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Autor Thema: Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht  (Gelesen 6727 mal)

IcemanLw

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #15 am: 03. Mai 2020, 10:41:36 »

Ich hoffe sowas zeigt niemand beim Ordnungsamt an, die sind nur für den ruhenden Verkehr zuständig.
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Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

F_K

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #16 am: 03. Mai 2020, 10:48:10 »

Als "stärkerer" Verkehrsteilnehmer vorsätzlich schwächere Verkehrsteilnehmer zu gefährden ist rechtswidrig.

Sich dagegen legal zu wehren schützt nicht nur einen selber, sondern alle Verkehrsteilnehmer.

Das ist und war die Absicht der Regierung, des Verkehrsministers (auch der Länder) und des Bundesrates - aber "was wissen die schon!?"

Wer das grundsätzlich anders sieht - der will offensichtlich Anarchie.

(Damit bin ich hier aus dem Thread raus .. ich bitte anschließend alle, sich legal und verkehrsgerecht zu verhalten - es geht um den Schutz von Leben).
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Verteidiger

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #17 am: 03. Mai 2020, 11:25:29 »

Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.

Es sei mir aber die Anmerkung erlaubt:
- im Jahr 2017 haben Fussgänger 3 Menschen im Verkehr getötet
- 2 Menschen wurden durch Radfahrer getötet
- einige Tausend Menschen durch Menschen in KFZ - dazu viele Schwerverletzte, oft mit dadurch verursachten Behinderungen.

Wie muss ich mir eine Tötung durch einen Fußgänger vorstellen? Vorsatz (also z.B. schlagen) wird es ja eher nicht sein. Ausgerutscht und dann mit 150 KG auf ein Kind gefallen?
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HubschrauBär

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #18 am: 03. Mai 2020, 11:34:33 »

!F_K = Rechtswidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ist entsprechend zu ahnden.!

Fussgänger und Radfahrer! Wie soll das gehen? Die Leute sind mit Stöpseln im Ohr unterwegs und glotzen auf Bildschirm! Das ist Vorsatz!

Da haben Sie aber viel zu tun mit Meldungen an das Ordnungsamt!

Ein Taxifahrer anzeigen, der eh gleich wegfährt ist wohl mehr als unterste Schublade!
Es geht darum, dass der Taxifahrer da nächstes mal nicht mehr hält und die schwächeren Verkehrsteilnehmer aus ihrem geschützten Bereich auf die Straße verdrängen.
Hier der Taxifahrer, da die Paketdienste, oder andere die mal "nur kurz" halten.

Alles tragische Einzelschicksale.

Aber der Mangel an Parkflächen für diese Verkehrsteilnehmer kann nicht auf den Schultern der "Schwächeren" ausgetragen werden.
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F_K

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #19 am: 03. Mai 2020, 12:19:28 »

@ Verteidiger:

(Weil es eine Sachfrage ist)

Fussgänger tritt z. B. unvermittelt auf den Radweg, der (alte) Radfahrer stürzt deswegen unglücklich und verstirbt. Unfall mit Todesfolge - Verursacher - Fußgänger
Solche Fälle kommen extrem selten vor.

Tatsächlich 1000 x gefährlicher sind KFZ, deswegen ist diese Argumentation "aber die Radfahrer" ja so lächerlich - Radfahrer töten keine anderen Verkehrsteilnehmer (bis auf diese extremen Ausnahmen)
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Crocker

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #20 am: 03. Mai 2020, 12:33:52 »

@HubschrauBär

Bin da völlig bei Ihnen. Nur müssen sich alle daran halten. Radfahrer und Fussgänger sind Verkehrsteilnehmer und führen sich auf wie Unschuldslämmer und verhalten sich wie Rowdies.

Fussgänger die blind und taub durch die Gegend stolpern sind eine grosse Gefahr.

Radfahrer die plötzlich ausscheren, kreuz und quer ohne Rücksicht durch die Gegend sprinten, sind nicht selten, auch eine grosse Gefahr.

Autofahrer sind leicht zu identifizieren und zu bestrafen. Aber Autofahrer können nicht für alles im öffentlichen Verkehr verantwortlich gemacht werden. Da muss man schon mal eine Bresche schlagen und sich fragen, warum werden die Einen streng bestraft und die Anderen lachen sich kaputt.

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ulli76

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #21 am: 03. Mai 2020, 12:43:39 »

Habt ihr´s jetzt dann mal so langsam?
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sputn!k

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #22 am: 03. Mai 2020, 12:50:20 »

Es geht darum, dass der Taxifahrer da nächstes mal nicht mehr hält und die schwächeren Verkehrsteilnehmer aus ihrem geschützten Bereich auf die Straße verdrängen.

Ui. Dazu ein bisschen #offtopic.

Auf die Straße wurde da niemand verdrängt, weil alles von Häuserwand zu Häuserwand zur Straße (d.h. Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Fahrbahn, Parkstreifen, etc.) gehört. Auch muss hier zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen unterschieden werden. Der Radfahrstreifen ist ein Sonderweg und damit kein Teil der Fahrbahn. Er darf grundsätzlich nicht von anderen Fahrzeugen, als Fahrrädern (und ihnen gleich gestellten Fahrzeugen) befahren werden. Der Schutzstreifen hingegen ist Teil der Fahrbahn und darf bei Bedarf auch von anderen Fahrzeugen befahren werden. Halten darf man natürlich nach der Novelle auch auf dem Schutzstreifen nicht mehr. Allerdings ist das verkehrsbedingte Warten kein Halten und so kann es trotzdem noch zu Situationen kommen, bei denen der Radfahrer auf seinem Schutzstreifen nicht an einem Auto vorbeikommt, welches dort legal steht.

@ F_K war das ein Radfahr- oder ein Schutstreifen?

#b2t

F_K

Ich hab dich noch nie gemocht.

Zitat
Die erste Anzeige von mir wegen Halten auf Fahrradschutzstreifen mit Behinderung ist gleich am ersten Tag erfolgt - kostet nicht wenig und bringt dem Taxifahrer auch einen Punkt ...

.. da ist jetzt "Musik" drin ...

Jetzt fühle ich mich auf jeden Fall bestätigt. Ganz miese Nummer du wandelnde ZDv....

Und das ist natürlich eine katastrophale Einstellung. Seine Rechte durchzusetzen kann keine miese Nummer sein. Falschparker ist kein Kavaliersdelikt. Die Angewohnheit, sein Kfz überall fallen zu lassen, ist ne Sauerei und gehört immer geahndet. Die Ausreden: "nur mal kurz" und "wo sonst parken", können auch nicht gelten. Es gibt kein Recht auf kostenlose Parkplätze vor der Haustür.
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F_K

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #23 am: 03. Mai 2020, 13:22:30 »

Ein Schutzstreifen - und es war Halten und kein Warten.
Und nochmal: 5 Meter weiter hätte das Taxi legal Parken / Halten können - gebührenfrei sogar.
Sogar ein Halten auf der Spur wäre möglich gewesen - auch legal.

Nach BGH Rechtssprechung war es sogar Gewalt gegen mich.
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LwPersFw

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #24 am: 03. Mai 2020, 14:01:17 »


Tatsächlich 1000 x gefährlicher sind KFZ, deswegen ist diese Argumentation "aber die Radfahrer" ja so lächerlich - Radfahrer töten keine anderen Verkehrsteilnehmer (bis auf diese extremen Ausnahmen)

Um dies mal zu versachlichen...

"Der Straßenverkehr in Deutschland fordert Menschenleben:
3.059 Menschen kamen 2019 ums Leben, meldet das Statistische Bundesamt.
Immerhin, ein Rückgang von 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Auch die Zahl der Verletzten ist rückläufig:
384.000 Menschen wurden verletzt, ein Rückgang von 3 Prozent.
Der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren."

Davon getötete Radfahrer 2019:  426 Tote


Und ja, diese sind schwächer als Pkw/ Lkw ...

... aber nicht an allen dieser 426 Toten sind Pkw/ Lkw-Fahrer schuld.

Alle im Straßenverkehr müssen sich an die Regeln halten.

Der Taxi-Fahrer, der steht, wo er nicht stehen darf,  aber auch z.B. der Fahrrad-Kurier, der bei Rot über die Ampel ballert...

Und ja, Radfahrer töten nicht (bis auf wenige Ausnahmen)... aber wenn ich so einen Fahrrad-Kurier bei Rot töte... bin definitiv nicht ich schuld, nur weil ich der "Stärkere" war.

Bsp.:

"In  38,5  %  waren  Fahrradfahrer  die Verursacher  von schwerwiegenden Verkehrsunfällen  (Verkehrsunfälle  mit  Leichtverletzten,  Schwerverletzten und  Getöteten).  Bei  Verkehrsunfällen  mit  Getöteten  unter  Beteiligung  von Pedelecfahrern sind diese  sogar  in 85  %  der  Fälle  die Verursacher." 
Quelle: Verkehrsunfallstatistik für Nordrhein-Westfalen 2018


In dieser Diskussion fehlt klar die sachliche Differenzierung.

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F_K

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #25 am: 03. Mai 2020, 14:14:00 »

1. Da sind Alleinunfälle mit drin.
2. Ja, auch Radfahrer versachen  Unfälle und werden dadurch getötet - habe ich nie bestritten.
3. In 2017 hat es  KEIN einziger Radfahrer / Fußgänger "geschafft", einen PKW / LKW Fahrer zu töten.

Insoweit sind Radfahrer für KFZ Fahrende nicht "gefährlich" - verhalten sich diese fehlerhaft, gefährden sie sich selber.

Fahre einfach mal mit dem PKW in einer Autobahnbaustelle die vorgegebene Maximalgeschwindigkeit - von mir aus nicht Tacho, sondern GPS Messung - braucht man starke Nerven und Selbstbewusstsein.

Sieht man hier ja auch schön - ein nicht anwesender Taxifahrer hat beweisbar einen Fehler gemacht und zumindest behindert - aber er findet sofort nicht nur "Verteidiger", sondern der schwächere wird angegriffen.
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IcemanLw

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #26 am: 03. Mai 2020, 14:14:34 »

Bei Autofahrer vs Fahrradfahrer ist es nahezu immer der Radfahrer der körperlich nicht heil aus der Sache rauskommt.
Baut er Mist, muss er selbst die Konsequenzen tragen. Baut der Autofahrer Mist hat er nen Blechschaden. Isso.
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MMG-2.0

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #27 am: 03. Mai 2020, 15:51:17 »

Eben, deswegen trägt der Autofahrer, weil er mehr als 1to an Blech im Straßenverkehr bewegt, auch die Hauptverantwortung und wird dementsprechend auch so sanktioniert. Isso!

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InstUffzSEAKlima

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #28 am: 05. Mai 2020, 15:16:19 »

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nun einmal mit Risiken verbunden. Egal wie hoch die Bußgelder und Strafen geschraubt werden, es wird immer Verkehrstote und Verletzte geben. Auch wenn man in der Stadt nur 30 km/h erlaubt, außerorts vielleicht 60 und auf Autobahnen mit Ach und Krach 80 oder gar 100 dulden würde, hätte man weiter Opfer zu beklagen.

Maßnahmen müssen immer angemessen und verhältnismäßig sein. Wilder Aktionismus ist -wie überall- keine Lösung. Jeder weiß, dass es nicht ohne Verkehr funktioniert und auch der Individualverkehr eine Daseinsberechtigung hat und braucht.
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F_K

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Antw:Neuerungen zum Straßenverkehrsrecht
« Antwort #29 am: 05. Mai 2020, 15:31:19 »

@ InstUffzSEAKlima:

Quellen, Belege?

Und wir erklärst Du dann, dass es Städte gibt, die "Vision Zero" schon erfolgreich umgesetzt haben und an "beyond zero" arbeiten?

Unverhältnismäßig sind die niedrigen Strafen in DEU - keine Frage ...
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