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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: KSK Kommandeur stellt "Ultimatum" an alle rechtsextremen Kameraden  (Gelesen 33762 mal)

200/3 ohne LoginDaten

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Ich habe den Autor persönlich in seiner Funktion als Militärseelsorger im Einsatz kennengelernt. Ist definitiv kein "Schnacker".
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200/3

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Streiche "Militärseelsorger", setze "Militärgeistlicher"...
Davon ab kann man bei dem Text auch an vielen Stellen "KSK" durch "Bundeswehr" ersetzen und es bleibt richtig.
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LwPersFw

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KSK - Bericht der Arbeitsgruppe Kommando Spezialkräfte
« Antwort #62 am: 06. Juli 2020, 06:49:15 »

Im Link der durch das BMVg veröffentlichte "Bericht der Arbeitsgruppe Kommando Spezialkräfte"


https://www.bmvg.de/resource/blob/273864/6ceb69f8b4b33c2c1393e21c61395dea/20200702-bericht-ag-ksk-data.pdf
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

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Hier mal ein Link zu einem Artikel zu „TichysEinblick“ zum Thema Politik - Bundeswehr - KSK. Zartbesaitete Links-Grüne Gutmenschen seien vorab gewarnt ...  ::)

https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/hoert-auf-mit-dem-getue-schafft-die-bundeswehr-ab/

(Wenn da was von Bezahlen aufploppt einfach auf „ich zahle schon“ klicken.)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

IcemanLw

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Ach komm schon, diese Erzkonservativen Clowns kann doch keiner Ernst nehmen. Der will Journalist sein und schreibt dann auf dem Niveau eines Forentrolls.
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Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

justice005

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Der Artikel fängt zwar gut an, lässt dann aber stark nach.

Denn egal wie hart man gedrillt ist, man darf trotzdem keine Waffen und Sprengmittel stehlen. Und auch als absolut Erzkonservativer kann man sehr wohl dem Boden der FDGO stehen
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F_K

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@ justice:

Gerade als Wertkonservativer und Demokrat (und als Soldat sowieso) MUSS man auf dem Boden der FDGO stehen.

Straftaten sind Straftaten.
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MMG-2.0

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Hier mal ein Link zu einem Artikel zu „TichysEinblick“ zum Thema Politik - Bundeswehr - KSK. Zartbesaitete Links-Grüne Gutmenschen seien vorab gewarnt ...  ::)

https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/hoert-auf-mit-dem-getue-schafft-die-bundeswehr-ab/

(Wenn da was von Bezahlen aufploppt einfach auf „ich zahle schon“ klicken.)

Nach den ersten drei Absätzen hatte ich keine Lust mehr zu lesen.

 „liberal-konservatives Meinungsmagazin“ als Eigenbeschreibung ist mehr eine Worthülse.
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Holgi33

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Bericht der Arbeitsgruppe Kommando Spezialkräfte

Zitat
Eine erhebliche Anzahl von Vorkommnissen im Bereich Rechtsextremismus bezieht sich auf Reservisten.

Bei Reservistinnen und Reservisten, die vorübergehend Dienst in der Bundeswehr leisten, ist gegenwärtig nicht gewährleistet, dass sie überhaupt über eine Sicherheitsüberprüfung verfügen.
Dies stellt einen Widerspruch zu der im Jahr 2017 eingeführten Soldateneinstellungsüberprüfung
dar.

Es sind dort hunderte Reservisten beordert, jedoch nur ein sehr kleiner Teil übt auch regelmässig. Ich behaupte einmal den harten Kern derer die oft oder immer da sind kennengelernt zu haben, zumal man sich mind. 2 x jährlich triff. Ich habe persönlich nicht einmal Tendenzen erkannt, die darauf hinweisen, dass einer der Kameraden Rechtsextrem wäre.

Bezüglich der SÜ besteht wirklich ein Mangel, den ich am eigenen Leibe erlebt habe. Erste SÜ3 im Jahr 2014 die nicht abgeschlossen wurde. Zweite SÜ3 im Jahr 2019, bei der ich dann die Formulare zurück bekam um diese so anzupassen, dass der MAD nichts zu meckern hat. Bis heute ist die aber auch noch nicht abgeschlossen.
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LwPersFw

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Zitat
Es sind dort hunderte Reservisten beordert, jedoch nur ein sehr kleiner Teil übt auch regelmässig. Ich behaupte einmal den harten Kern derer die oft oder immer da sind kennengelernt zu haben, zumal man sich mind. 2 x jährlich triff.
Ich habe persönlich nicht einmal Tendenzen erkannt, die darauf hinweisen, dass einer der Kameraden Rechtsextrem wäre.

Nur weil mal man persönlich nichts erkannt hat ... kann man nicht darauf schließen ... das es Etwas nicht gibt ...


"49 Entlassungen wegen Extremismus oder fehlender Verfassungstreue

Wegen extremistischer Verfehlungen oder fehlender Verfassungstreue aus dem Dienst entlassen wurden im Jahr 2019 insgesamt 49 Bundeswehrangehörige.
46 Entlassungen erfolgten wegen Rechtsextremismus, zwei wegen Islamismus, ein Soldat wurde als Linksextremist entlassen.
Gehen mussten sechs Offiziere, 16 Unteroffiziere und 27 Mannschaften.

Zudem wurden 773 Reservistinnen und Reservisten mangels Verfassungstreue oder wegen extremistischer Bezüge
vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr von ihrer Dienstleistungspflicht entbunden."




Und um es zu verdeutlichen... es geht hier nicht nur um DEN (Rechts)extremisten.

Sondern jede Form von fehlender Verfassungstreue. D.h. z.B. auch der "nur Mitmacher" ... der "Dulder" ...



"Erklärung über die Treuepflicht zum Grundgesetz

1.Belehrung

Nach § 41 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Beschäftigte des Bundes und andere Arbeitgeber, in deren
Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrzunehmen sind, verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind Beamtinnen und Beamte sowie nach §8 des
Soldatengesetzes, Soldatinnen und Soldaten verpflichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes anzuerkennen und durch ihr gesamtes Verhalten für deren Erhaltung einzutreten.

Dementsprechend darf als Beamtin/Beamter bzw. als Soldatin/Soldat nur eingestellt werden, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die
freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten; als Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer darf nur eingestellt
werden, wer die Gewähr dafür bietet, sich durch ihr/sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes zu bekennen.

Freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
(vgl. Urt. Vom 23.10.1952 – 1 BvB1/51 – BVerfGE 2, 1; Urt. Vom 17.08.1956 – 1 BvB2/51 –BVerfGE 5, 85) eine Ordnung, die unter Ausschluss
jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
dem Willen der jeweiligen Mehrheiten und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht
Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu dengrundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
sind insbesondere zu rechnen:

-Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten,vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,-die Volkssouveränität,
-die Gewaltenteilung,
-die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung,
-die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
-die Unabhängigkeit der Gerichte,
-das Mehrparteienprinzip,
-die Chancengerechtigkeit für alle politischen Parteien,
-das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition.

Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten einer Beamtin/ eines
Beamten, einer Soldatin/ eines Soldaten bzw. einer/eines Tarifbeschäftigten. Beamtinnen und Beamte/Soldatinnen und
Soldaten/Tarifbeschäftigte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, müssen mit ihrer Entlassung/ der Kündigung des
Arbeitsverhältnisses rechnen.

2.Erklärung

Ich bin über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden, dass meine Teilnahme an Bestrebungen,die gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten von Beamtinnen und
Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Tarifbeschäftigten unvereinbar ist. Aufgrund der mir erteilten Belehrung erkläre ich hiermit, dass
ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen werde, dass ichdie Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen
Grundordnung im Sinnes desGrundgesetzes zu bekennen (als Beamtin/ Beamter, Soldatin oder Soldat zusätzlich: und für deren Erhalt
einzutreten).

Ich versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise Bestrebungen unterstütze, deren Ziele gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind.

Ich bin mir bewusst, dass beim Verschweigen einer solchen Unterstützung die Ernennung zur Beamtin, zum Beamten, zur Soldatin oder
zum Soldaten bzw. die Einstellung als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer, als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen wird.
Arglistige Täuschung führt zur Entlassung bzw. zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses."



Und "jederzeit ... eintreten" bedeutet einschreiten bzw. melden.

« Letzte Änderung: 08. Juli 2020, 21:30:45 von LwPersFw »
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MMG-2.0

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http://nordhessen-journal.de/2020/07/11/bundeswehr-was-stimmt-nicht-beim-ksk-vielleicht-nur-der-verdacht

Als Nachrichtenoffizier weiß der Schreiber in dem Artikel sehr gut seine tendenziöse Botschaft gezielt zu setzen.
Alles andere als objektiv aufgearbeitet, darüber mit reihenweise Rechtefertigungsgründe gespickter Artikel.
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F_K

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So ein Blödsinn von Artikel "das war es auch schon, mehr nicht"

Unglaublich - war ja nur 2 kg Sprengstoff und ein Nebeltopf - also völlig "harmlos".

Ohne Zweifel gab es in der 2. Kp eine "Mauer des Schweigens", obwohl Aufklärung, Ermittlung und Aussage Pflicht gewesen wäre.

Wenn es "der Rest" nun nicht verstanden hat, steht auch dort die Auflösung an ...
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FoxtrotUniform

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Der Artikel unterstreicht dennoch einige Aspekte, u.a.:

1. Der ominöse Hauptmann ist ein in der Ausbildung gescheiterter, auffälliger Soldat, was medial (und in unserer Organisation) nicht weiter diskutiert wurde.

2. Das KSK kann sich nicht öffentlich wehren, da keiner vor die Presse treten darf.

3. Der Kommandeur wird
unangemessen behandelt; Die Führung hat - laut Arbeitsgruppe - versagt, Konsequenzen für den Kommandeur gibt es nicht (stattdessen ist einer der Hauptakteure in der „Ermittlungsgruppe“).

4. Kaum einer kennt den Verband und erlaubt sich ein Urteil (wer dort selbst dient, Verwandschaft hat oder häufig kooperativ zusammen arbeitet wird anders denken).

5. Der Sachverhalt um Munition sowie den OStFw wird relativiert (was unkommentiert vom BMVg in der Presse breit getreten wurde und sich tatsächlich ereignet hat, ist schon ein enormer Unterschied.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

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