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Autor Thema: HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona  (Gelesen 2483 mal)

thoppi

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HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« am: 02. April 2020, 11:49:39 »

Moin Zusammen,

ist es rechtmäßig, das ein ganzer Lehrgang zur Zeit per E-Learning "bei Laune gehalten wird". Als wir vom Chef nach Hause geschickt wurden hieß es, "sie sind weiter im Dienst, alles weitere kommt vom ziv. Bildungsträger."

Der ziv. Bildungsträger erwartet nun den Einsatz privater Mittel in Form von u.a.:
- PC/Laptop
- E-Mail-Adresse
- Drucker
- Webcam oder Headset
- erhöhte Stromkosten

Und wie sieht es mit dem betreiben von "HomeOffice" aus rechtlicher Sicht aus. Die Arbeitsstättenverordnung ist klar - aber was sagen die Bw-internen Vorschriften. Da wir alle keine dienstlichen Rechner/Laptops mit VPN besitzen, habe ich z.Z. keinen Zugriff auf Vorschriften.

Bis heute gibt es keine neue Befehlslage durch die Mil. Führung. Auf Nachfrage, hat diese nur gesagt, "ist halt zur Zeit so. Was sollen wir machen."

Wie sieht da die Rechtslage oder Rechtmäßigkeit aus? Steht dem ziv. Bildungsträger überhaupt zu die o.g. Mittel zu fordern? Besteht hier nicht grundsätzlich auch Anspruch auf eine Art Abnutzungsentschädigung für Hardware oder die erhöhten Stromkosten?


Grüße aus HH
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Andi8111

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #1 am: 02. April 2020, 12:07:23 »

Meine Güte... Selbst wenn Mehrkosten anfallen, schon was von „Steuererklärung“ gehört? Damit sind ja wohl alle Befindlichkeiten geklärt, denn alles Andre ist wohl durch die derzeitige Lage gerechtfertigt.
Kurzgefasst: Es ist rechtens.
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schlammtreiber

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #2 am: 02. April 2020, 12:17:27 »

Ist schon empörend, wenn man das Schicksal von Millionen Mitbürgern teilt, die derzeit im Home Office sitzen mit Kindern die home geschoolt werden müssen  ;)

Ein einziges großes Unrecht.

P.S.: nicht zu vergessen der höhere Verbrauch an privat zu beschaffendem Toilettenpapier weil man ja jetzt Heimscheisser ist
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dunstig

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #3 am: 02. April 2020, 12:19:55 »

Andi hat dazu alles gesagt.

Aber was glaubst du denn, was da für immense Stromkosten auf dich zukommen sollten?

Ansonsten nicht ganz ernst gemeint:
Schick mir doch deinen Paypal Kontakt, dann überweise ich dir die 1,78€ Mehrkosten an Strom im Monat, wenn es dich so belastet ... ;)

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milFd2017

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #4 am: 02. April 2020, 12:33:53 »

Die Dienststelle kann dir eine Bescheinigung ausstellen, dass die Anschaffung eines Laptops und Zubehör zum Teil dienstlich erforderlich ist. Dann kannst du einen gewissen Teil der Anschaffungskosten der Steuer absetzen. Ansonsten ggf. Arbeitszimmer dieses Steuerjahr geltend machen.
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ITFw 2007
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Holgi33

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #5 am: 02. April 2020, 12:43:38 »

Durch das HomeOffice darf man für 2020 das Büro Zuhause mit 1.250 Euro absetzen, auch wenn man es nicht das ganze Jahr genutzt hat. Gilt aber nur für dieses Jahr aufgrund Corona.


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thoppi

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #6 am: 02. April 2020, 13:08:10 »

Vielen Dank für die Antworten.

Mir ging es auch nicht ums rumweinen, sondern darum das ich als Vertrauensperson es als meine Pflicht ansehe mich bestmöglich für meine Soldaten zu informieren.

Nicht mehr und nicht weniger.

Und nur zur Info: auch ich habe einen Sohn zu Hause...

Immer diese raue und indirekt beleidigende bzw. Anfeindende Umgangston.
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2Cent

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #7 am: 02. April 2020, 13:12:30 »

Der Einsatz ihrer privaten Sachem kann ihnen nicht befohlen werden.
Was ist denn wenn sie gar keinen Computer haben?
Nein sie müssen sich auch keinen kaufen.

Aber ja es wäre schön wenn sie einfach einbringen was sie haben damit ihr Lehrgang gut zu Ende geht.
Im Zweifel schaffen sonst alle anderen den Lehrgang und sie wiederholen ihn.

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2Cent

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #8 am: 02. April 2020, 13:40:03 »

Ja der Ton hier ist ne Katastrophe.
Der Hinweis auf die Steuererklärung ist auch grundsätzlich richtig aber was dabei rauskommt kann sich jeder ausrechnen.
Steuersatz bei 20%, 1200€, wow ca. ganze 60€ für nen Laptop.

Aber vielleicht muss man auch erst A15 werden um solche Ansichten zu haben das dies rechtens wäre.

Ich arbeite dann mal weiter dran.
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alpha_de

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #9 am: 02. April 2020, 13:58:33 »

20% von 1200 Euro sind immer noch 240 Euro. Und das ist ne Menge verglichen mit dem Aufwand.
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Ralf

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #10 am: 02. April 2020, 14:01:50 »

Auch wenn der Ton rau ist, so wird er geradezu herausgefordert durch Fragen wie
Zitat
auch Anspruch auf eine Art Abnutzungsentschädigung für Hardware oder die erhöhten Stromkosten?

Also ich das so gelesen habe, hatte ich dafür auch nur Unverständnis. Wenn du das nicht so meintest, dass als gut gemeinter Rat: achte einfach darauf beim Fragen, ob du damit polarisierst.
Es ist derzeit eine Ausnahmesituation und jeder sollte sich da mit voller Kraft einbringen. Es gibt für uns kein Kurzarbeitergeld. D.h. wir bekommen ein volles Gehalt und einige müssen dafür nichts oder wenig tun. Da wäre ja auch deine Gegenfrage erlaubt: was gebe ich von meinem Gehalt zurück, weil ich derzeit nicht meinem Dienst nachkommen kann. Hundertausenden geht es derzeit mit Kurzarbeitergeld nicht anders, auch bei mir Zuhause. Wenn wir schon den "Luxus" haben, weiterhin volles Gehalt zu bekommen, bringe ich mich da auch ein und nehme die Kosten für das private Klopapier, Wasser und Strom gerne auf mich.

Ich denke, das ist auch ein guter Abschluss dieses Themas. Sollten noch essentielle Beiträge gewünscht sein, so mache ich auf Anforderung wieder auf.
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LwPersFw

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Antw:HomeOffice und E-Learning in Zeiten von Corona
« Antwort #11 am: 04. April 2020, 11:19:48 »

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