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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen  (Gelesen 4005 mal)

NoahsRaven

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Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« am: 07. Juli 2020, 12:34:36 »

Hi,

im ich wurde 1996 gemustert, und letztlich erst im im zweiten Durchgang als dienstuntauglich eingestuft.
Warum genau habe ich mich bereits mehrmals im Leben gefragt, aber mir nie die Mühe gemacht nachzufragen ob die Bundeswehr dazu Unterlagen hat und diese auch rausgibt.
Aus einem aktuellem Anlass will ich dies nun aber doch tun und frage mich ob die nach 24 Jahren überhaupt noch Akten von mir zu liegen haben.
Und wohin muss ich mich wenden, an den Standort an dem ich gemustert wurde oder wie hier im Forum schonmal erwähnt an:
nstitut für Präventivmedizin der Bundeswehr
Auskunftsersuchen
Aktienstraße 87
56626 Andernach

Ansprechstelle zur Erteilung von Auskünften aus Gesundheitsunterlagen
Telefon: 02632 / 9462 - 2101
Fax: 02632 / 9462 - 2105


MFG Stefan


PS: Für die hier im Forum verwendeten Captchas muss man nen Bundeswehrsehtest mit 1+ absolviert haben, oder?
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Ralf

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #1 am: 07. Juli 2020, 12:53:59 »

Zitat
PS: Für die hier im Forum verwendeten Captchas muss man nen Bundeswehrsehtest mit 1+ absolviert haben, oder?
Dann weißt du nun doch, woran es gelegen hat  8)
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Helft mit, dass es so bleibt.

Phantomphlyer

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #2 am: 07. Juli 2020, 12:55:53 »

Die Adresse in Andernach ist genau die richtige. Da hab ich auch meine Unterlagen aus 1998 bekommen. Dauert ein paar Wochen, weil alles wieder von Microfilm zurück vergrößert werden muss.
Der Kontakt dorthin war aber sehr nett und völlig unkompliziert.
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Aurignacien

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #3 am: 10. Juli 2020, 12:16:37 »

Ja, ich habe genau die selbe Erfahrung gemacht. Eine schriftliche Anfrage reichte aus und mir wurden Befunde (von 2006) problemlos zugesandt.
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NoahsRaven

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #4 am: 10. Juli 2020, 18:29:13 »

hi,

Danke erst mal.

Nennt man diese Akte wirklich Gesundheits-Akte oder hat die nen anderen offiziellen Namen?
Gibt es ein Musterschreiben?

MFg Stefan
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Aurignacien

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #5 am: 14. Juli 2020, 13:08:35 »

Nicht dass ich wüsste. Ich habe damals lediglich den Grund der Anforderung, meine PK und eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht im Schreiben erwähnt.
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Al Terego

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #6 am: 14. Juli 2020, 13:12:31 »

Nennt man diese Akte wirklich Gesundheits-Akte
Ja
Gibt es ein Musterschreiben?
Nein, wozu auch, es handelt sich doch nur um einen Dreizeiler, dafür brauchst Du sicher kein Muster.
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Maj a.D.

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #7 am: 15. Juli 2020, 11:29:46 »

Hi,

im ich wurde 1996 gemustert, und letztlich erst im im zweiten Durchgang als dienstuntauglich eingestuft.
Warum genau habe ich mich bereits mehrmals im Leben gefragt, aber mir nie die Mühe gemacht nachzufragen ob die Bundeswehr dazu Unterlagen hat und diese auch rausgibt.
Aus einem aktuellem Anlass will ich dies nun aber doch tun und frage mich ob die nach 24 Jahren überhaupt noch Akten von mir zu liegen haben.
Und wohin muss ich mich wenden, an den Standort an dem ich gemustert wurde oder wie hier im Forum schonmal erwähnt an:
nstitut für Präventivmedizin der Bundeswehr
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MFG Stefan


PS: Für die hier im Forum verwendeten Captchas muss man nen Bundeswehrsehtest mit 1+ absolviert haben, oder?

Ich weiß nicht, ob Du einen Anspruch auf einen Auszug deiner G-Akte hast.

Für meine geplante dauerhafte Beorderung in einem KVK muss ich nach meiner Pensionierung vor einigen Jahren noch mal medizinisch begutachtet werden. Ich hab jetzt vom zuständigen KarrC (Medizinischer Dienst) Post bekommen, um einer Einsichtnahme in die G-Akte zuzustimmen.

Mit meiner Schweigepflichtentbindung wird jetzt eine Kopie der G-Akte aus dem Archiv gezogen und dann direkt zum KarrC geschickt. Ich selber bekomme die Akte nicht in die Hand.
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LwPersFw

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #8 am: 15. Juli 2020, 21:29:14 »

Zitat
Ich weiß nicht, ob Du einen Anspruch auf einen Auszug deiner G-Akte hast.

Das Recht hat jeder Soldat.

Und bei Wunsch nicht nur Teile , sondern die gesamte Akte.

Wobei unter bestimmten Bedingungen die Kopien zu bezahlen sind.

Ergibt sich aus § 29 SG "Personalakte" i.V.m. § 110 BBG "Auskunft".

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F_K

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #9 am: 15. Juli 2020, 22:15:20 »

LwPersFw hat natürlich Recht.

Aber das Recht muss eingefordert werden - auf dem "normalen" Dienstweg wird die G Akte immer vefsiegelt und der Soldat hat keinen Zugriff aufs Original.
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NoahsRaven

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #10 am: 21. Juli 2020, 15:43:43 »

Hi,

habe gerade Post bekommen vom Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr.
Ich stell mal das Schreiben hier als Bild dein nur so der Authenzität wegen.
Wieso zum HEnker ahben eigentlich alle Medizinischen Einrichtungen  keien Unterlagen von vor 2000 mehr von mir?

Haben die Angst vor was ;)
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KlausP

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #11 am: 21. Juli 2020, 16:08:39 »

Sie waren Soldat?

Wenn bei Ihrer Entlassung Ihre Einheit oder der damalige SanBereich oder das damals zuständige KWEA die G-Akte nicht ordnungsgemäß zurück geschickt haben, dann kann dort in Andernach nichts vorliegen.
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F_K

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #12 am: 21. Juli 2020, 16:13:23 »

Der TE war ja NIE Soldat, sondern "nur" wehrpflichtig, aber untauglich gemustert.

Also gab es nur die Musterungsunterlagen (keine G Akte), die vermutlich dem Umbau der KWEAs zum Opfer gefallen sind.

Ein Einzelschicksal.

(Radschlag für die Nachwelt: Besser mal eine Kopie mehr zur Verfügung haben, als später "nichts").
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NoahsRaven

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #13 am: 21. Juli 2020, 20:25:03 »

Der TE war ja NIE Soldat, sondern "nur" wehrpflichtig, aber untauglich gemustert.
Also gab es nur die Musterungsunterlagen (keine G Akte), die vermutlich dem Umbau der KWEAs zum Opfer gefallen sind.

Mal pauschalisiert nachgefragt: ich bin Ossi der damals "kurz" nach der Wende auf den Gebiet der ehemaligen DDR gemustert wurde.
Kann es sein das damals für mich noch ein anderes Archiv zuständig ist?
Meine Mutter hat (zu DDR-Zeiten) die Akten meines Vaters an ganz anderer Stelle angefordert.

MFG Stefan
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KlausP

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Antw:Aufbewahrungsdauer Musterungsunterlagen
« Antwort #14 am: 21. Juli 2020, 20:40:22 »

Welches Kreiswehrersatzamt war damals für die Musterung zuständig?

Irgendwo im Forum habe ich mal gelesen, dass die Musterungsunterlagen von nicht wehrdienstfähig Gemusterten nicht zur Verfilmung geschickt sondern nach einer bestimmten Frist vernichtet wurden/werden.
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