Was ist, wenn ein FWD Leistender, bevor er dies wird, bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält.
Bleibt der Anspruch erhalten...
Der Soldat hat während des FWD einen Anspruch gegenüber der Bundeswehr, wenn er während des Dienstes diese Leistungen benötigen sollte...
Deshalb übernimmt ja auch die Bw die Beitragszahlung für KV/PV während des FWD.
Ergibt sich aus
§ 16 Heilfürsorge - Wehrsoldgesetz
i.V.m.
§ 69a Heilfürsorge für Soldaten - Bundesbesoldungsgesetz
i.V.m.
§ 28 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit - Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung
Aber ich würde mich meinen Vorrednern anschließen und stark vermuten, dass jemand mit einem festgestellten Pflegegrad nicht als Soldat eingestellt wird...
Sollte dies doch erfolgen, würde m.E. die Leistungspflicht der PV grundsätzlich bestehen bleiben.
Denn auch BS/SaZ müssen ja während ihrer aktiven Dienstzeit eine PV haben...die ggf. bereits während der Dienstzeit leistet.
§ 28 Abs 2 , Nr 1 BwHFV
Wie PV und Bw dies abrechnungstechnisch "händeln" müsste man die Spezialisten für die Heilfürsorge fragen...