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Autor Thema: Feldpostbestimmungen Gefahrengut  (Gelesen 1445 mal)

Gast12

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Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« am: 11. März 2020, 22:02:08 »

Guten Abend,

gem. den Bestimmungen für den Versand mit der Feldpost gilt, dass keine Gefahrgüter, Lithium, Batterien sowie grundsätzlich verbotene Dinge verschickt werden dürfen (etc.)
Des Weiteren sind die Feldjäger nicht befugt aufgrund des Postgeheimnisses eine Sendung bei entsprechendem Verdacht zu öffnen.
Könnte sich der Versand von kleinen Ampullen als problematisch erweisen? Es handelt sich hierbei um Vitamin B12, bzw. ätherische Öle (Luftbefeuchter, da chronische Nebenhöhlenproblematik)

Könnte es Problem geben, dass jene Ampullen als Gefahrgut deklariert werden könnten?
(Stichwort Spürhund keinerlei Anzeichen alles okay)
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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #1 am: 11. März 2020, 22:16:55 »

Wenn beim Durchleuchten der Sendungen in Darmstadt irgendein Zweifel an der Unbedenklichkeit aufkommt, geht die Sendung einfach stumpf zurück an den Absender. Geöffnet und explizit nachgeschaut wird da nicht. Und irgendwelche ominösen Ampullen werden mit Sicherheit Verdacht erregen.
Hat bei uns z.B. auch dazu geführt, dass u.a. Pakete mit Peltoren mit entnommenen(!) Batterien und der fetten Aufschrift "KEINE BATTERIEN ENTHALTEN" trotzdem zurück gingen. Selbst Weichspüler (für den "Zuhause-Duft" im Einsatz) kam nicht durch.
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ulli76

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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #2 am: 11. März 2020, 22:25:32 »

Wie kommst du darauf, dass derjenige einen Vit B 12 Mangel haben sollte?
Normale Duftöle sind kein Problem. Aber der SanBereich hat eigentlich genug Zeug um die Nebenhölen zu verarzten. Incl. Inhalierdings.
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Gast12

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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #3 am: 11. März 2020, 23:27:01 »

Naja darum geht es eben. Das ganze klingt sehr nach eigener Erfahrung und weniger nach quantifizierter Expertise.
So sind ätherische Öle „in Ordnung“ oder „ominöse Ampullen“ je nach Aussage. Vielleicht könnte jemand vom Fach eine Aussage treffen? (Was kein Vorwurf an die beiden Vorposter sein soll, sondern nur der Suche nach einer handfesten Tatsache geschuldet ist)


Gedankengang
Sollte in einer Ampulle Gefahrgut sein (Sprengstoff) so kann dies durch einen Spürhund ausgeschlossen werden somit keine Gefahr?

P.S. Das mit dem b12 hat nichts mit den Nebenhöhlen zu tun. Es geht um eine Aufnahmestörung im Darm bei gleichzeitigem hochintensiven Sport mit hyperkalorischer Nahrungsaufnahme.

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200/3

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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #4 am: 12. März 2020, 00:00:18 »

Gefahrgut bzw. Gefahrstoff heißt ja nicht gleich Sprengstoff und durch Hund aufspürbar...entzündliche oder brandfördernde Flüssigkeiten (z.B. Öle) können da auch ganz schnell mal drunter fallen. Und wie gesagt, im Zweifel wird einfach zurückgeschickt da nicht geöffnet und nachgeschaut wird ob da nun ein Gefahrstoffzeichen draufklebt oder nicht. Versuchs halt, mir kam die Feldpost im letzten Einsatz diesbezüglich sehr willkürlich vor.
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LwPersFw

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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #5 am: 12. März 2020, 10:43:24 »

Guten Abend,

gem. den Bestimmungen für den Versand mit der Feldpost gilt, dass keine Gefahrgüter, Lithium, Batterien sowie grundsätzlich verbotene Dinge verschickt werden dürfen (etc.)
Des Weiteren sind die Feldjäger nicht befugt aufgrund des Postgeheimnisses eine Sendung bei entsprechendem Verdacht zu öffnen.
Könnte sich der Versand von kleinen Ampullen als problematisch erweisen? Es handelt sich hierbei um Vitamin B12, bzw. ätherische Öle (Luftbefeuchter, da chronische Nebenhöhlenproblematik)

Könnte es Problem geben, dass jene Ampullen als Gefahrgut deklariert werden könnten?
(Stichwort Spürhund keinerlei Anzeichen alles okay)

Siehe Merkblätter zur Feldpostversorgung

"Bei Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Gefahrgutversand und den Bestimmungen zur
Luftsicherheit wenden sich Bundeswehrangehörige bitte an das zuständige Personal in der Feldpostleitstelle PFUNGSTADT.
Beauftragte Person Gefahrgut Organisation/Sicherheitsbeauftragter Luftsicherheit
FspNBw: 90 4221 2132"
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BSG1966

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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #6 am: 12. März 2020, 10:54:56 »

Es geht um eine Aufnahmestörung im Darm

In dem Fall ist der San-Bereich Ihre Anlaufstelle - auch im Auslandseinsatz.
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KlausP

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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #7 am: 12. März 2020, 11:24:43 »

Wird sowas nicht spätestens bei der Untersuchung auf Auslandsverwendungsfähigkeit abgefragt? Von der Musterung und der Einstellungsuntersuchung will ich gar nicht erst anfangen, Stichwort „Vorerkrankungen“.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Feldpostbestimmungen Gefahrengut
« Antwort #8 am: 12. März 2020, 15:38:33 »

Beim Vit B 12 geht es weniger um Gefahrstoff, als darum, dass der Verdacht bestehen könnte, dass der Soldat da irgendwelches dubioses Zeug geschickt bekommt, was evtl. seiner Gesundheit und Einsatzfähigkeit nicht zuträglich ist.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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