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Autor Thema: Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat  (Gelesen 3033 mal)

Christus4711

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Guten Tag Kameraden, vor kurzem bin ich Zeuge einer schweren Körperverletzung geworden. Da niemand eingeschritten ist, die meisten haben nur gefilmt bin ich dazwischen gegangen. Den Täter habe ich so lange angebrüllt bis dieser tatsächlich sein Messer zu Boden gelegt hat. Dann habe ich die Polizei gerufen und mich um den verletzten gekümmert. Der Einsatzleiter der Polizei war früher selbst mal Soldat, er sagte mir das ich den Vorfall meinem Chef melden soll, da das Gericht mich eh als Zeuge Laden würde. Dann meinte er wenn ich einen guten Chef habe wird er mich für das oben genannte Ehrenzeichen vorschlagen. Ist da was dran? Werd den Vorfall am Montag melden da ich zzt noch im EU bin.
Horrido
Chris
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wolverine

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #1 am: 29. Juli 2020, 15:24:58 »

Warum nicht. Klingt doch ganz vernünftig. Da kenne ich Auszeichnungen für weniger.
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SolSim

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #2 am: 29. Juli 2020, 16:07:32 »

Kommt auch immer auf den Chef an, ob und wie er so etwas würdigt. Da muss nicht zwangsläufig das Ehrenkreuz bei rausspringen  ;)
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Gast999

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #3 am: 29. Juli 2020, 16:12:53 »

Versuchen kannst du es. Ich hab meins damals während der force Protektion bekommen in einer Lage in der ich uzwag anwenden musste.da wurde ich allerdings innerhalb der Bw für vorgeschlagen.
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Holgi33

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #4 am: 30. Juli 2020, 06:36:42 »

Zumindest ein Bestpreis :D
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tank1911

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #5 am: 30. Juli 2020, 07:17:24 »

Ich würde Sie, tatsächliche Gefahr für Leib und Leben vorausgesetzt, für ein Ehrenkreuz vorschlagen, ansonsten min. eine förmliche Anerkennung aussprechen. Dazu würde ich mir den Polizeibericht besorgen.
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bayern bazi

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #6 am: 30. Juli 2020, 12:27:58 »

noch besser wär es - wenn die Meldung von der Polizei an den DV geht ;)

sich selber ins spiel bringen hat so a "Gschmäckle" ;)

ansonsten - GUT gemacht - spreche aus Lob und Anerkennung für die Tat 
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

BSG1966

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #7 am: 02. August 2020, 14:38:19 »

es gibt zumindest keinen Anspruch auf die hier erwähnten Auszeichnungen.
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F_K

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #8 am: 02. August 2020, 14:47:27 »

Bei keinem Ehrenzeichen gibt es einen Rechtsanspruch auf "irgentetwas", nicht mal auf ein transparentes Verfahren.

So ein Sachverständiger (lange Zeit der einzige) zu dem Thema.
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wolverine

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #9 am: 02. August 2020, 15:03:00 »

Ist meines Erachtens auch richtig. Das ist etwas „außer der Reihe“ und sollte es auch bleiben. Das ist immer ungerecht aber das ist in diesem Fall auch einmal gut. Mein Opa hat immer gesagt, dass Medaillen verteilt werden wenn irgendwo etwas schiefgelaufen ist. Das ist im Kern auch richtig. Macht man das aber Rechtskanzlei und justiziabel, müsste im Rahmen der Prüfung einer Auszeichnung auch disziplinar gegen die ermittelt werden, wo „etwas schiefgelaufen ist“.
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Christus4711

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #10 am: 12. August 2020, 22:53:12 »

Soviel mal zu dem Thema, hab den Vorfall meinem Chef gemeldet und es kam nicht mal ein gut gemacht dabei rum!
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wolverine

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #11 am: 12. August 2020, 23:41:27 »

Und  jetzt? Bereuen Sie es jetzt?
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Col bleu

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Antw:Ehrenkreuz der Bundeswehr für eine herausragende einzeltat
« Antwort #13 am: 13. August 2020, 17:57:51 »

Solch einen Schummler habe ich persönlich erlebt:
Reservist und Landesbeamter, hat sich zwei Ehrenkreuze erlogen, und es ist erst aufgefallen, als bei einer "3. Tat" seine arbeitgebende Dienststelle aufmerksam geworden ist.
Er flog auf, verlor seine Beorderung und wurde strafversetzt.

Das Schlimme dabei ist, die Ehrenkreuze verlieren durch solchen Schindluder an Wert bzw. Glaubwürdigkeit ...
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