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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Autor Thema: Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???  (Gelesen 6978 mal)

11qq11

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #15 am: 02. April 2020, 15:16:58 »

Guten Tag die Herren (und ggf. Damen),

ja schon ganz gehörig Rückmeldungen. Auch wenn ich nicht jede teilen würde wollen, dennoch danke der verschiedenen Perspektiven.

Bin nur kurz online, muß arbeiten und das ausnahmsweise nicht im Homeoffice.

Daher nur kurz erstmal und nur was mir gerade bei den Antworten ins Auge fällt:

- @LwPersFw

Zwecks der A-960/1 lese ich mich gern später ein, selbstverständlich, denn interessiert mich ja...  ...und insbesondere wie sich etwaig der § 20 (3) WDO ("Durchsicht privater Papiere des Soldaten steht nur dem Disziplinarvorgesetzten zu.") in Einklang bringen lassen soll, interessiert mich dabei schon rein aus "praktischen" Blickwinkel! Zumal die Bw sich ja auch gemäß WDO betreffend Durchsuchung in grundlegenden Teilen der Strafprozessordnung nach ausrichtet. Und bekanntlich und zum Beispiel der Durchsuchende einer Durchsuchung beiwohnen darf. Dürfte man denn dann, wenn man denn will, im Falle von beauftragter forensischer Unterstützung der Forensik tage- oder wochenlang über die Schulter gucken beim durchleuchten von IT!?

Falls darauf in der A-960/1 Bezug genommen wird, umso besser, aber selbst (Vorschrifts)papier ist hin und wieder geduldig, und Praxis eine andere. Beispiele fielen mir durchaus mehrere ein. Von daher finde ich es auch nie verkehrt wenn Personen, gerade wenn und falls mit Sachlage vertraut, auch abseits vom Vorschriftstext auch aus der Praxis für die Praxis Horizont weiten. Ist ja auch einer der Mehrwerte hier vom Forum.

Aber bitte nicht falsch verstehen, ist kein persönlicher Vorwurf oder gar Angriff! Ganz und gar nicht!


- @justice005

Sie schrieben: "Gegen den Beschlagnahmebeschluss wurde Beschwerde eingelegt, die Beschwerde zurückgewiesen. Diese Entscheidung wäre insbesondere dann richtig, wenn sie vor der strafrechtlichen Entscheidung, vor der Auswertung der Datenträger und vor der statusrechtlichen Entscheidung ergangen wäre. Denn zumindest bis dahin war die Beschlagnahme völlig in Ordnung."

Falls mit "vor der statusrechtlichen Entscheidung" vor dem Entlassungstag letzten Jahres gemeint sein sollte, und nicht etwaig vor Entscheidung des VG gemeint wäre, dann kann ich sagen das erst nach dem Entlassungstag (30.xx.2019) vom TDG dazu ent- und beschieden wurde. Allerdings dennoch zeitnaher als ich es (bislang und indirekt, da nicht persönlich betroffen) von seiten der TDG gewohnt war.

Und nein, der Anwalt beabsichtigt natürlich nicht das weiter gegen den Richter vom Amtsgericht "ermittelt" wird, sondern stellt etwaige Ermittlungen eben gegen diesen Richter infrage. Sprich, meint das seitens StA bewußt "nur" gegen den Richter "ermittelt" wird, und nicht etwaig gegen Dritte der Bw. Und die Strafanzeige wurde auch nicht aus Dummdudelei gestellt, sondern da man sich Bw-seitig ja nicht gewillt sah mir zur Entlassung und nach besagt gesetzter Frist (und bis derzeit) Rechtsgrundlage betreffend fortwährenden Einbehalt der IT zu mitzuteilen. Hatte das TDG in seinem Beschluss zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung ja auch nicht mitgeteilt, sondern nur zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von meinem Büro beschieden.


- @LwPersFw

Danke für das beispielhafte Urteil und den Textmarkierungen. Selbstverständlich ist mir nicht fremd das "das Thema": Rechts- und Linksextremismus, Islamismus, Reichsbürgertum und Ausländerextremismus innerhalb Bw Verfolgung findet, ist ja auch i.O. und (scheinbar) notwendig. Mir basierend auf genanntes "Anrufannahmeverhalten", jedoch etwaig Extremismus oder Verletzung der politischen Treuepflicht unterstellen zu wollen, wäre wohl "etwas" arg weit hergeholt und ohne jegliche Kontextbewertung. Andernfalls müßte oder könnte ich mir ja auch Gedanken machen in z.B. wieviel Kasernen mit Reichsadlern (nur leicht entschärft) und steinerene Wandbilder an Gebäuden, ich schon Dienst tat. Und könnte anfangen ohne jeden Kontext unterstellen zu wollen, dass es sich ja um "Nazi"-Kasernen handeln müßte. Fallen mir auf Anhieb gleich schon mal 4 Stück ein. Oder ob das die zentrale Vermittlung die über die 88(!) anzuwählen ist, "mir" irgend "geheime" Botschaft senden soll. Aber auf das Thema mag ich gar nicht mich versteifen, zumal die beiden zitierten Anrufannahmen eh nur extra Aufnahme fanden, um bei einem etwaig "dummen" Dritten/Außenstehenden einen mir möglichst nachteiligen Eindruck zu hinterlassen.


Soweit für jetzt... später mehr und geh ich noch mal drauf ein...

Immerhin gabs nach(!) besagter letzter Reservedienstleistung, also in und aus der ich entlassen wurde, auch noch, wenngleich erst nach wiederholter Aufforderung, ein rundum 1A Dienstzeugnis (insbesondere betreffend Führung/Verhalten und Diensterfüllung), und verstehe ich Dienstzeugnisse "mittlerweile" durchaus richtig lesen zu können... ...ich sag nur Stichwort Wahrheitspflicht betreffend zu treffender Aussagen in Mitarbeiterbewertungen!

Außerdem hatte wenigstens der Personalführer, gemäß handschriftlicher Aktennotiz in der Ermittlungsakte der WDA und somit im Gegensatz zur WDA, auf Unschuldsvermutung hingewiesen.

Und hatte man, neben den ins Zentrum gestellten vermeintlichen Straftaten, sich bei den restlichen Anschuldigungspunkten auf Umstände bezogen, die faktisch aus einer vorherigen Reservedienstleistung stammen, da zwischenzeitlich zwischen letzter und vorheriger 2 Wochen Unterbrechung lagen, daher somit faktisch/rechtlich von einer vorherigen Reservedienstleistung sich sprechen läßt.

Und ob damit Entlassung nach §75 SG (also: "Entlassung aus den Dienstleistungen") überhaupt gemäß: "nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde" sich rechtfertigen ließe, erscheint dem Anwalt schon rein aus juristischer Perspektive als nicht uninteressant.

Da zu meinem Verhalten in der Dienstleistung (aus der ich entlassen wurde) jedoch keine festgestellten Beanstandungen sich verschriftlicht getroffen sehen, gerade nachdem nunmehr der Straftatsverdacht sich erledigt hat und auch keine Absehensverfügung mit Feststellung von xyz getroffen wurde (gegen welche ich mich natürlich gewehrt hätte), obendrein 1A Dienstzeugnis erstellt wurde (und dies mithin im und mit Wissen der in den Raum gestellten Vorwürfe), ist die Absicht diesen Umstand zentral ins VGVerfahren einzuführen für den Anwalt schon beschlossene Sache. Denn gemäß § 2 WDO können (nicht müßen) zwar auch Dienstvergehen aus vormaligen Dienstverhältnissen verfolgt werden, nur ob die dann einfach auf Basis § 75 SG(!) und mithin rein nur auf statusrechtlicher Ebene angegangen werden können, scheint wohl nicht so eindeutig. Im Falle von einem etwaigen gerichtlichen Disziplinarverfahren jedenfalls, sähe ich es als ungleich schwerer förmlich so kurzen Prozess zu machen wie mit der Entlassung gemacht.


PS: Ja, natürlich verlässt man sich nicht ausschliesslich auf Ansichten, Bewertungen oder Anregungen hier aus dem Forum. Aber dennoch schätze ich stets hier versammelte Kompetenzen! Zumal auch etwaig konträre Perspektiven eigenen Horizont weiten können. Und außerdem auch andere, welche u.U. Fragen zu ähnlich gelagerten und im Forum beleuchteten Sachverhalten haben, nicht dümmer werden falls sich Erfahrung zu ähnlichen Dingen geteilt sieht.
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Westerburg

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #16 am: 02. April 2020, 16:30:07 »

Was wird dir eigentlich konkret vorgeworfen? Da ist ja schon ein ziemliches Fass aufgemacht worden.
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11qq11

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #17 am: 02. April 2020, 17:17:56 »

Die Anzeigen gabs im Nachgang vom Rosenkrieg mit der Ex von der Ex. Und da sie "clever" war, sich Bundeswehr betreffend auch auskennt, zumindest wie sich wer/was erreichen lässt, hatte sie "dankenswerter" Weise auch gleich noch Kopien der Anzeigen der Bw zukommen lassen und Vorgesetzte von mir bzw. vorgesetzte Dienststellen angeschrieben.

Was alles vorgeworfen wurde mag ich nicht in Breite auswälzen, u.a. und was als mit etwaig höchster Strafe versehen gewesen wäre: war vorgeworfene Erpressung. Ansonsten halt nochmal quer durch das StGB, zum ausschmücken und um Inhaltsdichte zu gewährleisten. Wie man das halt heutzutage scheinbar macht, wenn man drauf setzt das wenigstens ein Pfeil trifft.

Da sie aber vor mehreren Jahren schon ein ähnliches Vorgehen in anderen Zusammenhang abzog, und sich bei der Polizei an zwei nicht unbedeutenden Stellen betreffend meiner Person nachweislich "versprochen" hatte, natürlich zu meinem Nachteil "versprochen" hatte, obendrein ergänzend und wie gesagt auch die durchsuchte IT dazu nichts zu Tage förderte, hat die Staatsanwaltschaft nun dann halt endlich den Deckel zu gemacht.

Ihr passiert aber nichts. Ist halt so im Rechtsstaat.
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LwPersFw

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #18 am: 02. April 2020, 18:51:13 »

Zitat
Mir basierend auf genanntes "Anrufannahmeverhalten", jedoch etwaig Extremismus oder Verletzung der politischen Treuepflicht unterstellen zu wollen, wäre wohl "etwas" arg weit hergeholt und ohne jegliche Kontextbewertung. 

Wie ich ja schrieb... wie Sie dies empfinden, spielt in der Konsequenz aber keine Rolle.
Das ist das Gleiche wie der "Klassiker" des einmaligen Hitlergruß.
Wenn dies geahndet wird, hat es den Betroffenen meistens nicht genutzt zu sagen:
"Das war doch nur einmal und ich war betrunken."
Wenn der Dienstherr dies als einen schwerwiegenden Verhaltensverstoß im Sinne des 75 SG bewertet, dann ist dies so.

Ändern würde daran nur etwas, wenn ein Gericht diese Entscheidung aufhebt.
Nur ... noch hat das Gericht, nach Ihren Angaben, dazu noch keine Entscheidung getroffen.

Und hinzu kommt ja auch noch, dass - nach Ihren Angaben - ja noch deutlich mehr an dienstlichen Fehlverhalten Ihnen vorgeworfen wird, was dann zur Entlassung führte.

Was dies aber alles konkret ist, wollen Sie ja aber nicht sagen...
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11qq11

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #19 am: 02. April 2020, 20:21:11 »

Hallo,

@LwPersFw

"Was dies aber alles konkret ist, wollen Sie ja aber nicht sagen..."

Also welche Relevanz sollte es denn entfalten, die Straftats§§§ aufzuzählen, welcher wegen man Ermittlungsverfahren eröffnete, nun aber einstellte?

Ob da nun neben Erpressung, etwaig auch noch A, B und C -oder- A bis Z aufgenommen worden war, ist doch belanglos. Denn die StA stellte ein, und das nicht auf 153, sondern so wie in D Staatsanwaltschaften bestmöglich einstellen können, sprich 170 (2). Natürlich wäre ein Freispruch im Zuge bzw. nach einem Gerichtsverfahren noch besser, aber ob solches Eröffnung findet oder nicht, dass entscheidet man ja nicht selbst.

Und da die WDA im Zuge eigener Ermittlungen und der Durchsuchung auch dazu nichts "finden" konnte, weder auf Basis Aktenlage war dies zu entnehmen, noch demnach im Nachgang etwaig noch nach erfolgter Entlassung, denn andernfalls hätte die StA dies ja aufgenommen und verwertet, wüßte ich nicht wieso bzw. wie Anschuldigungen, die bekanntlich jeder gegen jeden einfach richten kann, einen zur Last gelegt sein könnten!?

Außer den gemäß Entlassungsschreiben geäußerten angeblichen dringenden Tatverdacht, den ja auch gerne jeder haben darf, fehlt es an Fakten die solch Verdacht stützen. (Fraglich ist nur ob Verdächtigungen auch in und für Entlassungen herangezogen werden "können").

Aber natürlich klingt es immer schön und kommt es zu pass, zumindest wenn man Absicht der WDA verfolgt, dann, wenn man schon nichts faktisches dazu hat, wenigstens von dringenden Tatverdacht betreffend etwaiger Straftaten ... bis ... zu schreiben.

Ich habe zwecks der "dringend tatverdächtig" Aussagen im Entlassungsschreiben auch keine Befürchtung, ist zwar unschön das Dinge auf Verdachtsbasis ausgewälzt werden, aber Rolle der WDA, auch völlig egal ob auch zur entlastenden Ermittlung gemäß allseits geduldigen Papier verpflichtet, ist mir schon klar. Das die WDA schwerlich Verteidigerfunktion einnimmt, versteht sich von selbst.

Mies und immer wieder erstaunt wenn ich so etwas mitbekomme, und damit meine ich (auch) bei Dritten in Vergangenheit, ist wie häufig, wenn man es denn drauf anlegt und es ins Konzept passt, bei solch Gelegenheiten in Vergangenheit von Soldaten gekramt wird, und das in geradezu förmlicher Belastungseifermanier. Und zum Teil Soldaten, an deren vergangenen Benehmens seitens des Dienstherrn nicht gemakelt wurde, ruckzuck zu förmlich notorischen Dienstpflichtverletztern desavouiert werden. Das Ganze dann oft auch noch in und mit einem Tenor, wo außenstehende unbedarfte Dritte, die mit verschiedentlicher Kreativität bzgl. Formulierungen seitens WDA oder TDG noch nie was zu tun hatten, den Schluss ziehen müßen, dass gerade ein Schwerverbrecher beschrieben wurde.

Abseits der unterstellten Straftaten schrieb ich was man zum Vorwurf gemacht hat, siehe:

"... dass ich vermeintlich dienstlich nicht veranlasst Internet genutzt hätte, wurde ein angeblich zu harten "Anpacken" und Ansprache mit vermeintlich zu harter Tonlage einer Soldatin im Zuge Gepäckmarsch mir vorgeworfen, hätte man angeblich mangelndes Geschichtsbewußtsein (da Anrufannahme mit hin und wieder: Guten Tag, fremde Heere Ost / Heeresgruppe Mitte. ;selbstverständlich nur bei Anrufern die mir persönlich bekannt waren) an den Tag gelegt und sah sich gleich auch noch der Vorwurf von Frauenfeindlichkeit auf Basis zweier zitierter sarkastischer Bemerkungen mit eingeführt."

Das daraus dann Verstösse gegen §§ 10, 11, 12, 17 SG runtergerasselt werden, bzw. dazu "übersetzt" werden, ist ja bekannt das das so läuft.


PS:

Und zwecks Hitlergrussvergleich, unabhängig davon das ich den (selbst und subjektiv) nicht passend finde, denn "fremde Heere Ost" und "Heersgruppe Mitte" hören sich nicht an wie H... H..... oder wie S... H... und haben wohl kaum solch Aussagewert, aber auf solch Gleichsetzung warte ich nur bei Gericht. Ich meine der Entlassungstext ist zwar bis auf Absender, Datum, Name, DG und Unterschrift 1 zu 1 aus der Feder der WDA, aber der Unterschreibende hat sich den Inhalt mit seiner Unterschrift ja zu eigen gemacht. Nicht uninteressant von mangelnden Geschichtsbewußtsein zu (unter)schreiben, im Dienstzimmer aber Erwin Rommel und den alten Fritz hängen zu haben, beides doch böse Angriffskrieger, z.T. Vertreter eines Regimes usw. usw.. Denkt man sich als Richter dann bestimmt auch seinen Teil, auf der einen Seite Hü und auf der anderen Hott oder was.

Der nicht selten genutzte bzw. in Bw zu hörende Spruch: "Alles in Deutscher Hand", wäre dann wohl auch kritisch zu werten und "ernstliche" Gefährdung der militärischen Ordnung"?"
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wolverine

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #20 am: 02. April 2020, 20:42:06 »

Der Behörde steht ein eigner, unabhängiger Maßstab zu und eine eigne Bewertung des Sachverhalts. Lediglich an ein Urteil ist sie gebunden und das gibt es in ihrem Fall nicht. Beispiel: die Staatsanwaltschaft kann zu Ergebnis kommen wegen Geringfügigkeit einzustellen und die Behörde bewertet den gleichen Sachverhalt als ausreichend schwerwiegend für eine Entlassung.
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justice005

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #21 am: 02. April 2020, 20:57:29 »

Zitat
Das daraus dann Verstösse gegen §§ 10, 11, 12, 17 SG runtergerasselt werden, bzw. dazu "übersetzt" werden, ist ja bekannt das das so läuft.

Mit scheint, Sie haben in vielen Dingen völlig falsche Vorstellungen. Ob ein Verstoß gegen soldatische Pflichten vorliegt oder nicht, wird nicht nach Gutdünken entschieden, oder wahllos "runtergerasselt". Vielmehr gibt es zu den konkreten Tatbestandsvoraussetzungen sehr detaillierte Rechtsprechung aus über 60 Jahren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Sowohl die WDA wie auch das BAPersBw werfen Verstöße gegen die soldatischen Pflichten nur dann vor, wenn die Vorwürfe auch rechtlich haltbar sind.

Auch begehen WDAs ebenso wenig wie Staatsanwälte oder Richter wild Straftaten im Ermittlungsverfahren, weshalb solche Anzeigen von Beschuldigten in 99,9999999% der Fälle völliger Humbug sind. Würden WDAs oder Richter tatsächlich vorsätzliche Straftaten im Amt begehen, um einen Unschuldigen zu verfolgen oder absichtlich zu schädigen, dann wären sie ihren Job los. Das riskiert niemand!! Und bitte kommen Sie jetzt nicht mit der Krähentheorie oder anderen Verschwörungen. Akzeptieren Sie, dass gegen Sie Vorwürfe erhoben wurden und diese jetzt rechtsstaatlich untersucht und bewertet werden. Und am Ende entscheidet ein Gericht, notfalls das Bundesverwaltungsgericht. Die Beteiligten haben im Zweifel keinerlei persönliches Interesse an Ihnen. Vielmehr sind Sie eine Akte wie viele andere auch. Und die WDAs oder Richter bearbeiten emotionslos diese Akte und dann machen sie Feierabend und gehen nach hause zu ihrer Familie.

Zitat
wenn man es denn drauf anlegt und es ins Konzept passt, bei solch Gelegenheiten in Vergangenheit von Soldaten gekramt wird, und das in geradezu förmlicher Belastungseifermanier. Und zum Teil Soldaten, an deren vergangenen Benehmens seitens des Dienstherrn nicht gemakelt wurde, ruckzuck zu förmlich notorischen Dienstpflichtverletztern desavouiert werden. Das Ganze dann oft auch noch in und mit einem Tenor, wo außenstehende unbedarfte Dritte, die mit verschiedentlicher Kreativität bzgl. Formulierungen seitens WDA oder TDG noch nie was zu tun hatten, den Schluss ziehen müßen, dass gerade ein Schwerverbrecher beschrieben wurde.

Auch hier fehlt leider jegliche Substanz. Was genau wurde "vorgeholt"? Wieso hätte man es nicht vorholen dürfen? Auch immer wieder beliebt ist der Verweis auf den angeblichen "Schwerverbrecher", für den man gehalten würde. Abgesehen davon, dass Erpressung tatsächlich ein echtes Verbrechen ist, spielt das aber im Dienstrecht keine Rolle. Dort hält man Sie zumindest für einen "schwer dienstpflichtwidrig Handelnden", wenn Ihnen das besser gefällt.

Zitat
lso welche Relevanz sollte es denn entfalten, die Straftats§§§ aufzuzählen, welcher wegen man Ermittlungsverfahren eröffnete, nun aber einstellte?

Das hat zum Beispiel dann Relevanz, wenn strafrechtliche und dienstrechtliche Vorwürfe auseinanderfallen.

Beispiel 1: Es gibt eine Durchsuchung des Dienstrechners wegen des Verdachts der Kinderpornografie. Es werden aber keine entsprechenden Dateien gefunden, das Strafverfahren wird daher eingestellt. Man stellt aber fest, dass der Soldat hunderte Stunden privat im Internet gesurft hat. Was folgt daraus: Disziplinarverfahren trotz strafrechtlicher Unschuld. Natürlich wird das dienstrechtlich verfolgt, auch wenn es mit dem Strafverfahren nichts zu tun hat.

Beispiel 2: Der Soldat zeigt auf seiner Stube im Kreis der Stubenkameraden den Hitlergruß. Das Strafverfahren wird wegen erwiesener Unschuld eingestellt, da die Tathandlung nicht öffentlich begangen wurde (vergl. § 86a StGB). Dienstrechtlich folgt trotzdem die Entlassung wegen Verstoßes gegen die politische Treuepflicht.

Es gibt noch viele weitere Beispiele, zum Beispiel aus dem Bereich Betäubungsmittel oder auch Waffenrecht.

Gerade dann, wenn dienstrechtliche Maßnahmen trotz einer strafrechtlichen Verfahrenseinstellung nach § 170 II erfolgen, dann ist der Sachverhalt entscheidend, um eine Bewertung vornehmen zu können.

Allgemeines Jammern über die bösen WDAs oder die bösen Justizbehörden, die Ihnen ja nur Böss wollen, hilft leider nicht weiter.

Bitte bedenken Sie: Sie sind sowohl für die Strafjustiz wie auch für die WDA nur ein Aktenzeichen. Niemand hat ein ganz persönliches Interesse an Ihnen, weder an Ihrer Verurteilung noch an Ihrem Freispruch. Die Leute tun nur nüchtern Ihren Job, wahrscheinlich sogar, ohne Sie persönlich zu kennen. Ich verstehe, dass das aus Ihrer Perspektive sich anders anfühlt, aber glauben Sie mir. Niemand riskiert seinen Job oder seine Karriere, nur um in irgendeinem Fall irgendjemand persönlich eins reinwürgen zu wollen, insbesondere dann nicht, wenn man an demjenigen gar kein persönliches Interesse hat.



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justice005

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #22 am: 02. April 2020, 20:59:54 »

Zitat
die Staatsanwaltschaft kann zu Ergebnis kommen wegen Geringfügigkeit einzustellen und die Behörde bewertet den gleichen Sachverhalt als ausreichend schwerwiegend für eine Entlassung.

Das ist sogar sehr häufig so. Ein Strafverfahren wegen ein paar Gramm Drogen wird regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt, trotzdem gibt's ne fristlose Entlassung. Verwunderlich ist hier nur, dass eben nicht wegen Geringfügigkeit, sondern eben nach 170 II eingestellt wurde. Da muss dann schon schauen, ob es einen disziplinaren Überhang oder sonstiges gibt. Aber dazu fehlt halt der Sachverhalt.
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LwPersFw

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #23 am: 02. April 2020, 22:07:32 »

Zitat
die Staatsanwaltschaft kann zu Ergebnis kommen wegen Geringfügigkeit einzustellen und die Behörde bewertet den gleichen Sachverhalt als ausreichend schwerwiegend für eine Entlassung.

Das ist sogar sehr häufig so. Ein Strafverfahren wegen ein paar Gramm Drogen wird regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt, trotzdem gibt's ne fristlose Entlassung. Verwunderlich ist hier nur, dass eben nicht wegen Geringfügigkeit, sondern eben nach 170 II eingestellt wurde. Da muss dann schon schauen, ob es einen disziplinaren Überhang oder sonstiges gibt. Aber dazu fehlt halt der Sachverhalt.

Zur Verdeutlichung was justice meint... ein Beispiel:

"Der besondere Unrechtsgehalt des Dienstvergehens ergibt sich auch daraus, dass der frühere Soldat kriminelles Unrecht begangen hat.

Zwar wurde das Verfahren am 24. August 2011 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gaben;

nachdem der frühere Soldat jedoch in der Berufungshauptverhandlung am 14. November 2012 den Erwerb von "Crystal Meth" für etwa 30 € bis 45 € pro Gramm eingeräumt hat, steht die grundsätzliche strafrechtliche Relevanz außer Frage (Urteil vom 7. Mai 2013 – BVerwG 2 WD 20.12 – Rn. 41). Ein geradezu erdrückendes Gewicht erlangt das Dienstvergehen jedoch durch den nicht nur fahrlässig, sondern auch – jedenfalls seit Juli 2011 – vorsätzlich begangenen Verstoß gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung nach § 17 Abs. 4 Satz 2 SG."


BVerwG, Urteil vom 21. 5. 2014 – 2 WD 7.13

Folge... trotz Einstellung nach  §  170 Abs 2 StPO ... gravierende gerichtliche Disziplinarmaßnahme.
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LwPersFw

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #24 am: 02. April 2020, 22:14:58 »

Hallo,

@LwPersFw

"Was dies aber alles konkret ist, wollen Sie ja aber nicht sagen..."

Also welche Relevanz sollte es denn entfalten, die Straftats§§§ aufzuzählen, welcher wegen man Ermittlungsverfahren eröffnete, nun aber einstellte?


Ich meinte nicht die Vorermittlungen des WDA, bzw. das Verfahren bei der StA, sondern die Gründe (Verfehlungen) mit denen die Entlassung nach § 75 SG begründet wurde.
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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #25 am: 03. April 2020, 08:23:29 »

Guten Morgen,

also bevor Dinge im falschen "Hals" landen, zunächst zur etwaig unterstellten WDA oder StA "Feindlichkeit". Beziehe mich mal insbesondere auf diese 3 Absätze:

Auch begehen WDAs ebenso wenig wie Staatsanwälte oder Richter wild Straftaten im Ermittlungsverfahren...  ...eine Akte wie viele andere auch. Und die WDAs oder Richter bearbeiten emotionslos diese Akte und dann machen sie Feierabend und gehen nach hause zu ihrer Familie.

Allgemeines Jammern über die bösen WDAs oder die bösen Justizbehörden, die Ihnen ja nur Böss wollen, hilft leider nicht weiter.

Bitte bedenken Sie: Sie sind sowohl für die Strafjustiz wie auch für die WDA nur ein Aktenzeichen...  ...insbesondere dann nicht, wenn man an demjenigen gar kein persönliches Interesse hat.



1) Nein, unterstelle nicht das Vertreter von WDA/StA "wie wild" Straftaten begehen!

Verhalten der StA empfand ich auch nicht als das einer "bösen Justizbehörde", obgleich ich deren im Grunde blinde Beschlagnahmebestätigung nicht nachvollziehen konnte und auch nicht wüßte wie man "blinde" Beschlagnahmen nachvollziehen sollte können (immerhin erst Monate von selbst keine IT von mir wollen, sonst hätte man ja selber Durchsuchung stattfinden lassen, und dann, auf "Anregung" der WDA, auf einmal in blinde Beschlagnahme gehen), sondern den Umständen entsprechend fair. Man hätte den Fall auch sicherlich noch über Monate offen (liegen) lassen können, haben StA ja viel Spielraum, oder sich zur Not in bekanntliche Flucht in die Anklage begeben können. Sprich den schwarzen Peter weiter reichen können. Auch fand ich es angemessen und gut, sich einem Geschmäckle verwahrend, dass man eben nicht der Absicht des WDA Vertreters nachkam, sich die Ermittlungsakte Bw persönlich überbringen zu lassen. Denn "wozu" extra persönlich, wenn´s Post auch liefert. Um auf Kaffee und Kuchen noch ne Runde zu "quatschen"?

Und das Vertreter von WDAn und StAn auch nur Menschen sind, sich der Ihnen zugeschriebenen Rolle im Straf-/Disziplinarverfahren jedoch auch bewußt, und nicht nur in Theorie, sondern auch in Praxis, mithin z.B. auch "Sichtweisen" bewußt schärfen wie auch bewußt entschärfen können, Dinge in Fokus rücken oder auch nicht, und so oder so ausformulieren können, und solches auch tun, auch ganz ohne das man damit "wie wild" oder überhaupt eine Straftat begeht, ist nichts was sich wohl bestreiten lassen kann.

Menschen sind keine Roboter, mithin nie 100% gefühl- bzw. (eigen)interessenlos. Auch WDA Vertretern geht das so. Und schon gar nicht bzw. nur schwerlich, lässt man sich gern von einem eingeschlagenen Weg abbringen, wenn man sich erstmal festgelegt hat den zu begehen. Wäre sonst ja auch alle (Vor)Arbeit für die Katz gewesen und man müßte sich "durchringen" an eigener Vorarbeit Zweifel zu hegen. Wer macht sowas schon gern? Ganz menschliches Verhalten, und nichts wogegen Vertreter von WDA/StA immun wären.

Habe außerdem in Summe, auch wenn dies nicht zwingend Qualitätsmerkmal sein muß, denn Zeit vergeht auch von selbst, fast 20 Jahre in Uniform erlebt, und ich rechne dabei Reservejahre als 365 RDL-Tage gleich 1 Jahr. Diese Zeit reicht um einerseits Aktionen und Verhalten oder Entscheidungen von Soldaten (Untergebene wie Vorgesetzte, oder halt Soldaten DGniederer wie DGhöherer Art) mitzubekommen, wo man sich an Kopf fassen möchte, aber diese Jahre reichen auch um mehr als 1mal, 2mal, 3mal erlebt zu haben, dass man verschiedentlich zur Lebens- bzw. Truppennähe von u.a. auch "der" WDA (auch wenn sich "die" WDA nicht verallgemeinern läßt) zweifelte.


2) Da für mich die Rolle der WDA bei Meinungsverschiedenheiten von Soldat -und- Dienstherr deutlich ge- und besetzt ist, also grundsätzlich und auch abseits meiner Person, erwarte ich auch nicht das Vertreter von WDA sich für Soldaten "stark machen". Und was ich nicht erwarte, kritisiere ich auch nicht wenn es nicht passiert. So etwas erwarte ich wenn schon, dann eher von Vorgesetzten. Ist aber bekanntlich auch kein Automatismus bzw. gibt weder Garantie noch irgendwo belastbare Verpflichtung das dies passiert. Was ich jedoch von seiten WDA erwarte, schon wo WDA in und mit ihren Tenor selten seicht formuliert, dass sich WDA, gerade wo sie doch die Profis sind, Dinge die sie ihrer Kundschaft unterstellen, wie z.B. angeblich mangelnde Akzeptanz Rechtssystem, da angebliche Rechtsverstösse darauf schliessen liessen, selbst auch berücksichtigen bzw. nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Dinge im Zuge ihres Wirkens zur Not auch nebensächlich erscheinen können. "Beispiel" hierbei, statt auf Spekulation zu setzen und in Begründung von Entlassung einzuführen, sich an (einem) elementaren Bestandteil unserer Rechtsordnung ausrichten, also gemeint Unschuldsvermutung. Und abseits davon, massive Eingriffe in Grundrechte veranlassen dürfen, schön und gut, steht der WDA bzw. Disziplinarvorgesetzten zu, dann aber nach gefühlt aus den Augen aus den Sinn und nach mir doch egal ob der (Ex)Soldat sein Zeug wieder haben will (und das nicht weil ihm nach seiner Traumschiffserie 1 bis 10 wäre) verfahren, sich stumm stellen und darauf abstellen der kann sich ja an die StA wenden, die den Kram dann jedoch obendrein auch gar nicht bekommen hat, fühlt sich auch verschaukelt und wie Arschtritt an. Einen selbst würde jedoch solch Taubstumm-Verhalten u.ä., wäre man (noch) im Dienst, u.U. gleich in Gefahr von Verstoss gegen Fürsorgepflicht oder Kameradschaft bringen.


3) Das man für WDA "nur" ein neutral zu bewertender Durchlaufposten ist, wäre nachvollziehbar, dann aber bitte konsequent!

Einerseits den Chef beautragen er solle in der Einheit/Dienststelle mal Zeugen zum Auftreten des Soldaten befragen, damit noch was zum Persönlichkeitsprofil zusammen kommt, wo dann, und so etwas liegt ja nur nahe, auch Personen mit bestehenden persönlichen Animositäten ihren Senf und zum Teil wahre Küchentisch-Psychoanalysen zum besten geben können. Und man anschliessend Ermittlungszeit bindet um zu prüfen ob, "bitte festhalten", man z.B. mal seine gestiefelten Füsse auf der Graudecke ablegte, beim UvD statt im B-Raum an Tag X ne Halbzeit Fußball guckte, wie oft die Kaffeetasse verschmutzt auf dem Schreibtisch stand oder Lebensmittel über MHD in Teeküche "lagerte", und solche und vergleichbar "bedeutende" Umstände auch noch schön in die Akte einfliessen lässt (obgleich nicht verwertet Entlassungstechnisch), so das ein außenstehend unbedarfter Dritter bei solch Bla auch schön nachteilig etwaig über einen denken könnte, zugleich aber die seitens Chef angefragte Zusendung der Personalakte ablehnen, darum wissend das deren Inhalte völlig konträr zu Vorwürfen sich lesen würde, und mit der Begründung (Zitat, und Emails des Chefs in seiner Ermittlungsakte sei Dank) man bräuchte die Personalakte nicht, denn(!) "Man hätte sich doch beidseitig darauf verständigt das eine Entlassung und kein gerichtliches Disziplinarverfahren angestrebt wäre. Oder?" (verbal Face-Face wäre das Oder wohl wie ein Oooooder!! ausgefallen), dann hinterlässt das auch genau den Eindruck wie eingangs geschrieben. Nämlich Sichtweisen nach eigener Absicht schärfen oder entschärfen, aber nicht wie emotionslos ausgewogene Handhabung einer Sachakte.


Und BTW: Wußte bislang auch nicht, dass man sich als WDA mit Disziplinarvorgesetzten, bei vorgeblich ernstlicher Gefährdung, auf Entlassung und nicht auf gerichtliches Disziplinarverfahren beidseitig verständigen(!) müßte. Denn entweder ist etwas ernstlich, und dann zwingend fristlos, oder eben nicht! Ebenso wie mir neu ist, zumindest offiziell, dass WDA xy über Entlassung befindet oder mit zu befinden hätte. Genauso lesen sich solche Emails dann aber, und genau den Eindruck bekommt man, wenn die WDA den Entlassungstext "vorgibt" bzw. aufsetzt ("wie beabsichtigt hätte man hier Entlassungsschreiben für Herrn ........ vorbereitet"), und der Disziplinarvorgesetzte, nur noch Kopf, Name und Unterschrift setzen muss/soll, und setzt. Mithin die restlichen 4 Seiten Inhalt 1 zu 1, also ohne jeglich persönliche Abweichung (inhaltlich oder gar nur in Wort) schlicht übernimmt. Scheinen WDAn des Disziplinarvorgesetzten Gedanken ja überaus gut und vorwegnehmend lesen zu können. Wenigstens subtil übernimmt man damit indirekt eine Art Regie. Und zeige mir heutzutage noch jemand viele Chefs, die, gerade bei heutiger Fehlerkultur, gern abweichend von "Anregungen" oder "Vorschlägen" von (z.B.) der WDA agieren.

Und ja, ich weiß, in den Zeilen schwingt sicherlich auch etwas Sarkasmus mit.

Aber dafür das nach Stand aktuell fast 20 Jahre Uniform mit 4 Seiten Verriss, obendrein ausgelöst durch Unterstellungen die sich zwischenzeitlich als nicht haltbar bewertet sehen, beendet wurden. Das statt noch 2018 für in nicht all zu ferner Zukunft in Aussicht gestellter SpitzenDG, nunmehr 2019 Auskleidung angesetzt war. Man trotz 4 Seiten Verriss dann noch Dienstzeugnis erhält welches fundamental vom Entlassungsschreiben abweicht, bzw. das Entlassungsschreiben vom Dienstzeugnis. Private IT, wenn ich Anmerkungen hier recht verstehe, u.U. bis zum Tag irgendwann bzw. u.U. gar bis etwaigen "Termin" bei BVerwG sich noch zurückhalten liesse, warum auch immer. Und ich davon ausgehen muß das "die WDA" sich mittlerweile scheinbar "so gut" wie mein Hausarzt zu meiner Gesundheit auszukennen meint. Also dafür finde ich das in Summe schon noch ganz sportlich zu nehmen.

Aber vielleicht heule ich ja auch doch nur rum, und bekomme es, eigener Betroffenheit etwaig geschuldet, nur gar nicht mit.

Eigentlich ging es mir gewiss nicht darum mich auszuheulen, dazu gehe ich lieber in die Kneipe, sondern darum ggf. Antworten, Erfahrungen oder Anregung auf zwei drei sich mir gestellt habender oder aus dem Schreiben hier sich ergebender Fragen zu bekommen.

Denn nur weil man sich Anwalt genommen hat, bedeutet das ja nicht das der allwissend sein müßte, oder wie ein Hausjustiziar nur ein Stockwerk tiefer sitzen tät.
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11qq11

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #26 am: 03. April 2020, 08:26:59 »

Ach und was vielen sicherlich auch nicht zwingend bewußt sein muß, und dies wäre verständlich, ist der Umstand, dass man, zumindest insofern man nicht ausschliessen kann das etwaig irgendwan nochmal Dritte in die Personalakte Einblick nehmen würden wollen, was neben Behörden bei z.B. Bewerbungen, wohl selbst auch private Firmen beantragen können, allein schon nur mit einem unnötigen Tenor in Entlassungsschreiben, in jeden Fall aber mit eingeführten Spekulationen und/oder einführen von nachträglich sich herausstellenden falschen Feststellungen, entlassenen Soldaten gleich noch mehr Steine in Weg legt. Das WDA bzw. an sich viel mehr der Disziplinarvorgesetzte in solch Schreiben keine Lobeshymne anstimmt ist klar, aber ein Tatverdacht xy ist nunmal kein Beleg für irgendwas, und ob es nötig ist manch Floskel unbedingt mit einzubringen, nur weil man dies etwaig "immer" so schreibt oder macht, darf man wohl auch "hinterfragen". Denn und aber klar ist dennoch, alles was jemand liest, ist erstmal in dessen Kopf, ganz normal. Und alles gegen was man nicht widerspricht, obwohl Widerspruchsmöglichkeit gegeben, wird als wenigstens konkludente Zustimmung gewertet. Und gegenüber etwaig lesenden Dritten dann etwa zu begegnen, dass dieses und jenes da zwar drin steht und sich zwar so und so liest, aber von anderer Stelle aufgehoben wurde und man mitnichten kriminell verwerfliche Handlungen an den Tag gelegt hat, kann wohl nur zweit"beste" Lösung sein.

Allein daher sähe ich mich schon gezwungen den Rechtsweg zu bestreiten.

Was jedoch in Fällen, wo man Entlassung zwar grundsätzlich hinnimmt, und es einen u.U. nur darum geht das Teile vom Entlassungsschreiben Aufhebung fänden, wenn dies überhaupt geht und sich Vorwürfe partiell überhaupt aufheben lassen (?), schon mal von Haus aus eine kostspielige Angelegenheit ist. "Zum Glück" stellt sich mir diese Abwägung nicht, denn da es mir eh ums grosse Ganze geht, bedarf es eh der Klage.
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F_K

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #27 am: 03. April 2020, 09:20:17 »

Langsam gleitet es ab.

Menschen machen Fehler, dies passiert auch Juristen.

Auf der anderen Seite ist es sicherlich ein Fehler, einem WDA / DV die Unterschlagung von Beweismaterial zu unterstellen.
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justice005

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #28 am: 03. April 2020, 09:49:36 »

Zitat
1) Nein, unterstelle nicht das Vertreter von WDA/StA "wie wild" Straftaten begehen!

Dann ist es ja gut. Ich helfe Ihnen auch wirklich gerne mit einer Einschätzung weiter, aber ich hatte so langsam doch das Gefühl, dass Sie mal "geerdet" werden müssen.

Zitat
Verhalten der StA empfand ich auch nicht als das einer "bösen Justizbehörde", obgleich ich deren im Grunde blinde Beschlagnahmebestätigung nicht nachvollziehen konnte und auch nicht wüßte wie man "blinde" Beschlagnahmen nachvollziehen sollte können (immerhin erst Monate von selbst keine IT von mir wollen, sonst hätte man ja selber Durchsuchung stattfinden lassen, und dann, auf "Anregung" der WDA, auf einmal in blinde Beschlagnahme gehen), sondern den Umständen entsprechend fair

"blind" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nach Aktenlage entschieden wurde. Dagegen ist im Prinzip nichts zu sagen.

Zitat
Man hätte den Fall auch sicherlich noch über Monate offen (liegen) lassen können, haben StA ja viel Spielraum, oder sich zur Not in bekanntliche Flucht in die Anklage begeben können. Sprich den schwarzen Peter weiter reichen können. Auch fand ich es angemessen und gut, sich einem Geschmäckle verwahrend, dass man eben nicht der Absicht des WDA Vertreters nachkam, sich die Ermittlungsakte Bw persönlich überbringen zu lassen. Denn "wozu" extra persönlich, wenn´s Post auch liefert. Um auf Kaffee und Kuchen noch ne Runde zu "quatschen"?

Das verstehe ich nicht, was Sie mir sagen wollen.

Zitat
Menschen sind keine Roboter, mithin nie 100% gefühl- bzw. (eigen)interessenlos. Auch WDA Vertretern geht das so. Und schon gar nicht bzw. nur schwerlich, lässt man sich gern von einem eingeschlagenen Weg abbringen, wenn man sich erstmal festgelegt hat den zu begehen. Wäre sonst ja auch alle (Vor)Arbeit für die Katz gewesen und man müßte sich "durchringen" an eigener Vorarbeit Zweifel zu hegen. Wer macht sowas schon gern? Ganz menschliches Verhalten, und nichts wogegen Vertreter von WDA/StA immun wären.

Mag sein, dass da ein Fünkchen Wahrheit drinsteckt. Aber bedenken Sie bitte auch folgendes: Eine Verfahrenseinstellung ist viel viel weniger Arbeit, als ein Verfahren durchzuziehen. Bei der Arbeitsbelastung der WDAs führt niemand ein Verfahren, wenn es nicht unbedingt sein muss. Und es ergehen einige Absehensverfügungen mit Zähneknirschen, weil man sich einfach sagt, man braucht seine Zeit für die schwerwiegenderen Fälle. Der WDA hat daher in aller Regel kein Problem damit, ein Verfahren auch wieder einzustellen, wenn sich während der Ermittlungen herausstellt, dass doch alles nicht so schlimm war. Auf diese Art ist man nämlich sehr bequem ein Verfahren los. 

Zitat
gerade wo sie doch die Profis sind, Dinge die sie ihrer Kundschaft unterstellen, wie z.B. angeblich mangelnde Akzeptanz Rechtssystem, da angebliche Rechtsverstösse darauf schliessen liessen, selbst auch berücksichtigen bzw. nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Dinge im Zuge ihres Wirkens zur Not auch nebensächlich erscheinen können

Hier haben Sie wohl auch wieder etwas nicht so ganz verstanden. Hintergrund z.B. ist folgende Grundsatzfrage: Wieso ist es eigentlich überhaupt ein Dienstvergehen, wenn man Straftaten begeht? Antwort: Weil ein Soldat, der diesem Staat dient und für diesen Staat notfalls auch kämpft, geschworen hat, unter anderem auch die Rechtsordnung zu verteidigen. Und ein Soldat, der gegen die Rechtsordnung verstößt (z.B. durch Strafttaten), verletzt insoweit seine soldatischen Pflichten. Er verliert außerdem das Vertrauen der Vorgesetzten und die Achtung von Untergebenen. Und ich gehe jede Wette ein, diese Standardargumentation wurde auch in ihrem Fall gewählt. Es handelt sich hierbei um Formulierungen, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ableiten lassen. Man wählt diese Formulierungen, um - im Fall von Beschwerden und Rechtsmitteln - darzulegen, dass man sich an die Rechtsprechung hält und eben gerade nicht völlig willkürlich entschieden hat. Daher sind die Formulierungen häufig sehr ähnlich, zumal ja auch die Fälle immer wieder ähnlich sind.

Zitat
. "Beispiel" hierbei, statt auf Spekulation zu setzen und in Begründung von Entlassung einzuführen, sich an (einem) elementaren Bestandteil unserer Rechtsordnung ausrichten, also gemeint Unschuldsvermutung.

Die Unschuldsvermutung meint auch etwas völlig anders. Die Unschuldsvermutung bedeutet nicht, dass man nicht ermitteln darf, oder nicht den Verdacht weiterverfolgen darf.

Um Ermittlungen zu starten, braucht man nur einen kleinen Anfangsverdacht, selbst wenn es nur Klatsch und Tratsch ist.
Für Ermittlungsmaßnahmen, die zu Grundrechtseingriffen führen (Durchsuchung, Beschlagnahme etc.) brauche ich einen substanziellen Verdacht, aber auch hier reicht z.B. eine glaubhafte Zeugenaussage.
Für eine Anschuldigung brauche ich eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von mehr als 50 %. Das heißt, der WDA oder der StA kann eine Anklage schreiben, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Erst das Gericht braucht am Ende eine nahezu 100%ige Gewissheit, um ein Urteil zu fällen. In der Praxis schuldigen aber auch WDAs und StAs nur dann jemanden an, wenn sie sich der Sache sehr sicher sind. Bestehen Zweifel, wird das Verfahren bereits im Vorfeld eingestellt. Deshalb sind Freisprüche vor Gericht auch selten.

Zitat
Und abseits davon, massive Eingriffe in Grundrechte veranlassen dürfen, schön und gut, steht der WDA bzw. Disziplinarvorgesetzten zu, dann aber nach gefühlt aus den Augen aus den Sinn und nach mir doch egal ob der (Ex)Soldat sein Zeug wieder haben will (und das nicht weil ihm nach seiner Traumschiffserie 1 bis 10 wäre) verfahren, sich stumm stellen und darauf abstellen der kann sich ja an die StA wenden, die den Kram dann jedoch obendrein auch gar nicht bekommen hat, fühlt sich auch verschaukelt und wie Arschtritt an. Einen selbst würde jedoch solch Taubstumm-Verhalten u.ä., wäre man (noch) im Dienst, u.U. gleich in Gefahr von Verstoss gegen Fürsorgepflicht oder Kameradschaft bringen.

Wie schon gesagt. Sie kriegen Ihre Sachen wieder, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Solange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, müssen die Beweismittel logischerweise weiterhin vorliegen bleiben. Und ich habe das Gefühl, das Verfahren gegen Sie ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Vermutlich wartet die WDA darauf, dass das Statusverfahren rechtskräftig wird (also Ihre Entlassung und der Verlust des Dienstrads). Solange das nicht rechtskräftig ist, wird die WDA die Akte nicht schließen und solange bekommen Sie auch Ihre Sachen nicht zurück. das macht auch Sinn!

Denn nehmen wir mal an, Ihre Rechtsmittel gegen die Entlassung wäre erfolgreich: Dann müsste die WDA das gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Sie weiterführen und dann bräuchte sie die Beweismittel ja noch.


Zitat
3) Das man für WDA "nur" ein neutral zu bewertender Durchlaufposten ist, wäre nachvollziehbar, dann aber bitte konsequent!

Einerseits den Chef beautragen er solle in der Einheit/Dienststelle mal Zeugen zum Auftreten des Soldaten befragen, damit noch was zum Persönlichkeitsprofil zusammen kommt, wo dann, und so etwas liegt ja nur nahe, auch Personen mit bestehenden persönlichen Animositäten ihren Senf und zum Teil wahre Küchentisch-Psychoanalysen zum besten geben können. Und man anschliessend Ermittlungszeit bindet um zu prüfen ob, "bitte festhalten", man z.B. mal seine gestiefelten Füsse auf der Graudecke ablegte, beim UvD statt im B-Raum an Tag X ne Halbzeit Fußball guckte, wie oft die Kaffeetasse verschmutzt auf dem Schreibtisch stand oder Lebensmittel über MHD in Teeküche "lagerte", und solche und vergleichbar "bedeutende" Umstände auch noch schön in die Akte einfliessen lässt (obgleich nicht verwertet Entlassungstechnisch), so das ein außenstehend unbedarfter Dritter bei solch Bla auch schön nachteilig etwaig über einen denken könnte, zugleich aber die seitens Chef angefragte Zusendung der Personalakte ablehnen, darum wissend das deren Inhalte völlig konträr zu Vorwürfen sich lesen würde, und mit der Begründung (Zitat, und Emails des Chefs in seiner Ermittlungsakte sei Dank) man bräuchte die Personalakte nicht, denn(!) "Man hätte sich doch beidseitig darauf verständigt das eine Entlassung und kein gerichtliches Disziplinarverfahren angestrebt wäre. Oder?" (verbal Face-Face wäre das Oder wohl wie ein Oooooder!! ausgefallen), dann hinterlässt das auch genau den Eindruck wie eingangs geschrieben. Nämlich Sichtweisen nach eigener Absicht schärfen oder entschärfen, aber nicht wie emotionslos ausgewogene Handhabung einer Sachakte.

Das klingt alles etwas wirr und durcheinander. Selbstverständlich beauftragt der WDA den KpChef mit den Ermittlungen, da ist meistens schon aufgrund der räumlichen Entfernung alternativlos. Außerdem hat der WDA meistens keine Zeit, die Vernehmungen selbst zu führen. Und das die Zeugen auch allgemeine Hintergrundinformationen zum Beschuldigten abgeben und man hierdurch einen Gesamteindruck von Beschuldigten bekommt ist völlig richtig und in Ordnung. So muss eine gute Vernehmung auch sein. Leider sieht man in der Praxis stattdessen häufig die völlig sinnfreien Vernehmungen, die nur aus "ja/nein" -Fragen bestehen und nur viele "ja´s" und "nein´s" protokolliert sind. Scheint so, als wären die Vernehmungen in Ihrem Fall deutlich besser gewesen.

Und "unbeteiligte Dritte" dürfen die Akte sowieso nicht einsehen. Also sollte das einen nicht stören. Zudem lässt es sich auch nicht ändern. Was das alles mit der Personalakte zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Zitat
"Man hätte sich doch beidseitig darauf verständigt das eine Entlassung und kein gerichtliches Disziplinarverfahren angestrebt wäre. Oder?"

Völlig normal. Bei Reservisten - ebenso wie bei SaZ in den ersten vier Dienstjahren - prüft man am Anfang, ob man ein gerichtliches Disziplinarverfahren oder eine Entlassung durchführt. Das bespricht man zunächst zwischen RB und KpChef und sodann mit dem BAPersBw. Wenn man eine Entlassung machen will, dann kann es sein, dass die WDA trotzdem vorsichtshalber Vorermittlungen aufnimmt, für den Fall, dass die Entlassung nicht klappt. Wenn sie aber klappt, wird die Vorermittlungsakte wieder geschlossen. Wenn die Entlassung aber nicht klappt, dann wird das Disziplinarverfahren weiter geführt.

Zitat
Und BTW: Wußte bislang auch nicht, dass man sich als WDA mit Disziplinarvorgesetzten, bei vorgeblich ernstlicher Gefährdung, auf Entlassung und nicht auf gerichtliches Disziplinarverfahren beidseitig verständigen(!) müßte. Denn entweder ist etwas ernstlich, und dann zwingend fristlos, oder eben nicht! Ebenso wie mir neu ist, zumindest offiziell, dass WDA xy über Entlassung befindet oder mit zu befinden hätte.

Der WDA ist ja gleichzeitig auch der zuständige Rechtsberater, bei dem der Chef um Rat fragt. Der Rechtsberater rät dem Chef, ob ein Antrag auf Entlassung Sinn macht oder nicht. Zum Beispiel gibt der RB eine Einschätzung ab, ob das Merkmal "ernstlich" erfüllt ist und ein Antrag auf Entlassung demzufolge Chancen auf Erfolg haben. 

 
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Genauso lesen sich solche Emails dann aber, und genau den Eindruck bekommt man, wenn die WDA den Entlassungstext "vorgibt" bzw. aufsetzt ("wie beabsichtigt hätte man hier Entlassungsschreiben für Herrn ........ vorbereitet"), und der Disziplinarvorgesetzte, nur noch Kopf, Name und Unterschrift setzen muss/soll, und setzt. Mithin die restlichen 4 Seiten Inhalt 1 zu 1, also ohne jeglich persönliche Abweichung (inhaltlich oder gar nur in Wort) schlicht übernimmt.

Ja, das ist der Job des Rechtsberaters. Dafür wird er bezahlt, dass er den Chef bei solchen Dingen unterstützt. Und manche Rechtsberater formulieren es alleine deshalb schon gerne vor, damit die Sache auch Hand und Fuß hat und notfalls vor Gericht auch hält.

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Wenigstens subtil übernimmt man damit indirekt eine Art Regie.

Ja so ist es. Ich sehe aber nichts verwerfliches oder gar rechtsstaatswidriges daran.

Zitat
Und zeige mir heutzutage noch jemand viele Chefs, die, gerade bei heutiger Fehlerkultur, gern abweichend von "Anregungen" oder "Vorschlägen" von (z.B.) der WDA agieren.

Jeder Chef ist auch gut beraten, wenn er sich an die Ratschläge des RB hält. Denn alles andere führt zumindest sehr wahrscheinlich dazu, dass der Chef rechtsfehlerhaft entscheidet und das wollen wir im Rechtsstaat ja nicht. 

Zitat
Aber dafür das nach Stand aktuell fast 20 Jahre Uniform mit 4 Seiten Verriss, obendrein ausgelöst durch Unterstellungen die sich zwischenzeitlich als nicht haltbar bewertet sehen, beendet wurden. Das statt noch 2018 für in nicht all zu ferner Zukunft in Aussicht gestellter SpitzenDG, nunmehr 2019 Auskleidung angesetzt war.

Tja, haben Sie nun Dienstvergehen begangen oder nicht? Was wollen Sie? Das man Ihnen Dienstvergehen ohne Konsequenzen verzeiht, weil Sie seit 20 Jahren Uniform tragen? Ich verstehe nicht, was mir der Verweis auf Ihre lange Dienstzeit sagen soll. Entweder Sie haben Dienstvergehen begangen oder nicht. So einfach ist das.   

Zitat
Man trotz 4 Seiten Verriss dann noch Dienstzeugnis erhält welches fundamental vom Entlassungsschreiben abweicht, bzw. das Entlassungsschreiben vom Dienstzeugnis.


Klar, das Dienstzeugnis soll ja auch für private Arbeitgeber sein und soll Ihnen den Einstieg ins Zivilleben erleichtern. da DARF nichts negatives drinstehen.

Zitat
Eigentlich ging es mir gewiss nicht darum mich auszuheulen, dazu gehe ich lieber in die Kneipe, sondern darum ggf. Antworten, Erfahrungen oder Anregung auf zwei drei sich mir gestellt habender oder aus dem Schreiben hier sich ergebender Fragen zu bekommen.

Kein Problem. Ich persönlich halte es sogar für besser, sich in solchen Dingen bei einem Juristen auszuheulen anstatt in einer Kneipe. Ich klopfe Ihnen zwar nicht auf die Schulter und stimme mit Ihnen nicht in Lästereien über den bösen Staat ein, aber ich versuche dafür, Ihnen den Ablauf des Verfahrens etwas verständlicher zu machen. Und möglicherweise hilft Ihnen das ja auch.
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11qq11

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Antw:Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???
« Antwort #29 am: 09. April 2020, 08:21:31 »

Moin Moin,

@justice005  ...und alle

auch wenn ich nur kurz zwischen Tür und Angel zu komme, aber wollte Gelegenheit mal nutzen und mich für die ausführliche und zugleich sehr souveräne Antwort/Resonanz bedanken!

So etwas ist halt genau das was das Forum hier von anderen Plattformen positiv abhebt.

Abseits davon lese ich mich z.Z. noch in die A-960/1 ein, und hätte etwaig noch Verständnisfrage, aber halt besser nicht zwischen Tür und Angel, sondern ggf. später oder morgen.
 

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