Die ganze Diskussion um IGF/KLF, etc. ist vollkommen überflüssig...
Die Ausgangsaussage dieses Threads war ja:
Trotzdem möchte ich zu einem Beitrag etwas anmerken:
Naja vielen würde es an der Uni gut tun, wenn sie sich darauf besinnen würden, dass es ihre Aufgabe ist, dass Studium zu schaffen. Also das ganze militärische erstmal hinten anstellen und zunächst einmal Student sind.
Das sehe ich komplett anders. Auch im Studium ist man in allererster Linie Soldat! Und das sollten die Studenten nicht vergessen. Es gibt genug Studenten, die meinen, für sie würden militärische Regeln nicht mehr gelten und sie könnten sich vor militärischen Ausbildungen drücken.
Es gab da mal einen Studenten, der fand sich wegen Gehorsamsverweigerung vor dem Truppendienstgericht wieder, weil er sich mit allen möglichen Tricks, Ausreden und Weigerungen vor der militärischen Ausbildung gedrückt hat (San-Ausbildung, IGF, Schießen und vieles mehr). Seine Einlassung, "das sei ja alles nicht so wichtig für einen Studenten" kam dabei gar nicht gut an. Im Urteil fanden sich deutliche Worte. Es gab ein saftiges Beförderungsverbot, und das tut einem Leutnant ziemlich weh. Damit kann man nicht nur höchstwahrscheinlich den Hauptmann innerhalb der Regelverpflichtungszeit vergessen, sondern auch jegliche BS-Ambitionen. Und das ist auch richtig so.
Da wurde eine These in den Raum gestellt ...
... und mit
einem Einzelfall vermeintlich belegt.
Dieser Einzelfall taugt als Beleg aber nicht mal ansatzweise, da der Betroffene sich anscheinend
bewusst allen Pflichten entzogen hat,
ohne das seine vorgebrachten Gründe
nachvollziehbar waren.
Dies hat also nichts mit den Studenten zu tun, die sich bemühen,
Ihre Grundpflichten zu erfüllen, die der Dienstherr an Sie stellt.
DAS fordert der Dienstherr:
"Das Studium an einer Universität der Bundeswehr (UniBw) ist regelmäßig integraler Bestandteil der Ausbildung der Offiziere des Truppendienstes.
Die studierenden Offiziere (studOffz), studierenden Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (studOA) haben die Pflicht,
ihr Studium so zu gestalten, dass sie das Regelstudienziel zum frühest möglichen Zeitpunkt, d.h. in der Regelstudienzeit erreichen."
An dieser Forderung hat der studierende Soldat sein Handeln auszurichten.
Egal an welcher Uni der Soldat studiert.
Wer dieser Vorgabe gerecht wird, kann - über die regelmäßig geforderten IGF/KLF-Leistungen hinaus - soviel "rödeln" wie er will ... wer dies aber nicht tut... macht definitiv etwas falsch... spätestens wenn dadurch der erfolgreiche Abschluss des Studiums gefährdet ist.
Verpflichtungen während des Studiums
Während des Studiums sind die KLF und Fremdsprachenkompetenz auch eigenverantwortlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern.
Dies schließt den regelmäßigen Nachweis der geforderten Leistungen in den IGF und zur KLF gemäß den Festlegungen in der AnTrA Nr. 10 ein, wie auch den Nachweis des aktuellen SLP.
Wenn der
Dienstherr also festlegt, dass
+
zuerst das Studium kommt > Pflicht zum erfolgreichen Abschluss
+ zusätzlich nur das o.g. Mindestmaß an IGF/KLF etc. zu erbringen ist
Was soll dann diese Diskussion über persönliche Befindlichkeiten?
Die Soldaten haben diese Vorgaben des Dienstherrn zu erfüllen.
Und sollte es im studentischen Alltag vorkommen, dass die zusätzlichen Pflichten, z.B. auf Grund organisatorischer Probleme, nicht umfassend erfüllt werden können... dann ist das eben so.
Dies hat ja nicht der Soldat zu vertreten.
Dieser hätte nur ein Verhalten zu vertreten, wie im Bsp von @justice.
Beides ändert aber nichts an der
Primär-Pflicht des Soldaten - frühestmögliches Bestehen des Studiums.
Deshalb heißt es, in der Abwandlung des von @justice Genannten:
Der Student
ist Soldat - und hat als
erste Pflicht ... sein Studium zeitgerecht erfolgreich abzuschließen!
Wer es sich
leisten kann,
zusätzlich zum
geforderten Mindestmaß IGF/KLF, etc. , noch 100 Märsche zu machen, 20 x Schießen zu gehen und
trotzdem seine Primär-Pflicht erfüllt... gut so und Respekt!
Wer das aber nicht kann ... hat zu Lernen ! - nicht weil ich das sage - sondern der Dienstherr!