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Autor Thema: Kontopfändung, Unterlagen BVA?  (Gelesen 5439 mal)

Mobsy

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Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« am: 30. Juli 2020, 16:20:55 »

Guten Tag,

heute hat mich ohne Vorwarnung eine Kontopfändung in Höhe von 1088 Euro erreicht. Diese kommt von einem Inkassounternehmen, welches die insolvente Firma Flexstrom vertritt. Leider habe ich seinerzeit keine rechtliche Handhabe gegen diese Forderung gehabt. Ein Widerspruch ist gescheitert. Somit beläuft sich die komplette Forderung mit allen zugeheröigen Kosten mittlerweile auf 5700 Euro. Ursprung ist 1700 Euro.
Verhandlungen über Ratenzahlungen wurden vom Inkassounternehmen stätig abgelehnt, da diese mit der Höhe nicht einverstanden gewesen ist. Gefordert wurden in der Vergangenheit mindestens 350 Euro! Mit zwei Kindern und einer Frau, welche aktuell nicht erwerbsfähig ist, ist diese Forderungen nicht aufzubringen.
Leider bekomme ich keinen seriösen Kredit, sonst hätte ich die Forderung schon aufeinmal getilgt. Geld ist vorhanden, aber keine 350 Euro monatlich.

Jedenfalls möchte ich jetzt wissen, wie ich gegen die Pfändung vorgehen kann und welche Unterlagen ich vom BVA dafür benötige. Leider ist der Sozialdienst aktuell nicht erreichbar.


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wolverine

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #1 am: 30. Juli 2020, 16:23:56 »

Es muss doch dann auch ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegen? Das Rechtsmittel gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist die Sofortige Beschwerde beim Vollstreckungsgericht, welches diesen erlassen hat.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2020, 16:26:38 von wolverine »
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Mobsy

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #2 am: 30. Juli 2020, 16:33:32 »

Einen Titel gibt es. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß liegt aber aktuell nicht vor.
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wolverine

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #3 am: 30. Juli 2020, 16:42:07 »

Ohne den kann man kein Konto pfänden
« Letzte Änderung: 30. Juli 2020, 16:43:50 von wolverine »
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Mobsy

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #4 am: 30. Juli 2020, 16:47:24 »

Bisher war nichts in der Post. Würde mich nicht wundern, wenn der Bescheid erst noch kommt.
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wolverine

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #5 am: 30. Juli 2020, 16:50:36 »

Sollten Sie mit Frau und zwei Kindern unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, könnten Sie Ihr Konto auch als P-Konto einrichten und hätten dann bis zu dieser Grenze Pfändungsschutz.
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Mobsy

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #6 am: 30. Juli 2020, 16:57:01 »

Ja, das ist mir soweit bewusst. Das Problem ist, dass meine Bank, die Postbank keinen persönlichen Kundenservice hat, sondern alles über Telefon geht, bzw. Anträge per Fax/Mail zugeschickt werden können. Nun muss ich der Postbank erstmal ein vom BVA ausgefülltes Formular vorlegen.

Bei einer Pfändung in dieser Höhe werden erstmal sämtliche Zahlungen auf der Strecke bleiben, bis ich alles eingerichtet habe. Miete, Strom, Versicherungen und die Handyrechnung summieren sich schon zu einem Betrag weit über 1300 Euro.
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F_K

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #7 am: 30. Juli 2020, 17:04:45 »

Die Forderung an sich ist ja wohl tituliert  - die Möglichkeiten gegen Vollstreckung sind dann sehr limitiert.
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Mobsy

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #8 am: 30. Juli 2020, 17:10:48 »

Ja, FK, das ist klar. Mir geht es nur darum, dass ich die Höhe der Pfändung abwehren kann.
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F_K

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #9 am: 30. Juli 2020, 17:13:26 »

Die Höhe der Pfändung ergibt sich aus dem Titel - die tatsächliche "Abschöpfung" ggf. aus den Pfändungsfreigrenzen.
Grundsätzlich ist es nicht klug, es bis dahin kommen zu lassen.
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Mobsy

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #10 am: 30. Juli 2020, 17:35:25 »

Ich habe meine Forderungen seit dem ich in der Bundeswehr bin allesamt beglichen. Nur dieses eine Unternehmen macht mir seit langen das Leben schwer. Das liegt in erster Linie daran, dass keine Ratenzahlung zustande kommt, da ich die geforderte Rate in Höhe von über 300 Euro im Monat nicht aufbringen kann. Das habe ich diesem Unternehmen auch in mehreren Gesprächen und auch im Schriftverkehr mitgeteilt. Wenn es kein Übereinkunft gibt, kann ich nicht viel tun. Es ist leider nicht gesetzlich festgelegt, dass sich ein Inkassounternehmen an einen Ratenvorschlag halten muss, bzw. diesen akzeptieren muss. Es ist auch keine Geheimnis, dass Inkassounternehmen viel Geld machen möchten und nicht unbedingt seriös arbeiten.

Einen seriösen Kredit bekomme ich auf Grund dieses Vorgangs leider nicht, sonst hätte ich das auf diesem Wege schon gelöst. Ich habe darauf spekuliert, dass das ganze dem Gerichtsvollzieher übergeben wird. Mit diesem kann man besser verhandeln, als mit unfreundlichen Inkassoeintreibern. Das habe ich bei einer Forderung schon mal so gehandhabt.

Da auch keine Einsätze und Co stattfinden und ich auch leider auch nicht für eine Weiterverpflichtungsprämie in Frage kam, habe ich mich damit abgefunden, dass das ganze wohl zum Dienstzeitende mit Hilfe der Übergangsbeihilfe geregelt wird. ISt nen teurer Weg, aber was soll ich sonst auch anderes machen. Gezahlt wird definitiv
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Seltsam

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #11 am: 30. Juli 2020, 20:04:38 »

Wie setzt sich denn die Forderung zusammen, wenn die Hauptforderungen 1700,-€ beträgt. Da müssen dann ja Zinsen und Kostem in den geforderten 5700,-€ enthalten sein, welche u.U. verjährt sein können. Über welchen Zeitraum geht das denn?
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Seltsam

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #12 am: 30. Juli 2020, 20:12:20 »

Sollten Sie mit Frau und zwei Kindern unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, könnten Sie Ihr Konto auch als P-Konto einrichten und hätten dann bis zu dieser Grenze Pfändungsschutz.
Das hat nichts mit der Pfändungsfreigrenze zu tun. Man kann jederzeit ein P-Konto begründen.
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wolverine

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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #13 am: 30. Juli 2020, 21:26:09 »

Oh, Danke  :)
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Antw:Kontopfändung, Unterlagen BVA?
« Antwort #14 am: 30. Juli 2020, 22:03:05 »

Das Problem war, dass wir damals im Hartz IV Bezug waren. Eine Übernahme der Stromkosten wurde durch das Jobcenter abgelehnt. Wir waren seinerzeit so blauäugig nichts per Schriftverkehr zu machen.
Wir haben uns abwimmeln lassen, obwohl man ein Darlehen dafür hätte gewähren müssen.
Zudem kommt noch, das Flexstrom auch nicht unbekannt ist und mittlerweile pleite. Gibt genügend Beiträge beim Verbraucherschutz oder auf Google.

An uns sind dann seinerzeit zig verschiedene Inkassounternehmen und Anwälte rangetreten. Jedesmal haben wir mit ALG II Bescheid geantwortet, dass kein Geldvorhanden ist. Im Als ich dann Erwerbstätig gewesen bin, hatte ich ein Einkommen von 1100 Euro Netto, musste Zuschüsse beantragen. (unter anderem Wohngeld)
Somit war wieder kein Geld für Raten oder sonst was übrig.

Wie gesagt 2013 startete das ganze. 2018 kam dann der Bescheid vom Amtsgericht, dem wir widersprochen haben. Kein Geld für nen Anwalt. Resultat: Urteil/Vergleich.
Ich dachte auch an Verjährung. Wir konnten uns nicht erklären, warum das Amtsgericht so urteilt.

Seit dem steigt die Forderung, da die Zinsen schön hoch sind.

Dazu kommt dann halt noch, dass das Inkassounternehmen nicht mit sich sprechen lassen hat. Forderung Raten: 300/350 Euro, weil ich mittlerweile so viel bei der Bundeswehr verdiene.
Meine Frau ist erwerbslos, daher zahle ich alles von Miete über Strom, Versicherungen und Krankenkasse. Soviel bleibt da dann auch nicht übrig.

Ich wollte gerne nen Kredit aufnehmen, den ich mit 100 bis 150 Euro laufen lasse um alles abzubezahlen. Das ist locker machbar. Ich kriege keinen.


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