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Vergütung für Soldaten bei "Dienst außerhalb des Grundbetriebes"

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LwPersFw:
Siehe Regelung : A-1420/34 , Kapitel 3

Die Vorgaben der Vorschrift sind zu beachten.

Für
+ BS/SaZ zahlt BVA / nicht steuerfrei
+ FWDL zahlt Wehrsold zahlende Stelle / 80% vom Betrag für BS/SaZ / nicht steuerfrei
+ RDL zahlt USG-Stelle / 70% vom Betrag für BS/SaZ / steuerfrei





"§ 50a BBesG Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

(1) Soldaten mit Dienstbezügen nach der Bundesbesoldungsordnung A erhalten für tatsächlich geleistete Dienste in den in § 30c Absatz 4
      des Soldatengesetzes genannten Fällen eine Vergütung, soweit ein über einen dienstfreien Tag im Kalendermonat hinausgehender
      zeitlicher Ausgleich nicht gewährt werden kann.

(2) Die Vergütung beträgt 91 Euro für jeden Tag, für den keine Freistellung vom Dienst gewährt werden kann.

(3) Die Vergütung wird nicht gewährt

1. neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5,

2. für Dienst, der als erzieherische Maßnahme angeordnet worden ist, sowie für Dienst, der während der Vollstreckung
    von gerichtlicher Freiheitsentziehung, Disziplinararrest oder Ausgangsbeschränkung geleistet worden ist,

3. im Spannungs- oder Verteidigungsfall,

4. für Dienst im Bereitschaftsfall."


Anm.:
1. Es zählt der Kalendertag 00:00 - 24:00 Uhr
2. Es muss tatsächlich Dienst geleistet werden
3. Ob 1. Minute , oder 24 h im Dienst... spielt keine Rolle
4. Wird kein Dienst am Tag X geleistet, z.B. wegen EU oder Krank und von allen Diensten befreit, - kein Anspruch

    "Die  Vergütung  soll  weiterhin  nicht  gewhrt  werden, wenn  der  Dienst  wegen  Krankheit,  Urlaub  oder 
     sonstiger  Befreiung  von  der  Dienstverpflichtung  nicht  geleistet wird."

5. Freistellung hat Vorrang vor finanziellem Ausgleich ( 1 Tag FvD/Monat Muss, Heer > höherer Muss-Anteil > ergänzende ZDv für Heer )
6. Ausschließlich der zust. DV entscheidet, der Betroffene kann nur Vorschläge machen, wann FvD
7. Ein Wahlrecht des Betroffenen zw. FvD und Geld gibt es nicht
8. Wer Anspruch auf diese Leistung hat, bekommt daneben keine EZul DzuZ, diese wurde in den Pauschalbetrag eingerechnet
9. DZuZ gibt es auch nicht bei FvD.

    "EZulV § 5 Ausschluss der Zulage

      Die Zulage wird nicht gewährt

      (...)

       2. in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes (...)"






Begründung des Gesetzgebers:

Siehe Anhang,  Seite 102,  Zu Nummer 24 (§ 50a)

oder auf Bundestag.de , Drucksache 19/13396

LwPersFw:
Als Hinweis für alle Vorgesetzten und Bearbeiter...

Die notwendigen Vorschriften sind in Kraft.

Das neue Formular ist in der Formulardatenbank verfügbar.

Die erforderlichen Lohnarten sind in PersWiSys hinterlegt.

Damit können für alle Betroffenen - wenn zutreffend rückwirkend ab 01.01.2020 - und kein FvD gewährt wird,
die Bewilligungsbescheide erstellt und an die zuständigen Abrechnungsstellen versendet werden.

Und nicht die RDL vergessen ... die seit 01.01.20 eine RDL im 30c (4) geleistet haben ... und bereits wieder entlassen sind...

benjamin82:
Guten Tag,

ich habe Eine frage zum Thema ,

angenommen Uebung etc. in Rahmen 30c

jetzt wird entschieden Freistellung oder Auszahlung ,

bei Auszahlung ist damit alle abgegolten DUZ ebenso Ueberstunden,

bei Freistellung zaehlt jeder Tag, solbald Eine Minute anwesend als 1x FVD
-wie ist hier zuverfahren mit DUZ ? gibt es diesen noch?

als Beispiel: Sonntag Arbeitzeit 07:00 - 21:00  gibt es da dann nur 1xFVD oder auch DUZ als entschaedigung fuer Sonntags?

vielen Dank 



tank1911:
Die Antwort steht in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV):


Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Titel 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

§ 5 Ausschluss der Zulage

Die Zulage wird nicht gewährt

...

2. in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes

Bedeutet: Ist der Ausnahmetatbestand festgestellt, ist es unerheblich, ob vergütet oder freigestellt wird. Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten wird nicht gezahlt.


LwPersFw:
Und noch zur Ergänzung...


--- Zitat ---Wer Anspruch auf diese Leistung hat, bekommt daneben keine EZul DzuZ, diese wurde in den Pauschalbetrag eingerechnet
--- Ende Zitat ---

Das dadurch im Einzelfall, z.B. an einem Wochenende, geringere Vergütungen als vor Einführung des ATZ erfolgen, liegt in der Natur von Pauschalierungen, die für alle Soldaten gelten.



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