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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Autor Thema: Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!  (Gelesen 17628 mal)

Stempelkissen

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #15 am: 06. Juni 2020, 23:00:17 »

Alles klar dann vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich gehe dann einmal von Jahren aus bis die Überprüfung abschlißend bearbeitet wird. Dies wäre ja nicht zu meinem Nachteil.   8)

Noch eine letzte Frage! Gibt es im gehobenen nichttechnischen Dienst überhaupt DP die keine SÜ benötigen? Wie sieht es z.B bei den BWDLZen aus? Ich selbst bin bei der WTD in Eckernförde, dort ist die SÜ2 Sab Schutz für alle DP notwendig. Ansonsten kein Zugang zur Liegenschaft.
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Lidius

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #16 am: 07. Juni 2020, 00:09:04 »

Alles klar dann vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich gehe dann einmal von Jahren aus bis die Überprüfung abschlißend bearbeitet wird. Dies wäre ja nicht zu meinem Nachteil.   8)

Noch eine letzte Frage! Gibt es im gehobenen nichttechnischen Dienst überhaupt DP die keine SÜ benötigen? Wie sieht es z.B bei den BWDLZen aus? Ich selbst bin bei der WTD in Eckernförde, dort ist die SÜ2 Sab Schutz für alle DP notwendig. Ansonsten kein Zugang zur Liegenschaft.

Wo jetzt welche SÜ gebraucht wird muss nicht unbedingt öffentlich diskutiert werden, aber du kannst dir sicher sein, dass es genug DP ohne SÜ gibt.
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Stempelkissen

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #17 am: 07. Juni 2020, 20:25:47 »

Alles klar dann vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich gehe dann einmal von Jahren aus bis die Überprüfung abschlißend bearbeitet wird. Dies wäre ja nicht zu meinem Nachteil.   8)

Noch eine letzte Frage! Gibt es im gehobenen nichttechnischen Dienst überhaupt DP die keine SÜ benötigen? Wie sieht es z.B bei den BWDLZen aus? Ich selbst bin bei der WTD in Eckernförde, dort ist die SÜ2 Sab Schutz für alle DP notwendig. Ansonsten kein Zugang zur Liegenschaft.

Wo jetzt welche SÜ gebraucht wird muss nicht unbedingt öffentlich diskutiert werden, aber du kannst dir sicher sein, dass es genug DP ohne SÜ gibt.

Vielen Dank für deine Infos. Aber dir Frage bleibt nach wie vor offen. Du sagtest ja, dass eine fehlende SÜ2 keine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtfertigt. Dennoch stellt sich ja die Frage welche Auswirkungen eine nichtbestandene SÜ2 hätte (angenommen dir Probezeit dauert noch 1 Jahr und beispielsweise 6 Monate vor dem Ende der Probezeit würde die SÜ versagt werden)

Wie verhält sich z.B die Situation mit der Probezeitbeurteilung?

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Ralf

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #18 am: 07. Juni 2020, 20:40:51 »

Zitat
Wie verhält sich z.B die Situation mit der Probezeitbeurteilung?
Nun mal Hand aus Herz: meinst du, irgendjemand weiß, wie der dann zuständige Vorgesetzte das in seine Beurteilung einfließen lässt?  ::)
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #19 am: 07. Juni 2020, 21:11:20 »


Aber dir Frage bleibt nach wie vor offen.


Und dabei wird es auch bis zum Vorliegen des abschließenden Bescheides des Geheimschutzbeauftragten bleiben.

Denn erst dann kann ... ausgerichtet an Ihrem Einzelfall ... sachgerecht das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Wie schon mehrfach gesagt  ... alles andere hier wäre Spekulation auf der Ebene Glaskugel.

Das ist in diesen Sachverhalten nun einmal so.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Stempelkissen

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #20 am: 08. Juni 2020, 00:19:42 »


Aber dir Frage bleibt nach wie vor offen.


Und dabei wird es auch bis zum Vorliegen des abschließenden Bescheides des Geheimschutzbeauftragten bleiben.

Denn erst dann kann ... ausgerichtet an Ihrem Einzelfall ... sachgerecht das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Wie schon mehrfach gesagt  ... alles andere hier wäre Spekulation auf der Ebene Glaskugel.

Das ist in diesen Sachverhalten nun einmal so.



Alles klar dann bleibe ich weiter geduldig und warte bis der Bescheid vorliegt.

Ich versuche dann ruhig zu bleiben und alles auf mich zukommen zu lassen. Und sollte mir die SÜ2 tatsächlich verwehrt bleiben, soll mir eben ein DP ohne SÜ zugegeteilt werden.

Auch wenn mir bereits mitgeteilt wurde dass eine fehlende SÜ Auswirkungen auf zukünftige Beförderung haben wird und ich ja darüber nachdenken sollte ob eine Trennung von meiner Frau nicht für die zukümftige Karriere sinnvoll wäre. Soöche Aussagen halte ich scjon für grenzwertig.

Beste Grüße
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LwPersFw

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #21 am: 08. Juni 2020, 06:58:43 »


Aber dir Frage bleibt nach wie vor offen.


Und dabei wird es auch bis zum Vorliegen des abschließenden Bescheides des Geheimschutzbeauftragten bleiben.

Denn erst dann kann ... ausgerichtet an Ihrem Einzelfall ... sachgerecht das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Wie schon mehrfach gesagt  ... alles andere hier wäre Spekulation auf der Ebene Glaskugel.

Das ist in diesen Sachverhalten nun einmal so.


Auch wenn mir bereits mitgeteilt wurde dass eine fehlende SÜ Auswirkungen auf zukünftige Beförderung haben wird und ich ja darüber nachdenken
sollte ob eine Trennung von meiner Frau nicht für die zukümftige Karriere sinnvoll wäre. Solche Aussagen halte ich schon für grenzwertig.


Das ist Unsinn. Denn es gibt genügend Personen in der Bw, die aus verschiedensten Gründen keine SÜ haben … und trotzdem Karriere gemacht haben. Inkl. zeitgerechter Beförderung.

Klar sollte aber sein, WENN es dazu kommt, dass ein Sicherheitsrisiko festgestellt wird, dass man dann einen Karriereweg wählen sollte,
bei dem auf der Karriere-Leiter nicht zwingend die Besetzung eines Dienstpostens werden wird, der dann z.B. eine Ü3 erfordert...
Da empfiehlt sich ein Personalentwicklungsgespräch mit Ihrem Personalführer beim BAPersBw (ZDv A-1340/16, Pkt 4.2).
"Die Personal bearbeitende Stelle führt mit den Beamtinnen und Beamten erstmalig nach der Beendigung der Probezeit ein Personalentwicklungsgespräch,
danach bei Bedarf auf Veranlassung der Personal bearbeitenden Stelle oder auf Wunsch der Beamtinnen und Beamten. Diese Gespräche sollen neben den
notwendigen Maßnahmen der Qualifizierung für die konkrete Verwendung auch die Entwicklungsmöglichkeit der Beamtin oder des Beamten in ihrer bzw.
seiner jeweiligen Laufbahn zum Inhalt haben
."


Aber wie gesagt … Genaues erst wenn der Bescheid vorliegt.

Viel Glück
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #22 am: 08. Juni 2020, 08:29:33 »

… Auch wenn mir bereits mitgeteilt wurde dass eine fehlende SÜ Auswirkungen auf zukünftige Beförderung haben wird und ich ja darüber nachdenken sollte ob eine Trennung von meiner Frau nicht für die zukümftige Karriere sinnvoll wäre. Solche Aussagen halte ich schon für grenzwertig.

Dass der erste Teil sinnbefreit ist, können Sie sich schon an den fünf Fingern einer Hand abzählen ;) ! Wer aus nachvollziehbaren Gründen keine SÜ bekommt, wird auf einen Dienstposten versetzt, auf dem er keine SÜ benötigt! Außerdem ist das "Bestehen" einer SÜ kein verifizierbares Kriterium für eine Beförderung! Und ein Vorgesetzter, der sich dabei erwischen lässt, den zweiten Teil Ihres Zitates abzusondern, hat ein richtig ernsthaftes Problem! So eine Aussage geht gar nicht! Wenn diese Aussage vor Zeugen geschieht, würde ich mich darüber beschweren und dann entspannt zurücklehnen und warten, was passiert, denn der Vorgesetzte wird wohl dann bald der frühere Vorgesetzte sein ;) !

Nochmal: So lange Ihre Ehefrau und der Rest von deren Verwandtschaft in einem Land der ehemaligen Sowjetunion oder in China lebt, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keine Sicherheitsfreigabe erhalten. Lebt Ihre Ehefrau ab Ende diesen Jahres bei Ihnen in Deutschland, ist die Ehefrau nicht mehr das Problem, sondern mehr die in einer Diktatur lebende Verwandtschaft von ihr. Auch für diese Situation will ich Ihnen nicht allzu viel Hoffnung machen! Aber letztendlich hilft hier nur, wie bereits mehrmals geraten, abzuwarten, wie die Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten ausfallen wird!

Meine Erfahrungen mit den Ländern der ehemaligen Sowjetunion sind durchaus umfangreicher ;) ! Ich war schon sehr oft in einigen dieser Länder, z. T. dienstlich, zum Teil privat, und spreche leidlich gut russisch, so dass ich in diesen Ländern zumindest der Regionalsprache mächtig bin und nur schwer über den Tisch gezogen werden kann. Für sehr viele, durchaus sehr attraktive Frauen aus den erwähnten Ländern ist Deutschland das "gelobte Land" und sie würden alles dafür geben, hier in Sicherheit und Wohlstand leben zu können, weil dies in ihren Ländern u. U. nicht so möglich ist. Aber für jemanden der im Staatsdienst ist und für seine Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung benötigt, ist die Entscheidung für eine Ehefrau aus einem der Länder meist eine "suboptimale Entscheidung", aber … wo die Liebe hin fällt ;) !
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Stempelkissen

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #23 am: 08. Juni 2020, 13:15:21 »

… Auch wenn mir bereits mitgeteilt wurde dass eine fehlende SÜ Auswirkungen auf zukünftige Beförderung haben wird und ich ja darüber nachdenken sollte ob eine Trennung von meiner Frau nicht für die zukümftige Karriere sinnvoll wäre. Solche Aussagen halte ich schon für grenzwertig.

Dass der erste Teil sinnbefreit ist, können Sie sich schon an den fünf Fingern einer Hand abzählen ;) ! Wer aus nachvollziehbaren Gründen keine SÜ bekommt, wird auf einen Dienstposten versetzt, auf dem er keine SÜ benötigt! Außerdem ist das "Bestehen" einer SÜ kein verifizierbares Kriterium für eine Beförderung! Und ein Vorgesetzter, der sich dabei erwischen lässt, den zweiten Teil Ihres Zitates abzusondern, hat ein richtig ernsthaftes Problem! So eine Aussage geht gar nicht! Wenn diese Aussage vor Zeugen geschieht, würde ich mich darüber beschweren und dann entspannt zurücklehnen und warten, was passiert, denn der Vorgesetzte wird wohl dann bald der frühere Vorgesetzte sein ;) !

Nochmal: So lange Ihre Ehefrau und der Rest von deren Verwandtschaft in einem Land der ehemaligen Sowjetunion oder in China lebt, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keine Sicherheitsfreigabe erhalten. Lebt Ihre Ehefrau ab Ende diesen Jahres bei Ihnen in Deutschland, ist die Ehefrau nicht mehr das Problem, sondern mehr die in einer Diktatur lebende Verwandtschaft von ihr. Auch für diese Situation will ich Ihnen nicht allzu viel Hoffnung machen! Aber letztendlich hilft hier nur, wie bereits mehrmals geraten, abzuwarten, wie die Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten ausfallen wird!

Meine Erfahrungen mit den Ländern der ehemaligen Sowjetunion sind durchaus umfangreicher ;) ! Ich war schon sehr oft in einigen dieser Länder, z. T. dienstlich, zum Teil privat, und spreche leidlich gut russisch, so dass ich in diesen Ländern zumindest der Regionalsprache mächtig bin und nur schwer über den Tisch gezogen werden kann. Für sehr viele, durchaus sehr attraktive Frauen aus den erwähnten Ländern ist Deutschland das "gelobte Land" und sie würden alles dafür geben, hier in Sicherheit und Wohlstand leben zu können, weil dies in ihren Ländern u. U. nicht so möglich ist. Aber für jemanden der im Staatsdienst ist und für seine Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung benötigt, ist die Entscheidung für eine Ehefrau aus einem der Länder meist eine "suboptimale Entscheidung", aber … wo die Liebe hin fällt ;) !

So ist es.

Angenommen ich erhalte einen negativen Bescheid und lege dagegen Wiederspruch ein, liegt dann erst einmal ein Verfahrenshemmnis vor? d.h. ist die SÜ bis zum evtl gerichtlichen Enrscheid bzw. im aussergerichtlichen Rechtsbehelf erst einmal "weg" und ich darf diesen DP auch schon jetz (nach negativentscheid des Geheimschutzbeauftragten) nicht mehr begleiten?
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KlausP

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #24 am: 08. Juni 2020, 13:30:37 »

Zitat
... Angenommen ich erhalte einen negativen Bescheid und lege dagegen Wiederspruch ein, ...

Bei der SÜ erhält man einen förmlichen Bescheid, der auch noch widerspruchsfähig ist? Das wäre mir aber neu.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #25 am: 08. Juni 2020, 13:55:37 »

Ein Widerspruch / Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
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Tommie

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #26 am: 08. Juni 2020, 14:08:16 »

Nach dem Gespräch mit dem MAD ist der weitere Ablauf so, dass der MAD den Geheimschutzbeauftragten die Ergebnisse seiner Ermittlungen vorlegt. Danach würde Sie der Geheimschutzbeauftragte anschreiben und Ihnen mitteilen, dass die ermittelten Umstände geeignet sind, ein Sicherheitsrisiko gemäß § 5 Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu begründen. Dies hätte dann zur Folge, dass Sie eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht oder nicht mehr ausführen dürfen. Vor einer endgültigen Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten erhalten Sie dann Gelegenheit, zu den ermittelten Umständen innerhalb von drei Wochen ab Erhalt des Schreiben Stellung zu nehmen, weil ansonsten nach den vorliegenden Erkenntnissen entschieden wird.

Es wird wahrscheinlich wie folgt enden: Gemäß § 5 SÜG in Verbindung mit ZDv A-1130/3 wird ein Sicherheitsrisiko bei Ihnen festgestellt werden, weil eine besondere Gefährdung Ihrer Person durch Anbahnungs- und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste bei Ihnen die Besorgnis der Erpressbarkeit begründen (§ 5, Absatz 1, Satz1, Nummer 3 SÜG)!

Und diese Entscheidung ist quasi nicht anzufechten, auch vor dem Hintergrund dessen, was ich Ihnen zu diesem Thema bereits berichtet habe!
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Tommie

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #27 am: 08. Juni 2020, 14:11:09 »

Ach ja, bevor ich es vergesse! Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Geheimschutzbeauftragte Sie anschreibet, weil er beabsichtigt, bei Ihnen ein Sicherheitsrisiko festzustellen, sind Sie aus allem raus, was höher als "VS - NfD " (Vom Spieß - Nur für Dich ;D !) eingestuft ist! Ab da hat Ihr Sicherheitsbeauftragter dafür zu sorgen, dass Sie dazu keinen Zugang mehr erhalten!
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F_K

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #28 am: 08. Juni 2020, 14:16:07 »

Anmerkung:

Natürlich kann die Entscheidung angefochten werden - wir leben ja in einem Rechtsstaat.

Was Tommie sagen möchte:

Diese Fallkonstellation ist der "Klassiker" warum ein Sicherheitsrisiko GERICTHSFEST und sachlich nachvollziehbar begründet quasi festgestellt werden MUSS.
Da gibt es nicht den "Hauch" einer falsch ausgeführten Ermessensentscheidung - hier ist das Ermessen faktisch auf Null reduziert.

Diese Fallkonstellation führt z. B. auch dazu, dass eine schon erteilte Ü3 widerrufen werden muss - eben weil das Risiko nicht in der überprüften Person liegt, sondern bei der mit zu überprüfenden Person.
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Tommie

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Antw:Abgelehnte Sicherheitsüberprüfung HILFE!!!
« Antwort #29 am: 08. Juni 2020, 14:24:58 »

Der Kamerad "F_K" hat absolut recht, aus der Nummer kommt man nicht mal mit dem Gericht raus, weil die quasi schon "komplett durchexerziert" wurde! Ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen Ihr Disziplinarvorgesetzter die Absicht des GSB eröffnet, bei ihnen ein Sicherheitsrisiko festzustellen, sind Sie nicht mehr in einer Tätigkeit einzusetzen, die eine SÜ erfordert! "Gekündigt" werden Sie deswegen jedoch eher nicht ;) !
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