeit auch). Es kann sein, dass Maßnahmen aufgehoben werden, oder verschärft oder manche gelockert, manche verschärft. Wir können es jetzt noch nicht sagen.

Die Zahlen hängen extrem vom Test- und Meldeverhalten ab. Laut einer Fachfortbildung decken evtl. sogar zur Zeit die Todeszahlen das Infektionsgeschehen besser ab als die positiv getesteten.

Eine große Hoffnung beruht auf Antikörpertests- aber da muss die Wissenschaft noch dran arbeiten.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #444 am: 29. März 2020, 11:50:53 »

Was für eine Hoffnung machen denn Antikörpertests?
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Andi8111

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #445 am: 29. März 2020, 11:52:44 »

Ach, damit wir, wie bei EBV, HSV und CMV dann wissen, dass es jeder mal gehabt hat?
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LwPersFw

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #446 am: 29. März 2020, 12:21:34 »

Einmal zum Thema Unterstützung und Vorsorge

Pressemitteilung

"Bundesrat stimmt Gesetzespaketen zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu

Minister Spahn: „Zusammen gegen Corona – volle Unterstützung für unser Gesundheitswesen und die Pflege“

28. März 2020

Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.

Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen („COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“)

Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen werden unterstützt, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. Krankenhäuser werden so in die Lage versetzt, die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Ebenfalls abgefedert werden Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte. Auch Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt.

Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, bzw. für jeden gegenüber dem Vorjahr nicht stationär behandelten Patienten, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro ausgebliebenen Patienten und Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt und aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Krankenhäuser erhalten einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Die Kosten dafür werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Darüber hinaus sollen die Länder kurzfristig weitere erforderliche Investitionskosten finanzieren.

Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.

Der so genannte "vorläufige Pflegeentgeltwert" wird auf 185 Euro erhöht. Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen.

Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst wird zur Entlastung der Krankenhäuser umfassend erleichtert, der so genannte "Fixkostendegressionsabschlag" für das Jahr 2020 ausgesetzt und deutlich mehr Flexibilität bei den Erlösausgleichen eingeräumt.

Die Liquidität der Krankenhäuser wird durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Entlastung der Krankenhäuser auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen erbringen.

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erhalten für einen befristeten Zeitraum einen – anteiligen – finanziellen Ausgleich für nicht belegte Betten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten werden bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordentlicher Maßnahmen, die während des Bestehens der epidemischen Notlage erforderlich sind (wie zum Beispiel die Einrichtung von „Fieberambulanzen“), von den Krankenkassen erstattet.

Die Ausgleichzahlungen für die Freihaltung von Bettenkapazitäten durch die Verschiebung planbarer Operationen, Eingriffe und Aufnahmen in Krankenhäusern bedeuten Mehrausgaben für den Bundeshalt in Höhe von voraussichtlich rund 2,8 Mrd. Euro in 2020. Für die GKV entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 6,3 Mrd. Euro, von denen 1,5 Mrd. Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Die Mehrausgaben im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sind nicht quantifizierbar.

Die ambulante und stationäre Pflege wird durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die – nach geltendem Recht obligatorischen – Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet.

Pflegeeinrichtungen wird durch eine Regelung die Sicherheit gegeben, die durch die Pandemie bedingten außerordentlichen Aufwendungen oder Einnahmeausfälle über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.

Für die Aufrechterhaltung der Versorgung kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.

Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, werden keine Nachteile beim Bezug von BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erleiden.



Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, müssen schnell Entscheidungen getroffen werden. Dazu erhält der Bund in dieser besonderen Lage für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit die Aufhebung dieser Feststellung beschließen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird u. a. ermächtigt, durch Allgemeinverfügung oder durch Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen, etwa durch:

Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, etwa wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden,

 Melde- und Untersuchungspflichten,

Regelungen, die im Normalfall durch die Selbstverwaltungspartner getroffen werden,

 Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik,

Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Ferner enthält das Gesetz Ausnahmen vom Baurecht, um etwa kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können.

Zudem wird eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, deren Kinder der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67% ihres Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro).

Die Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft."



https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/corona-gesetzespaket-im-bundesrat.html


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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #447 am: 29. März 2020, 12:34:00 »

@ Ulli:

Vermutlich sind in DEU die Todeszahlen Covid genauer (im Sinne von geringerer Dunkelziffer), haben aber den deutlichen Nachteil, erst "spät" vorzuliegen - nämlich erst nach Hospitalisierung und 1 bis 2 Wochen Behandlung.
Neuinfektionen sind schneller nachzuweisen - ca. 1 Woche nach Ansteckung.

Den Daten von SK kann man relativ gut den CFR entnehmen- daher gehe ich von geringer Dunkelziffer in DEU aus.

In USA zum Beispiel zeigen die Daten, das es eine hohe Dunkelziffer gibt.
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FoxtrotUniform

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #448 am: 29. März 2020, 13:19:53 »

Oh man... was soll immer diese "Herr Lehrer, im Keller brennt noch Licht"-Mentalität ?

Kann man nicht einfach mal das Positive sehen ?
Gerade in DIESEN Zeiten ?

Ja ... es gibt Regeln zu Anwendung.

Was hat das mit "Vorsicht" zu tun ?

Wer die Vorgaben erfüllt... kann es nutzen. Wer nicht, der nicht.

Wo sehe ich denn nicht das Positive? Im Gegenteil, das ist der richtige Schritt aufgrund der Mobilitätseinschränkungen des ÖPNV. Es handelt sich aber um ein essenzielles Detail, weil es - leider - den Nutzerkreis erheblich einschränkt. Anders als beim Angebot für Soldaten der DB, was als Vergleich herangezogen wurde.

Stellenweise versuchen Land und Bund aktuell mit großem Aktionismus zu glänzen, verstecken im Kleingedruckten jedoch massive Einschränkungen (Beispiel: Bemessungszeitraum der Soforthilfe für Unternehmer oder Kündigungsschutz für Mietaussetzungen, ohne Blick auf Vermieter).
Aber wenn das seitens Moderatoren unerwünscht ist, nehme ich das gerne zur Kenntnis, sollte dann aber ebenso beherzigt werden.

Bezüglich der im Keller brennt Licht Mentalität darf ich daran erinnern, dass du es bist der regelmäßig Vollzitate und Artikel (u.a. von Bundeswehr.de oder Bundeswehr.org) hier einstellt. Ganz besonders in diesem Thread. Wo liegt der Unterschied?

Die Leitung des Krankenhauses bestätigt auf diesem Formular, dass der / die Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.

Damit ist doch alles gesagt!

Was hat das mit der Bestätigung des ArbeitNEHMERS zu tun, dass kein privates Fahrzeug zur Verfügung steht? Genau diese Einschränkung wurde nämlich just gestern (ja Samstag) durch den Personalrat eine großen deutschen Uniklinikums scharf kritisiert.

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MMG-2.0

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #449 am: 29. März 2020, 13:46:37 »

@FoxtrotUniform:

Wo steht, dass der Arbeitnehmer bestätigen muss? Dieser stellt doch lediglich einen Antrag und der Arbeitgeber bestätigt diesen dann.

Oder stehe ich da gerade auf dem Schlauch?

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