So, zum erwähnten was die Angelegenheit wohl für alle Beteiligten etwas komplizierter macht. Oder eben, wie schon gesagt, etwas interessanter macht für Juristen. Je nach Blickwinkel oder Betroffenheit.
@justice005Beginne ich mit dem einfacheren Dingen. Ja,
Durchsuchung/Beschlagnahme war durch einen Richter von einem TDG per Beschluss verfügt.
Die diesbezügliche und nach Beschwerde erfolgte gerichtliche (oder richterliche?) Entscheidung, wenn ich es richtig in Erinnerung habe sogar unter Vorsitz des Richters der zuvor den Beschluss absegnete, verwarf die Beschwerde jedoch. Verhältnismäßigkeit wäre gewahrt, Notwendigkeit gegeben usw.. Entscheidung dazu fiel übrigens in einer Geschwindigkeit, wie ich es von TDG noch nie erlebt habe. Da ja bekanntlich ausgelastet bis Oberkannte Unterlippe.
Dagegen hätte gemäß Rechtsbehelf innerhalb von Frist (ich meine 30 Tage, habe die Ordner gerade nicht hier) neuerlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden können. Dies erfolgte jedoch nicht, einerseits etwaiger Kosten wegen, anderseits da ich ja wußte das an den Vorwürfen nichts dran war, also weder etwas zu befürchten hatte, noch davon ausging das es lange Zeit in Anspruch nähme bis ich die Asservate zurück bekäme. Und immerhin wußte ich auch, dass in dem im Durchsuchungsbeschluss abgestellten Zeitraum durch mich kaum bis gar nicht Daten anfielen, zum Teil einzelne Geräte gar nicht in Nutzung waren. Das man schlussendlich zig Terabyte Daten von Anfang bis Ende einer Durchsuchung unterzieht, wobei gewiss nicht zu 100% nur rein manuell, war für mich nicht erwartbar, zumindest damals noch nicht.
Ob man etwaig jetzt noch oder nochmal Beschwerde einlegen könnte, in dem Fall den langen Zeitverzug der Beschlagnahme geschuldet, sähe ich mich überfragt!? Die bisherige also besagte abgewiesene Beschwerde war seitens vom Anwalt (nur?) gegen die Durchsuchung vom Büro und gegen die angedachte fortführende Durchsuchung, also die der IT, gerichtet. Gemäß seiner Aussage hätte eine Beschlagnahme dazu erst nach einer Durchsuchung denkbar sein können, es handele sich somit damals, also vor der Durchsuchung der IT, "nur" um eine Sicherstellung. Ob an dem ist oder ob der Anwalt geschludert hat, kann bzw. konnte ich als Laie schlecht wissen!?
Vernehmung bzw. DisziplinarverfahrenAlso Vernehmung gab es genau eine, diese führte mein damaliger Chef im Auftrag der WDA. Er selbst gab den "Fall" an die StA ab, setzte ein eigenes Disziplinarverfahren also soweit aus. Fand ich auch sehr vernünftig und angemessen. Eine Absehensverfügung gab bzw. gibt es vom damaligen Chef daher(?) auch keine. Was mir nicht unrecht ist, immerhin bedeutet nicht bestehende Absehensverfügung, zumindest meiner Kenntnis nach, auch das ein etwaig später noch zu entscheidendes Gericht, selbst und frei eigenständig zu ermitteln bzw. nachzuermitteln hat.
Gleichwohl sah sich besagter Chef in Folge mehrfach seitens WDA beauftragt bei den sogenannten Vorermittlungen persönlich zu unterstützen. Hatte also verschiedentlich Vernehmungen von Dritten betreffend meiner Person geführt. Und halt auf Weisung der WDA die Durchsuchung vom Büro und meiner IT beim zuständigen TDG beantragt.
Nun zum wohl alles verkomplizierenden UmstandSo, jetzt wird es "interessant", Trommmmmmmmelwirbel, hatte mein "DZE" im Zuge Entlassung nach § 75 Abs. 1 Nr. 5 SG! Von daher war oder ist "DZE" im Eingangspost wohl etwas zweideutig. Entlassung also gemäß: "nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde". Bei mir wurde auf den Punkt militärische Ordnung abgestellt.
War viele Jahre und bis vor wenigen Jahren SAZ xx, anschliessend bis eben zur Entlassung am 30.xx mehrere Jahre als "sogenannter" Langzeitreservist wiederkehrend in Resevedienstleistung. BS war (damals) nicht drin, Wiedereinstellung "technisch" nicht bzw. nicht mehr möglich, und wäre von mir auch nicht wirklich gewollt gewesen. Aufgrund meines Alters und meinen persönlich privaten Gegebenheiten war das mit den wiederkehrenden Langzeitdienstleistungen i.O. für mich. Und am Rande, betreffend BFD, nein, Anspruch besteht keiner mehr, weder zeitlich noch finanziell, war schon Meister bzw. hab den gemacht, dann Fernstudium und noch zwei drei Lehrgänge/Qualifizierungsmodule, passt diesbezüglich soweit schon.
Mithin, auch wenn dies in meiner Entlassungsverfügung nirgends erwähnt wurde, stünde ich zumindest gemäß Bewertung jetzigen Anwalts in keinen wie auch immer gelagerten Soldatenverhältnis mehr, und hätte, obgleich ich seitens der Bw (u.a. vom KC und vom PersUffz meiner letzten Dienststelle) auch noch wiederholt Post betreffend dienstlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit letzter Dienstleistung bekam, in welcher man mich mit meinem DG anschrieb und ansprach, wohl auch keinen DG mehr.
Damit wäre seiner Ansicht nach auch nicht länger ein TDG für mich zuständig, ich also nicht von etwaiger Entscheidung eines TDG betreffend der IT bzw. Asservate abhängig, sondern zivile Gerichtsbarkeit wäre zuständig. Diese "Gefahr" sah die WDA etwaig ebenso oder schloss es wenigstens nicht aus, so zumindest hat sich die Aktennotiz der StA bzgl. Telko mit WDA betreffend "Anregung" zur Beschlagnahmebestätigung lesen lassen.
Wie bekannt, 2 Anwälte gleich 3 Meinungen. Und ich bin selbst kein Anwalt.
Anmerkung:Bzgl. Entlassung wurde zuerst zum Schreiben mit Entlassungsabsicht durch mich bzw. Anwalt Kritik geübt, "widersprochen" und u.a. Beweisanträge gestellt (denen man im Übrigen nicht oder nur mit unterdurchschnittlichen Elan nachkam, zum Teil wären verschiedene Dinge aus unterschiedlichen Gründen angeblich auch nicht möglich zu überprüfen möglich gewesen), also bezogen auf dessen Inhalte. Dann, also nach Entlassung, Beschwerde beim nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten eingelegt. Nachdem diese Beschwerde auf Basis fast ausschliesslicher und fast wortwörtlicher Übernahme vom Text des ursprünglichen Entlassungsschreiben verworfen wurde, wurde beim zuständigen VG Klage eingereicht. In Ermangelung der Überstellung Verfahrensakte zum VG, auf diese warte ich bzw. das Gericht, obgleich wohl zumindest 2mal schon gerichtlich angemahnt, schon um die 6 Monate drauf, steht Klagebegründung jedoch noch aus.
Keine Ahnung wieso das mit der Übersendung der Verfahrensakte so lange dauern "muß"!? Womöglich will man ja vielleicht, nachdem man zwischenzeitlich ja auch Kenntnis darum hatte, dass das zivile Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, noch versuchen krampfhaft irgendwelche anderen bzw. über Inhalte vom Entlassungsschreiben hinausgehenden mir vermeintlich anlastbaren Umstände einfliessen lassen. Falls das ginge und zulässig wäre, würde es mich jedenfalls nicht wundern. Denn mein Glauben an gewisse Dinge hat
spürbar gelitten!
Gemäß meinem Anwalt wäre ein Nachschieben von Entlassungsgründen im Verwaltungsverfahren jedoch unzulässig, maßgeblich für Entscheidungen in VGVerfahren könnten angeblich nur die im Entlassungsschreiben und zum Entlassungszeitpunkt eingeführten Anschuldigungspunkte sein. Aber wie gesagt, 2 Anwälte gleich 3 Meinungen.
In im Entlassungsschreiben und im Beschwerdebescheid enthaltener Begründung wurde einerseits darauf abgestellt, dass ich nach dem Stand der Ermittlungen und der Ansicht der WDA dringend tatverdächtig sei Straftat x y z begangen zu haben. Wie erwähnt seitens StA mittlerweile alles verworfen, und natürlich ein Hoch auf die Unschuldsvermutung. Und dieses Hoch umso höher, wenn man im Tenor des Entlassungsschreiben, und das entstammt nachweislich und 1 zu 1 der Feder der WDA, u.a. lesen darf, dass man scheinbar nicht gewillt sei sich Prinzipien des Rechtsstaat unterzuordnen usw.. Denn scheint die WDA selbst "auch" nicht immer so genau zu nehmen und sich daran ausrichten zu wollen. Denn Unschuldsvermutung sollte bekanntlich elementar mit dazu zählen, also zu Prinzipien vom Rechtsstaat. Spreche hier aber natürlich
nicht verallgemeinernd auf alle bei WDA Beschäftigten bezogen.
Diese unterstellten etwaigen Straftaten waren Ausgangspunkt und angeblicher Hauptgrund meiner Entlassung, und, und das merkte und entnehme ich den mir bekannten Bestand Ermittlungsakte markant deutlich, als sich zwischenzeitlich ein bestimmtes Vorzimmer und auch Berlin aufschaltete, wurde dann in der Vergangenheit auffällig "suchend" gegraben. Mithin anderseits noch in geradezu blumiger Sprache ergänzt, dass ich vermeintlich dienstlich nicht veranlasst Internet genutzt hätte, wurde ein angeblich zu harten "Anpacken" und Ansprache mit vermeintlich zu harter Tonlage einer Soldatin im Zuge Gepäckmarsch mir vorgeworfen, hätte man angeblich mangelndes Geschichtsbewußtsein (da Anrufannahme mit hin und wieder: Guten Tag, fremde Heere Ost / Heeresgruppe Mitte. ;selbstverständlich nur bei Anrufern die mir persönlich bekannt waren) an den Tag gelegt und sah sich gleich auch noch der Vorwurf von Frauenfeindlichkeit auf Basis zweier zitierter sarkastischer Bemerkungen mit eingeführt. Und RuckZuck hat bzw. hätte man damit wiederholt und vorsätzlich gegen eine schöne Handvoll Pflichten verstossen, deren Häufung nicht hinnehmbar wäre und kann man demnach und wenn es denn gewollt ist, augenscheinlich zur ernsthaften Gefährdung militärischer Ordnung erklärt werden und als förmlich geradezu Gewohnheitsverbrecher im Tenor beschrieben werden. Auch total egal ob das Disziplinarbuch sich völlig makellos darstellt und einer obendrein angeblich zu unterstellenden Wiederholungsgefahr sich nicht auch etwaig mit einem Diszi begegnen ließe.
Halt schön erstmal in Quantität gehen, damit man auch genug Inhalt hat um soviel Blätter wie möglich voll zu bekommen, mit "Textbausteinen" wie man sie öfter in Urteilen von TDG lesen kann, dann noch krampfhaft Nazikeule irgendwie durchblitzen lassen und Frauenfeindlichkeit unterstellen (Trefferwahrscheinlichkeit das genau dies "gut" und noch umso "begünstigender" bei Gericht aufgenommen wird, liegt bekanntlich bei 50%), und Verdacht und Fokus auf böse klingende und gesellschaftlich geächtete angebliche Straftaten lenken, und schon hat man zusammen was es braucht um schnell zu Potte kommen zu können, Vollzug melden zu können und behaupten zu können man hätte gar nicht anders gekonnt. Besser geht bekanntlich nur noch bei irgendwas mit Drogen. Das Thema ging bei mir nur "leider" schon ganz von Haus aus nicht.
Das zum Problem erklärte "Problem" wurde einfach nach guter Väter Sitte gelöst wie Probleme eben hin und wieder gelöst werden, nämlich indem das Problem weggemacht werden sollte bzw. weggemacht wurde. Und nun bricht man sich halt im Zuge vom Verwaltungsverfahren einen ab, versucht sich selbst nicht in Schusslinie zu bringen, und versucht das Kartenhaus und das ausgeprägt gegen mich erfolgte Vorgehen zu retten und irgendwie gegenüber dann halt Dritten begründen zu können, auch und insbesondere nachdem auf die Hauptanschuldigung (also "dringlicher Verdacht Straftaten x y z begangen zu haben") sich nicht länger verweisen ließe.
Habe meine Jahre beim Bund zwar auch nicht Jahr ein Jahr aus nur an der HKL verbracht, äh natürlich VRV, nicht das einem wieder Geschichtsvergessenheit unterstellt werden könnte, aber auch nie im Elfenbeinturm, sondern eher getreu dem Motto: geh zum Bund, da erlebste was. Sprich weiß wie manch Dinge manchmal laufen müßten und wie sie manchmal dann tatsächlich laufen können. Aber wie schnell der bewährte und geschätzte Soldat zum Unsoldaten und zur Unperson und zur ensthaften Bedrohung erklärt werden kann, hätte ich nicht erwartet. Womöglich liegt es aber auch mit an der eigenen Betroffenheit.
Das insbesondere Unangenehme nunmehr, ist halt nur das Warten und Wissen das man bekanntlich vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei. Sprich auch Richter im VGVerfahren müßen nicht zwangsläufig höchste Lebensnähe oder Neutralität ausstrahlen. Schlußendlich wehre ich mich aber schon allein aus Prinzip und weil ich keine ernsthafte Gefährdung erkennen kann, und bin doch noch "jung" und noch "zertifizierter" Sauwald EKler, da kann man doch nicht widerstandslos aufgeben.