Der Vorgesetzte hat in der Freizeit nur in besonderen Ausnahmefällen überhaupt eine Befugnis. Eine Rückfrage beim Rechtsberater und Nachlesen in den Scripten zum Wehrrecht bezieht das auf die Verhinderung von Straftaten, bspw. Trunkenheitsfahrt.
Mit der Begründung könnte jeglicher Risikosport (was ein Vorgesetzter dafür halt) verboten werden, das Leben birgt Risiken, ...
Den allgemeinen Belangen des Infektionsschutzes wird durch die örtlichen Regelungen (Maskenpflicht, usw.) genügt, darüber hinaus würde mich der dienstliche Zweck interessieren, mit dem man das begründen will.
Nochmal, ich bezweifle, dass das von erfahrenen Vorgesetzten mit Rechtsausbildung kam bzw. von einem Juristen geprüft wurde..
Etwas anderes gilt während der zu Hause verbrachten Dienstzeit... Aber die ist eh nicht für private Zwecke zu nutzen.