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Autor Thema: ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?  (Gelesen 6318 mal)

GoetheInstitut

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #15 am: 18. Mai 2020, 17:42:10 »

Zitat
Die Ausbildung ist dieselbe:
GA in einem Verband der Truppengattung
SGA der Truppengattung
Fahnenjunker Lehrgang an dem jeweiligen Ausbildungszentrum der Truppengattung
Englisch Lehrgang
Führungspraktikum
Modul Heeresprägung an der OSH (2 Wochen)
Offizierlehrgang an der OSH
Offizierlehrgang (heutiger OL 3) der Truppengattung

Besten Dank für die detaillierte Info


Zitat
Ist denn nicht klar, wo für einen der Fahnenjunkerlehrgang stattfindet, je nachdem in welche Truppengattung man kommt? Z.B. J, FschJg nach Hammelburg, usw..

Ist mir auch nicht ganz klar - ich bin davon ausgegangen, dass mit Bestehen der SGA die Truppengattung festgelegt ist
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KlausP

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #16 am: 18. Mai 2020, 18:03:07 »

GA und SGA dauern zusammen 6 Monate. Beim Diensteintritt zum 01.07. sollten die also zum Jahresende abgeschlossen sein. Zum Diensteintritt 01.07. steht aber die Lehrgangsplanung für das Folgejahr noch nicht fest. Deshalb werden Sie innerhalb der ersten Monaten (meine persönliche Einschätzung so etwa zum Beginn der SGA) eine „Ausbildungs- und Verwendungsplanung“ vom BAPersBw bekommen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Altgedienter294

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #17 am: 27. Juni 2020, 10:35:55 »

Diese Info ist super. Dankeschön. Um welche Vorschrift handelt es sich? Und von wann?
Ich hatte letzte Woche zwei Mannschaften mit je 3 Jahren Vordienstzeit und konnte denen mangels Kenntnis dieser Neuregelung nur den Werdegang a. d. W. anbieten.
Es steht ja immer noch in der GAIP, dass ROA derzeit überarbeitet wird.
Ich werde Beiden gleich am Montag die neue Möglichkeit aufzeigen.
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Altgedienter294

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #18 am: 28. Juni 2020, 09:06:22 »

Dankeschön für den Impuls. Ich schaue morgen im Dienst selbst nach.
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schokoraspel

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #19 am: 03. März 2022, 19:15:26 »

Da man diesen Thread via google direkt findet und das Thema nichts an Aktualität verliert bzgl. ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit schreib ich meine aktuellen Erfahrungen hier mit rein.
Der Karriereberater sagte mir letzte Woche nach Rücksprache mit seinem Chef, dass man bei der Vordienstzeit für ROA i. W. unter 11 Monaten und 30 Tagen bleiben muss.
Ich hatte vorher allerdings auch einen Berater, der es als unproblematisch ansah. (Das sollte nicht zu sehr verwundern, da es vergleichsweise selten nachgefragt wird.)

Aufgrund der Unstimmigkeiten hier und im Karrierecenter hab ich dann selbst zwei mal in Siegburg angerufen. (Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VI.
Personalführung Reservisten) Erst ging man davon aus, dass es möglich ist, aber die Suche in den Vorschriften brachte mir per Mail folgende Antwort: "Leider ist eine Laufbahnausbildung ROA i.W. mit Vordienstzeit nicht möglich.".
Ob es da nun bei der Zeit im Sinne von 11 Monate und 30 Tage noch eine Unterscheidung gibt geht nicht hervor. Da ich eh drüber bin war das für mich in der Anfrage auch nicht wichtig.
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LwPersFw

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #20 am: 17. März 2022, 16:08:31 »

Aus dem aktuellen Bericht 2021 der Wehrbeauftragten:

"Ein Ärgernis ist auch die unzureichende Information der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden darüber, dass nach der gesetzlichen Regelung ihre Vordienstzeiten zwingend angerechnet werden,
wenn sie nach ihrem freiwilligen Dienst in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes wechseln und sich für den dafür erforderlichen Ausbildungszeitraum
als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichten möchten. Da diese Ausbildung der Reserve im Wehrdienst innerhalb von drei Jahren absolviert werden muss und die Mindestverpflichtungszeit
als Soldatin oder Soldat auf Zeit zwei Jahre beträgt, dürfen Bewerberinnen und Bewerber höchstens ein Jahr Vordienstzeit haben.


Ein hochmotivierter Freiwilligen Wehrdienst Leistender, dessen Bewerbung die Bundeswehr wegen seiner Vordienstzeiten von mehr als einem Jahr abgelehnt hatte, monierte, dass weder
der zuständige Personalfeldwebel noch die S1-Abteilung von dieser Regelung gewusst und ihn informiert hätten. Im Ergebnis habe er monatelang ein Ziel verfolgt, welches von Anfang
an zum Scheitern verurteilt gewesen sei.



Das Bundesministerium der Verteidigung teilte mit, die rechtlichen Grundlagen für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve im Wehrdienst seien im Handbuch für die
Personalbearbeitung beschrieben. Dort finde sich auch der eindeutige Hinweis auf ein zwingendes Anrechnen von Vordienstzeiten. Jeder Truppenteil sei somit unterrichtet.
Das reicht aber offenbar nicht aus. Die Informationen für die zuständigen Bearbeiter und die Freiwillig Wehrdienst Leistenden selbst müssen deutlich besser werden.
Zum Beispiel könnte die Bundeswehr die Soldatinnen und Soldaten schon bei Dienstantritt aktiv darüber aufklären. Die Bundeswehr kann es sich nicht leisten, gutes Personal zu verlieren."

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Ralf

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #21 am: 17. März 2022, 16:21:47 »

Zitat
Zum Beispiel könnte die Bundeswehr die Soldatinnen und Soldaten schon bei Dienstantritt aktiv darüber aufklären. Die Bundeswehr kann es sich nicht leisten, gutes Personal zu verlieren."
Das ist mal wieder so typisch Wehrbeauftragtenreferentensprech:
- klar könnte man dieses und das. Wenn man all das machen würde, was dort unter "könnte" steht, würden ganze Legionen nichts anderes machen
- erzähle ich nun jedem der 20.000 Einzustellenden am DA, aber pass auf, falls du ggf. mal ROA machen willst, dann solltest du vielleicht deinen Widerruf ziehen, weil deine Dienstzeit ja 1:1 angerechnet werden wird?
- wird jetzt schon so viel während der Beratung, der Einplanung und bei der Einstellung gesagt, da bleiben eh nur ein paar Prozent hängen, stellen wir ja immer auch hier wieder fest
- "gutes Personal"...provokativ gefragt: woher will sie wissen, dass da nur gutes drunter leidet?

Es ist immer einfach von oben äh außerhalb zu kritisieren und zu sagen "ihr hättet, ihr solltet, ihr müsstest". Genauso wie das geforderte "dokumentieren der Beratungsinhalte in SAP".  Kostet auch wieder ewig Zeit, geht von der Beratungszeit ab, der Arbeitstag hat nun einmal nicht unendlich viele Stunden. Und was hat man davon? Dass man später nachweisen kann, das wurde gesagt oder auch nicht gesagt. Ändert ja eh nichts daran, dass auf irgendeiner Seite ansch. etwas schief gelaufen ist, entweder hat's der Berater vergessen zu sagen oder es ist nicht hängen geblieben. So ne Absicherungsmentalität und das Eigennutzen: damit man später in den Stllgn zu den Eingaben eindeutiger eine (Schuld)-Zuweisung machen kann.
Was da an Arbeitszeiten verbrannt wird mit dem Bericht. So und nun reg ich mich wieder ab, liegt vllcht daran, dass eben an so einigen Absätzen sitze und tllgn schreiben muss zu Dingen, die wir bereits vorher schon schriftlich zugearbeitet hatten, aber nicht im Bericht aufgeführt wurden. da wird ja auch nur das reingenommen, was in den Kram passt.  ::)
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Andi8111

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #22 am: 17. März 2022, 16:45:34 »

Und wieder dieses wichtige Thema... und zum inoffiziell gescheiterten Versuch der Einführung einer ITU RegSan? Kein Wort^^
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wolverine

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #23 am: 18. März 2022, 14:03:36 »

Wenn ich einmal wieder zuarbeite wird das besser  ;)
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LwPersFw

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #24 am: 18. März 2022, 18:17:05 »

Und wieder dieses wichtige Thema... und zum inoffiziell gescheiterten Versuch der Einführung einer ITU RegSan? Kein Wort^^

Im Newsletter Februar 2022 zum ITU RegSan liest sich das aber anders...  ;)
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Zübli

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #25 am: 05. Mai 2022, 16:57:59 »

@ PzPiKp:

So wie es jetzt aussieht, ist die Vorschrift geändert worden und SaZ 3 ROA auch für Kameraden mit Vordienstzeit möglich.

Ist das wirklich so? War heute beim Berater und dort hieß es "geht nur bei unter einem Jahr Vordienstzeit und dann auch nur SAZ 2."
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schokoraspel

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #26 am: 08. Mai 2022, 14:37:20 »

Du zitierst einen Beitrag von Mai 2020 und auf Seite 2 steht noch einiges dazu.

Zu dem eigentlichen Thema mal ganz simpel gefragt:
Natürlich gibt es die Regeln wie von LwPersFw zitiert, aber sollte man sich nicht dran setzen und sie ändern?
Es klingt unpassend, wenn man Interessierte aufgrund von eher geringen vorigen Diensten ausschließt.
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wolverine

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #27 am: 08. Mai 2022, 14:48:08 »

Dann auf! So etwas gehört in den Bericht des Wehrbeauftragten!
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Deepflight

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #28 am: 08. Mai 2022, 19:02:46 »

Naja, wir sind in Deutschland, da hat sowas immer irgendwelche rechrlichen Gründe. Ich kenne die auch nicht, aber es wird Sie geben. Wenn du das in Form eines schriftlichen Bescheids bekommen hast, leg mal Wiederspruch ein, dann bekommst ja eine Begründung. Interessieren würde es mich auf jeden Fall auch, warum das so ist.
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MARSAB2

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Antw:ROA im Wehrdienst mit Vordienstzeit - Implikationen ?
« Antwort #29 am: 04. Mai 2023, 16:47:43 »

Ich krame das mal raus weil ich gerade das selbe Problem habe.

Habe die ASSA für Ungediente gemacht, 4 Wochen lang. Anschließend ein paar Wehrübungen, ca 6 Wochen ind Summe.

Habe mich für den ROA SAZ03 beworben und man sagte mir gerade am Telefon man könne mir nur den SAZ02 anbieten aufgrund meiner Vordienstzeit.

Gibt es das irgendwo schriftlich, dass es mit maximal 12 Monaten möglich sein sollte den SAZ03 zu machen oder habe ich das hier falsch interpretiert.

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