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Autor Thema: Keine Unterkunft am neuen Standort  (Gelesen 6149 mal)

Micha88

  • Gast
Antw:Keine Unterkunft am neuen Standort
« Antwort #30 am: 13. September 2022, 21:21:15 »

Ok :)

Ich bin immer wieder dankbar über dieses Forum!!
Die „Spende“ für das Forum funktioniert noch, oder?

Kontakt mit Spieß hatte ich aufgenommen. -> 200/3
Es hieß mir wird was zu Verfügung gestellt.
Ich dachte da sofort an leben in der Gemeinschaft.

 
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200/3

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Antw:Keine Unterkunft am neuen Standort
« Antwort #31 am: 13. September 2022, 21:49:49 »

Dann war das evtl. ein Missverständnis zwischen Soldat und Spieß:

- Spieß stellt übergangsweise zur Verfügung was er eben hat, bis der Soldat "draußen" was gefunden hat
- Spieß weiß nicht, dass der Soldat TG-Empfänger ist und stellt auch wieder zur Verfügung was er eben hat
- Spieß denkt, der Soldat ist froh wenn er sich draußen nichts suchen muss und in der Kasernen wohnen darf (Kenne tatsächlich einige Kameraden die so drauf sind)...und stellt zur Verfügung was er eben hat

Irgendwas von dem oben genannten wird es wohl gewesen sein...   
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Micha88

  • Gast
Antw:Keine Unterkunft am neuen Standort
« Antwort #32 am: 14. September 2022, 09:11:45 »

Was ja passieren kann. So ganz sicher bin ich mir nicht mehr.

Also werde ich mal den KasFw anrufen.

Vielen Dank :)
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Bersti

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Antw:Keine Unterkunft am neuen Standort
« Antwort #33 am: 22. September 2022, 18:24:14 »

Ich bräuchte mal Hilfe in Verbindung mit TG. Ich habe mir jetzt eine Pendlerwohnung über den Wohnungsfürsorgeantrag zugelegt.

Heute habe ich diese beim Amt angemeldet, und die haben mir die Wohnung als Hauptwohnsitz eingetragen. Verliere ich jetzt meinen TG anspruch ?

Bzw was kann ich tun.

Wenn ich den TG Anspruch verliere bin ich quasi mittellos.
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LwPersFw

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Antw:Keine Unterkunft am neuen Standort
« Antwort #34 am: 22. September 2022, 19:01:28 »

Ich bräuchte mal Hilfe in Verbindung mit TG. Ich habe mir jetzt eine Pendlerwohnung über den Wohnungsfürsorgeantrag zugelegt.

Heute habe ich diese beim Amt angemeldet, und die haben mir die Wohnung als Hauptwohnsitz eingetragen. Verliere ich jetzt meinen TG anspruch ?

Bzw was kann ich tun.

Wenn ich den TG Anspruch verliere bin ich quasi mittellos.


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68762.msg699434.html#msg699434

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

funker07

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Antw:Keine Unterkunft am neuen Standort
« Antwort #35 am: 22. Oktober 2022, 15:35:51 »

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68762.msg699434.html#msg699434
Kann ich aus eigener Erfahrung so bestätigen.

Unbedingt die Dritte Anmerkung beachten:
In SASPF wird die TÜG-Wohnung nicht eingetragen.
Mir wäre so beinahe der TG-Anspruch aberkannt worden.
Vielleicht mit dem Spieß genauer drüber sprechen und nen kleinen Post-IT auf die Meldebescheinigung machen.
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