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Autor Thema: Kommandierung zur Bundeswehrfachschule  (Gelesen 4030 mal)

VP eines Soldaten

  • Gast
Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« am: 23. Mai 2020, 09:58:52 »

Guten Tag zusammen,

momentan bin ich auf der Suche nach festen Quellen, die einen Antrag zur Förderung einer Bildungsmaßnahme an einer Bundeswehrfachschule begünstigen.
(Quellen: BFöV, SVG und SG unterstützen diesen Antrage bereits jedoch noch schwammig)

Der Soldat möchte gerne auf die Bundeswehrfachschule um ein Fachabitur in Sozialpädagogik zu erhalten. Sein Ziel ist dann die Offizierslaufbahn im Truppendienst.
Seine Dienstzeit endet am 30.Okt.2025 (SaZ 8)
Leistungen sind laut Vorgesetzten top und würden ihn auch unterstützen.

Meine Fragen an euch.
Habt ihr schon mal Erfahrung in diesem Bereich?
Muss die Einheit dann den Soldaten kommandieren?

(BfD am Standort ist sich diesbezüglich unschlüssig)

Beste Grüße
die VP eines Soldaten
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2Cent

  • Gast
Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #1 am: 23. Mai 2020, 10:16:05 »

Schauen sie Mal hier...
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/organisation-/bildungszentrum-der-bundeswehr-/bundeswehrfachschule

Wird das Mal grob umrissen.
Kurzfassung, Antrag , BaPers, Rest ergibt sich.
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LwPersFw

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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #2 am: 23. Mai 2020, 10:21:29 »

Ich gehe mal davon aus ... der Soldat unterliegt dem alten BFD-Recht.
Da Sie von Kommandierung sprechen...

Dann wird er ja ab Beginn seines Rechtsanspruch BFD auf DPäK-BFD geführt.

Wie er diese Zeit zur schulischen bzw. beruflichen Qualifizierung nutzt, ergibt sich aus dem Förderplan, den er mit dem zuständigen BFD-Berater erstellt.

Dieser muss ihm ja sagen können was rechtlich förderbar ist.

Wenn möglich ... rechtzeitig beantragen ... und sehen ob die Bewilligung erfolgt.
zu beachten z.B. § 9 und 13 BFöV

Erfolgt diese... erfolgt alles weitere in Abstimmung BFD...BAPersBw.

Die Einheit ist da nicht zuständig.
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DeltaEcho

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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #3 am: 23. Mai 2020, 10:59:03 »

Welche Verpflichtungszeit hat der Kamerad denn und das Alter würde mich auch interessieren?
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VP eines Soldaten

  • Gast
Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #4 am: 23. Mai 2020, 11:06:17 »

Danke für die Antworten.

Der Soldat ist seit dem 1.Nov.2017 in der Bundeswehr und ist momentan 21 Jahre alt.
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Ralf

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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #5 am: 23. Mai 2020, 11:16:54 »

Wie soll er denn da jetzt zur eine Bw-Fachschule kommandiert werden? Er ist doch ganz normal im Dienst.
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VP eines Soldaten

  • Gast
Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #6 am: 23. Mai 2020, 11:29:17 »

Wie soll er denn da jetzt zur eine Bw-Fachschule kommandiert werden? Er ist doch ganz normal im Dienst.

Aufgrund dessen, da sich die Interessen des Soldaten geändert haben und er in die Offizierslaufbahn übergehen möchte, hatte sich der Soldat bereits auch bei anderen Vorgesetzten darüber informiert.

Mehre Quellen haben ihn den Hinweis gegeben, dass er sein Fachabitur an der Bundeswehrfachschule machen kann wenn er sich kommandieren lässt.

Auch der BfD Berater X hatte den Soldaten dem Tipp gegeben.
BfD Berater Y hatte bereits nachgefragt, warum der Soldat nicht seinen Abschluss bei der Bundeswehrfachschule macht.

Andere Quellen wiederum besagen, dass der Soldat nach der SLV § 23 Absatz 2 die Voraussetzung erfüllt und zum Test zugelassen werden kann.
An diesem Punkt scheiden sich wieder die Geister.

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VP eines Soldaten

  • Gast
Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #7 am: 23. Mai 2020, 11:32:23 »

Hinweis der noch genannt wurden ist.

BfD: Der DV kann den Soldaten vom Dienst freistellen bzw kommandieren damit er zur Bundeswehrfachschule kommandiert werden kann.
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F_K

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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #8 am: 23. Mai 2020, 11:56:36 »

Frage:

Bildungsvoraussetzung des Soldaten?

Natürlich kann man sich mit Realschulabschluss und Ausbildung "theoretisch" als OA bewerben, praktisch sind die Chancen aber bei Null.
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VP eines Soldaten

  • Gast
Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #9 am: 23. Mai 2020, 12:05:06 »

Frage:

Bildungsvoraussetzung des Soldaten?

Natürlich kann man sich mit Realschulabschluss und Ausbildung "theoretisch" als OA bewerben, praktisch sind die Chancen aber bei Null.

Unabhängig davon, dass der Soldat nur den Realschulabschluss besitzt.
Die SLV § 23 sagt etwas anderes als die A-1340/49. Nicht verwechseln.
und Praktisch haben wir an unserem Standort genügend Beispiele für Offiziere mit Realschule und Ausbildung
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LwPersFw

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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #10 am: 23. Mai 2020, 12:09:27 »

Danke für die Antworten.

Der Soldat ist seit dem 1.Nov.2017 in der Bundeswehr und ist momentan 21 Jahre alt.

Damit gilt für ihn ausschließlich das neue BFD-Recht.

Und auch hier gilt ... entscheidend ist der Förderplan ... der zwischen Soldat und BFD aufgestellt wird.

Und hier KANN ggf. zum Tragen kommen:

§ 4 BFöV Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit

(1) Förderungsfähig sind Bildungsmaßnahmen fachberuflicher und berufsübergreifender Art.

Soweit dies im Einzelfall nach dem Förderungsplan notwendig ist, kann im Rahmen der dienstzeitbegleitenden Förderung auch schulische Bildung gefördert werden.

§ 17 gilt entsprechend."



§ 5 BFöV Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung

"(1) Gefördert wird die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der Bundeswehrfachschulen..."


Und auch nochmal ... der DV kann nur bestätigen, dass dienstliche Gründe einer Teilnahme nicht entgegen stehen... wenn dem so sein sollte.

Freistellung/Kommandierung liegt bei anderen Stellen.

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Andi8111

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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #11 am: 23. Mai 2020, 13:57:29 »

Aber das ist doch Mumpitz. Man wird den Soldaten doch nicht jetzt, offenbar kurz nach dem Ende der dienstpostengerechten Ausbildung zur Teilnahme an der schulischen Ausbildung 5 Jahre vor DZE freistellen. Das ist doch niemals im Interesse des Dienstherren...
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Ralf

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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #12 am: 23. Mai 2020, 15:04:06 »

Eben. Das ist wohl eher ein theoretischer Konstrukt. Der Wunsch, sich umzuorientieren und den Bildungsabschluss während der Dienstzeit nachzuholen ist zwar ehrenwert, jedoch nicht realistisch.

Zitat
SLV § 23 Absatz 2
Hierzu bitte mal die Zulassungsvoraussetzungen in der ZDv A-1340/49 Nr. 702 lesen.
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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #13 am: 23. Mai 2020, 18:43:38 »

.... Das ist doch niemals im Interesse des Dienstherren...

Deshalb schrieb ich ja

Zitat
... der DV ...wenn dem so sein sollte.

... der Kurs geht ca. 1 Jahr


Entscheidend ist hier aber zuerst der Förderplan. Und hier ist der BFD zuständig.

Und dieser sollte dem Soldaten erklären, wozu das SVG da ist ... und dies ist [b]nicht[/b] die Förderung einer militärischen Karriere.

Sondern:

§ 3 SVG Zweck und Arten

(1) Die Leistungen der Berufsförderung und der befristeten Dienstzeitversorgung sollen den Soldaten auf Zeit nach
Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit eine individuelle Qualifizierung ermöglichen, sie auf die Zeiten der
zivilberuflichen Bildung und der Tätigkeits- oder Beschäftigungssuche vorbereiten, diese Zeiten finanziell
absichern und die Soldaten auf Zeit bei der Tätigkeits- und Beschäftigungssuche unterstützen.

Alle Leistungen der Berufsförderung dienen der angemessenen Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.



Deshalb würde es mich sehr überraschen, wenn solch ein Förderplan aufgestellt und umgesetzt werden würde.
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Antw:Kommandierung zur Bundeswehrfachschule
« Antwort #14 am: 23. Mai 2020, 23:00:58 »

Etwas anders gelagert aber dennoch ähnlich: Mir ist persönlich ein Fall bekannt, bei dem ein UmP direkt im Anschluß an seine Laufbahnausbildung sein (Voll)Abitur BFD-gefördert an einer Abendschule nachgeholt hat. Hierfür wurde der Soldat für immerhin 3 Jahre von sämtlichen Lehrgängen/Übungen/Einsätzen freigestellt. Ziel war auch hier die Bewerbung als Offizier im Truppendienst. Mit viel "goodwill" scheint einiges zu gehen, da müssen aber wirklich alle Beteiligten mitspielen (BFD, DV, Köln...). Den abschließenden Ausgang der Geschichte habe ich damals aufgrund eigener Versetzung nicht mehr mitbekommen...habe aber gehört, dass der Kamerad es tatsächlich geschafft haben soll.
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