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Autor Thema: Dienstunfähigkeit während der Ausbildung  (Gelesen 1795 mal)

Chern187

  • Gast
Dienstunfähigkeit während der Ausbildung
« am: 21. Juni 2020, 12:07:18 »

Liebe Gemeinde,

ich habe folgendes Anliegen: Angenommen ich beginne eine Ausbildung zum SanOA und werde während des Studiums dienstunfähig, Gründe dafür kann es ja vielerlei geben, beispielsweise einen Autounfall.

Werde ich dann von der BW entlassen? Wenn ja, verliere ich dabei auch meinen Studienplatz oder dürfte ich den behalten?

Diese Szenario erscheint mir durchaus realistisch zu sein, deshalb wäre ich sehr dankbar über ein paar Informationen, soweit jemand sich damit auskennt.

Vielen Dank  :)


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LwPersFw

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Antw:Dienstunfähigkeit während der Ausbildung
« Antwort #1 am: 21. Juni 2020, 14:49:26 »

Wenn in einem DU-Verfahren festgestellt wird, dass Sie nicht mehr in der Bw als Soldat verwendet werden können ... werden Sie entlassen.


Bzgl. der Frage, was dann mit dem Studienplatz geschieht...
... habe ich keine aktuelle Quelle in diesem Kontext... DU vs SanOA-Studium


Aber bzgl. KDV vs SanOA-Studium gibt es z.B. dieses Urteil des BVerwG:

BVerwG 1 WB 33.13 v. 16.07.2013

Auszug:

"Das Recht eines Soldaten, die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu betreiben, wird durch die in Rede stehenden Erlasse und Weisungen des Bundesministeriums der Verteidigung nicht berührt.

Die vom Antragsteller behauptete Gefährdung des Studiums ist im Übrigen nicht nachvollziehbar.

Der Bundesminister der Verteidigung hat dazu (im Vorlageschreiben vom 3. Juni 2013, Seite 17) vorgetragen, dass der einem Soldaten - hier dem Antragsteller -zum ersten Semester zunächst aufgrund seiner Bundeswehrzugehörigkeit zugewiesene Studienplatz personenbezogen sei und ihm erhalten bliebe.

Die Zuweisung des Studienplatzes wird mithin durch die Aufhebung der Beurlaubung nicht berührt;

soweit sich anderweitige Auswirkungen auf die Zuweisung des Studienplatzes ergeben sollten, wären für den Rechtsschutz nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die allgemeinen Verwaltungsgerichte zuständig. Gegen Verzögerungen der ihn betreffenden Verfahren ist ein Soldat dabei hinreichend dadurch geschützt, dass er neben den regulären Rechtsbehelfen die Rechtsbehelfe des vorläufigen Rechtsschutzes ergreifen kann.

Es verstößt auch nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn der Widerruf der Beurlaubung bereits nach Antragstellung und nicht erst nach erfolgter Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausgesprochen wird. Der Dienstherr ist nicht gehalten, eine Ausbildung vorläufig weiter zu fördern, wenn der geförderte Soldat währenddessen selbst die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses betreibt, mit der die Ausbildung für den Dienstherrn nutzlos wird. Im Übrigen hat der Antragsteller die Möglichkeit hinzunehmen, dass während der Bearbeitung seines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und der gleichzeitigen Aufhebung seiner Beurlaubung gewisse Zeitverluste im Studium eintreten. Diese Zeitverluste greifen nicht in das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG ein; sie halten sich wegen des Gebots der vorrangigen Entscheidung im KDV-Verfahren (§ 4 KDVG) ohnehin in überschaubaren Grenzen, wobei die Verzögerungen im Verfahren des Antragstellers - nach dem unwidersprochenen Vorbringen des Bundesministers der Verteidigung im Vorlageschreiben - wesentlich darauf beruhten, dass der Antragsteller gegenüber dem für die Anerkennung zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Begründung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Bundesamtes vom 17. August 2012 noch bis zum 21. Mai 2013 nicht vorgelegt hatte."



Meine Meinung:

Wenn also ein KDV'ler den Studienplatz nicht verliert, obwohl er ja das Ausscheiden aus der Bw vollumfänglich selbst veranlasst und somit selbst zu vertreten hat...

... dürfte erst recht kein Kamerad den Studienplatz verlieren, der schicksalhaft so schwer erkrankt, dass er, obwohl er dies nicht wollte, entlassen werden muss.
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Chern187

  • Gast
Antw:Dienstunfähigkeit während der Ausbildung
« Antwort #2 am: 21. Juni 2020, 14:58:08 »

Ja, da stimme ich dir zu, vielen Dank für die ausführliche Antwort.

 :) :) :) :)
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F_K

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Antw:Dienstunfähigkeit während der Ausbildung
« Antwort #3 am: 21. Juni 2020, 16:15:06 »

Unabhängig davon: Das Risiko DU / BU ist vorhanden, zwar unwahrscheinlich, aber existenzbedrohend.

Daher sollte man sich, gerade in jungen Jahren (ohne Vermögenswerte) dagegen versichern.
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LwPersFw

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Antw:Dienstunfähigkeit während der Ausbildung
« Antwort #4 am: 21. Juni 2020, 17:18:40 »

Und... so schnell wird heutzutage nicht mehr wegen DU entlassen.

In Zeiten von Inklusion und Behindertenförderung ... muss es schon sehr schlimm kommen...

Bsp.
Schon vor Jahren wollte ein Arzt über DU entlassen werden, weil er auf Grund einer Allergie keine ABC-Maske mehr tragen durfte...

... die Bw wollte ihn aber weiter verwenden.

Das ganze ging durch mehrere Instanzen vor den Gerichten...

Bis das BVerwG letztlich entschied ... wenn die Bw den Soldaten noch weiter sachgerecht verwenden kann, muss sie keine Entlassung wegen DU durchführen.

Ob der Soldat bestimmte soldatische Tätigkeiten... hier Einsatz unter ABC-Bedingungen ... noch ausüben können muss, oder nicht, obliegt dem Ermessen des Dienstherrn.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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