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Autor Thema: WDB-Verfahren Ablehnung  (Gelesen 2473 mal)

Joprommi

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WDB-Verfahren Ablehnung
« am: 14. Mai 2020, 19:43:19 »

Moin,

Ich brauche mal euren erfahrenen Rat.
Habe ein WDB-Verdahren laufen seit über einem Jahr wegen PTBS.
Ich hatte mich, da die Verfahren ja sehr lange dauern mal schlau gemacht wegen dem Bearbeitungsstand und auch den PTBS-Beauftragen hierzu um Hilfe gebeten.
Nun habe ich vorab erfahren, dass eine Aufnahme in die Schutzzeit nahezu ausgeschlossen ist, da ich während der Dienstzeit 6 Sitzungen bei einer Psychologin hatte und somit die Erkrankung schon währenddessen erkannt wurde (DZE war 2017).
Bedeutet, dass ich gesund aus dem Dienst entlassen wurde. Zum Motto selber schuld, hättest eben was gesagt.
Wie PTBS verläuft und die Verschlossenheit die ein betroffener empfindet sei nun mal dahin gestellt.
Hat jemand Rat, wie man da vorgehen kann, ob es irgendwelche Schlupflöcher finden kann, dass man diese Ablehnung verhindern kann.
Bin für jeden Tipp dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
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ulli76

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #1 am: 14. Mai 2020, 20:11:26 »

Hä? Ich verstehe die Frage nicht.

Du warst wegen den Symptomen schon mal in Behandlung und die Psychologin hat kein PTBS feststellen können. aber jetzt willst du irgendwie das PTBS anerkannt bekommen? Wird halt schwierig, aber die Regel gibt es nicht direkt. Deswegen dauert das Verfahren wohl auch so lange.

Wird doch irgendwelche gutachterlichen Stellungnahmen zu dem Ganzen geben?
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Joprommi

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #2 am: 14. Mai 2020, 20:19:28 »

Hallo,

Ja, es wurde PTBS festgestellt.
Ich leide schon seit dem Einsatz darunter.
Ich war nie geheilt (das ist nicht heilbar), aber es wird so ausgelegt, dass ich es bin und deswegen wird es wohl abgelehnt, da ich schon mal in Behandlung war.
Ich habe ein aktuelles Gutachten gemacht für das Verfahren mit klarer Diagnose und ein aktuelles Gutachten aus einem Krankenhaus in dem ich mich habe einweisen lassen.
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ulli76

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #3 am: 14. Mai 2020, 20:32:51 »

"schon einmal in Behandlung gewesen" ist kein Ausschluss für eine Anerkennung. die Begründung muss eine andere sein. Da  muss was anderes auch nicht stimmen.

Die behandelnden Ärzte (und damit auch das Krankenhaus) sollen nicht begutachten. Von denen kann nur eine Stellungnahme kommen, aber kein Gutachten.

Die Diagnose ist nicht das einzige- man braucht auch die Kausalität.
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Andi8111

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #4 am: 14. Mai 2020, 20:36:38 »

Und ich halte es für ein Gerücht, dass eine schwere Depressive Episode mit Wahn, psychotischen Symptomen und somatoformen Symptomen nicht heilbar wäre, halte ich für ein Gerücht. Eine PTBS ist nämlich nichts anderes....
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ulli76

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #5 am: 14. Mai 2020, 20:57:43 »

"Ich war nie geheilt (das ist nicht heilbar), aber es wird so ausgelegt, dass ich es bin und deswegen wird es wohl abgelehnt, da ich schon mal in Behandlung war."

Der Satz ist auf verschiedenen Ebenen schlichtweg falsch.
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Joprommi

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #6 am: 14. Mai 2020, 21:43:24 »

Gesagt wurde mir:

Mit der gleichen Diagnose kann man nicht wieder eingestellt werden.
Natürlich wurden TIC-Zettel bewertet usw, aber eine Anerkennung ist schwierig.
Auch die Entkopplung des WDB-Verfahrens wurde abgelehnt, trotz der Voraussetzung nach der Einsatzunfallverordnung, wenn eine bewaffnete Auseinandersetzung stattgefunden hat. Dies war bei mir der Fall.
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ulli76

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #7 am: 15. Mai 2020, 05:59:49 »

Ich verstehe kein Wort von dem was du gerade schreibst.

Was hat die Tatsache, dass man mit einem PTBS nicht regulär eingestellt werden kann, mit deinem Verfahren zu tun?
WER erzählt dir das alles immer?

Mein TIpp: Organisier dir einen Lotsen. Mit deinen Fragen hier kommen wir nicht weiter.
« Letzte Änderung: 15. Mai 2020, 06:01:26 von ulli76 »
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Tommie

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #8 am: 15. Mai 2020, 07:52:55 »

Ich halte das oben geschilderte auch für sehr wirr!

Folgende Fragen stellen sich mir:

1. Was ist denn als Antwort auf Ihren Antrag, aufgrund der Einsatzunfallverordnung wieder eingestellt zu werden, als Antwort gekommen?

2. Mit wem von Seiten der Bundeswehr, außer dem PTBS-Beauftragten, haben Sie in dieser Angelegenheit Kontakt?

3. Hatten Sie schon Kontakt mit der Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte bei BAPersBw in St. Augustin?

Merke: Auf Anträge folgen Bescheide, die ggf. anfechtbar sind! Wer fragt, dem kann geholfen werden!

Und was ich aus Ihren Postings entnehme ist vogelwilder Aktionismus ohne Ziel und Zielrichtung, der zu gar nichts führt!
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LwPersFw

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Antw:WDB-Verfahren Ablehnung
« Antwort #9 am: 15. Mai 2020, 11:06:17 »

Was hat die Stelle des PTBS-Beauftragten zu Ihrem Fall gesagt ?

Ggf. ist die Auslegung/Anwendung des Folgenden das Problem, da Ihre Erkrankung, so wie Sie schildern, bereits vor DZE bekannt war und behandelt wurde:

"Nach § 6 Absatz 5 des EinsatzWVG können ausgeschiedene einsatzgeschädigte Soldatinnen
und ausgeschiedene einsatzgeschädigte Soldaten, deren nicht auf Lebenszeit angelegtes Wehrdienstverhältnis
durch Zeitablauf geendet hat oder aus diesem Grund beendet worden ist, einen Anspruch
auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art haben, wenn ihre im Wehrdienstverhältnis
erlittene gesundheitliche Schädigung erst nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erkannt worden ist
und die Schädigung ausschlaggebend für die Nichteingliederung in das Arbeitsleben ist."


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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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