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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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Autor Thema: Alles was Corona betrifft  (Gelesen 338296 mal)

F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #660 am: 11. Oktober 2020, 22:08:15 »

@ Ulli:

Quelle:

Mir wurden ALLE Kontakte für 2 Wochen untersagt, und ich konnte da keine Rechtswidrigkeit erkennen.

Es kommt immer auf den Einzelfall / Zweck an.
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Seltsam_

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #661 am: 12. Oktober 2020, 00:22:22 »

Gegen welche Rechtsnorm wird denn hier verstoßen, das eine Rechtswidrigkeit vorliegt?

Eine Unverbindlichkeit ist unabhängig davon aber überhaupt nicht zu erkennen.
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alpha_de

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #662 am: 12. Oktober 2020, 05:54:09 »

Man sollte hier nicht die isolierte Unterbringung vor dem Einsatz mit einem Eingriffsversuch in die Freizeit im normalen Dienst durcheinanderwerfen.

Ein Befehl, der Kontake zu Personen aus Risikogebieten untersagt, ist nicht durchführbar. Man kann nämlich nicht wissen, woher jeder, zu dem man Kontakt hat, kommt.

Abgesehen davon ist bei Eingriffen in die Freizeit ein sehr strenger Maßstab anzulegen. Ein solcher Befehl ist übergriffig und unverhältnismäßig. Der dienstliche Zweck rechtfertigt nicht alles.
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justice005

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #663 am: 12. Oktober 2020, 06:47:33 »

Alpha_de hat Recht. Isolierte Unterbringung ist was anderes. Das fängt schon damit an, dass das Dienst ist.

Das andere ist ein Eingriff ins Privatleben. Das funktioniert so nicht, abgesehen davon, dass der Befehl schon rein praktisch gar nicht umsetzbar wäre.
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #664 am: 12. Oktober 2020, 07:32:16 »

Deshalb ist eine genaue Fallschilderung mit Erläuterung der Absicht und des Zweckes notwendig.
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Jan96

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #665 am: 12. Oktober 2020, 07:43:20 »

Verwiesen wird nur auf die Pflicht zur Gesunderhaltung (§17a SG). Der Befehl ist aber nicht für den Einzelfall sondern von höherer Ebene per Verteiler-LoNo verteilt worden. Danke für die Einschätzung.

Es geht hauptsächlich um die innerdeutschen Risikogebiete, die ja immer mehr werden. Und da fragt man sich schon, ob es dienstlich verboten werden kann (wohlgemerkt im Grundbetrieb), dass man sich in der Freizeit mit Verwandten/Freunden trifft, nur weil die in einem solchen Gebiert wohnen oder aus einem solchen Gebiet kommen.
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alpha_de

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #666 am: 12. Oktober 2020, 09:07:47 »

Für Pendler gibt es eine Weisungslage BMVg Stab Org/Rev. Pendeln kann nicht verboten werden und fällt auch nicht unter die Reisebeschränkungen der Länder.

"Alle in Dienstausübung erfolgenden Reisen fallen unter die Eigenvollzugskompetenz der Bw gem. Paragr 54a Infektionsschutzgesetz. Hierzu zählen auch dienstlich veranlasste Wege zwischen Wohnung/Wohnsitz und Dienststelle/Ort der Dienstleistung +Tages- und Wochenendpendeln). Quarantänebestimmungen der Länder finden insoweit keine Anwendung."

Die Eingriffsmöglichkeiten der Vorgesetzten in die Freizeit sind sehr enge Grenzen gesetzt. Ein beliebiger dienstlicher Zwecke auch der Gesunderhaltung rechtfertigt nicht jede denkbare Maßnahme. Und wie bereits erläutert, so ein Befehl ist schon deswegen unverbindlich, weil er nicht durchführbar ist. Stellt sich die Frage, welche übergeordnete Ebene hier befohlen hat und ob das ein RB/Dienstrechtler Mal gesehen hat. Und das bezweifle ich.
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KlausP

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #667 am: 12. Oktober 2020, 09:58:17 »

Wer wurde denn mit der Durchsetzung und Kontrolle diese Befehls beauftragt?

Ich rate mal inˋs Blaue: die Disziplinarvorgesetzten ...  ::)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #668 am: 12. Oktober 2020, 16:28:09 »

Laut den "Zahlen" ist ja innert weniger Tage das ganze Land ein Risikogebiet, weil ja die 0.05 % im Frühjahr in Stein gemeißelt wurden - aber darum soll es nicht gehen.

Was macht aber die Befehlsgebung hier so sicher, dass es nur um Aufenthalte in Risikogebieten oder Kontakt zu Personen aus ebendiesen Regionen geht und außerhalb alles kein Problem sei?
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Jan96

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #669 am: 13. Oktober 2020, 09:02:46 »

Gibt es dazu Urteile in denen man das nachlesen könnte? Gerade zum strengeren Maßstab beim Eingriff in die Freizeit?
Ist ja die Frage, ab wann es zu viel ist? Die Soldaten bekommen aufgrund ihres Wohnsitzes im Risikogebiet die Arbeit zu Hause verordnet. Dabei wird ihnen gesagt, dass sie bis auf die notwendigsten Angelegenheiten(z.B. Einkaufen) zuhause bleiben müssen. Erstmal sowieso schwer zu kontrollieren, und was kommt bei der Sanktionierung raus? Bsp: Soldat war trotz des oben genannten Befehls nach Dienst  (Telearbeit im Risikogebiet) im Fitnessstudio oder im Restaurant und hat sich da angesteckt. Welche Folgen hat das für den Soldaten?
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F_K

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #670 am: 13. Oktober 2020, 09:44:35 »

Ein Urteil zu Covid wird es wohl noch nicht geben.

Wer hat denn genau was befohlen?
Das wäre als erstes zu prüfen ...

("Lustige" LoNo Ketten sind unter Umständen keine Befehle ...)
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alpha_de

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #671 am: 13. Oktober 2020, 12:02:56 »

Der Vorgesetzte hat in der Freizeit nur in besonderen Ausnahmefällen überhaupt eine Befugnis. Eine Rückfrage beim Rechtsberater und Nachlesen in den Scripten zum Wehrrecht bezieht das auf die Verhinderung von Straftaten, bspw. Trunkenheitsfahrt.
Mit der Begründung könnte jeglicher Risikosport (was ein Vorgesetzter dafür halt) verboten werden, das Leben birgt Risiken, ...
Den allgemeinen Belangen des Infektionsschutzes wird durch die örtlichen Regelungen (Maskenpflicht, usw.) genügt, darüber hinaus würde mich der dienstliche Zweck interessieren, mit dem man das begründen will.
Nochmal, ich bezweifle, dass das von erfahrenen Vorgesetzten mit Rechtsausbildung kam bzw. von einem Juristen geprüft wurde..
Etwas anderes gilt während der zu Hause verbrachten Dienstzeit... Aber die ist eh nicht für private Zwecke zu nutzen.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #672 am: 13. Oktober 2020, 17:12:25 »

Wenn die Verstöße gegen die Seuchenschutzgesetze statt OWi zu Straftaten deklariert würden, was sicher nur noch eine Frage der Zeit sein dürfte, täte sich die Befehlsgebung hier leichter, weil man dann durchaus weitreichender den Aufenthaltsort des Soldaten zur Verhinderung von Straftaten einschränken könnte, allerdings nur bei konkreten Absichten und nicht pauschal als Vorbeugung.
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ulli76

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #673 am: 13. Oktober 2020, 17:44:59 »

Wenn der Soldat gegen die lokalen Hygieneauflagen verstößt dann KÖNNTE das disziplinar relevant sein. Wenn der Soldat im Rahmen der lokalten Regelungen agiert, dann hat der DV kaum eine Handhabe.
Auslandsreisen können schwieriger sein- aber bisher war es ja auch nicht verboten, in Länder mit Reisewarnung zu reisen. Das Risiko der Rückkehr trägt dann aber halt auch der Soldat.

Also es ist heute genauso wenig verboten, seine Oma im Pflegeheim zu besuchen oder das Fitnessstudio zu besuchen (sofern das mit den Hygienemaßnahmen vereinbar ist), wie es bisher verboten gewesen wäre, sich beim Motorradfahren das Genick zu brechen oder in Thailand mit TBC anzustecken.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

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Antw:Alles was Corona betrifft
« Antwort #674 am: 13. Oktober 2020, 18:00:44 »

... oder in Thailand mit TBC anzustecken.

Thailand und TBC ;) ? Bist Du Dir sicher, dass Du nicht von "Trapp, trapp, dem Trapper, und Tripp, tripp, dem ... Indianer ;D " sprichst?
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