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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: "Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..  (Gelesen 4881 mal)

KlausP

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #15 am: 24. Juli 2020, 15:07:45 »

Zitat
... Ich würde ja vermuten, man erhält einen konkreten Diensposten dieser wird vermutlich freigehalten (?) und bewirbt sich auf diesen und dann dann im Idealfall, natürlich, eingestellt? ...

So soll es ablaufen.
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Ralf

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #16 am: 24. Juli 2020, 15:59:25 »

Und ja, ohne Berufstätigkeit auf der Ebene ist "nur" die Einstellung als Fw möglich.
Zu deiner letzten Frage: abwarten, die Leute machen das ja nicht zum ersten Mal. Das geht schon Hand in Hand, auch wenns dauert.
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Elektromaurer

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #17 am: 24. Juli 2020, 17:16:06 »

Danke für die Antwort, hab ich die Verordnung also richtig gelesen :)

Zitat
Das geht schon Hand in Hand, auch wenns dauert.

Ja dauern wird es, aber das ist ja nix schlimmes. Ist ja was "besonderes" und wir haben ja immer noch Corona. Der Karriereberater hat min. 4 Wochen bis 1,5 Monate für eine Rückmeldung aus Köln veranschlagt. Aber das kann ich locker abwarten..
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Elektromaurer

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #18 am: 29. Juli 2020, 11:01:52 »

Hallo,

leider hat mir das KB heute mitgteil das eine Wiedereinstellung aufgrund des Industriemeisters abgelehnt wurde.. :(

Man bietet mir nur den "regulären" Weg über meinen Gesellenbrief an..

Würde das Sinn machen? Oder wäre das "Perlen vor die Säue".. Einstieg wäre bei Eignung ja auch als SU (FA).

Leider hat man mir nicht geasgt warum es abgelehnt wurde..
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F_K

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #19 am: 29. Juli 2020, 11:16:07 »

Gehaltmäßig macht es kaum einen Unterschied, es ist und bleibt die Frage, ob Du Soldat werden möchtest ...
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Elektromaurer

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #20 am: 29. Juli 2020, 11:20:04 »

Mir geht es halt auch ein bisschen um die Zeit, weil ich schon ein bisschen Älter bin..

Und ich weiß nicht ob es einem beim Test dann negativ ausglegt wird wenn man als Meister die Einzelabfrage erfolglos durchlaufen hat..

Interessanterweise stehen mir mit dem Gesellenbrief mehr Verwendungen offen als mit dem Industriemeister..
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F_K

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #21 am: 29. Juli 2020, 11:23:18 »

Warum sollte es Dir negativ ausgelegt werden, wenn keine Stelle verfügbar ist?
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Elektromaurer

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #22 am: 29. Juli 2020, 11:26:51 »

Ich weiß ja nicht ob keine Stelle verfügbar war oder ob Sie schlicht keinen Meister auf den Diensposten haben wollten.

Könnte mich eben Ärgern, aber es meine eigene Schuld. 86% im  Meisterbrief sind zwar "gut" aber eben nicht "sehr gut".
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F_K

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #23 am: 29. Juli 2020, 11:31:31 »

Quark - für "Meister" muss eben eine Stelle kurzfristig verfügbar sein - die Ausbildungsplanung besetzt Stellen aber, wenn möglich, langfristig.

Dies hat NICHT mit den Noten des Meisterbriefes zu tun.

Viel Erfolg.

(positiv sehen: Mehr Angebote / berufsfelder möglich, mehr Auswahl bezüglich des Einsatzortes).
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KlausP

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #24 am: 29. Juli 2020, 11:54:39 »

Zitat
... Ich weiß ja nicht ob keine Stelle verfügbar war ...

Genau das ist der Grund. Wie schon geschrieben wurde, für die Einstellung als Feldwebel müsste kurzfristig eine passende freie Stelle verfügbar sein. Bei der Einstellung als StUffz (FA) ist das anders, da kann die Stelle erst in ca. 2 Jahren frei werden, weil der FA so lange als „Schüler“ geführt wird.
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Rekrut84

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #25 am: 30. Juli 2020, 15:57:12 »

Gehaltmäßig macht es kaum einen Unterschied, es ist und bleibt die Frage, ob Du Soldat werden möchtest ...

Auf den ersten Blick ja. Aber langfristig ergeben sich schon erhebliche Unterschiede.
Bei einer regelmäßigen Verpflichtungszeit von 12-13 Jahren ist der Enddienstgrad bei Einstellung als SU der Hauptfeldwebel. Bei Einstellung als Fw ist dieser Dienstgrad sogar früher erreichbar, was langfristig zu einem höheren Einkommen führt. Bei Einstellung als OFw kann sogar der Stabsfeldwebel erreicht werden, woraus ebenso ein höheres Einkommen und bei einem Ausscheiden aus der Bw auch höhere Übergangsbeihilfe und -gebührnisse resultieren.
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Elektromaurer

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #26 am: 01. August 2020, 17:12:16 »

Ein kleines "Update".

Gestern hatte ich vom KB den Bewerberbogen mit Stellenvorschlägen usw. erhalten. Ich bewerbe mich teilweise auf die Stellen aus der Einzelabfrage, die dann auch als "Meister ZAW" meinen Meister beeinhalten würden.

Da ich nun eine deutlich größere Auswahl an Verwendungen habe, hab ich noch den IT-Fw und den FGM mit reingenommen.

Bewerbung geht dann in den nächsten Tagen auf die "Reise" . Und dann schauen wir mal.
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Ralf

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #27 am: 01. August 2020, 19:57:26 »

Das heißt, dass du aufgrund deines Gesellenberufes eine entsprechende Verwendung angeboten bekommst und dieses aber auch eine Einstellung als Stabsunteroffizier nach sich zieht und nicht als Fw..
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Elektromaurer

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #28 am: 01. August 2020, 20:10:43 »

Ja.. muss ich halt diesen Weg gehen, wenn ich (wieder) Soldat werden möchte.

Der Karriereberater hat den Bogen auch vorausgefüllt und als Verpflichtungszeit 21 Jahre  :o eingetragen.. Meine Vordienstzeit waren 12 Monate FWD..

Aber er hat sich sicher was dabei gedacht.
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Ralf

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Antw:"Nach" dem Beratungspräch - und eine kleine Bitte..
« Antwort #29 am: 01. August 2020, 20:36:07 »

Das ist nicht zu verstehen, denn die Regelverpflichtungszeit beträgt mit Beruf 13 ohne 15. Und dazu müsste dann die Vordienstzeit aufgerechnet werden.
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