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Autor Thema: ziviele Ausbildung als Koch Mietzuschuss von der Bundeswehr ?  (Gelesen 4976 mal)

ziviler Koch

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Hallo zusammen,
ich beginne Anfang August 2020 eine ziviele Ausbildung zum Koch in Munster.
Ich bin 16 Jahre alt.
Kann mir ggf. jemand von Euch sagen, ob oder und wie ich einen Mietzuschuss beantragen / bekommen kann.?
Muss dieser direkt bei der Bundeswehr, oder beim zuständigen Amt - Wohnungsamt? beantragt werden.?

Wie hoch wird ein solcher Zuschuss ungefähr sein ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Mühen
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BSG1966

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Wenn Sie Soldat sind, zahlt die Bundeswehr, wenn Sie Zivilist sind, müssen Sie sich da selbst drum kümmern.
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KlausP

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Ich würde ja bei der zukünftigen Ausbildungsstelle nachfragen. Dort sollte man kompetent Auskunft geben oder zu einem kompetenten Ansprechpartner weiter vermitteln können.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ziviler Koch

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Wenn Sie Soldat sind, zahlt die Bundeswehr, wenn Sie Zivilist sind, müssen Sie sich da selbst drum kümmern.

Danke für die schnelle Antwort, ja ich bin dann während der Ausbildung Zivilist.
An wen müsste ich mich dann wenden, an das zuständige Amt und dann Wohngeld bzw. einen Mitzuschuss beantragen ?
Danke & Gruß
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ziviler Koch

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Ich würde ja bei der zukünftigen Ausbildungsstelle nachfragen. Dort sollte man kompetent Auskunft geben oder zu einem kompetenten Ansprechpartner weiter vermitteln können.
Ja, Vielen Dank für die Antwort, das werde ich tun, bzw. habe ich das schon versucht aber noch niemanden erreicht.
Ich bleibe weiterhin am Ball.
Danke
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BSG1966

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Danke für die schnelle Antwort, ja ich bin dann während der Ausbildung Zivilist.
An wen müsste ich mich dann wenden, an das zuständige Amt und dann Wohngeld bzw. einen Mitzuschuss beantragen ?
Danke & Gruß

Wenn es keine bereitgestellten Unterkünfte gibt (das müssten Sie dann bei der Ausbildungsstelle erfragen), dann ist das zuständige Amt Ihr Ansprechpartner. Welches das genau in Ihrem Falle wäre müssten Sie am besten bei dem dortigen Bürgeramt (oder wie das da heißt) im nächsten Schritt erfragen.
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LwPersFw

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"Als Auszubildender (m/w/d) der Bundeswehr profitieren Sie von einem sicheren Arbeitsplatz, an dem Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln, einem guten Ausbildungsgehalt sowie umfassenden sozialen Leistungen.

Die Auszubildenden genießen alle Vorteile und guten Leistungen des öffentlichen Dienstes.

VERGÜTUNG

Sie erhalten ein nach Ausbildungsjahren gestaffeltes Ausbildungsentgelt, eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen.

Diese richten sich nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.

UNTERKUNFTSZUSCHUSS

Minderjährige Azubis, die nicht täglich an ihren Familienwohnort oder ständigen Wohnsitz zurückkehren können oder denen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist, erhalten einen Unterkunftszuschuss. Außerdem werden sie bei der Suche nach einer Wohnung am Ausbildungsort unterstützt.

FAMILIENHEIMFAHRTEN

Auszubildende, die nicht zu Hause wohnen können, weil die Entfernung zwischen Heimatort und Ausbildungsstätte zu groß ist, haben einmal im Monat Anspruch auf eine sogenannte Familienheimfahrt. Mit dem Reisekostenzuschuss nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes unterstützt die Bundeswehr sie, damit sie im engen Kontakt mit ihrer Familie bleiben können.

SOZIALDIENST DER BUNDESWEHR

Die Bundeswehr betreibt einen eigenen Sozialdienst, der alle Angehörigen der  Bundeswehr und deren Familien in rechtlichen und persönlichen sozialen Angelegen-heiten berät und vielfältig unterstützt. Die Palette reicht von Beratungsangeboten zu den staatlichen Versorgungsleistungen (zum Beispiel Mutterschutz, Heilbehandlungen,  Krankenversicherung, Kindergeld) bis hin zur Beratung und Betreuung in persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Notlagen.

ERHOLUNGSURLAUB

Nach dem geltenden Tarif für Auszubildende des öffentlichen Dienstes haben Sie einen Anspruch auf 30 Tage. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Zusatzurlaub."


AUSBILDUNGSENTGELD

Tabelle gültig 01.03.2019 bis 31.08.2020

1. Ausbildungsjahr 1018,26 €
2. Ausbildungsjahr 1068,20 €
3. Ausbildungsjahr 1114,02 €

4. Ausbildungsjahr 1177.59 €

4. Ausbildungsjahr falls zutreffend





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Dürfte dann wohl die Truppenküche im Offz-Lager werden. In meinen Augen eine der besten Küchen, die die Bw zu bieten hat und der "Küchenbulle" ist eine absolute Marke...wenn er noch im Dienst ist, bei meinem letzten Besuch dort hatte er wohl nicht mehr lange bis zur Rente.
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LwPersFw

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ziviler Koch

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vielen Dank für Eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Ich weiß zwar bis heute immernoch nicht wie hoch der Mitzuschuss sein wird, ich habe jetzt aber eine Wohnung in Munster und freue mich auf die Ausbildung.!
Das muss ich dann im Nachgang alles klären.
Aufgrund der Corona-Situation ist die Erreichbarkeit der Zuständigen nicht optimal.
DANKE  für Euren Einsatz !
Viele Grüße
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LwPersFw

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Antw:ziviele Ausbildung als Koch Mietzuschuss von der Bundeswehr ?
« Antwort #10 am: 14. Mai 2020, 10:56:52 »

vielen Dank für Eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Ich weiß zwar bis heute immernoch nicht wie hoch der Mitzuschuss sein wird, ich habe jetzt aber eine Wohnung in Munster und freue mich auf die Ausbildung.!
Das muss ich dann im Nachgang alles klären.
Aufgrund der Corona-Situation ist die Erreichbarkeit der Zuständigen nicht optimal.
DANKE  für Euren Einsatz !
Viele Grüße

Gut so und Viel Erfolg  :)

Wenn es mit dem Zuschuss geklärt ist, wäre es schön, wenn Sie die
Einzelheiten hier posten ... für Andere ... die dies auch nutzen möchten...

Wo zu beantragen ? Wie wird er berechnet ? Was muss beachtet werden? , etc. ...
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ziviler Koch

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Antw:ziviele Ausbildung als Koch Mietzuschuss von der Bundeswehr ?
« Antwort #11 am: 21. Mai 2020, 11:58:14 »

vielen Dank für Eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Ich weiß zwar bis heute immernoch nicht wie hoch der Mitzuschuss sein wird, ich habe jetzt aber eine Wohnung in Munster und freue mich auf die Ausbildung.!
Das muss ich dann im Nachgang alles klären.
Aufgrund der Corona-Situation ist die Erreichbarkeit der Zuständigen nicht optimal.
DANKE  für Euren Einsatz !
Viele Grüße

Gut so und Viel Erfolg  :)

Wenn es mit dem Zuschuss geklärt ist, wäre es schön, wenn Sie die
Einzelheiten hier posten ... für Andere ... die dies auch nutzen möchten...

Wo zu beantragen ? Wie wird er berechnet ? Was muss beachtet werden? , etc. ...

Vielen Dank für die guten Wünsche !

Weiß hier jemand im Forum, wieviel ein Koch (Zivilist, oder Solad) später so verdien kann bzw. wird ?
Ich überlege ggf. später als Soldat meine Ausbildung hinten dran zu machen.
Darüber habe ich im Moment aber noch zu wenig Informationen, was alle möglich ist...
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LwPersFw

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Antw:ziviele Ausbildung als Koch Mietzuschuss von der Bundeswehr ?
« Antwort #12 am: 21. Mai 2020, 12:20:35 »

Wie meinen Sie das ?

Zitat
Ich überlege ggf. später als Soldat meine Ausbildung hinten dran zu machen.

Sie absolvieren doch jetzt eine Lehre zum Koch...
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Ralf

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Antw:ziviele Ausbildung als Koch Mietzuschuss von der Bundeswehr ?
« Antwort #13 am: 21. Mai 2020, 12:33:05 »

Die militärische Besoldung richtet sich nach den Dienstgraden.
Erst einmal mit der Ausbildung anfangen, dann die Zwischenprüfung bestehen, dann schauen, wie es weiter geht. Wenn die Ausbildung durch die Bw gestuert wird, erfolgen auch Beratungsgespräche durch die örtlichen Karriereberater; da kann man sich dann auch ausgiebig erkundigen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:ziviele Ausbildung als Koch Mietzuschuss von der Bundeswehr ?
« Antwort #14 am: 21. Mai 2020, 12:41:56 »

Zitat
Weiß hier jemand im Forum, wieviel ein Koch (Zivilist, oder Soldat) später so verdien kann bzw. wird ?

Um @Ralf zu ergänzen...

Wenn Sie die Lehre als Koch erfolgreich abschließen und den Einstellungstest als Soldat auf Zeit, für die Unteroffizier-, oder
Feldwebellaufbahn, erfolgreich bestehen...

... und Bedarf in einer berufsnahen militärischen Verwendung besteht...

... hier VerpflegungsUffz oder VerpflegungsFw ...

würden Sie im Dienstgrad StUffz (bei Realschulabschluss) bzw. Uffz (bei Hauptschulabschluss) eingestellt.

Nach den aktuellen Besoldungstabellen würden Sie dann mit ca. 2000 € Netto, bei einer 41 h - Woche, starten.

Dafür muss sich ein Jungkoch schon ganz schön "strecken" ...

... und dieser hat i.d.R. keine 41 h - Woche, muss viel abends und am Wochenende arbeiten, ...

Dafür hat man im Zivilen mehr persönliche Entwicklungsmöglichkeiten... bei Leistung, Interesse und Eignung ...

Nicht jeder kann Sterne-Koch werden...  ;)
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