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zivile Berufsausbildung bei der Bw - Bewerbung
LwPersFw:
Für alle die noch keine Lehre absolviert haben...
...bietet die Bundeswehr auch diese Möglichkeit, ohne in eine soldatische Laufbahn einsteigen zu müssen.
D.h. man absolviert eine ganz normale zivile Lehre.
"Die Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr
Die Berufsausbildungen in den technischen Berufen - mit Schwerpunkten in der Elektro-, Flugzeug- und Fahrzeugtechnik -
werden fast ausschließlich in spezialisierten Ausbildungswerkstätten mit hauptamtlichem Ausbildungspersonal und modernster
Ausstattung durchgeführt.
Die Ausbildungswerkstätten befinden sich oft auf dem Gelände von militärischen Einrichtungen, wie zum Beispiel auf Flugplätzen
und militärischen Schulen oder in Einrichtungen der Bundeswehrverwaltung, daneben aber auch in den (Marine-)Arsenalbetrieben
und Wehrtechnischen Dienststellen. Hierdurch haben die Auszubildenden direkten Kontakt zum militärischen Bereich und der
bundeswehrspezifischen Ausstattung, was eine realitätsnahe Ausbildung - wie zum Beispiel für Fluggerätmechanikerinnen und
Fluggerätmechaniker am Eurofighter - gewährleistet."
Und neben den Ausbildungswerkstätten, weitere zivile Lehrausbildungen.
z.B. Verwaltungsfachangestellter
Mit erfolgreichen Abschluss der Lehre hat man dann mehrere Optionen:
- wenn freie Stellen verfügbar : Übernahme in ein ziviles Arbeitsverhältnis bei der Bundeswehr
- Bewerbung als Soldat auf Zeit - vorrangig in einer Verwendung wo der erlernte Beruf nutzbar ist > dadurch Einstellung als Uffz/StUffz
- suchen einer zivilen Arbeitsstelle außerhalb der Bundeswehr
Einige Ausbildungsmöglichkeiten sowie die Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze ändern sich jährlich.
Die nachfolgende Übersicht enthält einen Auszug der bei der Bundeswehr angebotenen Ausbildungsberufe.
Stand: 12/2024
Gärtnerin / Gärtner
Elektronikerin / Elektroniker für Automatisierungstechnik
Elektronikerin / Elektroniker für Betriebstechnik
Fachangestellte / Fachangestellter für Bäderbetriebe
Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter
Elektronikerin / Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Feinwerkmechanikerin / Feinwerkmechaniker
Holzmechanikerin / Holzmechaniker
Industriemechanikerin / Industriemechaniker
Kraftfahrzeugmechatronikerin / Kraftfahrzeugmechatroniker
Mechatronikerin / Mechatroniker
Fluggerätelektronikerin / Fluggerätelektroniker
IT-Systemelektronikerin / IT-Systemelektroniker
Pflegefachfrau / Pflegefachmann zivil
Mediengestalterin / Mediengestalter Digital und Print Fachrichtung Printmedien
Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement
Fachkraft für Lagerlogistik
Beton- und Stahlbetonbauerin / Beton- und Stahlbetonbauer
Metallbauerin / Metallbauer
Oberflächenbeschichterin / Oberflächenbeschichter
Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter
Land- und Baumaschinenmechatronikerin / Land- und Baumaschinenmechatroniker
Medientechnologin / Medientechnologe
Fluggerätmechanikerin / Fluggerätmechaniker
Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter
Köchin / Koch
Malerin & Lackiererin / Maler & Lackierer
Fachlageristin / Fachlagerist
Baustoffprüferin / Baustoffprüfer
Chemielaborantin / Chemielaborant
Werkstoffprüferin / Werkstoffprüfer
Fachangestellte / Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
Technische Produktdesignerin / Technischer Produktdesigner
Elektronikerin / Elektroniker für Informations- und Systemtechnik
Textillaborantin / Textillaborant
Kauffrau / Kaufmann im Gesundheitswesen
Elektronikerin / Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
Elektronikerin / Elektroniker für Geräte und Systeme
Fachinformatikerin / Fachinformatiker für Systemintegration
Umwelttechnologin / Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Fachinformatikerin / Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung
Tiermedizinische Fachangestellte / Tiermedizinischer Fachangestellter
Tischlerin / Tischler
Konstruktionsmechanikerin / Konstruktionsmechaniker
Anlagenmechanikerin / Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte / Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
Zahntechnikerin / Zahntechniker
Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker
Detaillierte Informationen zu den aktuell angebotenen Ausbildungsberufen...
https://www.bundeswehrkarriere.de/ihre-berufung/suche?hashtag=Hashtag-Ausbildung#auswahl=Ihre Interessen:Ausbildung
Im Link im Suchfenster "zivile Berufsausbildung" eingeben...
bzw hier suchen:
https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobFilter/none/OneColumn/?json=%257B%2522Langu%2522:%2522D%2522,%2522SearchCategory%2522:%255B%25220027%2522%255D%257D
bzw. bei den Bw-Beratungsstellen
siehe auch den Anhang beim Beitrag vom 17.02.2018 !!!
LwPersFw:
In Ergänzung zum Thema vom 18.02.2016...
...eine zivile Berufsausbildung bei der Bundeswehr ( im Status Zivil ! )
hier im Anhang auch noch eine Info-Broschüre des BMVg (Stand: August 2024)
oder hier
https://www.bundeswehrkarriere.de/ihr-arbeitgeber/downloads
dort "Broschüre Berufsausbildung"
Vor allem sind die frühzeitigen Stichtage zur Bewerbung zu beachten, da hier andere Regeln gelten, als bei Bewerbungen für eine Einstellung als Soldat !
[gelöscht durch Administrator]
LwPersFw:
--- Zitat von: LwPersFw am 17. Februar 2018, 10:32:00 ---In Ergänzung zum Thema vom 18.02.2016...
...eine zivile Berufsausbildung bei der Bundeswehr ( im Status Zivil ! )
hier im Anhang auch noch eine Info-Broschüre des BMVg
Vor allem sind die frühzeitigen Stichtage zur Bewerbung zu beachten, da hier andere Regeln gelten, als bei Bewerbungen für eine Einstellung als Soldat !
--- Ende Zitat ---
Ich erinnere an den Bewerbungsschluss für Lehrstellen
+ Ausbildung Beginn in 2025 und 2026
>>> Bewerbung bis: siehe die jeweilige Ausschreibung
https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#joblist/civGroup/TwoColumnsMidExpanded
Dort in der Filtermaske "Ausbildungsplätze" (zivile Berufsausbildung) und "Zivile Laufbahnen" (Beamtenausbildung) anzeigen lassen.
LwPersFw:
Die Ausbildungsvergütung als Lehrling
Stand: 01.03.2024
https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-08/bezuegebeispiele-berufsausbildung-data.pdf
"Als Auszubildender (m/w/d) der Bundeswehr profitieren Sie von einem sicheren Arbeitsplatz, an dem Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln, einem guten Ausbildungsgehalt sowie umfassenden sozialen Leistungen.
Die Auszubildenden genießen alle Vorteile und guten Leistungen des öffentlichen Dienstes.
VERGÜTUNG
Sie erhalten ein nach Ausbildungsjahren gestaffeltes Ausbildungsentgelt, eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen.
Diese richten sich nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
UNTERKUNFTSZUSCHUSS
Minderjährige Azubis, die nicht täglich an ihren Familienwohnort oder ständigen Wohnsitz zurückkehren können oder denen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist, erhalten einen Unterkunftszuschuss. Außerdem werden sie bei der Suche nach einer Wohnung am Ausbildungsort unterstützt.
FAMILIENHEIMFAHRTEN
Auszubildende, die nicht zu Hause wohnen können, weil die Entfernung zwischen Heimatort und Ausbildungsstätte zu groß ist, haben einmal im Monat Anspruch auf eine sogenannte Familienheimfahrt. Mit dem Reisekostenzuschuss nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes unterstützt die Bundeswehr sie, damit sie im engen Kontakt mit ihrer Familie bleiben können.
SOZIALDIENST DER BUNDESWEHR
Die Bundeswehr betreibt einen eigenen Sozialdienst, der alle Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien in rechtlichen und persönlichen sozialen Angelegen-heiten berät und vielfältig unterstützt. Die Palette reicht von Beratungsangeboten zu den staatlichen Versorgungsleistungen (zum Beispiel Mutterschutz, Heilbehandlungen, Krankenversicherung, Kindergeld) bis hin zur Beratung und Betreuung in persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlagen.
ERHOLUNGSURLAUB
Nach dem geltenden Tarif für Auszubildende des öffentlichen Dienstes haben Sie einen Anspruch auf 30 Tage. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub."
Regelung A-1341/10 "Unterbringung und Verpflegung von Auszubildenden in der Bundeswehr" Version 2 , vom 01.02.2020
Auszüge:
"102. Minderjährige Auszubildende können aus Fürsorgegründen einen Unterkunfts- und Verpflegungskostenzuschuss erhalten.
201. Zielgruppe sind Auszubildende der Bundeswehr, die nicht täglich an ihren Familienwohnort oder ständigen Wohnsitz zurückkehren können oder für die eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist.
2.1 Unterbringung
202. Die Unterbringung der Auszubildenden kann in Jugendwohnheimen, Privatquartieren oder in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr erfolgen.
203. Minderjährige Auszubildende sind vorrangig in Jugendwohnheimen kommunaler oder freier Träger oder in Privatquartieren unterzubringen.
204. Sollte eine Unterbringung nach den Nrn. 202 und 203 wegen Fehlens entsprechender Unterkünfte nicht möglich sein, so kann die Unterbringung auch in angemessenen Unterkünften des
freien Wohnungsmarktes in sinngemäßer Anwendung der Trennungsgeldverordnung erfolgen.
205. Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.
2.2 Verpflegung
206. Sofern am Standort Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung bereitgestellt wird, ist den Auszubildenden die Teilnahme daran zu ermöglichen.
2.3 Unterbringungs- und Verpflegungskosten
2.3.1 Unterbringung und Verpflegung in Jugendwohnheimen und Unterkünften außerhalb der Bundeswehr
207. Volljährige Auszubildende erhalten keinen Unterkunfts- und Verpflegungskostenzuschuss.
208. Ein Verpflegungskostenzuschuss wird nur bei Unterbringung in einem Jugendwohnheim bzw. einem Privatquartier gewährt, wenn diese Leistung Bestandteil des Unterbringungs- bzw. Mietvertrages ist.
209. Minderjährige Auszubildende, die die Voraussetzungen nach Nr. 208 erfüllen, erhalten auf Antrag einen Unterbringungs- und/oder Verpflegungskostenzuschuss nach Maßgabe des Abschnitts
3.1.3. Die Zuschussgewährung endet mit Ablauf des Monats, in dem die bzw. der Auszubildende das 18. Lebensjahr vollendet.
2.3.2 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr
210. Die Auszubildenden der Bundeswehr entrichten die Unterkunftspauschale für Angehörige der
Bundeswehr gemäß der Zentralvorschrift A1-1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“,
Anhang Teil A. Hinsichtlich der Einzahlung und des Nachweises der Unterkunftspauschale gilt
Abschnitt 2.2.4 der A1-1800/0-6570.
2.3.3 Unterbringung und Verpflegung am Sitz der Berufsschule
211. Bei notwendiger auswärtiger Unterkunft am Sitz der Berufsschule werden Auslagen für
Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe des Tarifvertrages für Auszubildende des
öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Berufsbildungsgesetz – in der jeweils
geltenden Fassung erstattet. Landesrechtliche Sonderregelungen bleiben hiervon unberührt.
2.3.4 Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung
212. Bei Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ist der nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegte Betrag zu entrichten.
3 Verfahren
3.1 Grundsätzliches
301. Die Auszubildenden sowie bei minderjährigen Auszubildenden ihre gesetzlichen Vertreter sind
nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages von der personalbearbeitenden Dienststelle über
diese Zentrale Dienstvorschrift zu unterrichten.
302. Die zuständige personalbearbeitende Dienststelle unterstützt die Auszubildenden bzw. bei
minderjährigen Auszubildenden ihre gesetzlichen Vertreter auf schriftlichen Wunsch bei der Suche und
Auswahl einer Unterbringungsmöglichkeit.
3.1.1 Unterbringung in Jugendwohnheimen und Unterkünften außerhalb der Bundeswehr
303. Die zuständige personalbearbeitende Dienststelle führt in Abstimmung mit der Leiterin bzw.
dem Leiter der Ausbildungsdienststelle rechtzeitig die notwendigen Vorverhandlungen mit den
Betreibern der Jugendwohnheime, Quartierwirten oder Vermietern und teilt das Ergebnis den
Auszubildenden bzw. bei minderjährigen Auszubildenden deren gesetzlichen Vertretern mit.
304. Der Unterbringungs- bzw. Mietvertrag ist von den Auszubildenden bzw. bei minderjährigen
Auszubildenden von deren gesetzlichen Vertretern abzuschließen.
305. Der Unterkunfts- und/oder Verpflegungskostenzuschuss ist innerhalb einer Ausschlussfrist
von drei Monaten schriftlich bei der zuständigen personalbearbeitenden Dienststelle zu beantragen.
Die Frist beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Unterbringungs- und/oder
Verpflegungskosten entstanden sind."
LwPersFw:
400 Lehrstellen sind aktuell ausgeschrieben.
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